Wer Niederschläge auf dem eigenen Grundstück versickern lässt, unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf – und wird von der Niederschlagsgebühr befreit. Wer obendrein Trinkwasser und die entsprechenden Gebühren sparen will, sammelt und nutzt das Regenwasser für WC, Waschmaschine und Bewässerung.
Alle Städte und Gemeinden in Deutschland müssen der Rechtsprechung folgend die Abwassergebühr in den nächsten Jahren umstellen. Es muss nach Schmutz- und Regenwasser unterschieden werden, das Ableiten von Regenwasser in den öffentlichen Kanal wird dann verursachergerecht nach angeschlossener Fläche und Versiegelungsgrad berechnet. Wer das Kanalsystem weniger belastet, zahlt weniger.
Die meisten Kommunen haben die Umstellung lange vor sich her geschoben. Sie befürchteten viel Aufwand, aber kaum Vorteile. Die Rechtsprechung (Verwaltungsgericht) verlangt von ihnen, die versiegelten Flächen auf jedem Grundstück zu ermitteln und dann noch festzustellen, ob diese an den Kanal angeschlossen sind. Gleichzeitig verbietet ihnen der Gesetzgeber, mit den eingenommenen Gebühren Gewinn zu machen. Das erklärt auch, warum in allen Kommunen nach Umstellung die Schmutzwassergebühr billiger wird, nachdem die Niederschlagsgebühr eingeführt ist. Unterm Strich müssen die Einnahmen wie zuvor die Ausgaben decken, daher fallen die Gebühren von Ort zu Ort unterschiedlich aus.


Wer das Regenwasser komplett versickert, kann von der Niederschlagsgebühr befreit werden. Grundstückseigentümer, die das Regenwasser in Zisternen zunächst sammeln und nutzen und nur den Überlauf versickern, profitieren doppelt – sie sparen neben der Niederschlags- auch einiges an Trinkwassergebühr. Regenabfluss von Dachflächen ist nur wenig verschmutzt und eignet sich für Waschmaschine, WC-Spülung und die Gartenbewässerung – insbesondere durch seine kalkfreie, weiche Beschaffenheit. Dies ist in ganz Deutschland zulässig.
Der Überlauf des Regenspeichers versickert idealer Weise in einer bewachsenen Mulde im Garten und hilft so, den Grundwasserspiegel zu halten. Befestigte Geländeflächen wie Zufahrt, Weg und Terrasse sollten wasserdurchlässig sein. Bei kleinen Flächen und fachkundiger Ausführung muss davon dann weder ein Abfluss noch eine Leitung zum Kanal verlegt werden.
Ob Neubau, Umbau, Modernisierung – preiswert und praktisch sind sogenannte Paket-Angebote, bei denen außer Leitungen alle Komponenten mit Zubehör vormontiert und steckfertig zum Festpreis geliefert werden. Für die ganze Aktion Vom Öffnen der Baugrube bis zur Inbetriebnahme muss man in der Regel einen Arbeitstag veranschlagen. Stehen ohnehin Baggerarbeiten an, lässt sich der Erdaushub für die Zisterne preisgünstig erledigen. Bei bestehenden Gebäuden kann eine Anlage zur Gartenbewässerung einfach und unabhängig von der Installation des Hauses eingerichtet werden. Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung sind in DIN 1989 ebenso klar geregelt wie die technischen Eigenschaften der einzelnen Komponenten.
Im Garten-Paket sind Regenspeicher, Filter, Tauchmotorpumpe, Entnahmestelle und nach Bedarf auch Bewässerungs-Zubehör enthalten. Lediglich die Stromversorgung aus dem Haus in die Zisterne muss bereitgestellt werden. Die Kombination mit automatischen Bewässerungssystemen ist möglich. Auch zur Nutzung des Regenwassers im Haus für WC oder Waschmaschine, kombiniert mit Gartenbewässerung, gibt es das Komplettsortiment aus einer Hand. Es enthält neben Speicher und Filter, die für unterirdischen Einbau vorgesehen sind, alles Nötige zur schwimmenden Entnahme sowie die Außenwanddurchführung. Erfreulicherweise sind Pumpe, Steuerung, Vorlagebehälter für die Trinkwassereinspeisung und die Haube für den Schallschutz als kompaktes „Regencenter“ zusammengefasst und zur Wandmontage vorbereitet. Damit trägt der Hersteller die Verantwortung für die gesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen Regenwasser- und Trinkwassernetz.

Regenwasserleitungen müssen farblich unterschiedlich zu Trinkwasserleitungen und dauerhaft markiert sein, zum Beispiel durch Aufkleber. Dies gilt nicht für die in der Erde verlegten Rohre, nur für solche innerhalb von Gebäuden. Bei Regenwasserleitungen unter Putz wird ein sogenanntes Trassenband am Rohr entlang eingelegt. Auch wenn Hausbesitzer meinen, sie kennen sich mit ihrer Anlage aus, stehen sie dennoch in der Pflicht. Die Kennzeichnung soll vermeiden, dass bei Wechsel der Besitzer oder bei Umbau ein Regenwasser führendes Rohr versehentlich für Trinkwasserzwecke genutzt wird. Zusätzlich zu den Leitungen müssen auch die Entnahmestellen für Regenwasser dauerhaft beschildert sein. Gemeint sind damit nicht die fest installierten Waschmaschinen- oder WC-Anschlüsse, sondern frei zugängliche Zapfventile, zum Beispiel zur Bewässerung, innen und außen am Gebäude. Kennzeichnungsmaterial liefern die Anlagenhersteller nach Bedarf.
Zur Gartenbewässerung wird ein Zapfventil an der Gebäudefassade installiert, von innen her am Regenwasser-Leitungsnetz angeschlossen. Ein Tipp aus der Praxis: Frostsichere Außenarmatur verwenden, dann muss im Winter nicht entleert werden. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Funktion der Regenwassernutzungsanlage sind Nutzer beziehungsweise Hausbesitzer. Empfehlenswert ist daher, die ausführende Firma im Auftrag zur Einhaltung der DIN 1989 zu verpflichten. Aktuell ist, voraussichtlich noch bis April 2012, die seit dem Jahr 2002 geltende Version. Vor dem Bau der Anlage muss der spätere Betreiber eine Mitteilung an den Wasserversorger und das Gesundheitsamt schicken. Regen kann so als Rohstoff für Gebäude und Grundstück dienen. Dies spart Kosten und steigert den Immobilienwert. Es dient in jedem Fall dem natürlichen Wasserhaushalt der näheren Umgebung – und erhöht unsere Lebensqualität im Sinne einer intakten Umwelt.
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