Richtiger Rundum-Schutz: Ob Haus oder Wohnung - auf unser Zuhause sind wir stolz: das lang ersehnte Designer-Sofa, die schöne Küche, das gute Porzellan und der neue Fernseher. Wer möchte sich schon vorstellen, dass diese Dinge durch einen Brand, Einbruch oder Wasser beschädigt oder gestohlen werden?
Um sich zumindest um die finanziellen Folgen dieser Schäden keine Sorgen machen zu müssen, haben immerhin laut Jahrbuch 2009 der deutschen Versicherungswirtschaft 77 Prozent der deutschen Haushalte eine Hausratversicherung abgeschlossen. Aus gutem Grund, denn eine Hausratpolice sichert das gesamte bewegliche Eigentum im Haus oder der Wohnung und leistet Schadenersatz, wenn Wohnungsinventar beschädigt oder gestohlen wurde: Sie übernimmt die Kosten für Reparaturen an geringfügig beschädigtem Eigentum, und was nur noch für den Sperrmüll taugt, wird zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Das heißt, der Versicherer zahlt die Summe aus, die zur Anschaffung von Gegenständen gleicher Art und Güte benötigt wird. „Mitversichert ist auch alles, was sich nicht direkt im Wohnbereich, sondern im Keller oder in der Garage befindet", erklärt Christian Lübke vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Das gilt auch für Dinge, die einem nicht selbst gehören, sich aber leihweise und vorübergehend zu Hause befinden." Aber reicht der vor vielen Jahren vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz heute noch aus? Wer ein einfaches Möbelstück durch ein teueres ersetzt oder sein Wohnzimmer verschönert, sollte sich diese Frage stellen. Über viele Jahre kann sich der Wert eines Hausrates beträchtlich gesteigert haben.
Leider kann man nicht jeden Verlust mit Geld wieder gut machen. Um die beschädigten Dinge trotzdem bestmöglich ersetzen zu können, sollte die Versicherungssumme das gesamte Hab und Gut decken. Dabei ist es gar nicht so einfach, den tatsächlichen Wert der Gegenstände richtig zu schätzen. Als Faustformel gilt: Ein Durchschnittshaushalt errechnet die Versicherungssumme mit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Eine 80-Quadratmeter-Wohnung ist nach diesem Verfahren also mit 52.000 Euro versichert. Liegt der Wert des Eigentums über diesen Richtwert, ist eine individuelle Vereinbarung mit dem Versicherer zu empfehlen.
Unterversicherung bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Hausrat im Wert von 50.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von nur 25.000 Euro die Versicherung in jedem Schadenfall - also auch für den durch einen Leitungswasserschaden zerstörten Teppich - immer nur die Hälfte vom Schaden bezahlt, maximal 25.000 Euro. Die Formel hierfür lautet: Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert. In jedem Fall sollte man also einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Dann wird im Schadenfall nicht geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt. Der Versicherer zahlt als Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme. Ein wichtiger Tipp: Wertgegenstände extra versichern! Wer viele kostbare Güter besitzt, sollte frühzeitig mit seinem Versicherer sprechen. Denn: Teure Erbstücke oder wertvolle Sammlerobjekte sind nur in begrenztem Umfang über die Hausratversicherung versichert.
Trotz aller Vorsicht und Absicherung lassen sich nicht alle Schäden verhindern. Umso besser, wenn man sie so gering wie möglich halten kann. Nicht nur im eigenen Interesse - laut Versicherungsvertrag soll man den Schaden so gering wie möglich halten. Hier ein paar Tipps des GDV: 1. Holen Sie Hilfe (Polizei oder Feuerwehr). 2. Dichten Sie nach einem Sturm geborstene Fenster so schnell wie möglich ab. 3. Sichern Sie nach einem Einbruch die aufgebrochene Tür. 4. Ein nasser Boden sollte so getrocknet werden, dass nicht noch mehr Wasser nach unten sickert. 5. Dokumentieren Sie die Situation, soweit es möglich ist - beispielsweise durch Fotos. 6. Bevor es ans Aufräumen geht, sollte der Versicherer informiert werden, bei Bedarf schickt dieser vorab einen Gutachter vorbei.
Viele Dinge, die einem lieb und teuer sind, sind mit Geld nicht zu bezahlen. Trotzdem ist der Schadenausgleich natürlich das Kernstück jeder Versicherung. Als Schadenersatz für beschädigtes Inventar werden die Reparaturkosten angesetzt. Ist ein Gegenstand zwar beschädigt, aber noch uneingeschränkt benutzbar, wird für den „Schönheitsschaden" eine Wertminderung gezahlt.
Für irreparables oder gestohlenes Inventar wird der Wiederbeschaffungspreis angesetzt. Das muss aber nicht der Kaufpreis sein. Es wird so viel ausgezahlt, dass ein gleichwertiger Gegenstand zu heutigen Preisen neu erworben werden kann.
Die Hausratversicherung beschränkt sich aber nicht nur auf Inventar. Auch die Kosten für Hotelübernachtungen werden übernommen, etwa wenn man nach einem Brand für eine Weile nicht mehr zu Hause wohnen kann. Ist eine Wohnungsräumung notwendig, werden auch Aufräumarbeiten oder Transport und Lagerung des Eigentums bezahlt.
Vom Versicherer wird ein Schadenprotokoll überreicht, in dem alle Verluste im Detail aufgelistet werden müssen. Dabei sind auch die konkreten Werte der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen anzugeben. Weil der Versicherungsnehmer im Schadenfall nachweisen muss, was gestohlen oder zerstört wurde, ist es hilfreich, folgende Punkte zu beachten: Bewahren Sie von größeren bzw. teureren Anschaffungen die Kaufbelege auf - auch nach Ablauf der Garantie und fotografieren Sie Ihre Einrichtung und besondere Dinge.
„Mea culpa" - Fehler sind menschlich. Schließlich steckt das tägliche Leben voller Tücken: Mancher vergisst beim Verlassen der Wohnung die brennende Kerze, ein anderer das brutzelnde Steak auf dem Herd, weil ein wichtiger Anruf kommt. Bei grober Fahrlässigkeit brauchten die Versicherer früher keinen Schadenersatz zu zahlen. Heute geht der Versicherungskunde nicht mehr leer aus: Der Umfang der Entschädigungsleistungen richtet sich jetzt nach der Schwere des Verschuldens. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherungssumme anteilig gekürzt werden.
Eine Hausratsversicherung schützt die Habseligkeiten nicht nur in den eigenen vier Wänden. Im Gepäck sind sie auch unterwegs meist mitversichert. Beim Umzug ist Hab und Gut in sicheren Händen, die Hausratspolice zieht einfach mit um. Das heißt: Für zwei Monate gilt der Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung. Sobald nur noch in der neuen Wohnung gelebt wird, sollte der Vertrag den aktuellen Stand gebracht werden. Achtung: Während des Umzugs selbst ruht der Schutz durch die Hausratversicherung. Die Speditionen haften zwar mit einem Grundbetrag von 620 Euro je Kubikmeter Umzugsvolumen. Doch das gilt meist nur für Kisten, die der Spediteur verpackt hat. Die Umzugsfirma ersetzt nur den Zeit- und nicht den Neuwert. Wer mit wertvollem Inventar umzieht, sollte eine zusätzliche Transportversicherung abschließen.
Ausreichender Versicherungsschutz ist zwar wichtig und gut, Vorsicht aber noch besser. Gerade weil uns manche Dinge lieber und teurer sind als sie wert sind. Damit es gar nicht erst zum Schadenfall kommt, ein paar Tipps des GDV:
Einbruch:
Um Einbrechern das Leben schwer zu machen, sichern Sie Ihre Wohnungs- bzw. Hauseingangstür mit stabilen Schlössern und Schließanlagen. Nicht nur im Erdgeschoss sind zudem abschließbare Fenster oder Rollos sinnvoll.
Feuer:
Eine rechtzeitige Warnung kann Eigentum und Leben retten. Setzen Sie auf Rauchmelder mit VdS-Prüfsiegel. Elektrogeräte sind häufigste Brandauslösern, vermeiden Sie Stand-by-Betrieb von Geräten.
Blitz:
Durch Blitzeinschlag können Überspannungsschäden an elektronischen Geräten entstehen. Trennen Sie deshalb elektronische Geräte bei Unwetter oder bevor Sie verreisen vom Stromnetz.
Wasser:
Leitungswasserschäden sind häufig die Folge von Materialverschleiß. Überprüfen Sie deshalb regelmäßig die Leitungen von Wasch- und Spülmaschine und erneuern Sie, wenn nötig, die Schläuche.
Mehr zum Thema gibt es unter www.klipp-und-klar.de oder beim Informationszentrum der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar, Beratungshotline: 0800/33 99 399 (kostenfrei).