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Wohnen in der Stadt oder zumindest in Stadtnähe wünschen sich zahlreiche Baufamilien. Letztendlich bietet das städtische Umfeld mehr Möglichkeiten für kulturelle, sportliche und andere Aktivitäten wie Einkaufen, Gastronomie und Erlebnis.
Dafür kostet der Quadratmeter Bauland auch einige Euro mehr. Die Folge: Bezahlbare Grundstücke werden kleiner. Viele Haushersteller haben sich auf diese Situation eingestellt und bieten passende Architektur-Konzepte.
Der zweigeschossige, oft quadratische Baukörper wirkt großzügig und klar. Die meist verwendete Zeltdachkonstruktion ermöglicht ein Dachgeschoss ohne Schrägen und unterstützt damit die Kopffreiheit sowie die Weitläufigkeitder oberen Etage.
Die Raumaufteilung verläuft nach unterschiedlichen Mustern: Entweder gibt es zum sonst üblichen Wohn-, Ess- und Küchenbereich noch einen eigenen Eltern- oder Gästebereich mit Bad oder – inzwischen sehr im Trend – einen separaten Arbeits- und Bürobereich. Das Obergeschoss bleibt dann den Privaträumen für Eltern und Kinder überlassen.
Beruf und Familie – diese Lebensbereiche sind für Selbstständige meist schwer unter einen Hut zu bringen. Eine räumliche Lösung hilft, diese Situation zu meistern: Wohnen und arbeiten unter einem Dach. Der Vorteil ist offensichtlich, denn auf kürzestem Weg und ohne stressige Fahrtzeiten kann die Arbeit unterbrochen werden, um sich der Familie zu widmen. Ein einfacher Gang in die nächste Etage macht’s möglich.


Wichtig ist, vorab mit dem Bauamt zu klären, ob auf dem vorgesehenen Grundstück eine gemischte Nutzung überhaupt zulässig ist. Eine klare Trennung der Privat- und Geschäftsbereiche ist unerlässlich, damit es zu keinen Beeinträchtigungen kommt.
Wie sich diese Mehrfachnutzung in einem modernen Stadthaus durchdacht realisieren lässt, zeigen auch unsere Beispiele. Bei einer solchen Nutzung des Hauses ist auch der enorme Steuervorteil nicht zu verachten. Bei einer teilweisen geschäftlichen Nutzung des Eigenheims lassen sich sowohl die Baukosten als auch die Zinsen anteilsmäßig als Betriebskosten geltend machen.
Wenn die Fläche kleiner ist, wird halt in die Höhe gebaut, denken Sie. Das ist prinzipiell ganz logisch, aber nicht so einfach. Die geltenden Bauvorschriften für Ihr Grundstück müssen natürlich eingehalten werden. Aus dem Bebauungsplan ergeben sich konkrete Vorgaben – dazu gehören die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl und die Zahl der Vollgeschosse.
Angenommen Ihr Grundstück besitzt eine anrechenbare Größe von 400 m². Beträgt die Grundflächenzahl 0,5, errechnet sich daraus eine bebaubare Grundfläche von 400 x 0,5 – also 200 m². Oder für Ihr Grundstück von 400 m² ist eine Geschossflächenzahl von 0,6 sowie eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen vorgegeben. Dann errechnet sich daraus: 400 x 0,6 : 2 – erlaubt sind 120 m² pro Etage.


Die Baugenehmigung wird von der Baubehörde erteilt, allerdings ohne mögliche privatrechtliche Einschränkungen der Bebaubarkeit eines Grundstücks zu berücksichtigen. Es kann Ihnen also passieren, dass Ihre Baubehörde ein zweigeschossiges Stadthaus genehmigt, aber im Grundbuch vom früheren Besitzer eine so genannte Dienstbarkeit eingetragen ist, die nur eine eingeschossige Bauweise zulässt.
Was als Vollgeschoss definiert wird, regeln die jeweiligen landesrechtlichen Bauvorschriften, meist in einer Formel über die Proportion des Raumes (genauer: welcher Teil der Grundfläche über welche Höhe verfügen darf).
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