Förderung für die neue Heizung 2020
30 Jahre sind genug für alte Heizkessel
Heizung und Warmwasserbereitung schlagen in Haushalten mit satten 84 Prozent ihres Gesamtenergiebedarfs zu Buche. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) soll der Gebäudebestand in Deutschland bis 2050 nahezu klimaneutral werden. Die Verordnung der Bundesregierung ist ein Baustein unter anderen, um ihre energiepolitischen Ziele zu erreichen.
Welche Heizungsanlagen sind austauschpflichtig?
- Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung zwischen vier und 400 Kilowatt
- nach 30 Jahren Betriebszeit
Die Auflage für Hausbesitzer ist sinnvoll: Viele der bundesweit rund 21 Millionen Heizkessel sind alt und ineffizient. Jeder zweite Heizkessel in Deutschland ist älter als 20 Jahre. Der Anteil, der über 30 Jahre alten Heizkessel steht nicht exakt fest, Experten gehen jedoch von rund zwei bis drei Millionen aus.

Gibt es Ausnahmen von der Austauschpflicht?
Nach 30 Jahren Betrieb ist für Heizkessel also Schluss. Doch es gibt Ausnahmen für:
- Niedertemperaturkessel
- Brennwertkessel
Diese beiden Heizkessel entsprechen den rechtlichen Vorgaben und dürfen auch nach 30 Jahren Betriebszeit weiterlaufen.
- selbstgenutztes Eigentum
Diese Ausnahmeregelung betrifft Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1. Februar 2002 vom aktuellen Eigentümer selbst bewohnt wurden. Wechselte nach diesem Stichtag der Eigentümer, gilt die Austauschpflicht. Der neue Hausbesitzer hat dann zwei Jahre Zeit für den Heizungstausch. Der zuständige Schornsteinfeger überprüft die Einhaltung der Frist.
- Baudenkmäler
Bei Gebäuden unter Denkmalschutz kann in Einzelfällen und auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden.
- unbillige Härten
Wenn die erforderlichen Investitionen in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zu den Einsparungen stehen, kann auf Antrag ebenfalls von der Verordnung abgewichen werden. Sondergenehmigungen erteilen die zuständigen Behörden auf Länderebene.
Wo finde ich das Alter meiner Heizungsanlage?
- auf dem Typenschild des Heizkessels
- im Protokoll des Schornsteinfegers
- in den Einbauunterlagen
Bei älteren Heizkesseln ist das Alter oft schwer zu ermitteln. Unterlagen fehlen oder das Typenschild ist unleserlich. In diesen Fällen hilft der Schornsteinfeger weiter.

Welche neue Heizung ist die richtige im Altbau?
- erneuerbare Energien sind die erste Wahl
- die neue Heizungsanlage muss zum Altbau passen
So sind beispielsweise Wärmepumpen und Solarthermieanlagen umso effizienter, je niedriger die Temperatur des Heizungswassers ist. Ohne Flächenheizung, Wand- oder Fußbodenheizung, machen diese Energietechniken weniger Sinn.
- Hybrid-Heizsysteme
Da die meisten regenerativen Wärmequellen nicht immer zur Verfügung stehen, braucht man mindestens einen weiteren Wärmeerzeuger, der bei Bedarf einspringt, sowie einen leistungsfähigen Speicher. Wärmepumpe, Pelletkessel oder wasserführende Kaminöfen bieten sich an. Im Mittelpunkt steht immer der Speicher, in dem die Wärme aus den verschiedenen Quellen eingelagert wird. Wichtig ist die intelligente Steuerung, die den erneuerbaren Energiequellen den Vorzug gibt.
Für energiesparende Maßnahmen im Altbau hat sich die Kombination von Solarthermie mit einem Gas- oder Öl-Brennwertkessel bewährt.
- Baden-Württemberg
Nur im Bundesland Baden-Württemberg gilt zusätzlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Alle neu installierten Heizungsanlagen in Altbauten müssen zu mindestens 15 Prozent durch erneuerbare Energien unterstützt werden. Wer trotzdem komplett auf fossile Energien setzt, muss Alternativen wie z. B. zusätzliche Dämmmaßnahmen durchführen, um die gesetzliche Vorschrift zu erfüllen.
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Weitere Informationen über Heizungstechnik, Kosten und Fördermöglichkeiten finden Sie in der aktuellen Ausgabe des RATGEBER HEIZUNG.
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Heizungstausch lohnt sich
- Der Staat fördert.
- Die künftige CO2-Steuer entfällt.
Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung sieht ab 2021 einen Aufschlag von 25 Euro pro Tonne freigesetztem CO2 vor, der sich bis 2025 stufenweise auf 55 Euro erhöhen soll.
- Unabhängigkeit von endlichen fossilen Brennstoffen und deren Preisschwankungen.
Förderung beim Heizungstausch
- KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau, Aktuelle Zinskonditionen und Programminformationen gibt es unter www.kfw.de
- BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine Austauschprämie für Ölheizungen vom Staat. Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z. B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage – kann einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten.
Für Gas-Hybridheizungen mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens 25 Prozent – z. B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent erklärt Torsten Safarik, Präsident des für die Austauschprämie zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die novellierte Richtlinie des Marktanreizprogramms „Wärme aus erneuerbaren Energien“ sieht neben der Austauschprämie für Öl weitere Verbesserungen vor. Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse.
Übrigens:
- Der Bund fördert neben neuen Thermostatventilen in Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich auch den Austausch alter Heizungspumpen mit einem Anteil von bis zu 30 Prozent auf den Netto-Rechnungsbetrag.
- Die Kosten für den Energieberater sind ebenfalls förderfähig. Anerkannte Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gibt es unter www.energie-effizienz-experten.de.
Die Anzahl an Förderprogrammen, mit denen Bund, Länder und Gemeinden, ja sogar Unternehmen modernisierungswillige Hausbesitzer und Bauherren unterstützen, geht in die Tausende. Wer da das Optimum herausholen will, sollte sich eingehend informieren.

Was kostet der Heizungstausch?
Solarthermie-Anlage
zur Trinkwassererwärmung (Deckungsraten von ca. 15 %):
Flachkollektoren ca. 4.000 bis 5.000 €
Röhrenkollektoren ca. 5.000 bis 6.000 €
zur Heizungsunterstützung (für Deckungsraten von ca. 25 %): 9.000 bis 12.000 €
Großanlage (für Deckungsraten über 50 %): ca. 20.000 €
Wärmemengenzähler (empfehlenswert): ca. 200 €
Wartungsvertrag (empfehlenswert): ca. 100 €/Jahr
Pelletheizung
Pelletkessel inkl. Brennstofflagen: 14.000 bis 18.000 €
Pelleteinzelofen mit Wassertasche: 6.000 bis 10.000 €
Brennwertkessel
Gas-Brennwertkessel*: ca. 6.000 bis 8.000 Euro (ohne Gasanschluss)
Öl-Brennwert-Kessel*: ca. 8.000 bis 10.000 Euro
*jeweils inkl. Kaminanpassung und Kondensatablauf
Wärmepumpe
Erdwärmepumpe mit Erdsonden Aggregat 9.000 bis 11.000 €, zzgl. 60 bis 80 €/Meter Sondentiefe
Grundwasser-Wärmepumpe Aggregat 9.000 bis 11.000 €, zzgl. 50 bis 60 €/Meter Brunnentiefe
(Wärmepumpen: inkl. Montage und Erschließung der Quelle)
Quellen: Verbraucherzentrale NRW, Verbraucherzentrale Bundesverband, Ratgeber Heizung – Wärme und Warmwasser, Ausgabe 2018, hrg. von der Verbraucherzentrale NRW, ISBN 978-3-86336-091-7, 19,90 €, Stand: 12/2019

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