
Schneeräumen: Was Hausbesitzer beachten sollten
In Deutschland besteht im Winter Räumpflicht für Gehwege, die jeder Hausbesitzer zu erfüllen hat.
Ein eigenes Haus mit Garten ist schon etwas Schönes – kommt aber auch mit ein paar Pflichten, die über die eigene Grundstücksgrenze hinaus gehen. Um Unfällen von Anwohnern und Passanten vorzubeugen, herrscht im Winter in Deutschland Räumpflicht für Gehwege, die jeder Hausbesitzer zu erfüllen hat.
Die Streu- und Räumpflicht ist, wie der Name schon sagt, verpflichtend und lässt sich nur in den seltensten Fällen, sogenannten Unmöglichkeitsfällen, aussetzen. Für Sie heißt das also, dass Sie im Winter den Weg auf und an Ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreien müssen. Dabei ist unerheblich, ob Sie dies persönlich oder durch einen Hausmeister oder Räumservice erledigen lassen.
Aufgaben für Frühaufsteher
Die Gehwege müssen Sie ab früh, meist ab 6 oder 7 Uhr morgens, bis gegen 21 Uhr begehbar halten. Für die meisten bedeutet das, früher aufstehen. Allerdings unterscheiden sich die genauen Zeiträume, von wann bis wann, in denen geräumt sein muss, von Gemeinde zu Gemeinde. Sie sollten sich also rechtzeitig informieren, welche Uhrzeiten hier für Sie gelten. Für Sonn- und Feiertage gelten morgens etwas spätere Uhrzeiten.
Bei Glatteis müssen Sie umgehend streuen, um die Sicherheit auf dem Gehweg zu gewährleisten.
Auch Ihr Dach sollten Sie, falls dies sicher möglich ist, von Eiszapfen und Schnee befreien. Hier sind Sie so lange in der Pflicht, wie Sie das Dach gefahrlos von Schnee und Eis räumen können. Ist Ihnen das nicht möglich, sollten und müssen Sie Warnschilder aufstellen und den gefährlichen Bereich gut sichtbar absperren.
"Außerdem sollten Sie die Traglast Ihres Daches berücksichtigen. Zuviel Schnee und Eis kann im schlimmsten Fall zum Einsturz führen. Wie viel Schneelast für Ihr Dach zulässig ist, ist im Standsicherheitsnachweis für Ihr Haus angegeben. Hier gilt grundsätzlich die DIN-Norm EN 1991-1-3, weitere Informationen kann Ihnen auch die Bauaufsichtsbehörde geben", betont Tina Scherer von GartenBook an.
Wohin mit dem Schnee?
Nicht auf die Fahrbahn! Alles, was Sie an Schnee vom Gehweg räumen, dürfen Sie nicht einfach auf die Straße schütten. Idealerweise haben Sie ein Stück Rasen oder Hecke, wo Sie den Schnee abladen können. Auch der Weg zu den Mülltonnen muss geräumt und damit begehbar sein. Also aufpassen, dass Sie nicht ausversehen einen Schneeberg vor die Mülltonnen bauen.
Der Umwelt zuliebe
Zum Streuen bei Eis auf dem Gehweg sollten Sie generell auf Salz verzichten. Damit tun Sie nicht nur ihren Schuhen etwas Gutes, sondern vor allem der Umwelt und Tierwelt. Salz hilft zwar hervorragend gegen Eis, schädigt aber nachhaltig Böden und Pflanzen. Haustiere leiden ebenfalls darunter.
Auch auf Holzspäne bzw. Hobelspäne sollten Sie als Streumittel verzichten. Diese helfen zwar im ersten Moment, saugen sich aber schnell mit Feuchtigkeit voll. Es entsteht eine sehr rutschige Masse, die zu schweren Stürzen führen kann.
Privatweg – Betreten auf eigene Gefahr
Auch ein Schild mit dem Hinweis "Privatweg – Betreten auf eigene Gefahr" entbindet Hauseigentümer nicht von ihrer Räumpflicht im Winter. Es macht lediglich darauf aufmerksam, dass Passanten vorsichtiger auf diesem Weg sein müssen. Sollte es zu einem Sturz und einem Gerichtsverfahren kommen, kann es aber bei der Frage nach der Schuld und Mitschuld eine Rolle spielen.
Falls Sie Ihr Haus oder Teile davon vermieten, können Sie die Räumpflicht auf Mieter oder den Hausmeister zum Teil übertragen. Dies ist mittels Absatz im Mietvertrag oder der Hausordnung möglich, muss aber gleichberechtigt an alle Mieter verteilt werden. Wichtig ist aber, dass Sie dadurch nicht vollständig von Ihrer Räumpflicht entbunden werden. Sie sind in der Pflicht die Umsetzung der Räumpflicht zu kontrollieren.
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