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Auf der Suche nach geeignetem Bauland sollten nicht nur Preis und Lage eine Rolle spielen. Vielmehr müssen sich die Vorstellungen der Baufamilie vom künftigen Eigenheim darauf auch verwirklichen lassen.

Am besten geht man die Grundstückssuche systematisch an. Die Auflistung aller Anforderungen und Checklisten zur Überprüfung machen faule Kompromisse offensichtlich, bevor es zu spät ist. Denn nicht jeder wird mit dem Traumgrundstück auf der grünen Wiese wirklich glücklich. Kinder müssen in die Schule, Eltern zur Arbeit und Ärzte und Einkaufszentren braucht man auch.
Wichtig sind also die persönlichen Bedürfnisse, die beispielsweise bei einem Freiberufler, der als Single lebt und seinen Arbeitsplatz zu Hause hat, ganz anders aussehen als bei einem Angestellten mit Familie und Kindern. Während der eine meist ortsunabhängig arbeiten und sich die Zeit frei einteilen kann, ist der andere auf öffentliche Verkehrs-anbindung, kurze Wege und eine gute Infrastruktur, was Schulen, Kindergärten, Ärzte, Einkaufszentren und mehr anbelangt, angewiesen. Schließlich will sich nicht jeder ein zweites Auto leisten und ein Familienmitglied als Chauffeur abstellen. Es zählt also nicht nur die Idylle. Die Lage muss zu den Lebensumständen passen!
Der Vergleich verschiedener Angebote von Grundstücken kostet zwar Zeit, lohnt sich aber immer. Um Ihrer Bauparzelle auf die Spur zu kommen, sollen Sie möglichst viele Quellen anzapfen, wie z. B. das Internet und die örtlichen Baubehörden.
Auf dem Amt können Sie sich informieren, ob es innerhalb der Stadt- oder Gemeindegrenzen noch Bauland gibt oder wo solches in nächster Zeit zur Bebauung freigegeben werden soll. Auch die Frage nach dem Quadratmeterpreis lässt sich hier schnell beantworten.
Eine weitere Anlaufstelle sind Sparkassen und Banken vor Ort. Sie erstellen Bauplatzlisten, in denen meist ein paar interessante Angebote enthalten sind. Auch Architekten oder Makler können Ansprechpartner bei der Grundstückssuche sein. Aber Vorsicht: Verkaufsprofis haben ihren Preis: Bei Vertragsabschluss wird eine Vermittlungsgebühr von bis zu sechs Prozent des Kaufpreises fällig. Preiswerter kann der Gang zum Amtsgericht sein. Als Bauwilliger können Sie Grundstücke, die versteigert werden, teilweise zu einem günstigen Preis erwerben.

Doch der Preis allein darf bei der Grundstückssuche nicht entscheidend sein. Vielmehr kommt es darauf an, ob Sie dort auch das Haus bauen dürfen, das Sie sich vorgestellt haben. Bevor Sie also Ihre Unterschrift unter den Grundstückskaufvertrag setzen, sollten Sie Ihr Bauland erst einmal einer gründlichen Prüfung unterziehen.
Die beginnt damit, dass Sie beim zuständigen Bauamt einen Blick in den sogenannten Bebauungsplan, der wichtigsten Informationsquelle für Grundstückskäufer werfen. Mit Hilfe des Bebauungsplans legen die Gemeindevertreter nämlich detailliert fest, wie und wo innerhalb der Gemeinde gebaut werden darf. Finden Sie heraus, ob es sich bei Ihrem Grundstück auch tatsächlich um voll erschlossenes Bauland handelt, das als „Baugrundstück für Wohngebäude“ im Bebauungsplan ausgewiesen ist. Kaufen Sie auf keinen Fall sogenanntes Rohbauland oder gar Bauerwartungsland.
Als Bauerwartungsland werden Flächen bezeichnet, die von einem späteren Zeitpunkt von den Gemeindevertretern zur Bebauung freigegeben werden können. Schon so mancher Bauherr, der sich auf vollmundige Absichtserklärungen aus der Amtsstube verlassen hat, musste später einen finanziellen Verlust beklagen. Darf der Grund und Boden nämlich erst Jahre nach dem Kauf bebaut werden, entpuppt sich das „Schnäppchen“ als teuer bezahlte Wiese oder Ackerland.
Bei Rohbauland handelt es sich um die Vorstufe zum Bauland. Diese Flächen sind im Bebauungsplan zur Bebauung vorgesehen, ihre Erschließung ist jedoch noch nicht endgültig gesichert. Die gesicherte Erschließung ist aber grundsätzlich Voraussetzung für eine Baugenehmigung. Erkundigen Sie sich also nach Stand und Kosten der Erschließung für Ihren Bauplatz und nach Anliegerbeiträgen, die für Elektrizitäts-, Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung fällig werden.
Da die Gemeinde die Erschließungskosten zum Teil nach und nach in Rechnung stellt, und immer derjenige beitragspflichtig ist, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, sollten Sie sich in jedem Fall vor Abschluss des Grundstückkaufvertrags erkundigen, welche Erschließungskosten bereits der alte Eigentümer bezahlt hat und welche Erschließungskosten noch offen bzw. in Zukunft zu erwarten sind.
Wer den Bebauungsplan genau liest, kann darin noch andere wichtige Informationen für sein Bauvorhaben entdecken. So zum Beispiel um welche Art von Baugebiet (reines Wohngebiet oder Mischgebiet, in dem sich auch Gewerbebetriebe ansiedeln dürfen) es sich handelt. Desweiteren wird klar, ob hier nur Einfamilienhäuser oder auch Doppel- und Reihenhäuser gebaut werden dürfen. Im Bebauungsplan stehen auch wichtige Angaben zum erlaubten Maß der baulichen Nutzung: Baugrenzen, Baulinien, Anzahl der erlaubten Vollgeschosse, Grundflächen- und Geschossflächenzahl.

Blicken Sie vor dem Kauf ins Grundbuch, um zu prüfen, ob Belastungen eingetragen sind. In Abteilung II sind Lasten und Beschränkungen wie Vorkaufs-, Wege-, Nießbrauchrechte, Grunddienstbarkeiten sowie Verfügungs- und Nutzungsbeschränkungen vermerkt. Die auf dem Grundstück lastenden Hypotheken und Grundschulden ersehen Sie aus Abteilung III.
Suchen Sie das Grundstück an verschiedenen Tagen und zu unterschiedlichen Tageszeiten auf. Dann können Sie feststellen, ob die ruhige Anliegerstraße auch von Berufspendlern nicht jeden Tag als willkommene Abkürzung genutzt wird, Bahntrassen oder Flugschneisen Lärm verursachen.
Kontrollieren Sie die Infrastruktur: Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Einrichtungen für die Kinder, Restaurant, Ärzte und andere Freizeitmöglichkeiten in der Nähe, die einfach und schnell erreichbar sind? Wie ist die Verkehrsanbindung?
Und nicht zuletzt sollten Sie die Bodenverhältnisse überprüfen.
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