Mehrwertsteuersenkung beim Hausbau
Um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzufedern, senkt die Bundesregierung in der zweiten Jahreshälfte 2020 die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent.
Von den Steuererleichterungen profitieren auch Bauherren – vorausgesetzt, die Baumaßnahmen ziehen sich nicht über 2020 hinaus.
Bauherren profitieren nicht in jedem Fall von den Steuererleichterungen. Wenn sich die Baumaßnahmen über 2020 hinziehen oder Bauherren übereilt abnehmen, kann es am Ende zu höheren Kosten kommen.
Zeitpunkt der Abnahme ist entscheidend
Grundsätzlich zahlt der Verbraucher auf sein gesamtes Bauvorhaben die Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Abnahme gilt. Dabei ist es unerheblich, wann er den Vertrag unterschrieben hat oder ob er zuvor Abschläge mit einem höheren Satz bezahlt hat.
"Hat ein Bauherr im letzten Jahr einen Bauvertrag abgeschlossen und findet die Abnahme in diesem Herbst statt, zahlt er für das gesamte Bauvorhaben 16 Prozent Mehrwertsteuer“, erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes (BSB).
Etwaige Abschläge mit 19 Prozent müssen in diesem Fall mit der Schlussrechnung vom Unternehmen ausgeglichen und zu viel gezahlte Mehrwehrsteuer zurückgezahlt werden.
Nachberechnungen ab 2021 möglich
Es gibt jedoch auch eine Kehrseite: Wenn der Bauherr jetzt einen Vertrag abschließt und erst 2021 abnimmt, zahlt er den alten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent für die gesamte Baumaßnahme.
Für bereits bezahlte Abschläge mit 16 Prozent Mehrwertsteuer kommen Nachforderungen. Wenn Verbraucher im zweiten Halbjahr beginnen, Abschlagszahlungen zu leisten, rät der Bauherren-Schutzbund deshalb zur Vorsicht. "Damit es 2021 zu keiner bösen Überraschung kommt, sollten Verbraucher von Beginn an mit 19 Prozent Mehrwertsteuer kalkulieren", so der Tipp von Experte Florian Becker.
Keine voreiligen Abnahmen
Auf keinen fall sollten Bauherren auf eine Abnahme bis Ende des Jahres drängen, nur um drei Prozent Steuern zu sparen. Denn Bauen unter Zeitdruck kann sich auf die Qualität auswirken. "Wer darauf drängt, vereinbarte Bauzeitenpläne zu straffen, riskiert Baumängel und Folgeschäden", meint Florian Becker. Im Zweifelsfall könne die Beseitigung dann deutlich kostspieliger sein, als die eingesparte Mehrwertsteuer.
Ebenso riskant sind Teilabnahmen. Hier geht das Risiko der Beschädigung schon in der Bauphase auf den Bauherren über. Des Weiteren droht der Verlust von schützenden Regelungen des Verbraucherbauvertrags, wie die Begrenzung der Abschlagszahlungen auf 90 Prozent der Bausumme oder eine verbindliche Angabe zum Fertigstellungszeitpunkt.
Alles über die Mehwertsteuersenkung beim Hausbau:
Mehr über die Mehwertsteuersenkung beim Hausbau lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag. Foto: Getty/Stadtratte
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