Skip to main content

Garantie und Gewährleistung - die Unterschiede!

Garantie und Gewährleistung werden oft synonym verwendet – doch das sind sie keinesfalls. Denn beide haben völlig unterschiedliche Voraussetzungen und Bedingungen. Und so ist Verbraucherärger oft vorprogrammiert. Wir helfen, Verwechslungen zu vermeiden.

Garantie und Gewährleistung - grundsätzliche Unterschiede

Das kennt jeder: Technisches Produkt gekauft, genutzt und nach wenigen Monaten bereits defekt. Aber kein Problem: Darauf gibt es ja Garantie. Oder ist es doch Gewährleistung? Ganz grundsätzlich: Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander.Während eine Gewährleistung ein gesetzlich festgelegtes Recht des Käufers gegenüber dem Verkäufer ist, handelt es sich bei der Garantie um eine in jeder Hinsicht freiwillige Leistung des Herstellers. Wie die  Garantie im Detail ausgestaltet ist, richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers, die dieser frei festlegen kann. Das heißt: Garantie kann kostenfrei oder kostenpflichtig sein, sie kann bestimmte Bauteile ausschließen oder einen definierten Umgang mit einem Produkt festlegen, wie z. B. Auflagen für die Pflege oder die Wartung.

Garantie und Gewährleistung - wie bekommt man sein Recht?

Aber wie bekommt man beim Defekt denn nun sein Recht? Die gesetzliche Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Produkten beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, ist der Hersteller zu Ersatz oder Reparatur verpflichtet. Doch halt – ganz so einfach ist es dann doch nicht. Denn der Käufer ist in der Beweispflicht, dass der Mangel am Produkt von Beginn an vorlag. Nur wenn dieser Mangel in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auftritt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand und der Verkäufer haftet. Und um das Ganze noch etwas komplizierter zu machen, streiten sich Hersteller und Käufer oft vor Gericht, was denn als Mangel anzusehen ist. Dabei kann man vermuten: Je teurer ein Produkt ist, desto eher ist der Verkäufer bereit, sich dafür auf einen Rechtsstreit einzulassen.

Garantiebedingungen

Der Käufer tut also gut daran, sich insbesondere bei Investitionsgütern zu überlegen, welchem Hersteller er den Vorzug gibt. Dafür sollte er sich genau die Garantiebestimmungen anschauen. Denn: Ist der Hersteller von seinen Produkten besonders überzeugt und weiß um deren Qualität, ist er auch bereit, besonders lange Garantie-Zeiträume freiwillig anzubieten. Das schafft echte Sicherheit für den Käufer und ist gerade bei kostenintensiven Investitionsgütern ein wesentliches Qualitätsmerkmal.

Garantiebedingungen: Kostenpflicht und Ausschlüsse

Ein gutes Beispiel für Garantie und Gewährleistung bietet die Heizanlage eines Wohnhauses. Sie zählt zu den Investitionsgütern in einem Ein- oder Zweifamilienhaus und soll im besten Fall jahrzehntelang zuverlässig und wirtschaftlich Wärme bereitstellen. Doch betrachtet man einmal die Garantiebestimmungen der zahlreichen, am Markt vertretenen Hersteller fallen gravierende Unterschiede insbesondere bei kostenpflichtigen Garantiebedingungen auf. Typische, stark beanspruchte und kostenintensive Komponenten werden von der Garantie ausgeschlossen, ausschließlich der eigene Kundendienst wird für die Wartung akzeptiert und die – in der Regel kostenintensiven - Lohnkosten für Reparaturen werden von vorneherein komplett ausgeschlossen.

Beispiel für Garantie

Eine besonders langfristige Garantie von fünf Jahren ist in diesem Umfeld besonders wichtig. Sie wird zum Beispiel von Mitsubishi Electric für seine Wärmepumpen angeboten und kostet 495 Euro zzgl. MwSt. für den gesamten Zeitraum. Das Besondere dabei: Mit der Garantie werden ohne Wenn und Aber alle Reparaturen, Ersatzteile, Arbeitsleistung und Lohnkosten der gesamten Wärmepumpenanlage – also auch des Speichers etc. - abgedeckt. Die jährlichen Kosten für dieses Rundum-Sorglos-Paket liegen damit gerade einmal bei 100 Euro.

Die Voraussetzungen, um diese Garantie in Anspruch nehmen zu können, sind denkbar gering. So müssen z.B. alle wesentlichen Komponenten aus dem Hause des Herstellers stammen. Dazu muss die Anlage einmal jährlich durch einen entsprechend geschulten Fachhandwerker gewartet und ordnungsgemäß in Betrieb gegangen sein. Das war es auch schon.

Garantie für Heizungsanlage

„Mit der 5-Jahres-Garantie verdeutlichen wir unseren hohen Qualitätsanspruch“, so Michael Lechte, Experte für Heiztechnik bei Mitsubishi Electric, Living Environment Systems dazu. „Unsere Produktqualität wird auch durch neutrale Branchenuntersuchungen belegt, in denen wir stets auf den vordersten Plätzen zu finden sind.“ Gerade bei einer derart wichtigen technischen Ausrüstung wie der Heizanlage schafft das langfristige Sicherheit für das eigene, stets wohlig warme Zuhause.

Fazit Garantie und Gewährleistung

Zwischen Garantie und Gewährleistung gibt es also gravierende Unterschiede. Bauherren sollten Bescheid wissen, um beim eigenen Haus und hochwertigen Einbauten bzw. technischen Anlagen dauerhaft und zukünftig auf der sicheren Seite zu sein. Auch kostenpflichtige Garantievereinbarungen können für Bauherren lohnend sein.

Und was noch wichtig wäre:

Das neue GebäudeEnergieGesetz GEG
Bescheid wissen über Baubeschreibung und Leistungsbeschreibung
Mit der Baufinanzierungsteht und fällt alles
Welche Architektur gefällt denn?

zurück zur Startseite

Über bau-welt.de

Wer einen Hausbau plant oder einen Altbau saniert, hat in der Regel viele Fragen. bau-welt.de informiert Bauherren und Renovierer über alle wichtigen Themen und gibt hilfreiche Tipps. 

Mit unserem Haus-Konfigurator können Sie schnell und einfach nach Ihren persönlichen Suchkriterien nach neuen Häusern suchen, ob Massivhaus oder Fertighaus.

Über den CPZ-Verlag

Der City-Post Zeitschriftenverlag publiziert seit über 40 Jahren Zeitschriften für die Zielgruppe der privaten Bauherren und Modernisierer.

Zum Portfolio gehören u.a. die Zeitschriften Das Einfamilienhaus, Umbauen + Modernisieren und Unser Haus sowie zehn Sonderpublikationen. Erfahren Sie mehr über den CPZ-Verlag. Hier finden Sie unsere Mediadaten.