Baukindergeld: Nur noch bis 31. März 2021
Update: Fristverlängerung Baukindergeld
Die Bundesregierung hat den Förderzeitraum für das Baukindergeld bis 31. März 2021 verlängert. Damit wird der Förderzeitraum um immerhin drei Monate ausgedehnt. Ursprünglich war die Förderung bis Ende 2020 ausgelegt.
Wer seine Baugenehmigung also bis Ende März 2021 vorlegt, kann das Baukindergeld für Familien als Unterstützung beim Hausbau beantragen.
Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021, den das Bundeskabinett am 23. September 2020 verabschiedete, werden für die Verlängerung der Förderung Mittel übertragen, die im vergangenen Jahr "pandemiebedingt ungenutzt blieben". Die Verlängerung des Förderzeitraums wird demnach mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts wirksam.
"Dies ist eine wunderbare Nachricht für alle bauwilligen Familien in Deutschland und hilft der Bauindustrie in diesen unsicheren Zeiten sehr", kommentiert Achim Hannott, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Fertigbau (BDF) die Verlängerung des Förderzeitraums für das Baukindergeld. Der BDF hatte sich schon lange bevor das Baukindergeld im September 2018 eingeführt wurde für die Förderung stark gemacht. Der Verband sieht darin eine aktive und unmittelbare Familienförderung sowie einen nachhaltigen Impuls für die Wirtschaft. "Wir sind froh, dass viele Baufamilien jetzt Klarheit und Planungssicherheit bekommen", fügt Verbandsgeschäftsführer Georg Lange hinzu.
Medien hatten bereits im Vorfeld berichtet, dass der Fördertopf erst zur Hälfte ausgeschöpft sei – ein Argument mehr, den Förderzeitraum zu verlängern.
Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Baukindergeld ist eine Art der staatlichen Förderung, doch es gibt noch viel mehr Förderungen in Form von Zuschüssen und Krediten für energieeffiziente Neubauten, insbesondere für den Bau eines neuen KfW-Effizienzhauses. Erfahren Sie alle wichtigen Details der neuen Förderung 2021.
Die 13 wichtigsten Tipps zum Baukindergeld
Das müssen Familien, die ein Eigenheim planen, zum Baukindergeld wissen.
1) Baufamilien müssen schnell handeln:
Nach aktueller Rechtslage werden Anträge fürs Baukindergeld nur noch bis 31. März 2021 angenommen. Den staatlichen Zuschuss soll es also nur geben, wenn bis dahin der Kaufvertrag unterzeichnet ist oder die Baugenehmigung vorliegt. Entschiedend ist der Einzugstermin! Die Antragstellung muss aktuell innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug erfolgen(spätestens bis zum 31.12.2023) – durch eine Online-Registrierung bei der KfW. Die KfW reserviert dann den Zuschussbetrag für die Familie. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht, auch wenn der Antragsteller alle Bedingungen erfüllt. Das Angebot gilt nur solange, bis die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel von vier Milliarden Euro aufgebraucht sind. Aktuelle ist der Fördertopf noch nicht aufgebraucht.
Obwohl zahlreiche Vertreter der Immobilien- und Baubranche eine Verlängerung des Baukindergelds um weitere zwei Jahre fordern, ist bislang keine Verlängerung des Baukindergelds über März 2021 hinaus geplant.
2) Sie haben die Wahl:
Die Förderung gibt’s für den Ersterwerb eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Wohnung, ob gebaut oder gekauft wird, spielt keine Rolle. Wer also bereits eine Immobilie in Deutschland besitzt – egal, ob er selbst darin wohnt oder sie vermietet hat – geht leer aus.
3) Nicht jedes Kind zählt beim Baukindergeld:
Pro Kind und Jahr werden für 10 Jahre 1.200 Euro gewährt. Vorausgesetzt, die Kinder sind unter 18 und wohnen noch zuhause. Familien oder auch Alleinerziehende müssen also mindestens mit einem Kind unter 18 Jahren in die Immobilie einziehen. Kommt nach Antragstellung noch ein Kind zum Haushalt dazu, gibt es dafür kein Baukindergeld.
4) Nur für Sie selbst:
Die Förderung gibt’s nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Eltern und Kinder müssen also selbst in der Immobilie wohnen und dürfen sie nicht vermieten. Und das während des gesamten Förderzeitraums von 10 Jahren. Sollte sich an dieser Situation etwas ändern, muss die KfW sofort informiert werden.
5) Haben Sie genügend Eigenkapital?
Eine Eigenkapitalquote von 20 bis 30 Prozent ist als Voraussetzung in der Diskussion, sinnvoll ist sie allemal, die finanzierenden Banken erwarten dies ebenfalls. Wichtig: Das Baukindergeld zählt nicht zum Eigenkapital.
Ausnahme Schleswig-Holstein:
Hier können Familien mit geringem Einkommen seit 1.12.2019 das Baukindergeld tatsächlich zu Eigenkapital machen. Und zwar über das Förderprogram IB.SH-Baukindergeld, was ein zinsloses Eigenkapital-Ersatzdarlehen in Höhe von 12.000 Euro pro Kind darstellt. Das über zehn Jahre gezahlte Baukindergeld wird in diesem Fall auf einen Schlag von der IB.SH vorfinanziert. Nach Sachsen und Bayern ist Schleswig-Holstein das dritte Bundesland, das einen Kapitalisierung des Baukindergeld anbietet.
6) Unabhängig von der Größe Ihres Eigenheims:
Die zwischenzeitlich einmal diskutierte Quadratmeterbegrenzung auf eine Wohnfläche von 120 Quadratmetern ist vom Tisch. Es gibt keine Flächenbegrenzung für die Immobilie.
7) Prüfen Sie Ihr Einkommen:
Die Einkommensgrenze fürs Baukindergeld liegt bei einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr. Für jedes Kind darf dieses um 15.000 Euro höher liegen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist nicht das Bruttoeinkommen. Den genauen Betrag ermittelt das Finanzamt. Relevant sind die durchschnittlichen Einkünfte der beiden Kalenderjahre vor der Antragstellung für die Förderung. Es gilt das sogenannte Stichtagsprinzip, d.h., Erhöhungen des Einkommens während des Förderzeitraums haben keine Auswirkungen.
8) Noch hat man nichts verpasst beim Baukindergeld:
Das Baukindergeld gibt es rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 für alle abgeschlossenen Bau- und Kaufverträge. Anders als bei den üblichen KfW-Förderungen kann man das Baukindergeld erst beantragen, wenn man den Kauf oder Bau abgeschlossen hat. Der Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung muss also zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.03.2021 abgeschlossen sein.
9) Richtiger Adressat für den Antrag aufs Baukindergeld:
Anträge können online im KfW-Zuschussportal der staatlichen KfW-Förderbank gestellt werden. Gehen Sie einfach dazu auf www.kfw.de/zuschussportal.
Um den Zuschuss zu erhalten, muss man sich online registrieren. Dann kann man direkt online den Antrag für den Zuschuss stellen. Dazu müssen Sie Angaben zur Person, zu Ihrer Immobilie und zu Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern machen.
10) Langfristig die Finanzierung planen:
Nach Auslauf der Förderung steht den Familien weniger Geld zur Verfügung. Rechtzeitig an die Anschlussfinanzierung für die Immobilie denken, da häufig nach zehn Jahren auch Zinsbindungen enden.
11) Offizielles Merkblatt der KfW mit allen wichtigen Informationen
Alle Informationen zur Antragstellung und Förderung sind in dem KfW-Merkblatt Baukindergeld hinterlegt. Das neueste Merkblatt, das seit dem 17.5.2019 gilt, finden Sie weiter unten direkt zum Download.
12) Zum Baukindergeld noch KfW-Förderung bekommen
Die Förderung durch die KfW-Bank ist sehr beliebt. Es gibt sie in Form von zinsgünstigen Darlehen und als Zuschuss zur Tilgung. Anders als beim Baukindergeld muss der Antrag vor Beginn des Baus oder des Kaufs der Immobilie gestellt werden. Es gibt keinerlei Einschränkungen, Familien können also alle Förderprogramme nutzen wie das Wohneigentumsprogramm und das Programm „Energieeffizient bauen“, sofern sie die Auflagen der KfW erfüllen. Insgesamt dürfen Förderungen also kombiniert werden, aber in der Gesamtsumme die Kosten für den Neubau natürlich nicht übersteigen.
13) Sonderzuschuss in Bayern mitnehmen (bayerisches Baukindergeld Plus) - endet aber mit 31.12.2020:
Alle im Bundesland Bayern ansässigen Baufamilien durften sich freuen: Der Freistaat zahlte pro Kind und Jahr noch einmal 300 Euro zusätzlich. Darüber hinaus gibt es eine einmalige Eigenheimzulage von 10.000 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern erhält in Bayern also 40.000 Euro Förderung, im Vergleich zu den 24.000 Euro in allen anderen Bundesländern. Die „bayerische Eigenheimzulage“ von 10.000 Euro erhielten auch kinderlose Bauherren. Seit dem 1. September 2018 können bayerische Bürger dies beantragen, der Immobilienkauf oder das Baugenehmigungsverfahren darf allerdings nicht vor dem 1. Juli 2018 abgeschlossen worden sein. Dieser Termin ist also abweichend vom bundesweiten Baukindergeld. Und ganz wichtig: Abweichend von der Verlängerung des bundesweiten Baukindergelds wird das Bayerische B aukindergeld Plus nicht über 2020 hinaus gewährt.
Endlich die angespannte Wohnraumsituation in großen Teilen Deutschlands mit einer breit angelegten Förderung von Familien mit Kindern zu verbessern – das war der Beschluss des Fraktionsgipfels von Union und SPD hoch oben auf der Zugspitze am 8. Mai 2018.
Die verabschiedete Wohnrauminitiative beinhaltet ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Bauwillige Familien können sich hier vor allem über das Baukindergeld freuen. Allerdings ist der Zuschuss nicht unumstritten. Ob sich Familien mit Kindern damit wirklich die eigene Immobilie werden leisten können, bezweifeln viele. Zählt der Zuschuss doch nicht zum Eigenkapital. Manche befürchten gar, die Preise für Immobilien werden dadurch noch angeheizt. Immobilienexperten sind sich einig, dass das Baukindergeld nicht wirklich neue Impulse für den Neubau setzt, sondern von denjenigen genutzt wird, die ohnehin Eigentümer werden wollten.
Wir haben die Daten und Fakten zusammengefasst und eine Link-Liste mit detaillierten weiterführenden Informationen angehängt.
Förderumfang
1.200 Euro pro Kind und Jahr erhält jede Familie für einen Zeitraum von 10 Jahren. Das ist zusammen immerhin ein Zuschuss von 12.000 € pro Kind.
Voraussetzungen
ein gemeinsamer Haushalt als Familie mit minderjährigen Kindern
unter 90.000 € Jahreseinkommen bei einem Kind. Je weiterem Kind erhöht sich der Betrag um 15.000 €.
Neubau, aber auch Kauf eines Bestandshauses innerhalb Deutschlands bei Eigennutzung
Kaufverträge oder Baugenehmigungen ab 1. Januar 2018. Die Förderung kann also auch rückwirkend beantragt werden.
Baukindergeld ist nicht alles
Zusätzlich zur Förderung sollten sich Familien mit Kindern, die von einem Einkommen abhängig sind, auch über Versicherungen Gedanken machen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass mit einer dann gezahlten „Rente“ die monatlichen Lebenshaltungskosten, aber auch die Raten für die Immobilie abgedeckt werden können. Mit einer Risikolebensversicherungen wird für den Todesfall des Alleinverdieners die Familie abgesichert. Auch über Wohngebäudeversicherungen und Bauherren-Haftpflichtversicherungen muss sich die Baufamilie informieren.
Wichtiges Merkblatt der KfW zum Baukindergeld
Die KfW hat am 17.5.2019 ein neues Merkblatt zum Baukindergeld herausgegeben, in dem viele Förderbedingungen noch einmal konkretisiert wurden. Hier können Sie genau nachlesen, wer einen Antrag unter welchen Bedingungen stellen kann.