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Wir informieren Sie mit diesen Praxis-Tipps zum Wintergarten darüber, worauf Sie beim Bau eines Wintergartens achten sollten, damit Sie hinterher keinen Ärger mit Feuchtigkeit oder falscher Dämmung haben und was Sie aufgrund der Energiesparverordnung beachten sollten.

Ein Wintergarten ist eine Fachwerkkonstruktion mit Glas als Zwischenfüllung und muss mit unterschiedlichen Dämmeigenschaften der eingesetzten Materialien zurechtkommen. Das Tragwerk besteht dabei aus Holz-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen oder einem kombinierten Holz-Metall-System. Die Fuge zwischen Profil und Glas wird mit elastischen Dichtstoffen und Dichtprofilen geschlossen, sodass keinerlei Wasser oder Feuchtigkeit nach innen dringen kann.
Bei Schlampereien in der Ausführung ist Ärger vorprogrammiert. Dazu gehört unter anderem Wasser im Innenbereich, das Schimmelbildung provoziert und unter hohen Energieverlusten „weggelüftet“ werden muss. Eintretendes Wasser lässt auf Undichtigkeiten beim Anschluss an bestehende Gebäudeteile schließen. Tauwasserbildung am Tragwerk weist auf bautechnische Mängel hin. Außerdem muss die Qualität der Verglasung stimmen. Zu niedrige Dämmwerte lassen die Freizeitinsel im Winter zu einer energetischen Schwachstelle werden, durch die förmlich zum Fenster hinausgeheizt wird.
Angesichts großflächiger Verglasungen stellt sich nicht zuletzt die Frage nach der Kindersicherheit. So genanntes Verbundsicherheitsglas besteht aus mindestens zwei Scheiben mit einer reißfesten Kunststofffolie dazwischen. Werden die Scheiben zerbrochen, bleiben die einzelnen Partikel an der Folie hängen und es entstehen keine scharfkantigen Splitter, die zu Verletzungen führen könnten. Außerdem gibt es Material, das nicht einmal ein Fußball zerstören kann und das auch für Einbrecher ein ernsthaftes Hindernis darstellt.
Den größten Materialanteil am Wintergarten hat das Glas. Daher muss bei seiner Wahl ganz genau hingeschaut werden. Moderne Gläser zeichnen sich durch vielfältige Eigenschaften aus. An erster Stelle steht der Wärmeschutz, denn auch der Wintergarten muss seinen Teil zum Energiesparen beitragen. Aber auch für den umgekehrten Fall – sommerliche Hitze – kann vorgesorgt werden: Sonnenschutzglas lässt weniger Wärme in den Wintergarten gelangen. Wer störenden Verkehrsgeräuschen oder anderen Lärmquellen ausgesetzt ist, kann sich mit wirksamen Schallschutzgläsern eine Oase der Ruhe schaffen. Auch wenn einmal eine Scheibe zu Bruch gehen sollte, besteht keine Verletzungsgefahr, Sicherheitsglas ist besonders stabil und zersplittert nicht.


Als besonderes Highlight gibt es Gläser mit einer selbstreinigenden Oberfläche – bei Über-Kopf-Verglasungen ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Für eine Dachverglasung empfehlen sich z.B. selbstreinigende Fenstergläser wie Pilkington „Activ“, die im Vergleich zu herkömmlicher Verglasung erheblich länger sauber bleiben und deutlich seltener gereinigt werden müssen. Moderne Sonnenschutzgläser wie „Suncool“ wirken der Überhitzung entgegen, insbesondere in Kombination mit einer außenliegenden Beschattung.
Abhängig von der jeweiligen Wintergartenform, der Lage und der Ausrichtung kann ein Glas mit unterschiedlichen Kombinationen von Eigenschaften gewählt werden.
Wer mit dem Wintergarten Energie sparen will, muss ihn als Klimapuffer konstruieren und thermisch vom Hauptgebäude trennen. Er schirmt die Innenräume von der Winterkälte ab, bietet Platz für die Pflanzen, die einen Winter in unseren Breitengraden nicht vertragen und ist eine Art geschützter Freisitz, an dem die Bewohner auch in der kalten Jahreszeit die Sonne und ihre Kraft genießen können. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt in diesem Fall keinerlei Anforderungen an die Art der Verglasung.
Der Wintergarten, der für Wohnzwecke genutzt wird, wird in der Regel im Verbund mit den anderen Räumen beheizt. Bei dieser Variante können die Wärmegewinne durch die Sonne die Wärmeverluste nicht decken, selbst wenn gute Isolierverglasungen eingesetzt werden. Dann berücksichtigt die EnEV den Wintergarten nicht als Energielieferanten, sondern betrachtet ihn als Teil der thermischen Hülle des Gesamtgebäudes. Ganzjähre Nutzung und Energiesparen gelten als nicht vereinbar. Überschreitet die Erweiterung das Volumen von 30 Kubikmeter, sind laut EnEV die Vorschriften für ein zu errichtendes Gebäude anzuwenden. Bei kleineren Anbauten gibt es lediglich an die Heizungsanlage bestimmte Anforderungen. Bei Erweiterungen von über 100 Kubikmeter muss der Primärenergiebedarf bilanziert werden. Spätestens dann muss ein Fachplaner herangezogen werden.

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