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Denkmalschutz - Rechte und Pflichten

Eigentum verpflichtet, heißt es im Grundgesetz. Das trifft aufs Eigentum an einem Baudenkmal in besonderem Maße zu. Man saniert, renoviert und erhält es nicht nur für sich, sondern für die Allgemeinheit.

Historische Häuser haben ihre Eigenheiten. Weiß man die zu nehmen 
und saniert mit Engagement und fachlicher Unterstützung, wird man mit 
einem Wohnwert belohnt, den Neubauten nicht bieten können. 

Altbauten geben Zeugnis vom Leben früherer Generationen, auch wenn es nur um eine Bauernkate und kein Schloss handelt. Schließlich haben nicht alle unsere Vorfahren Hermelinmäntel getragen und aus goldenen Bechern getrunken.

Ein denkmalgeschützter Altbau ist sicherlich nicht jedermanns Sache: Hier ein bisschen krumm, da ein wenig schief, kleine Fenster –  man muss sich schon bewusst für ein Baudenkmal entscheiden

Das sei entscheidend, betont Klaus-Jürgen Edelhäuser vom Büro Konopatzki & Edelhäuser in Rothenburg ob der Tauber, Mitglied im Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Wer gerade Linien wolle, das offene Wohnen, die berühmten lichtdurchfluteten Räume, für den sei ein Haus mit so viel Vergangenheit eher nichts.

 

Wer entscheidet über Denkmalschutz?

Darüber, ob ein Altbau ein Denkmal ist, entscheidet die Gesetzeslage des jeweiligen Bundeslandes, ein übergreifendes Rahmengesetz zum Denkmalschutz auf Bundesebene gibt es nicht.

Ungefähr fünf Prozentder Bausubstanz zwischen Flensburg und Bodensee stehen unter Denkmalschutz, von Kirchen, Burgen und Schlössern bis hin zu Gebäuden der Nachkriegszeit.

Erwirbt man ein historisches Haus, weiß man gewöhnlich über seinen Status Bescheid. Ist das Objekt lediglich Teil eines Ensembles, einer Denkmalzone oder einer Gesamtanlage, etwa eines historischen Stadtbildes, genießt es zumindest hinsichtlich seiner äußeren Erscheinung Schutz.

Im Zweifelsfall sollte man die Denkmallisten des jeweiligen Bundeslandes online oder direkt bei der Unteren Denkmalbehörde vor Ort einsehen.

Beim Denkmalschutz von Bestandsgebäuden gibt es einige Unterscheidungen:

  • Neben den "Einzeldenkmälern" gibt es Häuser,
  • die in ihrer äußeren Erscheinung "Ensembleschutz" genießen. Das heißt, als Teil eines Straßenzugs oder eines Stadtviertels.
  • Sowie Gebäude, die der Kommune als "besonders erhaltenswert" gelten, gemäß ihrer Gestaltungssatzung.

Besitzt man ein Objekt mit Schutzstatus – oder hat man ein Auge auf eines geworfen – und möchte es an seine Wohnbedürfnisse anpassen, muss man zuerst die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder des Landkreises kontaktieren. Sie begutachtet es, sofern nicht bereits geschehen, informiert über Möglichkeiten, Auflagen und No-Gos.

Im Einzeldenkmal kann man, wenn überhaupt, nur nach Erlaubnis durch die Beamten den Grundriss ändern, etwa Türen verbreitern, Wände entfernen, bodentiefe Fenster, Dachfenster und Dachgauben einbauen oder auf andere Weise das Innere und Äußere umgestalten.

Die meisten Denkmalpfleger wissen jedoch, was sie an den engagierten Besitzern oder Neubesitzern haben, und sind durchaus kompromissbereit. Beispielsweise wenn die Bauherren den Rahmen der Zimmertür von 1,50 auf 1,90 Meter erhöhen wollen, "um sich nicht andauernd den Kopf zu stoßen".

Koordiniert werden müssen die Maßnahmen von einem Fachplaner, einem Ingenieur oder Architekten, der sich in der entsprechenden Bauepoche auskennt. Dazu Denkmalschutz-Experte Klaus-Jürgen Edelhäuser: "Die Denkmalbehörde darf keine Empfehlungen aussprechen, man sucht am besten über die Listen der Kammern, schaut sich Referenzen an. Ein seriöser Planer wird Ihnen sagen, womit er Erfahrung hat, was er kann und was nicht."

In einigen Bundesländern kann man allerdings zu seinem Stück Kulturgut kommen wie die Jungfrau zum Kinde. Denn wenn dort das nachrichtliche anstatt des konstitutiven Systems gilt, sind automatisch alle Gebäude, auf die die im Gesetz genannten Eigenschaften zutreffen, Denkmäler.

Der Eigentümer erfährt davon im ungünstigsten Falle erst an dem Tag, an dem sein Antrag beim Bauamt auf Veränderung, Erweiterung, Abriss oder Teilabriss abgelehnt wird.

Ein Anfechten der Entscheidung im Ganzen oder in Teilen ist selten von Erfolg gekrönt. Aber kein Grund zur Verzweiflung – auf der Denkmalbehörde trifft man Expertinnen und Experten, bereit, jede Art von Hilfestellung zu leisten und verpflichtet, die wirtschaftliche Belastung für den Eigentümer in Grenzen zu halten.

Finanzhilfen für Besitzer von Baudenkmälern

Die Eingriffsrechte der Beamten reichen indes weit. Will man dunkle Kassetten-Decken unter einer helleren abgehängten Decke verstecken, muss man mit Einspruch rechnen.

Und sie können zu Mehrkosten führen: güns­­tige Betondachsteine anstatt traditioneller Biberschwanzziegel gehen gar nicht, genauso wie Kunststofffenster ohne Sprossen an einem Fachwerkhaus. So müssen Nachfertigungen der alten Holzfenster angefertigt werden.

Um diese Ausgaben schultern zu können, sollte man alle verfügbaren Finanzhilfen in Anspruch nehmen. Auch hierzu – Zuschüsse aus Bundes- und Landesprogrammen und Steuer­erleichterungen – werden einem bereits die Denkmalschützer wichtige Tipps geben.

Sie möchten schließlich, dass in und mit unseren historischen Häusern gelebt wird, denn nur ein bewohntes, genutztes Gebäude wird in Stand gehalten. Geschichte soll nicht nur bewahrt werden, sie soll auch weitergehen.

Sanierung eines Fachwerkhauses von 1582:

Dämmung im Baudenkmal

Heizenergieverluste lassen sich auch unter Denkmalschutzbestimmungen in den Griff kriegen: Einfachfenster mit Einscheibenverglasung kann man gegen maßgefertigte Kastenfenster (Doppelfenster) austauschen.

Ist Dämmen der Fassade tabu, lässt sich mit einer auf die Bausubstanz abgestimmten Innendämmung Wärmeschutz schaffen – und damit Behaglichkeit und Wohnkomfort. In dieser Hinsicht hat ein Baudenkmal ohnehin mehr zu bieten, ist Denkmalschutz-Experte Klaus-Jürgen Edelhäuser überzeugt. Allein Optik und Haptik der Oberflächen, Holz, Lehmputz, Kalk, Naturstein, trügen viel dazu bei. Und nachhaltiger seien Denkmäler sowieso.

Seit Jahrhunderten nachhaltig

Die Nachhaltigkeit von Denkmalschutz ist unbestritten. Denn in den natürlichen Baustoffen steckt kaum "graue Energie", CO2-lastige Energie aus Kohle und Erdöl. Wie sie für die Herstellung von Beton, Stahl und Kunststoffen in rauen Mengen aufgewendet werden muss, aus denen jüngere und erst recht die heutigen Gebäude zum großen Teil bestehen.

Auf solche Materialien kann man sogar bei der Sanierung von Denkmälern weitgehend verzichten, kann sich mit den traditionellen behelfen oder alte Bauteile und Baustoffe wiederverwenden – sogar Lehm.

Lehm recyceln

"Mit Bordmitteln repariert“ würde der Seemann sagen. Was aber auf hoher See aus der Not geboren ist, ist im historischen Altbau oft einfach die vernünftigste Lösung. Familie Theobald hatte im fränkischen Kreuzwertheim ein Fachwerkhaus von 1546 erworben. Das ehemalige Pfarrhaus hat die Baufamilie mit Engagement und Eigenleistung in ein wohnliches, schmuckes Heim verwandelt. Die Bauherren haben sich dabei die Hände schmutzig gemacht, unter anderem bröckeligen Lehm aus den Gefachen recycelt, mit Wasser vermischt und wieder verarbeitet.

Wohnen im denkmalgeschützten Bauhaus

Offen und lichtdurchflutet kann man auch im Denkmal wohnen. Die Klassische Moderne, mit ihren klaren Formen und Glasfronten, verbreitete sich ab den 1920ern, umgesetzt in Deutschland durch Vertreter des Bauhausstils.

Seit einiger Zeit lebt eine junge Familie in einer Villa in Hessen, von der sie anfangs nicht ahnte, dass 
Marcel Breuer sie 1954 entworfen hatte. Hell und nach Süden offen, das einzige Breuer-Haus hierzulande. Dagegen wusste Leo Lübke, Inhaber der Möbelfirma Cor in Rheda-Wiedenbrück, sehr genau, in welches Kleinod er 2018 einzog, handelte es sich doch um das Haus seiner Großeltern.

1968 von Joachim Georg Hanke geplant, wurde es in Kooperation mit den Denkmal-schützern zurückhaltend modernisiert. 
Sicher, in den klassisch-modernen Villen mag sich mehr graue Energie verbergen als im Fachwerkhaus der Theobalds. Aber: Sie werden weiter genutzt anstatt abgerissen. So ist Denkmalschutz immer auch Klimaschutz. Und der hat für die nächste Zeit, die Erkenntnis setzt sich langsam durch, oberste Priorität.

Weitere Informationen rund um Denkmalschutz:

Institutionen, Einrichtungen, Verbände, die mit Informationen sowie Rat und Tat Besitzern von Baudenkmälern Hilfe leisten.

  • Wichtigster Ansprechpartner ist die jeweils zuständige Untere Denkmalschutzbehörde. Adressen findet man über das entsprechende Landesamt, dieses wiederum über die Landesregierung. Direkter geht es über die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger: www.denkmalpflege-forum.de
  • Die Denkmallisten aller 16 Bundesländer sind auf der privaten Website www.denkmalliste.org versammelt, Links zu den Landesämtern sowie Infos zur Gesetzgebung. Die Auskünfte sind natürlich nicht rechtverbindlich, bilden aber einen guten Ausgangspunkt.
  • Die Interessengemeinschaft Bauernhaus ist ein gemeinnütziger Verein, der Fachwissen sammelt, weitergibt und der vor allem Eigentümern von Denkmälern eine politische Stimme verschaffen will: www.igbauernhaus.de
  • Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Broschüren „Baudenkmal und Energie“, „101 Fragen - 101 Antworten: Denkmalpflege und Bauen im Bestand“ usw. zum Download (unter „Beratung und Service“, dann „Download und Bestellung“): www.bayika.de
  • UHB, Unternehmerverband Historische Baustoffe: www.historische-baustoffe.de 
  • Verband privater Bauherren (VPB), landesweit mit Büros vertreten, Berater z. T. auch mit Erfahrung im Bereich Baudenkmäler, gibt Sanierungsleitfäden zu bestimmten Haustypen heraus (Fachwerkhäuser, Häuser des 19. Jahrhunderts, Siedlungshäuser nach 1900, Häuser der Nachkriegszeit): www.vpb.de
  • Suche nach auf Baudenkmäler spezialisierten Energieberatern: www.wta-gmbh.de

Rund ums Baudenkmal:

Ansprechpartner: Untere Denkmalbehörde der Stadt bzw. des Kreises (Landratsamt); Denkmal – ja oder nein? Infos über die Listen bzw. Karten auf den Internetseiten des jew. Landesdenkmalamtes (dort auch Verzeichnisse von verkäuflichen Baudenkmälern)

Vorgehen: Kontakt mit den zustdg. Denkmalpflegern aufnehmen, ggf. Begutachtung des Hauses, Planer beauftragen (Architekt bzw. Bauingenieur), ggf. Spezialisten, z. B. Bauforscher, Volkskundler, Statiker (Beurteilung der Standfestigkeit des Gebäudes), Restauratoren (Instandsetzung von Wandmalereien, Fresken, Stuck usw.); energetische Modernisierung: Abweichungen von den Vorgaben der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) sind für Denkmäler und „besonders erhaltenswerte“ Gebäude möglich (§ 24 EnEV) 

Förderung: ggf. steuerliche Vergünstigungen, ggf. Förderung durch Kommune, Land oder Stiftung (Infos bei der Denkmalbehörde); KfW-Förderung, wenn ein KfW-Effizienzhaus Denkmal 160 geplant wird (der höchstzulässige Primärenergiebedarf eines Neubaus darf um bis zu 60 % überschritten werden) – www.kfw.de

Historische Baustoffe

Historische Baustoffe geben dem Bauwerk eine Geschichte: Zeitlos und dauerhaft haben historische Baumaterialien oft schon Jahrhunderte überdauert und ihre Stabilität und anhaltende Schönheit unter Beweis gestellt. So geben beispielsweise alte Eichenhölzer, Feldbrandziegel oder Zementfliesen einem Bau Charakter.

Wer historische oder denkmalgeschützte Bauwerke renoviert, kommt zudem um die Verwendung historischer Baustoffe nicht herum.

Viele Materialien altern in Würde. Wir zeigen Ihnen eine Auswahl an Baumaterialien mit Geschichte. Diese historischen Baustoffe finden gern bei Neubauten oder in der Renovierung wieder Verwendung.

Feldbrandsteine

Bauen mit Feldbrandsteinen hat in Europa eine jahrtausendealte Tradition: Schon die Römer fertigten in Feldbrandziegeleien aus Ton stabile Bauziegel, die Methode hat sich in den darauffolgenden Jahrhunderten kaum geändert. Feldbrandziegel sind extrem dauerhafte Bausteine mit einer guten Isolierwirkung. Durch ihre Unregelmäßigkeit und Individualität tragen sie zur historischen Wirkung eines Gebäudes entscheidend bei.

Feldbrandsteine kann man "gebraucht" aus Abbruchhäusern kaufen, in diesem Fall sollten sie vor der erneuten Vermauerung von Mörtelresten gereinigt werden oder bereits gereinigt sein. Mittlerweile kann man im auf historische Baustoffe spezialisierten Markt allerdings auch "nachgemachte" Feldbrandziegel kaufen – "historisch" ist in diesem Fall vielleicht nicht ganz korrekt, aber in jedem Fall günstiger.

Historische Tür

Türen gehören zum "Gesicht" des Hauses dazu. Ein Fachwerkhaus mit einer modernen Kunststofftür würde wohl niemand als korrekt restauriert bezeichnen. Historische Türen sind meist aus stabilen Hölzern gefertigt und lassen sich aufarbeiten. Oft genügen schon ein kräftiger Schliff und ein neuer Anstrich oder eine neue Lasur.

Aber selbst wenn das Türholz substantiell beschädigt ist, beispielsweise durch Feuchtigkeitseinflüsse morsch geworden, kann die Tür oft noch gerettet werden. Holzpartien können partiell ausgetauscht und durch "neue" historische Hölzer ersetzt werden. Insbesondere für historische Eichenhölzer gibt es ein breites Angebot.

Historische Kamine

Kamine waren früher die einzige Möglichkeit zum Heizen im Winter. In vielen alten Häusern sind daher Kamine eingebaut, leider in höchst unterschiedlichen Zuständen. Kamine verrußen mit der Zeit, auch leidet das Mauerwerk mit den Jahren durch Ruß und Hitze.

Historische Kamine können jedoch restauriert werden, bei nicht allzu komplizierten Aufbauten auch von Heimwerkern. Feuerfeste Schamottsteine kann man im Fachhandel kaufen und die beschädigten oder unansehnlichen Teile des Kamins austauschen. 

Gußofen

Offenes Feuer gewünscht, aber kein Kamin vorhanden? Sollte kein Kaminschacht im Haus vorgesehen sein, kann behagliche Atmosphäre auch mit einem Gussofen erzeugt werden. Neu oder gebraucht im Handel erhältlich, sorgen Gussöfen für bullige Wärme.

Die dazugehörigen Ofenrohre können, im Gegensatz zu Kaminen, von fachkundigen Heimwerkern selbst verlegt werden. Die Anlage muß allerdings vom Schornsteinfeger abgenommen werden, sonst besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxyd-Rauchgasvergiftung.

Zementfliesen

Zementfliesen sind die historischen Vorfahren unserer heutigen gebrannten Keramikfliesen. Ursprünglich aus Frankreich und dem Mittelmeerraum stammend, werden sie Schätzungen zufolge bereits seit der Antike verbaut, im großen Stil kamen sie im 19. Jahrhundert zum Einsatz.

Zementfliesen werden im Unterschied zu modernen Fliesen nicht gebrannt, sondern lediglich durch hydraulische Pressung aus Zement, Wasser und Farbstoffen für das Dekor hergestellt. Zementfliesen liegen im Trend: Sie wirken weniger steril als ihre gebrannten Nachfahren und sind individueller.

Für Bauwerksrestaurateure sind Zementfliesen ein Glücksfall: Die individuell gemusterten Fliesen lassen sich meist rekonstruieren und neu herstellen, wenn auch nicht ganz preiswert.

Denkmalschutz Renovierungsbeispiele

Denkmalschützer begleiten Umbau eines Hotels

Auch das ehemalige Hotel Fantaisie, das durch einen längeren Aufenthalt des 
Komponisten Richard Wagner zu Berühmtheit gelangt war, wurde mithilfe von Denkmalschützern umgebaut. Das Resultat sind exklusive Design-Wohnungen mit klassischem Charme. Insgesamt entstanden 655 Quadratmeter an hochwertiger Wohnfläche, verteilt auf acht Wohneinheiten mit individuellen Grundrissen und markante Baudetails.

Beim Umbau legte der Bauträger großen Wert darauf, bei der Materialauswahl die Historie des Gebäudes zu berücksichtigen: kassettierte Türen, historisch anmutende Drückergarnituren, teilweise historisch gestaltete Lichtschalter, Stuckelemente sowie ein Parkettboden in 
Fischgrätoptik zeugen davon.

In den Wohnungen wurde auf den maximal möglichen Erhalt der Raumhöhen geachtet. Die Bausubstanz, also Wände und Decken, konnte im Sinne der Denkmalschützer erhalten und im Rahmen des Brand- und Schallschutzes ertüchtigt werden.

Die Auflagen des Denkmalschutzes bezogen sich vor allem auf den bestmöglichen Erhalt der Raumstrukturen, die Gemeinschaftsflächen und das äußere Erscheinungsbild. Gleichzeitig galt es, die Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen, auch in Bezug auf Schallschutz, Brandschutz sowie einen verbesserten energetischen Standard umzusetzen.

Die bestehenden, gemauerten Wände blieben größtenteils erhalten und wurden um neue Räume in Leichtbauweiße ergänzt. Die Fehlbodendecken konnten ebenfalls bestehen bleiben und wurden entsprechend ertüchtigt. Bei den Fenstern musste ein Austausch stattfinden. Hier kamen neue, mit dem Denkmalamt abgestimmte schallisolierte Holzfenster zur Ausführung.

Behutsame Treppenhaus-Renovierung

Das historische Holztreppenhaus konnte trotz seines über 150-jährigen Bestehens vollständig erhalten bleiben. Es wurde aufwendig vom Schreiner restauriert und vom Maler verziert. Dezente statische Eingriffe in Form einer Stahl-Stütz-Konstruktion stabilisierten den Bereich.

Noch mehr rund ums Thema Denkmalschutz:

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