
So bleibt das Wohneigentum auch im Alter erhalten
Wir erklären das Konzept des Teilverkaufs.
Eigentum als Altersvorsorge
Wer ein Eigenheim besitzt, ist im Alter gut abgesichert. Einerseits sorgt die eigene Immobilie dafür, dass keine Mietkosten entstehen, andererseits kann das Vermieten der Immobilie Geld in die Kassen spülen, wenn etwa eine Unterbringung im Senioren- oder Pflegeheim nötig wird.
Doch nicht immer läuft alles nach Plan. Eine Immobilie muss instandgehalten und modernisiert werden. Die Kosten für eine Renovierung überfordern Menschen mit geringer Rente oder niedrigem Einkommen häufig. Ist das der Fall, muss das Wohneigentum manchmal sogar verkauft werden – ein harter Schlag für stolze Eigentümer. Ein Teilverkauf über die deutsche-teilkauf.de kann die Lösung sein.
So funktioniert der Teilverkauf
Wer einen finanziellen Engpass erlebt und Geld benötigt, sieht sich oft dazu gezwungen, das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu verkaufen. Das ist nicht nur für den ursprünglichen Eigentümer selbst schade, sondern auch für dessen Erben. Immobilien eignen sich besonders gut dafür, vererbt zu werden. Tatsächlich besteht ein Großteil der in Deutschland vererbten Werte aus Immobilien.
Haus erben

Wer ein Haus erbt, muss einiges beachten. Wir verraten, worauf künftige Hausbesitzer achten müssen und fragten bei einem Experten nach. Foto: WeberHaus
Durch einen Teilverkauf kann der Eigentümer allerdings Eigentümer bleiben und die Immobilie auch vererben. Aber wie funktioniert das Konzept des Teilverkaufs überhaupt?
Anstatt das gesamte Wohneigentum zu verkaufen, bietet der Eigentümer nur einen Anteil daran zum Verkauf an. Der Käufer wird dann als stiller Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Das klingt, als wäre es mit Einschränkungen für den Eigentümer verbunden, ist es nicht.
Obwohl der Teilkäufer im Grundbuch steht, kann der alte Eigentümer frei über Haus oder Wohnung verfügen. Im Teilkaufvertrag wird ihm nämlich ein Nießbrauchrecht gewährt, welches ihm seine Rechte als Eigentümer sichert. Auch ein lebenslanges Wohnrecht wird in diesem Vertrag festgeschrieben, um den Eigentümer zu schützen.
Das sind die Pflichten des Eigentümers
Der Teilverkauf einer Immobilie verhindert, dass Menschen in finanziellen Engpässen ihr geliebtes Zuhause verkaufen müssen. Natürlich ist das nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten verbunden: Der Teilverkäufer zahlt dem Miteigentümer seiner Immobilie deshalb ein monatliches Nutzungsentgelt. Das ist im Prinzip mit einer Mietzahlung zu vergleichen, unterscheidet sich aus rechtlicher Sicht aber natürlich davon.
Und wenn eines Tages doch verkauft wird?
Sollte sich nach einiger Zeit herausstellen, dass die Einnahmen aus dem Teilverkauf nicht ausreichen oder dass die Erben das Wohneigentum lieber verkaufen möchten, können die Eigentümer des Hauses dieses über die Deutsche Teilkauf veräußern lassen.
Dabei sichert einem das Unternehmen zu, den Höchstpreis zu ermitteln und diesen im besten Fall auch zu erzielen. Diese zweite Auszahlung durch das Teilkauf-Unternehmen bietet einem ein nettes Polster für die Rente oder sichert den Erben eine stattliche Summe zu.
Weder der vollständige Verkauf einer Immobilie noch der Teilverkauf sind etwas, wofür man sich schämen muss. Letztlich war der Immobilienbau oder -kauf ja genau dafür gedacht: Im Alter finanziell abgesichert zu sein.
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