
Brandschutz im Holzhaus
Gegenüber Gebäuden aus Holz herrscht noch immer ein gewisses Misstrauen, gerade in Gegenden ohne die entsprechende Bautradition. Errichtet nach dem Stand der Technik, ist ein Holzhaus jedoch so dauerhaft und so feuersicher wie eines aus Stein.
Willst du bauen, bau’ auf Stein …“ zitieren die Berliner Architekten Kaden + Klingbeil auf ihrer Website eine alte Spruchweisheit. Mit der sie selber allerdings nach der berühmten Regel Nummer Drei verfahren sind: Vergiss die Regeln! Zum Dank pilgerten in der Folge Holzbaufans aus allen Himmelsrichtungen in die Esmarchstraße nach Berlin, zu ihrem siebenstöckigen „e_3“, das – bis aufs Treppenhaus aus Beton – aus dem nachwachsenden Rohstoff besteht. Es hätte als Gebäude der Klasse 5 laut Landesbauordnung eigentlich komplett mineralisch errichtet werden müssen. Das Team und seine Auftraggeber jedoch waren stur geblieben, hatten am Naturmaterial festgehalten, weil es eine hohe Vorfertigungsrate erlaubt, leicht und dabei statisch hoch belastbar und darüber hinaus ein bedeutender CO2-Speicher ist.
Locker erreichten Kaden + Klingbeil die für ihre sieben Stockwerke geforderte Feuerwiderstandsklasse F 90 („feuerbeständig“): 90 Minuten mindestens hält „e_3“ dem Feuer stand. Sie setzten zum einen aufs Massive, etwa in Form von Bohlen, Balken oder verleimten Brettern. Bekanntlich ist es ja gar nicht so einfach, einen Holzbalken zum Brennen zu bringen, denn um den Kern herum bildet sich in den Flammen zuerst eine isolierende und sauerstoffundurchlässige Verkohlungsschicht, die ihn eine Weile schützt. Oder sie wählten die Einkapselung filigranerer Konstruktionen mit schwer oder gar nicht entflammbaren Baustoffen, wie Gipsfaserplatten und Steinwolle. Dazu sorgten sie für kurze Fluchtwege. Womit die zentralen Brandschutzmaßnahmen bereits genannt wären.

Vorbeugender Brandschutz

Das typische frei stehende Ein- oder Zweifamilienhaus spielt natürlich in einer anderen Liga, gehört nach der Musterbauordnung, an der sich die Landesbauordnungen orientieren, der Gebäudeklasse 1 an, in der keine besonderen Anforderungen gestellt werden – nur im Keller müssen tragende Bauteile der Feuerwiderstandsklasse F 30 entsprechen, „feuerhemmend“ sein, also 30 Minuten stabil bleiben. Was kein Grund ist, den Brandschutz auf die leichte Schulter zu nehmen, schon aus versicherungstechnischen Gründen.
Brände entstehen am häufigsten in der Küche, daneben sind nicht selten zündelnde Kinder oder defekte Elektrogeräte die Auslöser. Findet das Feuer aber bereits am Ort der Entstehung keine Nahrung und kann ihm durch Schließen von Türen und Fenstern der Sauerstoff entzogen werden, kommt es nicht weit. Neben nicht brennbaren oder schwer entflammbaren Bauteilen sind folglich dicht schließende Türen und Fenster wichtig. Und obwohl immer noch nicht von allen Landesbauordnungen gefordert, sind Rauchmelder ein Muss. Von ihnen gewarnt, kann man rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen beziehungsweise sich und andere retten. Aus jedem Geschoss müssen zwei Fluchtwege nach draußen führen, ebenso aus dem Dachgeschoss und dem Keller.
Rauchmelder und Feuerlöscher
Versicherungen berechnen Besitzern von Holzhäusern mitunter das Dreifache der normalen Beiträge für das Basisrisiko „Feuer“ im Paket der Gebäudeversicherung, es sei denn, es handelt sich um ein Fertighaus. Sie argumentieren mit dem größeren Schaden im Brandfall. Nichts, was gegen ein Gebäude aus Holz spräche, die finanzielle Mehrbelastung hält sich in Grenzen und entsprechende Maßnahmen bringen die Sicherheit für Leib und Leben der Bewohner. So gehören Rauchmelder – nach DIN EN 14604 – in jedes Schlaf- und Kinderzimmer und in alle Flure, und zwar an die Decke.
Möglichst mittig: Wer das kleine Gerät verschämt an den Rand rückt, beeinträchtigt seine Funktion. Zu Lüftungsöffnungen sollte es Abstand halten. Leider sind Rauchmelder noch nicht in allen Bundesländern Pflicht. Wo sie vorgeschrieben sind und entweder vergessen oder fehlerhaft installiert wurden, können sich laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Versicherungen im Schadensfall querstellen. In Küche und Bad haben sie nichts zu suchen, weil sie dort laufend Fehlalarme auslösen würden. Dort hilft in erster Linie Wachsamkeit. Der Verband Privater Bauherren, der VPB e.V., empfiehlt, in Herdnähe eine Löschdecke zum Ersticken der Flammen oder den Schaumlöscher zu deponieren. Keinen Wasserlöscher – Fettbrände mit Wasser zu löschen ist lebensgefährlich, und brennenden Elektrogeräten darf man sich auf höchstens einen Meter nähern, da die Gefahr des Stromschlags besteht.
Giftige Gase und Rauch
Bei Wohnungsbränden kommen die meisten Opfer durch Rauch und giftige Gase zu Schaden, nicht durch offene Flammen. Zur umsichtigen Planung gehört daher der Verzicht auf problematische Stoffe für Rohbau und Ausbau, wie zum Beispiel einige Kunststoffe, etwa PVC-Bodenbeläge oder synthetische Textilien, oder die beliebten Montageschäume. Sie enthalten Isocyanate: an sich schon gesundheitsgefährdend, kann aus ihnen unter Brandeinwirkung Blausäure entstehen. Und ironischerweise können gerade die vielen Kunststoffen zugesetzten Flammschutzmittel Salzsäure oder gar Dioxine bilden. Die in dieser Hinsicht harmlosen Naturdämmstoffe wie Flachs-, Hanf- oder Holzwolle-Matten gelten als „normal entflammbar“, manche gar als „schwer entflammbar“.

Holzhäuser so sicher wie Häuser aus Stein
Wo die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, über die Vorgaben der LBO hinaus, ist ein Haus aus Holz mindestens so sicher wie eines aus Ziegeln, Beton oder Kalksandstein. Hier rät der VPB, der Verband Privater Bauherren e.V., die Baubeschreibung des Herstellers oder Bauunternehmens vorab von einem unabhängigen Gutachter auf alle betreffenden Punkte hin überprüfen zu lassen. Gegebenenfalls sollte man nachbessern, sie ausdrücklich zum Bestandteil machen, etwa die Installation von Rauchmeldern, und im Zuge der Bauabnahme die Einhaltung aller Maßnahmen kontrollieren lassen.
Nach dem Einzug dann ist man selber gefragt:
Elektrogeräte, die gerade nicht gebraucht werden, vom Netz trennen, Herdplatten beim Verlassen der Küche abstellen, Töpfe und Pfannen vom Feuer nehmen, Kinder beaufsichtigen, Weihnachtsbaum im Auge behalten.
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