News Renovierung
Neue Energieausweise
Ab 1. Mai 2021 werden CO2-Emissionswerte in die Energieausweise aufgenommen.
Energiekosten runter, Wohnkomfort rauf
Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt den Fokus auf eine umfangreichere Betrachtung bei Gebäuden im Bestand. In der Konsequenz gelten ab 1. Mai 2021 neue Anforderungen an Energieausweise.
So sind künftig zum Beispiel bei allen Energieausweisen zusätzlich zu den End- und Primärenergieverbräuchen in kWh/(m²a) die Treibhausgas-Emissionen in kg C02-Äquivalent/(m²a) aufzuführen. Neu ist auch die Pflicht zur Begehung durch den Aussteller sowie Modernisierungsempfehlungen.
Erfahren Sie mehr über die neuen Regelungen für Energieausweise.
Die Angabe der Treibhausgas-Emissionen, also des CO₂-Ausstoßes eines Wohngebäudes im neuen Energieausweis, gibt Laien eine einschätzbare Größe für die Nachhaltigkeit beim Wohnen. Sie veranschaulicht die Umweltauswirkungen des Gebäudebetriebs, vor allem durch Beheizung, Kühlung und Warmwasser.
Der Heiz- bzw. Kühlbedarf ist bei schlecht gedämmten Gebäuden besonders hoch, da hier unnötig viel Energie über das Dach oder die Außenwände entweicht. Die bestmögliche Energieeffizienz eines Hauses wird also am besten durch eine Kombination aus baulichen Maßnahmen an folgenden Bauteilen erreicht:
- Gebäudehülle (Dämmung, Fenster)
- effizienter Anlagentechnik (z.B. Heizung)
- Einsatz erneuerbarer Energien (z.B. Solarwärme)
Welchen Ausweis benötigen Sie jetzt für bestehende Wohnhäuser?
Eigentümer von kleinen Wohnhäusern (bis zu vier Wohneinheiten), für die der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde und die danach auch nicht mehr energetisch modernisiert wurden, sind verpflichtet, den energetischen Bedarf und damit auch die gesamte Gebäudequalität mit dem sogenannten Energiebedarfsausweis nachzuweisen.
Für alle anderen Wohngebäude genügt ein sogenannter Energieverbrauchsnachweis. Dieser ließ sich bisher aus den Verbrauchszahlen der vergangenen drei Jahre ermitteln. Weil aber die so ermittelten Energiedaten stark vom Nutzerverhalten abhängen und wenig über die energetische Qualität des Gebäudes verraten, hat der Gesetzgeber nachjustiert.
Deshalb muss der Energieverbrauchsausweis ab dem 1. Mai 2021 die Energiebilanz des Gebäudes detaillierter benennen. Dafür muss ein Fachmann das Gebäude vor Ort begutachten, mit Fotos dokumentieren und Modernisierungsmaßnahmen empfehlen. So ergibt sich eine gute Übersicht über die Mängel und möglichen Energieeinsparpotenziale eines Bestandsgebäudes.
Das neue GEG und die damit verbundenen neuen Energieausweise und Empfehlungen für Modernisierungen zeigen, dass viele Aspekte sinnvoll ineinandergreifen müssen, um einen langfristig nachhaltigen Einspareffekt von Energie und CO₂ bei Gebäuden zu erzielen.
Hauseigentümer, die ohnehin die Sanierung ihrer Wohnimmobilie beabsichtigen, profitieren jetzt doppelt, wenn sie ihren neuen Energieverbrauchsausweis gemeinsam mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Denn für die iSFP-Erstellung durch einen Energieberater übernimmt der Staat bis zu 80 Prozent der Kosten.
Gleichzeitig erhalten Sie damit auch einen fundiert durchdachten, optionalen Handlungsplan für die wirtschaftliche energetische Sanierung Ihres Gebäudes.
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