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Grundsteuer muss neu geregelt werden

Für bebaute und unbebaute Grundstücke ist Grundsteuer fällig. Doch die Art der Berechnung ist völlig veraltet und muss dringend reformiert werden, findet das Verfassungsgericht.

Die Grundsteuer belastet jeden Haus- und Wohnungsbesitzer in Deutschland, umgelegt auf die Betriebskosten letztendlich sogar Mieter. Die Berechnungsgrundlage für die Erhebung stammt aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Daher hat das Bundesverfassungsgericht im Januar deutliche Zweifel geäußert, ob diese Regelung mit geltendem Recht vereinbar ist. Kritikpunkt sind die Einheitswerte für Immobilien, also Grundstücke und Gebäude, die auf Marktbedingungen von 1964 beruhen. Wertverzerrungen, die zu ungleichen Belastungen beim Steuerzahler führen, scheinen an der Tagesordnung. Eine Änderung dürfte angesichts der 35 Millionen Grundstücke in Deutschland zu einer echten Mammutaufgabe werden. Daneben gibt es noch einen sozialen Aspekt: Nimmt man heutige Immobilienwerte, würde die Grundsteuer in Ballungsräumen auf das Zehnfache des ursprünglichen Werts steigen – das kann nicht im Sinn einer sozial verträglichen Wohnungspolitik sein. Allerdings kann jede Stadt und Gemeinde mittels Hebesatz selbst bestimmen, wie hoch sie ihre Einnahmen schrauben möchte.
Gibt es Reformalternativen? Ja, meint der Deutsche Mieterbund und plädiert für eine reine Bodensteuer, um besonders die arg strapazierten Mieter zu entlasten. Allerdings würde hierbei den Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern tendenziell tiefer in die Tasche gegriffen. Der große Vorteil bei diesem Modell ist zweifellos die deutlich ansteigende Grundsteuer auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke, was der Spekulation mit Bauland entgegenwirken dürfte. Als Haus- und Grundbesitzer können Sie bei diesem Thema aber nur abwarten, welche Beschlüsse andere treffen.

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