Denkmalschutz - Rechte und Pflichten

Eigentum verpflichtet, heißt es im Grundgesetz. Das trifft aufs Eigentum an einem Baudenkmal in besonderem Maße zu. Man saniert, renoviert und erhält es nicht nur für sich, sondern für die Allgemeinheit. Immerhin gibt das betreffende Gebäude Zeugnis vom Leben früherer Generationen, auch wenn es nur eine Bauernkate und kein Schloss ist. Nicht alle unsere Vorfahren haben Hermelinmäntel getragen und aus goldenen Bechern getrunken. Darüber, ob ein Altbau ein Denkmal ist, entscheidet die Gesetzeslage des jeweiligen Bundeslandes, ein übergreifendes Rahmengesetz zum Denkmalschutz auf Bundesebene gibt es nicht.

Unverhofft kommt oft
Erwirbt man ein historisches Haus, weiß man gewöhnlich über seinen Status Bescheid. Ist das Objekt lediglich Teil eines Ensembles, einer Denkmalzone oder einer Gesamtanlage, etwa eines historischen Stadtbildes, genießt es zumindest hinsichtlich seiner äußeren Erscheinung Schutz. Im Zweifelsfall sollte man die Denkmallisten des jeweiligen Bundeslandes im Internet oder direkt bei der Unteren Denkmalbehörde vor Ort einsehen.
In einigen Bundesländern kann man allerdings zu seinem Stück Kulturgut kommen wie die Jungfrau zum Kinde. Denn wenn dort das „nachrichtliche“ anstatt des „konstitutiven“ Sys­tems gilt, sind automatisch alle Gebäude, auf die die im Gesetz genannten Eigenschaften zutreffen, Denkmäler. Der Eigentümer erfährt davon im ungünstigsten Falle erst an dem Tag, an dem sein Antrag beim Bauamt auf Veränderung, Erweiterung, Abriss oder Teilabriss abgelehnt wird. Ein Anfechten der Entscheidung im Ganzen oder in Teilen ist selten von Erfolg gekrönt. Kein Grund zur Verzweiflung – auf der Denkmalbehörde trifft man Expertinnen und Experten, bereit, jede Art von Hilfestellung zu leisten und verpflichtet, die wirtschaftliche Belastung für den Eigentümer in Grenzen zu halten.

Finanzhilfen für Besitzer von Baudenkmälern

Die Eingriffsrechte der Beamten reichen indes weit. Will man dunkle Kassetten-Decken unter einer helleren abgehängten Decke verstecken, muss man mit Einspruch rechnen. Und sie können zu Mehrkosten führen: güns­­tige Betondachsteine anstatt traditioneller Biberschwanzziegel gehen gar nicht, genauso wie Kunststoff-Fenster ohne Sprossen an einem Fachwerkhaus. So müssen Nachfertigungen der alten Holzfenster angefertigt werden. Um diese Ausgaben schultern zu können, sollte man alle verfügbaren Finanzhilfen in Anspruch nehmen. Auch hierzu – Zuschüsse aus Bundes- und Landesprogrammen und Steuer­erleichterungen – werden einem bereits die Denkmalschützer wichtige Tipps geben. Sie möchten schließlich, dass in und mit unseren historischen Häusern gelebt wird, denn nur ein bewohntes, genutztes Gebäude wird in Stand gehalten. Geschichte soll nicht nur bewahrt werden, sie soll auch weitergehen.

Infos für alle Denkmalschutz-Betroffenen

Institutionen, Einrichtungen, Verbände, die mit Informationen sowie Rat und Tat Besitzern von Baudenkmälern Hilfe leisten.

- Wichtigster Ansprechpartner ist die jeweils zuständige Untere Denkmalschutzbehörde. Adressen findet man über das entsprechende Landesamt, dieses wiederum über die Landesregierung. Direkter geht es über die „Vereinigung der Landesdenkmalpfleger“: www.denkmalpflege-forum.de

-  Die Denkmallisten aller 16 Bundesländer sind auf der privaten Website www.denkmalliste.org versammelt, Links zu den Landesämtern sowie Infos zur Gesetzgebung. Die Auskünfte sind natürlich nicht rechtverbindlich, bilden aber einen guten Ausgangspunkt.

- Die „Interessengemeinschaft Bauernhaus“ ist ein gemeinnütziger Verein, der Fachwissen sammelt, weitergibt und der vor allem Eigentümern von Denkmälern eine politische Stimme verschaffen will.
IGB - Interessengemeinschaft
Bauernhaus, Postfach 1244,
28859 Lilienthal,
Tel.: 0 47 92/78 34,
Fax 0 47 92/47 17,
E-Mail: mail@igbauernhaus.de
Internet: www.igbauernhaus.de

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