Mit dem Erwerb einer Immobilie erfüllen sich immer mehr Menschen einen Lebenstraum. Um diesen ideellen wie materiellen Wert auf lange Sicht sicherzustellen, benötigt der Hauseigentümer nur einige wenige Policen.
Der Kauf einer Immobilie gehört oft zu den weitreichendsten Entscheidungen des Lebens, prägt er doch für einige Jahre die Lebensgestaltung: Man legt sich auf einen Wohnort fest, bindet nicht selten einen großen Teil seines Kapitals und sorgt mit dem Erwerb gleichzeitig für das Alter vor. Umso wichtiger ist es, das neue Eigenheim ausreichend abzusichern und für die finanziellen Folgen möglicher Schäden gewappnet zu sein.
Sobald An-, Aus- oder Umbauten vorgenommen werden, wenn Markisen oder ein Nebengebäude, zum Beispiel ein Carport dazukommen, ist ein Schreiben an die Wohngebäudeversicherung fällig. Denn solche Maßnahmen wirken sich wertsteigernd aus und müssen in den Vertrag eingeschlossen werden. Zwar werden die Versicherungsbeiträge dem höheren Wert angepasst, steigen also geringfügig, dafür greift der Versicherungsschutz wieder zu hundert Prozent.
Eine Unterversicherung dagegen wird für den Betroffenen sehr kostspielig. Wenn das Haus beispielsweise am Schadenstag einen Wert von 250.000 Euro hat, die Versicherungssumme sich aber nur auf 200.000 Euro, also vier Fünftel des tatsächlichen Wertes beläuft, werden auch Teilschäden nur anteilig ersetzt. Beträgt der Schaden 50.000 Euro, erhält der Betroffene somit nur 80 Prozent ersetzt, das heißt lediglich 40.000 Euro.
Nicht nur über die Ufer tretende Flüsse bedingen Überschwemmungen. Auch starke Regenfälle können binnen kürzester Zeit Straßen und Keller überfluten. Finanzielle Abhilfe bei Schäden am Haus durch Überflutung bietet – als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung – die Elementarschadenversicherung. Sie bewahrt Hausbesitzer zudem vor den Schadensbelastungen von Erdrutschen, Lawinen oder Schneedruck. Darüber hinaus übernimmt sie die Kosten für Hotelübernachtung, wenn das Haus vorübergehend unbewohnbar geworden ist.
Die Beiträge sind regional unterschiedlich. Wer in Gebieten wohnt, in denen es immer wieder zu Hochwasser kommt, zahlt mehr als jemand, der sein Haus beispielsweise auf den Hochflächen der Schwäbischen Alb gebaut hat. Dagegen wird man in extrem gefährdeten Gebieten, zu denen unter anderem bestimmte Abschnitte an Rhein oder Mosel gehören, kaum eine Versicherungsgesellschaft finden, die das Überschwemmungsrisiko versichert. Wer dort baut, muss dieses Risiko tatsächlich selbst tragen.

- Ob durch Starkregen oder Hochwasser verursacht – die Schäden können enorm sein.
Den richtigen Schutz für alles, was einem lieb und teuer ist, bietet die Hausratversicherung. Eine Hausratpolice sichert das gesamte bewegliche Eigentum in Haus oder Wohnung ab und leistet Schadenersatz, wenn Wohnungsinventar durch Brand oder Wasserschaden beschädigt oder nach Einruch gestohlen wurde. Mitversichert ist auch, was sich in Garage und Keller befindet. Der Hausstand und damit auch sein Wert können sich über die Jahre beträchtlich steigern, sei es aufgrund teurer Designermöbel oder wertvoller Familienerbstücke. Tipp: Vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer einen Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme für einen Haushalt mit durchschnittlichem Eigentumswert beläuft sich dabei auf 650 Euro pro Quadratmeter. Liegt der Wert des Eigentums über diesem Richtwert, ist eine individuelle Vereinbarung mit dem Versicherer zu empfehlen.

- Sichern Sie sich gegen Diebstahl und Vandalismus ab.

- Ein Wohnungsbrand kann verheerende Folgen haben.
Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den vom Hund gebissenen Briefträger oder einen angefahrenen Fußgänger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten". Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen.
Immobilienbesitzer, die ihren Besitz vermieten, müssen darauf achten, die Immobilie in einem ungefährlichen Zustand zu halten. Dennoch kann ein vereister Gehweg oder ein steiles Treppenhaus den Hausbewohner und Passanten gefährden. Vor solchen Vorfällen schützt die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Sie deckt zusätzlich die Unfallkosten der Personen ab, die im Auftrag des Eigentümers Arbeiten auf dem Grundstück oder im Haus ausführen. Wer seine Immobilie selbst bewohnt, benötigt diese Versicherung nicht. Ihn schützt die Privat-Haftpflichtversicherung vor Schadensforderungen Dritter.
Wer einen Öltank im Keller hat sollte außerdem eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung haben. Denn sobald Öl ausläuft, haftet der Besitzer, selbst wenn der Grund nicht in mangelnder Wartung liegt und keinerlei eigenes Verschulden nachzuweisen ist. Die Summen für die Beseitigung der Umweltschäden können horrende Höhen erreichen, die man ohne Versicherung gar nicht bezahlen kann.
Der Kauf einer Immobilie bedeutet eine enorme Kapitalbindung. Viele nehmen hierfür einen Kredit auf, der über eine mehr oder weniger lange Lebensphase abgezahlt werden muss. Kann der Kredit aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr bedient werden, hilft die Restschuldversicherung. Bei Verlust des Arbeitsplatzes oder auch im Todesfall des Hauptverdieners sichert diese Versicherung die Familie finanziell ab und übernimmt die gesamte Restschuld. Es gibt drei Varianten der Restschuldversicherung: Die Mindestabsicherung sichert die Restschuld im Todesfall des Kreditnehmers ab und übernimmt die Tilgung des restlichen Kreditbetrags. Die Angehörigen müssen keine Ratenzahlungen mehr leisten. Die Kombi-Absicherung bietet umfassenden Schutz im Falle der Arbeitsunfähigkeit, der unfallbedingten Invalidität und des Ablebens. Sie befreit den Kreditnehmer dann vollständig von seinen Restzahlungspflichten. Wohingegen die Komplett-Versicherung den Kreditnehmer gegen alle Risiken des alltäglichen Lebens absichert: Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, im Falle eines Unfalls oder des Ablebens wird der Kredit komplett getilgt.
Lichte Häuser mit ausladenden Glasflächen liegen im Trend. Ob beim Einbau oder im fertigen Haus: Wenn es klirrt, kann es teuer werden. Für Eigenheime mit zahlreichen Glasflächen – z.B. einem Wintergarten – oder wenn man in einem Passivhaus wohnt, das mit sehr teuren, weil hochwärmegedämmten Passivhausscheiben ausgestattet ist, ist ein Extraschutz sinnvoll. Zwar deckt die Bauleistungsversicherung auch das Glasbruchrisiko ab, jedoch mit obligater Selbstbeteiligung, die mit zunehmendem Verglasungsanteil steigt. Je höher der Eigenanteil desto empfehlenswerter wird eine separate Glasversicherung. Versichert sind dann auch Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas und Kunststoff sowie Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln. Glas ist allerdings nur dann versichert, wenn es bereits fertig eingesetzt ist. Der jährliche Beitrag wird nach der Größe der Wohnfläche berechnet. Die Extra-Qualität der Scheiben bei einem Passivhaus muss man der Versicherung unbedingt mitteilen, damit es im Schadensfall keinen Ärger gibt. Das heißt aber nicht automatisch, dass deshalb höhere Beiträge erhoben werden.
Folgende Informationen benötigt der Versicherer vom Hauseigentümer bei Abschluss eines Vertrags:
1. Lage des Gebäudes: Anschrift, Entfernung zu Gewässern, Geländeform
2. Gebäudetyp: Anzahl der Geschosse, Gebäudehöhe, Wohnfläche
3. Bauart: Baustoffe, Dachform, Aufbau
4. Innenausbau: Baustoffe, Fußboden, Fenster, Türen
5. Haustechnische Installationen: Strom, Heizung, Sanitär und Wasser, Anlagen z.B. Photovoltaik
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