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Ist das Dach geeignet, geht es an die Auswahl der Anlage. Man sollte darauf achten, Qualitätsware von renommierten Herstellern aufs Dach zu montieren, denn von der Lebensdauer und der Leistungsausbeute hängt ganz entscheidend ab, ob sich die Anlage auch rechnet.
Eine sichere Sache ist eine Solarstromanlage nur, sofern sie von Fachleuten geplant und installiert wird, die Erfahrung mit dieser Technik nachweisen können. Die findet man über Solarinitiativen oder -Vereine, Energieagenturen, über das Internet oder über Freunde, Bekannte, Nachbarn. Sie sollten bereits in der Entwurfsphase mit am Tisch sitzen, wenn über Dachform und Dachneigung des Gebäudes entschieden wird.
Ob jemand das Know-how hat, erkennt man an seinen Referenzen, zufriedenen Kunden, auch an dem Aufwand, den er treibt. Sieht er sich die Situation vor Ort genau an, inklusive der Zufahrtmöglichkeiten? Berät er in Sachen Förderung? Weiß er mithilfe eines Sonnenbahnindikators schon Ungefähres zum Ertrag zu sagen? Am Haus selber wird ihn vor allem der Zustand des Dachstuhls interessieren, der später die Lasten von Montagegerüst, Modulen – und Schnee – zu tragen hat.
Die Angebote müssen einigermaßen detailliert und vergleichbar sein: es müssen die genauen Module mit Herstellerangaben aufgeführt sein, ebenso der Wechselrichter, das Montagesystem, die Montage selber, der Netzanschluss sowie die Dokumentation, eventuell die Ertragsüberwachung. Nicht auf den jeweils leistungsfähigsten Wechselrichter kommt es an, auf die effizientesten Module, sondern darauf, dass die Komponenten miteinander harmonieren.

Einen guten Ruf haben z. B. Mitgliedsfirmen der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (www.solarwirtschaft.de) oder Anbieter, die EU-Normen erfüllen und die entsprechende Erfahrung mitbringen. Da die Qualität der komplexen Produkte für den Laien kaum zu beurteilen ist, hat die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (www.dgs.de) zusammen mit Herstellern für die technischen Komponenten einer Sonnenstromanlage Mindeststandards entwickelt, die als "Gütezeichen Solar" im März 2005 verabschiedet wurden.
Um ein System zu bekommen, das wirklich zwei Jahrzehnte und länger seine Arbeit tut, sollte man das RAL-Gütezeichen „966 Solar“ zum Vertragsbestandteil machen. So ist die Qualität der Komponenten und der Dienstleistung, einschließlich Montage, Abnahme und Wartung, verbindlich geregelt. Einige Betriebe bieten den vom Branchenverband BSW empfohlenen Anlagenpass an, siehe www.photovoltaik-anlagenpass.de.
Zusammengefasst lesen sich die Anforderungen wie folgt: Die Solarmodule, die das Sonnenlicht in Gleichstrom umwandeln, sollten entsprechend der Norm IEC 61215 geprüft sein, die Leistung und Langlebigkeit nach internationalen Standards festschreibt. Für Dünnschicht-Solarzellen gilt die Norm IEC 61464. Die elektrische Sicherheit wird durch die TÜV-Schutzklasse II gewährleistet.

Wechselrichter wandeln den Gleichstrom, der von den Modulen kommt, in Wechselstrom um und speisen ihn in das öffentliche Stromnetz ein. In der Vergangenheit gingen diese Bauteile öfter kaputt. Die Folge: Die Anlage produziert keinen Strom mehr und der Anlagenbetreiber verliert Geld. Das hat sich zwar gebessert, mit einem Defekt innerhalb von 20 Jahren Laufzeit sollte man aber rechnen. Vorteilhaft ist, wenn der Anbieter eine Reparaturpauschale anbietet und innerhalb weniger Tage ein Austauschgerät liefert.
Kabel müssen witterungsbeständig und UV-stabil sein. Normale Elektrokabel sind für die hohen Ströme einer Solaranlage nicht geeignet. Die Steckverbinder der Kabel müssen berührungssicher sein. Viele Modulhersteller gewähren zusätzlich zur gesetzlichen, zweijährigen Produktgarantie eine Garantie-Erweiterung auf bis zu 30 Jahre.
Außerdem geben viele Anbieter eine Leistungsgarantie, zum Beispiel 90 Prozent des Mindestertrags nach 20 Jahren. An sich ist so eine Regelung großzügig, schließlich erwirtschaftet die Stromfabrik auf dem Hausdach erst nach über zehn Jahren Gewinn. Auf welchen Wert sich die Garantie bezieht, muss man allerdings oft im Kleingedruckten nachlesen. Denn es ist ein erheblicher Unterschied, ob sich die Garantie auf die Mindestleistung bezieht, das ist die Nennleistung abzüglich einer Leistungstoleranz von bis zu zehn Prozent, oder besser auf die Nennleistung. Denn bei einer Toleranz von zehn Prozent bedeutet eine Garantie für eine Mindestleistung von 90 Prozent im schlimmsten Fall nur 81 Prozent der Nennleistung.

Geht ein Modul oder ein Wechselrichter kaputt, haben Markenhersteller in der Vergangenheit auch nach Ablauf der Produktgarantie häufig aus Kulanz defekte Teile kostenlos ausgetauscht – ein Qualitätsmerkmal, auf das man die Referenzkunden eines Installateurbetriebes ansprechen sollte.
Für die Montage von Sonnenstromanlagen braucht man keinen Meisterbrief: Jeder kann Fotovoltaikanlagen installieren, allein den Anschluss an das öffentliche Stromnetz muss ein Elektro-Meisterbetrieb herstellen.


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