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Baukindergeld 2024 hilft Familien beim Hausbau

Das Baukindergeld 2024 soll Familien finanziell bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützen. Für den Hausbau gibt es günstige Kredite. Wir haben alle wichtigen Informationen zusammengestellt.

Nachbesserung beim Baukindergeld 2024

Die KfW-Förderung Wohneigentum für Familien (WEF), bekannt als Baukindergeld 2024, die seit 16. Oktober 2023 verfügbar ist, wurde kurz vor Start verbessert. 

So wurden sowohl die Einkommensgrenze für Baufamilien, die für die KfW Förderung zugelassen sind, sowie die Kredithöchstbeträge deutlich erhöht.

Die wichtigsten Updates zum Baukindergeld 2024 kurz erklärt

  • Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Förderprogramms berechtigt, für eine Familie mit einem Kind wurde von 60.000 EUR auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
  • Die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge werden um jeweils bis zu 35.000 Euro angehoben.

Gefördert werden neu errichtete Wohngebäude sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen

  • Klimafreundliches Wohngebäude 
  • Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG

Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Die Förderung umfasst bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.

Wohneigentum für Familien (WEF) statt Baukindergeld

Der Start der Förderung Wohneigentum für Familien als KfW-Programm Nr. 300 erfolgte zum 1. Juni 2023. Die Förderung wird auch gerne als Nachfolgemodell für das ausgelaufene Baukindergeld bezeichnet.

Bei einer Familie liegt die Einkommensgrenze bei 90.000 Euro jährlich – plus 10.000 Euro pro Kind.

Am 31. Mai, kurz vor Start des neuen Förderprogramms „Wohneigentum für Familien“ (WEF) – auch Baukindergeld 2024 genannt – gab das Bauministerium Details bekannt. Das Programm unterstützt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen durch zinsverbilligte KfW-Kredite bei der Eigentumsbildung.

350 Millionen Euro im Fördertopf

Für das Förderprogramm Baukindergeld 2024 stehen bis zu 350 Millionen Euro bereit, wie es aus Berlin heißt. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite.

Der Zinssatz beim Baukindergeld liegt zum Start bei 1,25 Prozent für 35 Jahre Kreditlaufzeit (10 Jahre Zinsbindung) – und damit rund 3 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau. Somit seien für eine Familie mit zwei Kindern insgesamt Ersparnisse von über 40.000 Euro möglich, rechnet Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, vor.

„Das neue Programm ist für Eigentümer eine verlässliche finanzielle Stütze und macht damit klimafreundliche Bauprojekte plan- und bezahlbar“, ist die Bauministerin überzeugt.

Wie bei der Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau KFN steht auch beim Baukindergeld 2024 Nachhaltigkeit ganz klar im Fokus: Gefördert werden ausschließlich Neubauten, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Damit will die deutsche Bundesregierung die verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreichen.

Wohneigentum für Familien (WEF) – einfach erklärt:

Das Baukindergeld 2024 einfach erklärt:

  • Start 1. Juni 2023
  • Verantwortlichkeit: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
  • Ziel: Schaffung von neuem selbstgenutzten (klimafreundlichen) Wohnraum
  • Förderkreis: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem geringen oder mittleren Einkommen, d.h. einem maximal zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro – zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind.
  • Förderhöchstbetrag: max. 240.000 Euro für eigene Wohneinheit, abhängig von Förderstandard und Kinderanzahl
  • Zinskonditionen: Laufzeit bis 35 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre, effektiver Jahreszins aktuell 1,25 %.

Details zum Baukindergeld 2024:

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude.
  • Ein Neubau muss den energetischen Standard von einem Effizienzhaus 40 für Neubauten erreichen sowie die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
  • Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Es gelten die gleichen Anforderungen wie beim Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN).
  • Gefördert werden die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“
  • Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben möchten und noch kein Wohneigentum besitzen.
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten.
  • Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung.
  • Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.

Im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt 4 Jahre.

Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind:

  • der geplante Gebäudestandard 
  • die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Gefördert wird in diesem Produkt maximal eine Wohneinheit.
Klimafreundliches Wohngebäude Klimafreundliches Wohngebäude QNG
Effizienzhaus 40 Standard und Anforderung an LebenszyklusEffizienzhaus 40 Standard und QNG Plus oder QNG Premium
Familien mit einem oder zwei Kindern: 140.000 EuroFamilien mit einem oder zwei Kindern: 190.000 Euro
Familien mit drei oder vier Kindern: 165.000 EuroFamilien mit drei oder vier Kindern: 215.000 Euro
Familien mit fünf oder mehr Kindern: 190.000 EuroFamilien mit fünf oder mehr Kindern: 240.000 Euro

Zinskonditionen im KfW-Förderprogramm 300 Wohneigentum für Familien (WEF)

Darlehenart Laufzeit Zinsbindung Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) Auszahlung Monatliche Bereitstellungsprovision
Annuitätendarlehen 4 bis 10 Jahre 10 Jahre 0,01% (0,01%) 100% 0,15%
  11 bis 25 Jahre 10 Jahre 1,05% (1,06%) 100% 0,15%
  26 bis 35 Jahre 10 Jahre 1,24% (1,25%) 100% 0,15%
Endfälliges Darlehen 4 bis 10 Jahre   1,35% (1,36%) 100% 0,15%

Baukindergeld 2024 und Fertigbau

Auch Fertighaus-Baufamilien profitieren von der neuen Wohneigentumsförderung für Familien WEF. Denn zu den Förderbedingungen zählt auch die Nachhaltigkeit des geförderten Gebäudes – und Neubauten in Holz-Fertigbauweise sind richtig geplant besonders ökologisch.

„Die neueste Generation nachhaltiger Holz-Fertighäuser bringt alle Voraussetzungen für die neue Wohneigentumsförderung mit“, kommentiert Fabian Tews, Pressesprecher des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), das Baukindergeld 2024.

Kritik am Baukindergeld 2024

Der Bauherren-Schutzbund  (BSB) begrüßt das Bestreben der Regierung, Baufamilien stärker finanziell zu unterstützen, kritisiert jedoch die hohen Anforderungen als „praxisfern“. „Die immensen Baukosten für ein KFW 40 Haus wird kaum eine Familie mit den vorgeschriebenen Haushaltseinkommen stemmen können“, gibt BSB-Geschäftsführer Florian Becker zu bedenken.

Grundsätzlich unverständlich sei, dass das neue Förderprogramm nur auf den Neubau abziele: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Wohneigentumsförderung nicht auch den Erwerb einer Gebrauchtimmobilie einschließt“, so Florian Becker weiter. Beim ursprünglichen Baukindergeld, an welches das neue Programm anknüpft, ließ dies noch zu.

Ebenfalls enttäuscht zeigt sich der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). „Förderung von Eigentum ist dringend nötig, gut, dass ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wird. Hier wird aber leider nur der allerhöchste Standard gefördert“, bemängelt BFW-Präsident Dirk Salewski. „Höchster Standard heißt aber auch teuerster Standard. Wie das mit dem Ziel normalverdienende Familien zu fördern zusammenpasst, ist ein Rätsel.“

Baukindergeld als Erfolgsmodell

Das Baukindergeld, eine staatliche Neubauförderung für Familien, die im März 2021 auslief, galt als Erfolgsmodell. Es erleichterte vielen Familien den Weg ins selbstgenutzte Wohneigentum.

Von einem Nachfolgemodell war immer wieder die Rede. Mit den Plänen für eine Wohneigentumsförderung für Familien wurde die Umsetzung dann konkret. In weitaus geringerem Umfang, aber immerhin, wurde im Juni 2023 ein Nachfolgemodell lanciert.

Die Zielgruppe vom Baukindergeld 2024 sind explizit Familien mit minderjährigen Kindern und begrenztem Einkommen.

Die wichtigsten Fragen zum Baukindergeld 2023

Wer kann das neue Baukindergeld 2024 erhalten?
Familien mit minderjährigen Kindern und einem bestimmten Einkommen, die ein selbstgenutztes Eigenheim bauen oder kaufen.

In welcher Form gibt's das Baukindergeld?
Die staatliche KfW Förderbank in Form von zinsgünstigen Krediten. Insgesamt sollen jährlich 350 Millionen für das Programm zur Verfügung stehen. Das Fördergeld erhöht das Eigenkapital der Familien.

Welche Einkommensgrenzen gelten für das Baukindergeld 2024?
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 60.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 10.000 Euro.

Wie hoch wird das Baukindergeld 2024 sein?
Die Höhe des zinsverbilligten Kredits soll von der Anzahl der Kinder und dem Baustandard abhängig sein.

10 Tipps zum Baukindergeld 2024

Das müssen Baufamilien, die ein Eigenheim planen, zum Baukindergeld wissen.

1. Baufamilien müssen schnell handeln
Aktuell stehen für das Förderprogramm Baukindergeld 350 Millionen Euro bereit. Das Angebot gilt momentan nur solange, bis die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel aufgebraucht sind.

2. Sie haben die Wahl
Die Förderung gibt’s für den Ersterwerb eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Wohnung, ob gebaut oder gekauft wird, spielt keine Rolle. Wer also bereits eine Immobilie in Deutschland besitzt – egal, ob er selbst darin wohnt oder sie vermietet hat – geht leer aus.

3. Jedes weitere Kind erhöht die Einkommensgrenze
Ein minderjähriges Kind, das mit im haushlat lebt, ist Voraussetzung für den Erhalt des zinsverbilligten Kredits. Für jedes weitere minderjährige Kind erhöht sich die Einkommensgrenze von 60.000 Euro um weitere 10.000 Euro.

4. Nur für Sie selbst
Die Förderung gibt’s nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Eltern und Kinder müssen also selbst in der Immobilie wohnen und dürfen sie nicht vermieten. 

5. Haben Sie genügend Eigenkapital?
Eine Eigenkapitalquote von 20 bis 30 Prozent ist als Voraussetzung sinnvoll, die finanzierenden Banken erwarten dies ebenfalls. Wichtig: Das Baukindergeld zählt nicht zum Eigenkapital.

6. Unabhängig von der Größe Ihres Eigenheims
Eine Quadratmeterbegrenzung gibt es nicht, aber es müssen die Nachhaltigkeitskriterien und Anforderungen an einen klimafreundlichen Neubau erfüllt werden.

7. Prüfen Sie Ihr Einkommen
Die Einkommensgrenze fürs Baukindergeld liegt bei einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von 60.000 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind darf dieses um 10.000 Euro höher liegen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist nicht das Bruttoeinkommen. Den genauen Betrag ermittelt das Finanzamt. 

8. Antrag fürs Baukindergeld
Anträge müssen vor Abschluss des Kaufvertrags bzw. vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Vor antragstellung ist ein Energieeffizienzexperte einzubinden.

9. Langfristig die Finanzierung planen
Nach Auslauf der Förderung steht den Familien weniger Geld zur Verfügung. Rechtzeitig an die Anschlussfinanzierung für die Immobilie denken, da nach zehn Jahren auch die Zinsbindung endet.

10. Baukindergeld ist nicht alles
Zusätzlich zur Förderung sollten sich Familien mit Kindern, die von einem Einkommen abhängig sind, auch über Versicherungen Gedanken machen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass mit einer dann gezahlten „Rente“ die monatlichen Lebenshaltungskosten, aber auch die Raten für die Immobilie abgedeckt werden können. Mit einer Risikolebensversicherungen wird für den Todesfall des Alleinverdieners die Familie abgesichert. Auch über Wohngebäudeversicherungen und Bauherren-Haftpflichtversicherungen muss sich die Baufamilie informieren.

Hintergrund: Rückblick Baukindergeld

Die alte Förderung lief aus

Endlich die angespannte Wohnraumsituation in großen Teilen Deutschlands mit einer breit angelegten Förderung von Familien mit Kindern zu verbessern – das war der Beschluss des Fraktionsgipfels von Union und SPD hoch oben auf der Zugspitze am 8. Mai 2018.

Die verabschiedete Wohnrauminitiative beinhaltete ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Bauwillige Familien konnten sich hier vor allem über das Baukindergeld freuen. Das waren die damaligen Bedingungen:

Förderumfang

  • 1.200 Euro pro Kind und Jahr erhält jede Familie für einen Zeitraum von 10 Jahren. Das ist zusammen immerhin ein Zuschuss von 12.000 € pro Kind.

Voraussetzungen

  • ein gemeinsamer Haushalt als Familie mit minderjährigen Kindern
  • unter 90.000 Euro Jahreseinkommen bei einem Kind. Je weiterem Kind erhöht sich der Betrag um 15.000 Euro. 
  • Neubau, aber auch Kauf eines Bestandshauses innerhalb Deutschlands bei Eigennutzung
  • Kaufverträge oder Baugenehmigungen ab 1. Januar 2018. Die Förderung kann also auch rückwirkend beantragt werden.

Der Zuschusswar damals von Anfang an umstritten. Ob sich Familien mit Kindern damit wirklich die eigene Immobilie werden leisten könnten, bezweifelten viele – zählte der Zuschuss doch nicht zum Eigenkapital. Immobilienexperten waren sich einig, dass das Baukindergeld nicht wirklich neue Impulse für den Neubau setzt, sondern von denjenigen genutzt wird, die ohnehin Eigentümer werden wollten.

Das Baukindergeld gab es zunächst bis Ende März 2021. Dann war endgültig Schluss. Für viele Baufamilien brach damit eine solide finanzielle Unterstützung beim Hausbau weg.

Davor hatte die Bundesregierung den Förderzeitraum für das Baukindergeld nochmals verlängert. Denn ursprünglich sollte bereits Ende 2020 mit der Subvention Schluss sein. Während seiner Laufzeit hatten viele Familien diese Art unkomplizierte Unterstützung beim Hausbau beantragt.

„Dies ist eine wunderbare Nachricht für alle bauwilligen Familien in Deutschland und hilft der Bauindustrie in diesen unsicheren Zeiten sehr“, kommentierte Achim Hannott, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Fertigbau (BDF) die damalige Verlängerung des Förderzeitraums für das Baukindergeld. Der BDF hatte sich schon lange bevor das Baukindergeld im September 2018 eingeführt wurde für die Förderung stark gemacht. Der Verband sah darin eine aktive und unmittelbare Familienförderung sowie einen nachhaltigen Impuls für die Wirtschaft.

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