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Die Schrittmaßregel für Treppen

Die Schrittmaßregel zeigt das optimale Steigungsverhältnis aus Steigungswinkel und Schrittlänge und ist in der DIN 18065 festgeschrieben. So setzen Sie die Regel optimal um.

Während historische Treppen, wie die repräsentativen Stiegen des Barock oder die steinernen Treppen des Mittelalters, in ihrer Nutzung wenig komfortabel waren, sorgt die Schrittmaßregel bei modernen Treppen für Komfort und Sicherheit.

Die Ansprüche an den modernen Treppenbau sind also nicht nur in optischer Hinsicht gewachsen.

Die Regel ist in der DIN 18065 definiert und berechnet das optimale Steigungsverhältnis aus Steigungswinkel und Schrittlänge. So ermöglicht sie einen bequemen Aufstieg.

Ausgehend von einer Schrittlänge des Menschen von 590 bis 650 mm und der Annahme, dass sich diese Schrittlänge auf Steigungen um das Doppelte der Höhe vermindert, leitet sich die Schrittmaßregel ab. Sie besagt, dass das optimale Schrittmaß 63 cm beträgt. 

Was bedeutet das konkret? Die doppelte Stufenhöhe plus die Stufentiefe muss idealerweise 63 cm ergeben. Abweichungen von +/- 2 cm sind erlaubt. In einer Formel ausgedrückt sieht die Schrittmaßregel also so aus:

Stufenhöhe x 2 + Stufentiefe = 63 cm

Wie nutzt man die Schrittmaßregel in der Praxis?

Ist die Geschosshöhe und somit der zu überbrückende Höhenunterschied bekannt, lässt sich berechnen, wie die Treppe aussehen muss. Sollen mit jeder Stufe beispielsweise 17 cm überbrückt werden, muss der Auftritt 29 cm breit sein, denn 17 x 2 + 29 = 63 cm.

Neben dem Verhältnis 17/29 bringen auch folgende Steigungsverhältnisse das optimale Ergebnis der Schrittmaßregel von 63:

  • 17,5/28
  • 18/27
  • 18,5/26
  • 19/25
  • 19,5/24

Weitere Treppenregeln

Neben der Schrittmaßregel gibt es noch die Bequemlichkeitsformel und die Sicherheitsformel. Erstere besagt, dass die Stufentiefe 12 cm größer sein soll als die Stufenhöhe. Als Formel ausgedrückt bedeutet das:

Stufentiefe - Stufenhöhe = 12 cm 

Die Sicherheitsformel hingegen addiert Stufentiefe und Stufenhöhe. Das Ergebnis soll 46 cm betragen. Die Formel sorgt somit für eine ausreichend große Stufentiefe. Als Formel ausgedrückt sieht das so aus:

Stufentiefe + Stufenhöhe = 46 cm

 

Auf unser Beispiel mit einer Stufentiefe von 17 cm bei einer Stufenhöhe von 29 cm treffen alle drei Regeln zu: 

  • Schrittmaßregel: 17 cm x 2 + 29 cm = 63 cm
  • Bequemlichkeitsformel: 29 cm -17 cm = 12 cm
  • Sicherheitsformel: 17 cm + 29 cm = 46 cm

 

Alles rund um die Treppe:

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