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Profitieren Sie von Förderungen für die Haussanierung

Seit Anfang 2023 hat sich die Förderung für die Sanierung wieder geändert. Teilweise haben sich die Zuschüsse geändert, teilweise sind die Fördergelder an strengere Vorgaben gebunden.  Steuererleichterungen blieben bestehen.

Förderung für Sanierung neu seit 2023

• kein iSFP-Bonus mehr
• keine Förderung von Gasheizungen mehr
• keine Förderung von Photo­voltaik sowie Strom­speicher mehr

• 10% Heizungstausch-Bonus für Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen
• zwei neue Wärmepumpen-Boni: 5 % für sogenannte effiziente Wärmepumpen mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser und 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Generell muss für die Wärmepumpenförderung 65 % des Hauses über erneuerbare Energien geheizt werden, die Jahresarbeitszahl JAZ der Wärmepumpe muss mind. 2,7 betragen.

• die Materialkosten der energetischen Sanierung sind auch bei Eigenleistung förderfähig

• 15 % Bonus für serielles Sanieren, also die Verwendung vorgefertigter Fassaden- und Dachelemente zur Zeit- und Kostenersparnis beispielsweise. 

 

Förderung von Komplettsanierungen 2023

Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus wird nur noch im Rahmen einer Kreditvergabe mit Tilgungszuschuss gefördert (zu beantragen über die KfW). Der Tilgungszuschuss von 5 bis 25 % orientiert sich am Effizienzhausstandard (KfW Förderprogramm 261). Hinzu kommt der Worst-Performing-Building-Bonus mit 10 % sowie der Bonus für serielles Sanieren mit 15 %. Bei Kombination gedeckelt auf insgesamt 20 %.

Fürs Effizienzhaus beträgt der maximale Kredit pro Wohneinheit 120.000 Euro, der Tilgungszuschuss steigt mit der Effizienz:                                                           

Effizienzhaus 40max. 20 % Zuschuss + 15 % Zinsvergünstigung + 10 % WPB-Bonus + serielles Sanieren 15 %      
Effizienzhaus 55max. 15 % Zuschuss + 15 % Zinsvergünstigung + 10 % WPB-Bonus + serielles Sanieren 15 %      
Effizienzhaus 70max. 10 % Zuschuss + 15 % Zinsvergünstigung + 10 % WPB-Bonus      
Effizienzhaus 85max.   5 % Zuschuss + 15 % Zinsvergünstigung        
Effizienzhaus Denkmalmax.   5 % Zuschuss + 15 % Zinsvergünstigung      

Fürs Effizienzhaus EE (Erneuerbare-Energien Klasse) beträgt der maximale Kredit pro Wohneinheit 150.000 Euro:

Effizienzhaus 40 EEmax. 25 % Zuschuss + 15 % Zinsvergünstigung + 10 % WPB-Bonus + 15 % serielles Sanieren    
Effizienzhaus 55 EEmax. 20 % Zuschuss + 15 % Zinsvergünstigung + 10 % WPB-Bonus + 15 % serielles Sanieren     
Effizienzhaus 70 EEmax. 15 % Zuschuss + 15 % Zinsvergünstigung + 10 % WPB-Bonus     
Effizienzhaus 85 EEmax. 10 % Zuschuss + 15 % Zinsvergünstigung     
Effizienzhaus Denkmal EEmax. 10 % Zuschuss + 15 % Zinsvergünstigung     

EE-Klasse muss mindestens 65 % auf erneuerbare Energien setzen und über eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verfügen-Mit einberechnet ist eine max. mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von etwa 15 Prozent. Dadurch, dass Zinsen für Kredite in 2022 stark gestiegen sind, bieten die günstigen, subventionierten Kredite der KfW wieder einen Vorteil - anders als in der Niedrigzinsphase.
WPB-Bonus in Höhe von 10 % für Worst-Performing-Building, also die 25 % energetisch schlechtesten Gebäude in Deutschland.
Alle Effizienzhäuser müsssen NT-ready sein, also Niedertemperaturfähig, d.h., Vorlauftemperaturen bis max. 55 °C benötigen.

Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung 2023

Im Gegensatz zur Komplettsanierung zum KfW Effizienzhaus, das die KfW Bank fördert, gibt es zahlreiche Einzelmaßnahmen von der Heizung über Fenster bis zur Dämmung etc., die über die BAFA gefördert werden.

Für Einzelmaßnahmen gibt es nur noch den Tilgungszuschuss bei der BAFA, die Kreditvariante der KfW ist eingestellt. Zu den geförderten Maßnahmen zählen das Dämmen von Dächern, Wänden, Decken und Kellern, der Austausch von Fenstern, eine neue Lüftungsanlage, Sonnenschutzeinrichtungen oder digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung. 

Der jeweilige Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 60.000 Euro, also maximal 12.000 Euro.

Im Bereich der Heizung wird jegliche Förderung von gasbetriebenen Heizungsanlagen gestrichen, ein neuer Austauschbonus für Heizungen kommt hinzu. Für Solaranlage  gibt's statt bislang 35 % jetzt nur noch 25 % Zuschuss.

Auch bei den Einzelmaßnahmen wird gekürzt:

Beispiel Fenstertausch: Bisher lag der Fördersatz bei bis zu 25 Prozent, jetzt reduziert auf maximal 20 Prozent. Renovierer  erhalten also noch maximal 12.000 Euro Zuschuss, statt bislang bis zu 15.000 Euro für einen Fensteraustausch.

Beispiel Wärmepumpe: Vor der Änderung gab es für den Einbau einer Wärmepumpe max. 50 % Förderung, also als Höchstsumme 30.000 Euro. Nach der neue Regelung sinkt der maximale Förderbetrag nun auf 24.000 Euro.

Beispiel Biomasseheizung: Hier erweisen sich die Kürzungen am drastischen: Statt bislang max. 33.000 Euro können nur noch bis zu 12.000 Euro als Zuschuss beantragt werden.

Der iSFP-Bonus (individuelle Sanierungsfahrplan) in Höhe von 5 Prozent auf die Basisförderung entfällt auch für die Einzelmaßnahmen.

EinzelmaßnahmeFördersatz

Heizungstausch-
Bonus

Extra
Solarthermie25 %10 % 
Biomasse10 %10 %

nur in Kombi mit Solarthermie
oder Wärmepumpe; Fein-
staubreglementierung

Wärmepumpe25 %10 %5 % Extrabonus für effiziente WP
oder Kältemittel
Brennstoffzelle25 %10 % 

 

 

Heizung und Warmwasserbereitung schlagen in Haushalten mit satten 84 Prozent ihres Gesamtenergiebedarfs zu Buche. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) soll der Gebäudebestand in Deutschland bis 2050 nahezu klimaneutral werden. Die Verordnung der Bundesregierung ist ein Baustein unter anderen, um ihre energiepolitischen Ziele zu erreichen.

Welche Heizungsanlagen sind austauschpflichtig?

  • Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung zwischen vier und 400 Kilowatt
  • nach 30 Jahren Betriebszeit

Die Auflage für Hausbesitzer ist sinnvoll: Viele der bundesweit rund 21 Millionen Heizkessel sind alt und ineffizient. Jeder zweite Heizkessel in Deutschland ist älter als 20 Jahre. Der Anteil, der über 30 Jahre alten Heizkessel steht nicht exakt fest, Experten gehen jedoch von rund zwei bis drei Millionen aus.

Gibt es Ausnahmen von der Austauschpflicht?

Nach 30 Jahren Betrieb ist für Heizkessel also Schluss. Doch es gibt Ausnahmen für:

  • Niedertemperaturkessel
  • Brennwertkessel

Diese beiden Heizkessel entsprechen den rechtlichen Vorgaben und dürfen auch nach 30 Jahren Betriebszeit weiterlaufen.

  • selbstgenutztes Eigentum

Diese Ausnahmeregelung betrifft Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1. Februar 2002 vom aktuellen Eigentümer selbst bewohnt wurden. Wechselte nach diesem Stichtag der Eigentümer, gilt die Austauschpflicht. Der neue Hausbesitzer hat dann zwei Jahre Zeit für den Heizungstausch. Der zuständige Schornsteinfeger überprüft die Einhaltung der Frist.

  • Baudenkmäler

Bei Gebäuden unter Denkmalschutz kann in Einzelfällen und auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden.

  • unbillige Härten

Wenn die erforderlichen Investitionen in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zu den Einsparungen stehen, kann auf Antrag ebenfalls von der Verordnung abgewichen werden. Sondergenehmigungen erteilen die zuständigen Behörden auf Länderebene.

Wo finde ich das Alter meiner Heizungsanlage?

  • auf dem Typenschild des Heizkessels
  • im Protokoll des Schornsteinfegers
  • in den Einbauunterlagen  

Bei älteren Heizkesseln ist das Alter oft schwer zu ermitteln. Unterlagen fehlen oder das Typenschild ist unleserlich. In diesen Fällen hilft der Schornsteinfeger weiter.

Welche neue Heizung ist die richtige im Altbau?

  • erneuerbare Energien sind die erste Wahl
  • die neue Heizungsanlage muss zum Altbau passen

So sind beispielsweise Wärmepumpen und Solarthermieanlagen umso effizienter, je niedriger die Temperatur des Heizungswassers ist. Ohne Flächenheizung, Wand- oder Fußbodenheizung, machen diese Energietechniken weniger Sinn.

  • Hybrid-Heizsysteme

Da die meisten regenerativen Wärmequellen nicht immer zur Verfügung stehen, braucht man mindestens einen weiteren Wärmeerzeuger, der bei Bedarf einspringt, sowie einen leistungsfähigen Speicher. Wärmepumpe, Pelletkessel oder wasserführende Kaminöfen bieten sich an. Im Mittelpunkt steht immer der Speicher, in dem die Wärme aus den verschiedenen Quellen eingelagert wird. Wichtig ist die intelligente Steuerung, die den erneuerbaren Energiequellen den Vorzug gibt.

Für energiesparende Maßnahmen im Altbau hat sich die Kombination von Solarthermie mit einem Gas- oder Öl-Brennwertkessel bewährt.

  • Baden-Württemberg

Nur im Bundesland Baden-Württemberg gilt zusätzlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Alle neu installierten Heizungsanlagen in Altbauten müssen zu mindestens 15 Prozent durch erneuerbare Energien unterstützt werden. Wer trotzdem komplett auf fossile Energien setzt, muss Alternativen wie z. B. zusätzliche Dämmmaßnahmen durchführen, um die gesetzliche Vorschrift zu erfüllen.

Heizungstausch lohnt sich

  • Der Staat fördert.
  • Die künftige CO2-Steuer entfällt.

Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung sieht ab 2021 einen Aufschlag von 25 Euro pro Tonne freigesetztem CO2 vor, der sich bis 2025 stufenweise auf 55 Euro erhöhen soll.

  • Unabhängigkeit von endlichen fossilen Brennstoffen und deren Preisschwankungen.

Förderung beim Heizungstausch

  • KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau, Aktuelle Zinskonditionen und Programminformationen gibt es unter www.kfw.de
  • BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine Austauschprämie für Ölheizungen vom Staat. Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z. B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage – kann einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten.

Für Gas-Hybridheizungen mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens 25 Prozent – z. B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent erklärt Torsten Safarik, Präsident des für die Austauschprämie zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die novellierte Richtlinie des Marktanreizprogramms „Wärme aus erneuerbaren Energien“ sieht neben der Austauschprämie für Öl weitere Verbesserungen vor. Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse.

Übrigens:

  • Der Bund fördert neben neuen Thermostatventilen in Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich auch den Austausch alter Heizungspumpen mit einem Anteil von bis zu 30 Prozent auf den Netto-Rechnungsbetrag.
  • Die Kosten für den Energieberater sind ebenfalls förderfähig. Anerkannte Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gibt es unter www.energie-effizienz-experten.de.

Die Anzahl an Förderprogrammen, mit denen Bund, Länder und Gemeinden, ja sogar Unternehmen modernisierungswillige Hausbesitzer und Bauherren unterstützen, geht in die Tausende. Wer da das Optimum herausholen will, sollte sich eingehend informieren.

Was kostet der Heizungstausch?

Solarthermie-Anlage

zur Trinkwassererwärmung (Deckungsraten von ca. 15 %):
Flachkollektoren ca. 4.000 bis 5.000 € 
Röhrenkollektoren ca. 5.000 bis 6.000 €

zur Heizungsunterstützung (für Deckungsraten von ca. 25 %): 9.000 bis 12.000 €
Großanlage (für Deckungsraten über 50 %): ca. 20.000 €

Wärmemengenzähler (empfehlenswert): ca. 200 €
Wartungsvertrag (empfehlenswert): ca. 100 €/Jahr

Pelletheizung

Pelletkessel inkl. Brennstofflagen: 14.000 bis 18.000 €
Pelleteinzelofen mit Wassertasche: 6.000 bis 10.000 €

Brennwertkessel

Gas-Brennwertkessel*: ca. 6.000 bis 8.000 Euro (ohne Gasanschluss)
Öl-Brennwert-Kessel*: ca. 8.000 bis 10.000 Euro
*jeweils inkl. Kaminanpassung und Kondensatablauf

Wärmepumpe

Erdwärmepumpe mit Erdsonden Aggregat 9.000 bis 11.000 €, zzgl. 60 bis 80 €/Meter Sondentiefe
Grundwasser-Wärmepumpe Aggregat 9.000 bis 11.000 €, zzgl. 50 bis 60 €/Meter Brunnentiefe
(Wärmepumpen: inkl. Montage und Erschließung der Quelle)

Quellen: Verbraucherzentrale NRW, Verbraucherzentrale Bundesverband, Ratgeber Heizung – Wärme und Warmwasser, Ausgabe 2018, hrg. von der Verbraucherzentrale NRW, ISBN 978-3-86336-091-7, 19,90 €, Stand: 12/2019

Fördermittel für Sanierung

Es gibt zwei Förderschwerpunkte, bei denen die Politik Eigentümern bei der Sanierung ihres Hauses unter die Arme greift:

  1. Die energetische Sanierung, um das Haus zukunftsfit zu machen. Das bringt nicht nur die Energiewerte, sondern auch die Finanzierung schneller in den grünen Bereich.
  2. Zweiter Förderschwerpunkt sind der barrierefreie Umbau und der Einbruchschutz.

Nachhaltigkeit zahlt sich aus: Hauseigentümer werden mit Steuervorteilen und Zuschüssen für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum belohnt.

Neubau-Förderung für Hausbau

Sie bauen ein Eigenheim? Auch beim Hausbau können Sie von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. Erfahren Sie mehr über die KfW Förderung von Effizienzhäusern. Seit 28. Juli 2022 gibt es im Bereich Neubau nur noch Förderungen für Gebäude, die das QNG-Siegel, also das Qualitätssiegel für Nachhaltige Gebäude tragen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG

Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG – diesen Namen bzw. diese drei Buchstaben müssen alle Bauherren und Renovierer sich merken, wenn es um Fördergeld geht!

Die zahlreichen alten Förderprogramme der KfW-Förderbank und der BAFA werden nun in drei übersichtlichen Förderprogrammen zusammengefasst, was eine einfache, weil gebündelte Antragstellung ermöglicht.

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG WG gilt für Wohngebäude, die neu gebaut und voll saniert werden.
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM gilt für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung.
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG NWG gilt für alle Nichtwohngebäude.

Es gibt entweder einen reinenZuschuss (Antrag über die BAFA) oder eine Kreditvariante mit Tilgungszuschuss (Antrag über die KfW-Förderbank).

  • Ein Kredit mit Tilgungszuschuss empfiehlt sich, wenn Sie eine Finanzierung benötigen.
  • Der reine Zuschuss hingegen eignet sich für Bauherren und Renovierer, die genügend Eigenkapital besitzen und keine Finanzierung benötigen. 

Die BEG EM Zuschussvariante ist bereits seit Anfang Januar 2021 bei der BAFA zu beantragen. Alle anderen können seit dem 1. Juli 2021 beantragt werden. Bis Ende Juni 2021 wurden alle Anträge für effiziente Neubauten von Einfamilienhäusern und anderen Wohngebäuden wie bislang über die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ bei der KfW gestellt.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die neuen Förderungen seit 2021 – eingeteilt in Neubau und Renovierung. Bei der Renovierung unterscheiden sich Gesamtmaßnahmen und Einzelmaßnahmen. Die Daten über die Förderungen werden laufend aktualisiert.

Generell gilt: Je höher die Effizienz, desto höher der Zuschuss.

Förderung bei Sanierung in Form von Steuerersparnis

Besonders attraktiv ist der Steuerbonus für Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Wärmedämmung, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind. Sie können für einen befristeten Zeitraum mit maximal 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, verteilt auf drei Jahre.

Wie hoch ist die steuerliche Förderung für Sanierungen?

Bei Einzelmaßnahmen kann der Hausbesitzer 40.000 Euro über drei Jahre steuerlich geltend machen.

Das sind 20 Prozent von maximal 200.000 Euro Investionssumme pro Wohneinheit. Gefördert werden die Wärmedämmung von Wänden, Decken und Dächern sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren und Einbau einer Lüftungsanlage und die Erneuerung bzw. Optimierung einer Heizungsanlage. Für die Durchführung der Maßnahmen gelten technische Mindeststandards. Eine Fachbescheinigung muss vorliegen.

Für die energetische Baubegleitung und Fachplanung sind generell 50 Prozent der Kosten steuerlich abzugsfähig.

Der Abzug erfolgt von der jeweils individuellen Steuerschuld des Hauseigentümers. Sie wird über die jeweilige Einkommenssteuererklärung bei Ihrem Finanzamt geltend gemacht. 

KfW Effizienzhausstandards

Förderung für die Sanierung bietet auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, für die Sanierung. 

Die Fördersummen erhöhten sich um weiter 5 Prozent, wenn die Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP durchgeführt wurden.  Dieser Bonus wurde im Juli 2022 abgeschafft.

Wird eine alte Ölheizung durch eine Biomasseanlage ersetzt, kann dafür ebenfalls Förderung gewährt werden.

Wird ein altes Haus energetisch verbessert und einer der fest definierten KfW Effizienzhaus Standards erreicht, winken ebenfalls großzügige Fördergelder. Bei Erreichen des KfW Effizienzhaus 40 Standards sind dies momentan bis zu 48.000 Euro. 

Wer mindestens 55 Prozent seines erforderlichen Energiebedrafs mit erneuerbaren Energien abdeckt, kommt in die EE-Klasse. Bei einer Sanierung bedeutet dies deutlich höhere Fördersummen.

Die KfW erhöht ihre Investitions- und Tilgungszuschüsse auch für Sanierungsmaßnahmen zum Effizienzhausstandard. Mehr Informationen zu den Förderkonditionen finden Sie auch in der IVPU-Broschüre "Förderprogramme für die energetische Sanierung" auf www.daemmt-besser.de.

Steuervorteile oder KfW-Förderung

Der Hausbesitzer muss sich allerdings zwischen Steuervorteilen und KfW-Förderung entscheiden. Eine Kombination beider Fördermaßnahmen ist nicht möglich.

Bevor die Entscheidung für eine finanzielle Unterstützung getroffen wird, sollten drei wichtige Kriterien beachtet werden:

  1. Zunächst gelten für die förderfähige Dämmung von Bauteilen wie Dachflächen, Wände oder Geschossdecken technische Anforderungen, die erfüllt und nachgewiesen werden müssen. Beim Steuerbonus reicht hierfür die Fachunternehmererklärung des ausführenden Handwerkers, bei der KfW ist eine Energieberatung Pflicht. 
  2. Ebenfalls empfiehlt sich für einen effizienten baulichen Wärmeschutz eine Hochleistungsdämmung, wie Sanierungslösungen mit PU-Dämmung. Sie reduzieren den Wärmedurchgang auf ein Minimum und erfüllen die Anforderungen an die Förderung mit schlanken Aufbauten. Das schafft Platz und nach der Sanierung mehr Raum fürs Wohnen. 
  3. Zu beachten ist auch, dass die Steuerermäßigungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Ein Antrag vor Beginn der Arbeiten ist nicht erforderlich. Die KfW-Förderung hingegen muss in jedem Fall vor Beginn der Sanierung von einem Energieberater beantragt werden.

Steuerersparnis für energetische Sanierung

Wer nicht auf KfW- oder BAFA-Förderungen zurückgreift, kann einen Steuerabzug für Sanierungen geltend machen.

Seit 2020 sind die Kosten für die Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums (älter als zehn Jahre) steuerlich abzugsfähig. Der Energiestandard muss sich verbessern, ein Fachunternehmen mit der Durchführung beauftragt werden.

Über drei Jahre lassen sich insgesamt 20 Prozent der investierten Sanierungskosten sparen und so insgesamt bis max. 40.000 Euro absetzen. Rechnung und Fachunternehmererklärung der Einkommenssteuererklärung beifügen. 

max. Investitionssumme 200.000 Euro:

1. Jahr   7 % der Investionssumme absetzbar

2. Jahr   7 % der Investionssumme absetzbar

3. Jahr   6 % der Investionssumme absetzbar

Das sind die Bedingungen für die steuerliche Förderung von Renovierungen:

  • Das Haus muss älter als zehn Jahre sein, gerechnet vom Beginn seiner Herstellung an.
  • Das Haus muss vom Eigentümer selbst bewohnt sein, nicht vermietet.
  • Es muss sich um energetische Maßnahmen handeln, wie die Wärmedämmung von Fassaden, Wänden, Dächern oder Decken, die Erneuerung der Fenster oder Haustüren, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizung oder die Optimierung einer bestehenden Heizung, der Einbau von smarter Technik zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. 
  • die Förderung gilt für eine oder mehrere solche Maßnahmen. Egal, ob diese gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden.
  • Die steuerliche Förderung greift für Renovierungen, die ab dem 01. Januar 2020 begonnen werden. Die Sanierung muss spätestens zum 31. Dezember 2029 beendet sein.
  • Die steuerliche Förderung wird von der Steuerschuld des Hausbesitzers abgezogen. Es mindert seine Einkommensteuerschuld.
  • Die steuerliche Förderung wird nicht bei Eigenleistungen gewährt, sondern nur, wenn die Renovierung von einem Fachbetrieb ausgeführt wurde.

Mehr Geld für Gebäudeenergieberatung

Hausbesitzer, die eine energetische Sanierung planen, erhalten mehr Zuschüsse. Der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus für eine Energieberatung steigt von 800 Euro auf 1.300 Euro. Die Energieberatung ist ohnehin sinnvoll, weil sichergestellt wird, dass die richtige Maßnahmen und diese vernünftig aufeinanderabgestimmt ergriffen werden. Schließlich will der Hausbesitzer am Ende Geld und Energie sparen. Für eine Vor-Ort-Energieberatung gibt es nun 500 Euro mehr Förderung als Zuschuss. Die Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausbezahlt. 

Wer Förderungen der KfW Förderbank erhalten möchte, muss zwangsweise eine Energieberatung durchführen. Diese ist Voraussetzung für den Erhalt eines zinsgünstigen Kredits bzw. eines Zuschusses im Rahmen einer Förderung. 

Eigentümer von Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten erhalten nun maximal 1.700 Euro Zuschuss zur Gebäudenergieberatung. 

Nicht nur die Energieberatung wird bezuschusst, auch die Baubegleitung. Ein Baubegleiter stellt sicher, dass die Sanierung qualifiziert durchgeführt wird. Hier werden durch die Förderung 50 Prozent der Kosten übernommen, maximal 4.000 Euro zahlt die KfW Förderbank. Wird aber parallel ein KfW Kredit oder Zuschuss nicht komplett ausgenutzt, kann die Förderung auf bis zu 90 Prozent, also 7.200 Euro steigen. Je höher der erzielte Energiestandard nach der Sanierung, desto höher die Förderung.

Attraktiver Klassiker der Förderung

Die höchsten Beträge fließen für Hausbesitzer, die sich für die Komplettsanierung ihrer Immobilie zu einem KfW-Effizienzhaus entschließen. Bei den Förderstufen wird berücksichtigt, dass dieses Niveau im Altbau wesentlich schwerer zu erreichen ist. Einen speziellen Status genießt das KfW-Effizienzhaus Denkmal. Hier sind vor allem die Anforderungen niedriger. 

Renovierer müssen sich im Vorfeld bei der KfW Förderbank vor allem das Programm zur Förderung: Energieeffizient Sanieren – Kredit näher anschauen.

Die maximale Kreditsumme, die zur Verfügung steht, wurde zum 24. Januar 2020 auf 120.000 Euro erhöht. Interessant an dem Kredit ist nicht nur der niedrige Zinssatz bei langer Laufzeit, sondern vor allem der Tilgungszuschuss, also ein echtes Geldgeschenk. Dieses hängt vom erreichten Energiestandard nach der Sanierung ab.

Wird der Kreditrahmen voll ausgeschöpft werden folgende Tilgungszuschüsse möglich:

  • KfW-Effizienzhaus 55: bis zu 48.000 Euro je Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: bis zu 42.000 Euro je Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: bis zu 36.000 Euro je Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit

 

Beratung durch Experten

Wird der Förderantrag für ein KfW-Effizienzhaus 55 oder für ein denkmalgeschütztes Haus gestellt, ist die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen zwingend vorgeschrieben.

In allen anderen Fällen der energetischen Sanierung ist es dem Bauherren freigestellt, ob er sich den Expertenrat holt. Immer wird dafür im Programmbereich „Baubegleitung“ ein Zuschuss gewährt: 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 4.000 Euro.

Tipp

Das Förderprogramm der KfW ist komplex und wird ständig angepasst. Wer Schwierigkeiten hat, sich zurecht zu finden oder detaillierte Fragen beantwortet haben möchte, ist gut beraten anzurufen. Kompetente Auskunft gibt es bei kostenfreien Servicenummern, von Montag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr. Die Servicenummern finden sich unter Kontakt auf der Homepage der KfW. Foto: KfW-Bildarchiv

Barrierefreier Umbau eines Bads beispielsweise

Nicht immer sind energetische Fragen der treibende Faktor für Sanierungen. Ältere wollen oder müssen ihr Eigenheim seniorengerecht umbauen, also so umgestalten, dass sie auch bei körperlichen Beeinträchtigungen den Alltag ohne fremde Hilfe bewältigen können.

Im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ werden deshalb barrierereduzierende Maßnahmen im Bestand durch zinsvergünstigte Kredite je Wohneinheit gefördert.

Hier schließt sich der Kreis, an dessen Anfang das „KfW-Wohneigentumsprogramm“ steht. Über dieses Förderangebot kann jeder, der eine Gebraucht­immobilie zur Eigennutzung erwirbt, einen Kredit erhalten. Bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre erleichtern die Investition, die ganz im Sinne der Politik ist. Schließlich ist Wohneigentum ein anerkanntes und wichtiges Standbein der Altersvorsorge. 

Für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz können bei der KfW Förderkredite und Zuschüsse beantragt werden. Mehr zu den Voraussetzungen und Abläufen unter www.kfw.deMit dem aktuellen Inkrafttreten des Bundehaushaltes im Juni 2022 ist ab heute das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ wieder verfügbar, mit dem man sich bis zu 6.250,- € Förderung für eine Badsanierung sichern kann. Wenn man also plant, sein Badezimmer barrierefrei umzubauen, gibt es unabhängig vom Alter attraktive staatliche Zuschüsse. Das Förderprogramm nennt sich „Zuschuss KfW 455“ und ist für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. Dabei übernimmt die KfW bis zu 10% der förderfähigen Kosten, bis maximal 5.000,- € pro Wohneinheit. Werden mehrere Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung durchgeführt, sind sogar bis zu 12,5% Zuschuss möglich – maximal allerdings 6.250,- €. Um an dem attraktive Förderprogramm teilnehmen zu können, das in den letzten Jahren meist innerhalb weniger Monate wieder erschöpft war, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Zum Beispiel muss die Förderung beantragt werden, bevor mit der eigentlichen Badsanierung begonnen wird, eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Neben der rechtzeitigen, offiziellen Antragsstellung muss die Planung der Badsanierung dem „Standard Altersgerechtes Haus“ genügen. Von einem barrierefreien Badezimmer spricht man dann, wenn ein Bad altersgerecht oder sogar behindertengerecht gestaltet wird. Dazu zählen beispielsweise bodengleiche Duschen und ausreichend Bewegungsspielraum. Zudem wird die KfW-Förderung nur für private Bauvorhaben bewilligt. 

Förderung für Smart Home Technik

Attraktive Zuschüsse winken für Smart Home Technik. Smarte Haustechnik senkt Ihren Energieverbrauch. Sie sorgt für Wohnkomfort und erhöht die Sicherheit in Ihrem Zuhause. Automatisieren Sie Beleuchtung, Lüftung oder Heizung, bekommen Sie dafür eine attraktive Smart Home Förderung vom Staat. Zur Verfügung stehen hohe Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen und steuerliche Vergünstigungen.

Die Bundesförderung für Efficiency Smart Homes

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert der Staat Ihr Smart Home mit attraktiven Zuschüssen (seit 1. Januar 2021) sowie zinsgünstigen Darlehen (seit 1. Juli 2021). Die Förderrate liegt bei 20 Prozent und lässt sich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan um weitere fünf Prozent anheben. Voraussetzung ist, dass Sie ein mindestens fünf Jahre altes Haus mit smarter Technik ausstatten. Förderbar sind alle Maßnahmen, die Ihre Energieeffizienz steigern:

• Smart-Metering-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik

• Luftqualitätssensoren, Fensterkontakte, Präsenzsensoren oder Beleuchtungsaktoren

• Schalttechnik, Tür-, Tor- und Antriebssysteme

• Energiemanagementsysteme

• Notwendige Verkabelungen und Elektroarbeiten

Wichtig ist, dass Sie die Smart-Home-Förderung über das BAFA (Zuschüsse) oder über Ihre Hausbank (KfW-Darlehen) beantragen, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge vergeben. Dazu benötigen Sie die technische Projektbeschreibung (TPB) eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Außerdem ist ein individueller Sanierungsfahrplan iSFP erforderlich, wenn Sie die um fünf Prozentpunkte höheren Smart Home Zuschüsse nutzen möchten.

Smart Home Förderung vom Finanzamt

Der Steuerbonus für die Sanierung stellt eine interessante Alternative zur Bundesförderung dar. Hier setzen Sie 20 Prozent der Gesamtkosten über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer ab und erhalten Vergünstigungen von bis zu 40.000 Euro. Die förderbaren Maßnahmen unterscheiden sich zwischen Bundesförderung für effiziente Gebäude und Steuerbonus nicht, dafür bekommen Sie die Smart Home Förderung vom Finanzamt rückwirkend und ohne Energieberater. Antragsberechtigt sind alle, die ein mindestens zehn Jahre altes Gebäude selbst bewohnen.

Alternativ zum Steuerbonus für die Sanierung erhalten Sie über das Finanzamt steuerliche Vergünstigungen für Handwerker. Die Förderrate liegt bei 20 Prozent der Lohnkosten und ist auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt. Eine Kombination beider Boni ist nicht möglich.

KfW-Förderung für Barrierefreiheit und Einbruchschutz

Möchten Sie Smart Home Technik nutzen, um Barrieren abzubauen oder den Einbruchschutz in den eigenen vier Wänden zu erhöhen? In diesen Fällen unterstützt Sie die KfW Förderbank (KfW) mit einer attraktiven Smart Home Förderung. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von zehn bis 20 Prozent (Programm 455-B bzw. 455-E) sowie zinsgünstige Darlehen (Programm 159) unter anderem für:

• die Bedienung und den Antrieb von Haustüren, Zimmertüren, Jalousien, Rollläden, Fenstern, Haustürkommunikation, Beleuchtungsmaßnahmen sowie Heizung und Klima
• Steuerung und Regelung von Heizung, Licht, Belüftung und Klima
• häuslicher Notruf
• Bewegungsmelder
• Smarthome-Technik zum Einbruchschutz
• die notwendigen Kabel und dazugehörigen Elektroarbeiten.

Antragsberechtigt sind alle, die eine Renovierung eines Wohngebäudes planen und die Smart Home Förderung vor dem Beginn der Arbeiten beantragen. Bei Zuschüssen funktioniert das einfach selbst über das KfW-Zuschussportal – Darlehen beantragen Sie hingegen über die eigene Hausbank. Einen Energieberater benötigen Sie in beiden Fällen nicht.

Lesen Sie mehr über weitere Fördermöglichkeiten:

Über bau-welt.de

Wer einen Hausbau plant oder einen Altbau saniert, hat in der Regel viele Fragen. bau-welt.de informiert Bauherren und Renovierer über alle wichtigen Themen und gibt hilfreiche Tipps. 

Mit unserem Haus-Konfigurator können Sie schnell und einfach nach Ihren persönlichen Suchkriterien nach neuen Häusern suchen, ob Massivhaus oder Fertighaus.

Über den CPZ-Verlag

Der City-Post Zeitschriftenverlag publiziert seit über 40 Jahren Zeitschriften für die Zielgruppe der privaten Bauherren und Modernisierer.

Zum Portfolio gehören u.a. die Zeitschriften Das Einfamilienhaus, Umbauen + Modernisieren und Unser Haus sowie zehn Sonderpublikationen. Erfahren Sie mehr über den CPZ-Verlag. Hier finden Sie unsere Mediadaten.