Förderung für Hausbau und Renovierung 2021: Was ist neu?
Förderung 2021: Das ist neu für Bauherren und Renovierer
Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG – diesen Namen bzw. diese drei Buchstaben müssen alle Bauherren und Renovierer sich nun merken, wenn es um Fördergeld geht!
2021 bringt viel Neues im Bereich der Förderungen für Bauherren und Renovierer. Die zahlreichen alten Förderprogramme der KfW-Förderbank und der BAFA werden nun in drei übersichtlichen Programmen zusammengefasst und neu aufgestellt.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG WG gilt für Wohngebäude, die neu gebaut und voll saniert werden.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM gilt für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG NWG gilt für alle Nichtwohngebäude.
Es gibt entweder einen reinenZuschuss (Antrag über die BAFA) oder eine Kreditvariante mit Tilgungszuschuss (Antrag über die KfW-Förderbank). Ein Kredit mit Tilgungszuschuss empfiehlt sich, wenn Sie eine Finanzierung benötigen. Der reine Zuschuss hingegen eignet sich für Bauherren und Renovierer, die genügend Eigenkapital besitzen und keine Finanzierung benötigen.
Die BEG EM Zuschussvariante ist bereits seit Anfang Januar 2021 bei der BAFA zu beantragen. Alle anderen können erst ab dem 1. Juli 2021 beantragt werden. Bis Ende Juni 2021 werden alle Anträge für effiziente Neubauten von Einfamilienhäusern und anderen Wohngebäuden wie bislang über die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ bei der KfW gestellt.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die neuen Förderungen seit 2021 – eingeteilt in Neubau und Renovierung. Die Daten über die Förderungen werden laufend aktualisiert.
Neu in 2021: Förderung für den Neubau

Kredite und Tilgungszuschüsse im Programm EBS (153) wurden bereits 2020 angehoben und werden für 2021 nicht erhöht. Allerdings gibt es Boni, die die Förderung erhöhen.
Förderung für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses im Standard:
max. Kreditbetrag 120.000 Euro mit max. Tilgungszuschuss:
- für ein KfW Effizienzhaus 40 (20 %) 24.000 Euro
- für ein KfW Effizienzhaus 55 (15 %) 18.000 Euro
max. Kreditbetrag 150.000 Euro mit max. Tilgungszuschuss:
- für ein KfW Effizienzhaus 40 Plus (25 %) 37.500 Euro
Förderung für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses mit Boni:
Beim KfW Effizienzhaus und bei der Umsetzung des EE- oder NH-Pakets steigen Kreditrahmen und Tilgungszuschüsse:
max. Kreditbetrag bis zu 150.000 Euro mit max. Tilgungszuschuss:
- für ein KfW Effizienzhaus 40 Plus (27,5 %) 37.500 Euro
- für ein KfW Effizienzhaus 40 (22,5 %) 33.750 Euro
- für ein KfW Effizienzhaus 55 (17,5 %) 26.250 Euro
Boni für EE-Effizienzhaus und NH-Effizienzhaus
Der besondere Einsatz (mehr als 55 Prozent für die Gebäudeerwärmung und -kühlung) von erneuerbaren Energien wird speziell gefördert. Für die EE-Effizienzhaus-Klassen gibt es einen Bonus von 2,5 Prozent. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung soll ebenfalls mit einer höheren Effizienzhaus-Förderung belohnt werden: Für die NH-Effizienzhaus-Klassen ist eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung aber Voraussetzung. Dafür gibt es ebenfalls einen Bonus bei der Förderung in Höhe von 2,5 Prozent. Wenn EE und EE erreicht werden, gibt es trotzdem nur einen Bonus in Höhe von 2,5 Prozent.
Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z.B. Efficiency Smart Home) werden eigenständig gefördert.
Förderung für Baubegleitung
Für die Förderung inklusive Baubegleitung ist nur noch eine Antragsstellung erforderlich. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohneinheiten gibt es 4.000 Euro pro Wohnung, insgesamt max. 40.000 Euro.
Förderprogramm EBS-Zuschuss Brennstoffzelle (KfW Nr. 433)
Bleibt als eigenständige Förderung bestehen. Der Zuschuss beträgt 7.050 Euro bis 28.200 Euro pro Brennstoffzelle.
Photovoltaik
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage darf künftig beim BEG WG in die förderfähigen Kosten eingerechnet werden. Dann kann aber keine Einspeisevergütung geltend gemacht werden.
BEG EM - Einzelmaßnahmen im Neubau
Die BEG EM sieht zur Zeit keine Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau vor. Dadurch entfällt die Förderung von Wärmepumpen, Biomassekesseln und Solarthermieanlagen als Einzelmaßnahme im Neubau seit dem 1. Januar 2021.
Neue Förderung 2021 für Renovierung

Großzügig gefördert werden die energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden, die auf ein Effizienzhaus-Niveau gebracht werden mit bis zu 55 % Zuschüssen. Zu den energetischen Sanierungsmaßnahmen zählen Einbauten, Umbauten und Optimierungen der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik, also Heizung, des Hauses. Insbesondere gehören dazu:
- Dämmung von Wänden, Decken, Dach
- Erneuerung von Fenstern und Haustür
- Austausch der Heizung
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Einbau von Energiemanagern, also Geräte zur digitalen Verbrauchsoptimierung der Energie im Haus
- Einbau eines Wärmespeichers.
Ölheizungen werden nicht gefördert.
Es gelten aber Höchstbeträge für die als förderfähig angerechneten Kosten:
120.000 Euro pro Wohneinheit
150.000 Euro pro Wohneinheit bei Effizienzhaus-EE-Klasse.
Tilgungszuschüsse für energetische Sanierung im Standard:
Der Tilgungszuschuss (also der nicht rückzahlbare Teil) hängt ab von der jeweils erreichten Effizienzhaus-Stufe ab.
- Effizienzhaus Denkmal 25 % = 30.000 Euro
- Effizienzhaus 100 27,5 % = 33.000 Euro
- Effizienzhaus 85 30 % = 36.000 Euro
- Effizienzhaus 70 35 % = 42.000 Euro
- Effizienzhaus 55 40 % = 48.000 Euro
- Effizienzhaus 40 45 % = 54.000 Euro
Tilgungszuschüsse für energetische Sanierung mit EE-Bonus:
Bei Erreichen einer Effizienzhaus-EE-Klasse, also dem überwiegenden Einsatz erneuerbarer Energien, erhöht sich der jeweilige Prozentwert um weitere 5 Prozentpunkte:
- Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse 50 % = 75.000 Euro
Tilgungszuschüsse für energetische Sanierung mit iSFP-Bonus:
Wird bei der geförderten Maßnahme ein individueller Sanierungsfahrplan iSFP vollständig umgesetzt und zwar innerhalb von 15 Jahren und wird der dort angegebene Effizienzhaus-Standard auch tatsächlich erreicht, dann gibt es den iSFP-Bonus von zusätzlich 5 Prozentpunkte auf den Tilgungszuschuss.
- Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse und iSFP 55 % = 82.500 Euro
Energieeffizienzexperte muss mit an Bord:
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Maximal bezuschusst bei Ein- und Zweifamilienhäusern durch 5.000 Euro.
Neue Förderungen von Einzelmaßnahmen in der Sanierung
Auch hier gibt es Neuerungen seit 1.1.2021. Die BEG hat die Förderung von Einzelmaßnahmen bei energetischen Sanierungen verbessert. Die einzelnen Maßnahmen, für die es eine Förderung gibt, werden genau aufgelistet. Dazu zählen energieeffiziente Heizungen und Lüftungsanlagen, neue Fenster und Außentüren sowie die Dämmung des Hauses.
Für jede Einzelmaßnahme beträgt die maximale Fördersumme 60.000 Euro. DEr Investitionszuschuss liegt bei 20 %, Maximal also 12.000 Euro. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan iSFP erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozent auf 25 % und damit auf einen maximalen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro. Zu beantragen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Auch für die Kosten für die Erstellung des iSFP gibt es Fördergeld: bis zu 80 % der Kosten werden übernommen.
Mit Ölheizungen werden grundsätzlich nicht gefördert.
Neu bei der Förderung seit 1.1.2020
Seit 24. Januar 2020 gibt's mehr Geld von der KfW – Kreditsumme und Tilgungszuschuss steigen. Bauherren und Renovierer profitieren von der höheren Förderung.
Wer auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz beim Hausbau und bei der Renovierung setzt, wird mit Geld vom Staat belohnt. Diese Art der Förderung wurde seit 2020 deutlich erhöht. Und zwar sowohl der Kreditrahmen, aber vor allem auch der Tilgungszuschuss, also die Summe, die dem Bauherrn bzw. dem Renovierer von der KfW Förderbank geschenkt wird.
Die verbesserte Förderung für den Neubau sieht vor, dass für KfW-Effizienzhäuser generell pro Wohneinheit ein Kreditbetrag von maximal 120.000 Euro gewährt wird. Wer ein Einfamilienhaus mit separater Einliegerwohnung neu baut, kann für jede Wohneinheit die KfW-Förderung beantragen.
Der Tilgungszuschuss staffelt sich mit der Effizienzhaus-Klasse:
- Für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus gibt es maximal 30.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit.
- Für ein KfW-Effizienzhaus 40 erhält der Bauherr maximal 24.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit.
- Und für ein KfW-Effizienzhaus 55 wird jede neu erbaute Wohneinheit mit immerhin noch maximal 18.000 Euro Tilgungszuschuss belohnt.
Alle Details bei den Richtlinien zur Förderung Energieeffizient Bauen Nr. 153 bei der KfW Förderbank. Mehr Details finden Sie auch unterKfW Förderung von Effizienzhäusern und auf der Seite Baufinanzierung.
Was die Renovierung von älteren Häusern betrifft, so bleibt die Förderpolitik ihrem Grundsatz treu, dass energieeffiziente Renovierungen noch mehr belohnt werden, als energieeffiziente Anstrengungen im Neubau. Profitieren können Hausbesitzer und Hauskäufer von den Förderungen. Die Leitlinien finden sich im KfW Förderprogramm 151 Energieeffizient sanieren bzw. Nr. 430. Hier stieg die maximal mögliche Kreditsumme auf 120.000 Euro, der Tilgungszuschuss fällt je nach erreichtem Energiestandard nach der Sanierung ganz unterschiedlich hoch aus.
Wer mit dem sanierten Altbau die Anforderungen an ein KfW Energieeffizienzhaus 55 erfüllt, wird mit 48.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit unterstützt. Bei KfW 70 sind es 42.000 Euro, bei KfW 85 sind es 36.000 Euro, bei KfW 100 noch 33.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen immerhin auch noch 30.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit. Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, aber keinen KfW-Effizienzhausstandard erreicht (Förderung Nr. 152 bei der KfW), kann maximal 50.000 Euro Kredit und 10.000 Euro Tilgungszuschuss erhalten – für jede separate Wohneinheit. Mehr zu Förderung bei Sanierung
Mehr Informationen zu den Förderkonditionen finden Sie auch in der IVPU-Broschüre "Förderprogramme für die energetische Sanierung" auf www.daemmt-besser.de.
Auch die Zuschüsse zur Energieberatung sind gestiegen. Der maximale Betrag für ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus für eine Energieberatung stieg von 800 Euro auf 1.300 Euro. Für eine Vor-Ort-Energieberatung gibt es nun also 500 Euro mehr Förderung. Die Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausbezahlt. Die Energieberatung ist Pflicht für alle KfW Förderungen.
Siehe auch unsere Beiträge zur energetischen Sanierung und zu Heizung.
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