Förderung für Sonnenschutz
Jetzt von der Förderung für Sonnenschutz profitieren. Wir zeigen, wie und wie viel Sie beim Kauf von Verschattungen sparen können.
Gespart fürs Klima
Sonnenschutz sorgt nicht nur für mehr Komfort und schützt das Klima, sondern wird auch staatlich gefördert.
Ohne Sonnenschutz können sich Räume im Sommer sehr unangenehm aufheizen. Um sie wieder zu kühlen, kommen dann häufig Klimaanlagen zum Einsatz. Durch die Förderung bestimmter Verschattungsanlagen will die Bundesregierung unnötige Kühlenergie vermeiden und CO2 reduzieren – ein weiterer Baustein, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Zusätzlich dämmt der Sonnenschutz nachts die Fenster gegen Kälte.
Es gibt aktuell zwei Möglichkeiten für die Sonnenschutz Förderung:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude mit ihrem Teilprogramm "Einzelmaßnahmen", kurz BEG EM
- steuerliche Förderung
Sowohl die Beschattung als auch die Gebäude müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um an die Fördertöpfe zu gelangen. "Mit den Förderangeboten ist jetzt der ideale Zeitpunkt, in Sonnenschutz zu investieren", meint Ulrich Lang, Förderexperte bei Warema. Denn neben der langfristigen Senkung der Heiz- und Kühlkosten erhöht er die Wohnqualität durch ein angenehmes Raumklima.
Digitaler Förderassistent für Sonnenschutz
Um die BEG-Förderfähigkeit eines Projekts prüfen zu können, hat Warema auf www.warema.de einen digitalen Förderassistenten entwickelt, der alle notwendigen Unterlagen und den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 erstellen kann. Foto Warema
Welcher Sonnenschutz wird überhaupt gefördert?
Förderfähig ist der Ersatz oder der erstmalige Einbau von außenliegendem Sonnenschutz, der verstellbar und motorisch betrieben ist. Die optimierte Tageslichtversorgung der Räume muss z.B. über Lichtlenksysteme oder eine strahlungsabhängige Steuerung erfolgen. Die förderfähigen Verschattungen sind seit 1. Februar 2022 auf drei Arten beschränkt:
- Fensterladen und Rollladen
- Jalousie oder Raffstore
- Fenstermarkisen (die parallel zum Fenster in der thermischen Gebäudehülle verlaufen)
Nicht gefördert werden demnach Markisen, die eine Terrasse beschatten. Auch für Fenstermarkisen eines nicht beheizten Wintergartens gibt es kein Geld vom Staat, da sie sich nicht in der thermischen Gebäudehülle befinden.
"Für den Fall, dass nicht nur die Beschattung, sondern die kompletten Fenster erneuert werden, ist auch der zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutz förderfähig", informiert Fachmann Ulrich Lang.
Die Förderung im Rahmen der BEG EM
Der Antrag auf Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Alle Anträge seit dem 15.8.2022 werden mit 15 Prozent der Investitionssumme gefördert, die mindestens 2.000 Euro, maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit betragen darf.
Der bislang bestehende iSFP-Bonus, der die Förderung um weitere 5 Prozentpunkte im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöhte, wurde abgeschafft.
Vorgeschrieben ist die Einbindung eines zugelassenen Energieberaters, der eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt, in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Dafür erhält er eine TPB-ID, die wiederum benötigt der Antragsteller für den Förderantrag. Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten werden in Höhe von 50 Prozent bezuschusst.
Förderassistent für Sonnenschutz:
Um die BEG-Förderfähigkeit eines Projektes prüfen zu können, hat Warema einen digitalen Förderassistenten entwickelt, der alle notwendigen Unterlagen und den ansonsten aufwendigen Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 erstellen kann.
Der Steuerbonus
Auch bereits 2021 montierte, förderfähige Beschattungen können nachträglich noch steuerlich gefördert werden. Von maximal 200.000 Euro einmal in 10 Jahren pro Gebäude, fördert das Bundesfinanzministerium 20 Prozent, also max. 40.000 Euro. Der Betrag wird durch die Reduzierung der Steuerschuld über drei Jahre hinweg ausgeglichen. In den ersten beiden Jahren um jeweils 7 Prozent, im dritten Jahr um 6 Prozent.
Der Eigentümer des selbst bewohnten Hauses oder der selbst genutzten Eigentumswohnung gelangt in wenigen Schritten zur Förderung, erklärt Ulrich Lang. "Er lässt sich beim Fachhändler beraten und beauftragt diesen. Der Fachhändler montiert die Anlage, stellt eine Rechnung sowie die Fachunternehmererklärung des Bundesfinanzministeriums aus." Diese werden beim Finanzamt vorgelegt.
Förderung Sonnenschutz im Überblick:
BEG EM | Steuerliche Förderung | |
Förderberechtigte | Eigentümer, Mieter | Eigentümer im selbst genutzten Wohneigentum |
förderfähige Produkte | Sonnenschutz außenliegend, verstellbar, motorisiert, parallel zum Fenster | Sonnenschutz außenliegend, verstellbar, motorisiert, parallel zum Fenster |
Förderhöhe | 20 % der Investitionssumme, min. 2.000, max. 60.000 Euro, als Zuschuss | 20 % von max. 200.000 Euro über Reduktion der Steuerschuld, verteilt auf drei Jahre |
Gebäudealter | mind. 5 Jahre | mind. 10 Jahre |
Nachweis | Nachweis sommerlicher Wärmeschutz, TPB und Bestätigung durch zugelassenen Energieberater, Herstellernachweis, Rechnung, Zahlungsbeleg | Nachweis sommerlicher Wärmeschutz, Rechnung, Zahlungsbeleg und Fachunternehmererklärung vom Fachhändler |
Antragstellung | vor der Maßnahme | auch nachträglich noch für in 2021 erfolgte Maßnahmen möglich |
Hier können Sie sich die Tabelle als PDF herunterladen.
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