Balkonkraftwerke 2024: Neues Gesetz, weniger Hürden
Das neue Gesetz der Bundesregierung soll es ermöglichen, leistungsfähige Balkonkraftwerke 2024 schneller in Betrieb zu nehmen – mit weniger Bürokratie.
Man kann es nicht leugnen: Etliche Gesetze machen die Photovoltaik in Deutschland bisher unattraktiv für Eigentümer und Mieter. Nun lockert das Bundeswirtschaftsministerium im Solarpaket I mit neuen Anpassungen das Gesetz rund um Solarenergie auf dem Balkon. Es ist im Mai 2024 in Kraft getreten.
Im Trend 2024: Balkonkraftwerke
Besonders im Hinblick auf die instabilen Energiepreise geht der Trend hin zur DIY-Stromerzeugung. Dass auch Balkonkraftwerke boomen, wundert nicht: Die Mini-PV-Anlagen sind klein, einfach zu installieren und auch für Mietwohnungen geeignet. Also der perfekte Start für alle, die in nachhaltige Haustechnik investieren wollen.
Das spiegelt sich auch in der Nachfrage wider: 2023 war mit rund 35.000 installierten Einheiten ein neues Rekordjahr für Balkonkraftwerke, berichtet die Bundesnetzagentur.
Neues Gesetz für Balkonkraftwerke 2024: Das ändert sich für Bauherren
- Registrierung lediglich im Marktstammdatenregister: Meldepflicht beim Netzbetreiber entfällt für Balkonkraftwerke
- Ferraris-Zähler vorübergehend erlaubt: Besitzer müssen keinen Zweirichtungszähler einbauen, bis der Verteilnetzbetreiber diesen auf Eignung prüft. Trotzdem bleiben digitale Zähler langfristig der Regelfall – nicht die Ausnahme.
- Stromeinspeisung über Steckdose: Anschluss an den Schutzkontaktstecker bis 800 Watt soll möglich werden.
- Balkonkraftwerke dürfen leistungsfähiger sein: Vereinfachte Anmeldung für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von 600 auf 800 Watt.
Sollte man seinen Wechselrichter nun auf 800 Watt upgraden?
Keine Panik: Wenn Sie bereits eine Einheit mit lediglich 600 Watt Leistung besitzen, lohnt sich ein Upgrade auf eine Anlage mit 800 Watt nicht. Wenn die Leistung des Moduls (800 Watt) höher ist als die des Inverters (600 Watt), läuft die Anlage dauerhaft im Teillastbereich – was dann nur die Effizienz einschränkt.
Weitere Lockerungen für Balkonkraftwerke 2024
Außerdem hat der Bundestag im Juli 2024 eine weitere Gesetzesänderung rund um Balkonkraftwerke beschlossen:
Steck-Solargeräte für den Balkon gelten nun nun im Miet- und Wohneigentumsgesetz als "privilegierte Maßnahme". Das bedeutet, dass Mieter grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass solche Anlagen vom Vermieter gestattet werden müssen.
Erst 2023 hat die Bundesregierung Balkonkraftwerke komplett von der Mehrwertsteuer befreit. Auch die 70 % Regelung wurde aufgehoben. Dabei durften Balkonkraftwerke nur bedingt den neu erzeugten Strom ins Netz einspeisen.
Photovoltaik – Wie funktioniert das eigentlich?
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