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Fördermittel für den Umbau zu seniorengerechten Wohnungen

Häuser und Wohnungen sollten an das Alter der Bewohner angepasst werden. Umbauten sind häufig teuer und schwierig umzusetzen. Fördermittel sind hierfür eine passende Möglichkeit.

Der so genannte demografische Wandel zwingt den Staat zum Handeln. Schon in den kommenden zehn Jahren wird der Anteil der über 65-jährigen europaweit von 17 auf 28 Prozent steigen. Dazu steigt die Lebenserwartung bei gleichzeitig sinkenden Geburtenraten. Eine Entwicklung, auf die wir in Deutschland nur unzureichend vorbereitet sind.

Nach einer Studie des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) ist zurzeit nur ein Prozent des deutschen Wohnungsbestandes in einem altersgerechten Zustand. Bis 2020 müssten mindestens 800.000 Wohnungen angepasst oder neu gebaut werden.

Chance für Modernisierung

Mit dem vor einem Jahr aufgelegten KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“ sollen zinsgünstige Förderdarlehen die notwendigen Anreize für die Umgestaltung des Wohnumfelds von Senioren hin zu Barrierefreiheit schaffen. Das Programm lockt mit besonders attraktiven Zinssätzen ab 1,51 Prozent effektiv (Stand: 1.2.2010). Da kann es sich durchaus lohnen, langfristig gut angelegtes Erspartes nicht anzurühren und die Modernisierung der eigenen vier Wände stattdessen mit einem KfW-Kredit zu finanzieren.

Das Programm richtet sich u.a. an Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Auch Mieter können Fördergelder beantragen – die Zustimmung des Vermieters vorausgesetzt. Gefördert werden Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden gleich welchen Alters bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Welche Maßnahmen werden finanziert?

Der Katalog der förderfähigen Umbauten orientiert sich an der Norm DIN 18040 E für barrierefreies Bauen im Neubau. Er besteht aus insgesamt 21 Förderbausteinen, die nach individuellen Bedürfnissen kombiniert werden dürfen. Sie definieren Mindestan- forderungen, um eine ausreichende Qualität sicherzustellen. Förderfähig sind u.a. barrierereduzierende Umbauten wie etwa die Schaffung von Stellplätzen, der Bau von Eingangsrampen, der Einbau von Aufzügen, Umbauten von Bad, Küche und anderen Wohnräumen und Investitionen in intelligente Haustechnik. Selbst Wohnraumerweiterungen wie der Ausbau des Dachgeschosses sind förderfähig, sofern sie dem generationübergreifenden Wohnen dienen.

Voraussetzung für die Gewährung der Fördergelder ist die Ausführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen. Erfreulich: Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist mit anderen Wohnförderprogrammen der KfW kombinierbar. Wer beispielsweise im Zuge der Wohnraumanpassung das Haus auch energetisch auf Vordermann bringen möchte, um im Alter Heizkosten zu sparen, kann zusätzlich Fördermittel aus dem KfW-Programm Energetisch sanieren beantragen. Auch hier sind die Konditionen besonders attraktiv.

Fördermittel zum Thema altersgerecht umbauen

Informationsmaterial über die KfW-Programme zur Wohnraum-Modernisierung erhalten Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt, Tel.: 0 18 01/ 33 55 77, Internet: www.kfw-foerderbank.de

Darüber hinaus helfen Suchprogramme im Internet, weitere Fördertöpfe zu recherchieren, z. B. unter www.foerderdata.de oder www.barrierefrei.de Viele detaillierte Informationen und Beratungsangebote zum Thema finden Sie auch unter www.nullbarriere.de

Öffentliche Fördermittel

Auch einige Bundesländer und Kommunen gewähren finanzielle Mittel für eine behindertengerechte Umgestaltung. Auskunft geben die kommunalen Bauämter, die Landkreisbehörden und Landesministerien.

Sind barrierereduzierende Maßnahmen aus akutem Anlass notwendig oder sinnvoll, können Betroffene oft von weiteren Geldquellen profitieren. Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, hat Anspruch auf einen Zuschuss bis 2.557 Euro zur Verbesserung des Wohnumfeldes oder für technische Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern. Ist die Behinderung Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit kommen auch Mittel der Unfallversicherungsträger infrage.

Behinderten- oder seniorengerechte Umbauten des Hauses oder der Wohnung sind unter bestimmten Voraussetzungen auch als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Es empfiehlt sich jedoch generell, vor Beginn der Maßnahme beim Finanzamt oder beim Steuerberater nachzufragen. Eventuell muss ein Attest des Arztes vorgelegt werden, dass die Investition als medizinisch notwendig einstuft.

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