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Brandschutz im Neubau

Der Brandschutz im Einfamilienhaus ist in Deutschland weitgehend Privatsache, die gesetzlichen Mindestanforderungen sind gering. Kein Anlass, sich entspannt zurückzulehnen.

Jedes Jahr kommt es zu ca. 200.000 Haus- und Wohnungsbränden in Deutschland. Ob eine vergessene Herdplatte oder ein Bügeleisen, die berühmte Zigarette im Bett, eine Kerze oder ein Kabelbrand – die Ursachen sind vielfältig.

Für das frei stehende Einfamilienhaus mit nur einer Wohneinheit sehen die Landesbauordnungen kaum Vorschriften bezüglich des Brandschutzes vor. Solange die richtigen Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden, brauchen bei tragenden Bauteilen (Wände, Pfeiler, Stützen) keine besonderen Brandschutzmaßnahmen vorgenommen werden.

Auch Außenwandverkleidungen, Dämmstoffe und Unterkonstruktionen sind aus normal entflammbaren Baustoffen zulässig. Die Eigenverantwortung der Bauherren oder Hausbesitzer wird hier also sehr großgeschrieben. 

Und was folgt daraus für den Bauherren? 

Brandschutz – Bauliche Vorsorge

Wer ein Haus baut, sollte den Grundschutz nach LBO übererfüllen und Bauweise, Materialwahl sowie die technische Aus­stattung seines Eigenheims entsprechend festlegen bzw. von Architekt oder Bauunternehmer umsetzen lassen.

Der Grundriss sollte mehr als nur den einen in den Landesbauordnungen geforderten Fluchtweg aus jedem Geschoss bieten, den übers Treppenhaus. "Das kann, schnell angefüllt mit Rauchgasen, zur Todesfalle werden", erklärt Frank D. Stolt, Sachverständiger für Brandermittlung und vorbeugenden Brandschutz.

Ein zweiter, unabhängiger Fluchtweg sollte aus jedem Geschoss nach draußen führen, im Ober- und im Dachgeschoss zur rettenden Leiter der Feuerwehr.

Dachfenster müssen zu diesem Zweck mindestens 120 mal 90 Zentimeter groß sein. Im Obergeschoss kommen bodentiefe Fenster mit französischen Balkonen infrage, besser gleich richtige und von den Rettungskräften gut erreichbare Balkone. Gitter vor Kellerfenstern – ein wirksamer Einbruchschutz – müssen von innen leicht zu entfernen sein, optimal wären Kelleraußentreppen. Für Körper­behinderte sind außerdem barrierefreie Flucht­wege zu planen.

Brandschutz im Holzhaus

Brandschutz heißt nicht, dass man auf ein Holzhaus und auf natürliche Baustoffe überhaupt verzichten muss, im Gegenteil: Um Holzbalken herum, sofern dick genug, bildet sich zuerst eine Holzkohleschicht, die den Kern eine Zeit lang schützt.

Filigranere, angreifbarere Konstruktionen können mit Gips­karton- oder Lehmplatten eingekapselt werden und so die entscheidenden Minuten Standfestigkeit mehr gewinnen.

Möglichst sparsam umgehen allerdings sollte man allerdings mit Kunststoffen, so der BSB, von denen eben viele unter Brandeinwirkung giftige bis hoch­giftige Gase freisetzen. Aus PVC-Bodenbelägen etwa entweichen Furane und Dioxine, aus Montageschäumen Blausäure.

Brandschutz im Effizienzhaus

Wohnbauten sind heute im Vergleich zu den vor der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) errichteten Gebäude Niedrigstenergiehäuser, dank ihrer dicken Außendämmung und der winddichten Außenhülle.

Nach teils reißerischen Be­richten in Fernsehen und Tagespresse sind allerdings die Wärmedämm-Verbund­­­­­­sys­teme aus Polystyrol als Brandlast ins Gerede gekommen. Dennoch hält Sicherheitsfachwirt Frank Stolt sie an Einfamilienhäusern aufgrund der geringen Fassadenhöhe und der geringen Materialmengen für unproble­matisch.

Sofern korrekt verarbeitet: Wo zu geizig mit dem Klebemörtel umgegangen wurde, entstünden zu große Hohlräume hinter den Platten, das fördere die Brandausbreitung. Haben Häuslebauer Bedenken, können sie zum Beispiel auf die nicht brennbare Mineralwolle ausweichen.

Mehr Sorgen macht sich der Brandschutz-Experte wegen der luftdichten Bauweise. Schnell würden in den abgeschlossenen Räumen hohe Konzentrationen an heißen Rauchgasen ent­stehen, mit reichlich noch unverbrannten Kohlenwasserstoffen.

Beim Öffnen von Türen oder Zerplatzen von Fensterscheiben würden diese Gase mit großer Kraft Luftsauerstoff ansaugen und dann explosionsartig verbrennen („Backdraft”), lebensgefährlich für Bewohner und Feuerwehrleute.

Bei Benachrichtigung der Rettungskräfte sollte man, sofern möglich, auf die Bauart hinweisen. Die Feuerwehren ihrerseits müssen sich in Zukunft intensiver mit den energiesparenden Bauweisen auseinandersetzen.

Feuerwiderstand nach DIN 4102

Allgemein werden Baustoffe eingeteilt in

  • nicht brennbare Materialien
  • brennbare Materialien

Die Anforderungen regelt das Deutsche Institut für Normung mit der DIN 4102. Unter Feuerwiderstand versteht man die Dauer, während der ein Bauteil im Brandfall seine Funktion erhält.

Feuerwiderstands KlasseFunktionserhalt überbauaufsichtliche Benennung
F3030 Minutenfeuerhemmend
F6060 Minutenhoch feuerhemmend
F9090 Minutenfeuerbeständig
F120120 Minutenhoch feuerbeständig
F180180 Minutenhöchstfeuerbeständig

Nicht brennbare Baustoffe

Nicht brennbare Materialien

Zu den nicht brennbaren Materialien gehören beispielsweise Steine, aber auch Glas, Steinzeugfliesen sowie Metalle. Neu entwickelte Baustoffe benötigen ein Prüfzeichen.

Brennbare Materialien

Bei den brennbaren Materialien unterscheidet man nach

  1. schwer entflammbar
  2. normal entflammbar
  3. leicht entflammbar

In der Kategorie „schwer entflammbar“ befinden sich zum Beispiel Holzwolle-Leichtbauplatten, Gipskartonplatten, bestimmte Fußbodenbeläge und andere, die den notwendigen Prüfbescheid tragen. Im Zweifelsfall fragen Sie nach den Prüfzertifikaten.

Auch Rohstoffe wie Kaschmir-Ziegenhaar und Wolle , die bei der Inneneinrichtung Verwendung finden, sind von Natur aus schwer entflammbar und benötigen keine Zusatzausrüstung, um die Eignung zu bekommen. Polster, Vorhänge, Kissen, Teppiche und Stoffe sind aus dem Wohnbereich kaum wegzudenken – spezielle Hightechfasern wie „Trevira CS“ machen Stoffe schwer entflammbar.

Achten Sie bei der Hausplanung oder im Rahmen von Renovierungen bei der Auswahl der Baustoffe also unbedingt auch auf den Brandschutz. Baumaterialien werden nach ihrer Brennbarkeit, aber auch ihrer Feuerwiderstandsdauer eingeschätzt.

Ein besonderes Augenmerk sollten Bauherren auf Dämmstoffe und den Innenausbau legen. Entflammbare Konstruktionen sollten mit einer feuerfesten Brandschutzverkleidung verschalt werden. Die Erforschung von Brandursachen beweist, dass ungeeignete Textilien erheblich zur Ausbreitung eines Feuers beitragen können.

Rauchgase sind gefährlich

Brandschutzfachleute weisen immer wieder darauf hin, dass nicht die Flammen die größte Gefahr seien, sondern hochgiftige Rauchgase, die bereits bei kleinen Schwelbränden freigesetzt werden können.

Durch das Einatmen von Kohlenmonoxid oder Blausäuregas fallen die Opfer in Bewusstlosigkeit und ersticken. Gemäß Statistiken des GDV, des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sterben rund 95 Prozent nicht etwa an Brandverletzungen, sondern an einer Rauchvergiftung.

Und Brände entstehen meistens nachts: Wer nicht rechtzeitig aufwacht, erstickt oft schon nach wenigen Atemzügen. Ein lauter pulsierender Warnton mit ca. 85 dB(A) weckt die Bewohner selbst aus dem Tiefschlaf.

Zwar sind Rauchmelder mittlerweile in den meisten Bundesländern Pflicht, die Anbringung wird jedoch nicht überprüft. Dabei kann ein Rauchmelder Leben retten.

Rauchwarnmelder

Die einfachste Version eines Rauchwarnmelders enthält optische Raucher­kennungundStromversorgung und wird lediglich an Zimmerdecke oder Balken geklebt. Die Geräte gehören unbedingt in alle Schlaf- und Kinder­zimmer, im Grunde jedoch in jeden Raum.

Ausgenommen sind Bäder und Küchen, denn Rauchmelder können Wasserdampf nicht von Rauchgas unterscheiden. Dort montiert man stattdessen Brandmelder mit Temperaturfühlern bzw. Hitzewarnmelder.

Reine Rauchmelder gehören nicht in die Küche. Kombinierte Rauch- und Hitzewarnmelder dagegen können den Ernstfall vom dampfenden Kochtopf unterscheiden. Foto: Abus

Versucht man, Fettbrände mit Wasser zu löschen, verdampft es augenblicklich und verteilt die brennenden Fett­tropfen im gesamten Raum. Die eben noch kleine Flamme wird zu einem Feuerball.

In der Küche, wo wegen der Dämpfe vom Herd her keine Rauchmelder angebracht werden sollen, sollte man einen Feuerlöscher mit Speziallöschmittel im Wasser parat haben. Wichtig, wenn sich in der Hektik der passende Deckel für Pfanne oder Topf nicht gleich finden lässt, mit dem der Brand sonst leicht erstickt werden kann.

Das eigens für diese Situation entwickelte Löschmittel führt zur „Verseifung”, schneidet das brennende Fett von der Sauerstoffzufuhr ab. Die früher empfohlenen Löschdecken sind in die Kritik geraten, sie könnten schnell durchbrennen oder sich mit dem Fett vollsaugen und dann wie ein Docht wirken.

Werden Rauchwarnmelder mit Lithium- anstatt mit Alkaline-Batterien betrieben, können zehn Jahre bis zum ersten Batteriewechsel vergehen. Mit um die 30 Euro sind diese Geräte sicher nicht zu teuer. Geräte mit integrierten Sendern und Empfängern können sich untereinander verbinden: Schlägt einer Alarm, werden auch die anderen aktiv. Das ist insbesondere in größeren Häusern mit vielen Türen sinnvoll. Feuerlöscher, noch nicht vorgeschrieben, gehören gleichfalls in jedes Haus.

Nur Geräte mit CE-Zeichen, Prüfnummer, der Angabe „EN 14604” (die betr. Norm) sowie dem roten „Q”, dem Qualitätszeichen der VdS Schadenver­hütung GmbH, sollten in die engere Wahl kommen. Nach Möglichkeit sollte der Rauchmelder in der Mitte der Raumdecke platziert werden, zu eventuellen Lüftungsöffnungen sollte er Abstand halten.

Feuerlöscher

Obwohl keine Pflicht, gehört ein Feuerlöscher in jeden Haushalt. Beim Kauf sollte man die Brandklasse beachten und sich dazu unbedingt von Fachleuten beraten lassen.

Feuerlöscher müssen regelmäßig auf Druckverlust geprüft und gegebenenfalls aufgefüllt werden. Information hierzu gibt es von der GIF, der Gütegemeinschaft Instand­haltung Feuerlöschgeräte, www.gif-brandschutz.de. Zwar sind ABC-Pulverlöscher billiger, doch ver­ursacht ihr Gebrauch im privaten Bereich oft mehr Schaden als der zu löschende Kleinbrand. Wasserlöscher für die Brandklasse A sind viel geeigneter.

Notruf 112: Schnelle Hilfe

Ob Feuer in Finnland oder Unfall in Ungarn: Der Notruf 112 ist in Europa der einheitliche und direkte Draht zu schneller Hilfe. Die Telefonnummer 112 ist mittlerweile in allen Staaten der Europäischen Union die Nummer in Notfällen. Auch in sämtlichen Handy­netzen verbindet 112 mit der zuständigen Notrufzentrale.

Verhalten im Brandfall

Bekommt man den Brand nicht mehr unter Kontrolle, bringt man zuerst sich und andere in Sicherheit und wählt dann die 112. Sagt, wer von wo anruft und was brennt.

Haben sich heißer Rauch und Qualm bereits ausgebreitet, muss man sich gebückt oder auch kriechendfortbewegen.

Später kann die Auseinandersetzung mit der Versicherung beginnen. Die wird die eine oder andere bohrende Frage stellen. Wohl dem, der sich nicht von seiner Landesbau­ordnung hat einlullen lassen, sondern stattdessen den Brandschutz ernst genommen und mit Bauunternehmer oder Haushersteller vertraglich geregelt hat.

Die Feuerwehr kommt im Übrigen nicht nur, wenn es brennt, sie berät auch in Sachen Brandschutz, genauso wie unabhängige Sachverständige.

Brandschutz und Versicherung

In der Regel deckt eine gute Hausratversicherung Schäden an allen beweglichen Sachen in Haus oder Wohnung ab. Das sind z. B. Möbel, Gebrauchsgegenstände, elektronische Geräte, Kleidung, aber auch Vorräte ebenso wie Wertgegenstände.

Diese Gegenstände sind gegen Beschädigung durch Feuer einschließlich Blitz und Explosion, Einbruch mit Raub, aber auch bei Verwüstungen durch Vandalismus nach dem Einbruch, sowie durch Schäden durch den Einfluss von Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert.

Bei der Gebäudeversicherung wird das im Versicherungsantrag genannte Gebäude sowie eventuelle Nebengebäude, die im Antrag aufgenommen sind, versichert. Außerdem zählen Gebäudebestandteile wie Türen, Fenster, die sanitären Anlagen, Einbaumöbel und fest verklebter Fußbodenbelag zu den versicherten Sachen.

Die Feuerversicherung, die in der typischen Wohngebäudeversicherung integriert ist, sichert alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Haus entstanden sind. Es ist daher nicht notwendig, eine separate Feuerversicherung abzuschließen.

Einzig während des Hausbaus gibt es eine eigenständige Feuer-Rohbauversichernung, die sich nach Abschluss der Bauarbeiten in eine klassische Wohngebäudeversicherung wandelt. Für die Schäden an der Einrichtung usw. nach einem Brand kommt die Hausratversicherung auf. Wichtig ist, dass die Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen werden.

Hausbesitzer sollten die Versicherungen regelmäßig anpassen, um das Risiko einer Unterversicherung zu vermeiden. In der Regel sollte eine Police auf jeden Fall die folgenden Schäden absichern:

  • Feuer einschließlich Blitzschlag
  • Explosion und Implosion
  • Schäden durch Leitungswasser oder Rohrbrüche
  • Frostschäden und Beschädigungen durch Sturm und Hagel

Brandschutz bei Elektroinstallation und Photovoltaik

An defekten Elektroinstallationen können Lichtbögen auftreten und zu Bränden führen. Brandschutzschalter erkennen die spezifischen Schäden an einer Elektroinstallation, die Lichtbögen auslösen, etwa Schäden an der Kabelisolierung, lockere Kontakte, und schalten die betroffenen Stromkreise ab.

Der Bauherren-Schutzbund legt Hausbesitzern und Häuslebauern den regelmäßigen E-Check nahe, also die Prüfung und Wartung der Installation durch den Elektriker. Es gilt überdies: Nur Geräte mit VDE-GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit”) verwenden.

Tipp zum Brandschutz für Photovoltaikanlagen: Solarmodule stehen selbst dann unter Spannung, wenn die Anlage kurzgeschlossen ist, zumindest sofern sie über keinen Notausschalter verfügen – also auch im Brandfall. Der Feuerwehr hilft die „Feuerwehr-Info Photovoltaik­anlage”, eine Karte mit den wichtigsten Daten der Anlage, hinter dem Display befestigt, sowie ein Notausschalter oder „Feuerwehrschalter”, der die Anlage vom Hausnetz und vom Wechselrichter trennt (ca. 500 Euro).

Brandschutz: Infoquellen für ein sicheres Zuhause

Weitere Informationen rund um Brandschutz finden Sie hier:

Hier finden Sie weitere Beiträge zum Thema Brandschutz und Rauchmelder:

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