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Fällt das einzig vorhandene oder bezahlbare Grundstück auch eher klein oder schmal aus, ist das noch kein Grund zum Aufgeben. Pfiffige Planungen passen auch in Lücken.
Je weniger Platz vorhanden ist, desto mehr muss man allerdings auf individuelle Planungen setzen und kommt mit Standardlösungen nicht mehr weiter. Jeder Zentimeter muss – auch bei der Inneneinrichtung – kreativ genutzt werden, Platz zu verschenken kann man sich nicht leisten.
Auffallend kleine Häuser wirken oft schnuckelig - dabei weiß man nicht immer, ob hier ein Bauherr nur aus der Not eine Tugend gemacht hat. Tatsache ist, dass viele Grundstücke, gerade in beliebten Stadtrandgebieten, überaus kostspielig sind und eher klein ausfallen müssen.
Begnügt man sich mit weniger Grundfläche, muss sich das Haus anpassen. Bebauung bis hart an die Grenze wird nur in Sonderfällen gestattet, schon aus Brandschutzgründen. Meist ist die "Geschossflächenzahl" (GFZ) vorgegeben, die bestimmt, wie viel Geschossfläche insgesamt auf dem Grundstück errichtet werden darf.


Es kann aber auch sein, dass das Grundstück einfach ungünstig geschnitten ist, lang und schmal oder verwinkelt, sodass die Architekten eine harte Nuss zu knacken hatten. Schließlich gibt es da noch die Leute, die kleine Häuser bevorzugen, weil sie zu ihrer Lebensform passen.
Doch auch Familien mit Kindern erfüllen sich so preiswert ihren Haustraum. Planer, Hersteller und Architekten haben in den letzten Jahren das kleine, kompakte Haus wieder entdeckt.

Sie machen mehr aus dem Keller: moderne Heizanlagen, zumal Gasthermen, brauchen kaum noch Platz, verglichen mit ihren Vorgängern. Dachgeschosse mit höherem Kniestock bringen mehr Wohnwert. Verkehrsflächen – Flur, Diele, Eingangsbereich – werden auf das Notwendigste reduziert. Auf dem Bild links wird eine kleine Ecke auf der Galerie durch eine geschickte Nutzung zum Computerarbeitsplatz gestaltet.
Experten weisen gleichzeitig darauf hin, dass viele Neubauten zu groß geplant werden. Räume, die schlecht zu möblieren und schlecht zu heizen sind, sind die Folge. Außerdem werden die Baukosten unnötig in die Höhe getrieben. Wer also sparen will, ist gut beraten, wenn er manches kleiner anlegt.


Wenn schon ein kleineres Haus, dann muss die Flächenberechnung aber auch korrekt sein. Der Verband der Privaten Bauherren weist darauf hin, dass immer noch Balkone, Treppen, Loggien, unbeheizte Wintergärten, sogar Garagen und Abstellräume komplett zur Wohnfläche hinzuaddiert werden.
Auch beim Dachgeschoss wird gerne die gesamte Grundfläche als Wohnfläche angegeben, dabei dürfen nur Flächen mit einer lichten Höhe von über zwei Metern komplett als Wohnfläche deklariert werden. Zwischen ein und zwei Metern Höhe zählt die Fläche zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht. Balkone, Loggien, Dach- und andere Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel, maximal zur Hälfte ihrer Grundfläche zur Wohnfläche gezählt.


Fachleute raten Bauherren auf einer Berechnung gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu bestehen. Sie regelt, was zur Wohnfläche zählt und wie gemessen werden muss. Erfolgte eine Wohnflächenberechnung anhand der Baupläne, muss unbedingt nach Fertigstellung nachgemessen werden.
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