Steuervorteil nicht um jeden Preis
Nur noch bis Jahresende gilt die Mehrwertsteuersenkung beim Hausbau von 19 auf 16 Prozent. Dennoch sollten Bauherren jetzt nicht auf eine schnelle Fertigstellung ihres Hausprojektes drängen, um von dem günstigen Steuersatz zu profitieren.
Denn Bauen unter Zeitdruck wirkt sich naturgemäß negativ auf die Qualität des Hausbaus aus. "Das zeigten die Erfahrungen aus 2006, als die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben wurde. In dieser Zeit wurden, in der Hoffnung, Zeit und Geld zu sparen, vermehrt technische Lösungen umgesetzt, die sich hinterher als mangelhaft herausgestellt haben", erklärt Erik Stange, Sprecher des Bauherren-Schutzbunds (BSB). Und die Mängelbeseitigung war dann leztztendlich teurer als die Einsparungen.
Wer jetzt also in Hinblick auf seine Baufinanzierung versucht, bei bereits abgeschlossenen Verträgen Bauzeitenpläne zu straffen und Beschleunigungen zu diskutieren, baut Zeitdruck auf und geht dadurch ein hohes Mangelrisiko ein. "Am Ende gibt er unter Umständen mehr für die Beseitigung aus, als er durch den Steuervorteil gespart hat“, erläutert der Experte.
Keine verfrühte Bauabnahme
Vor allem die Abnahme dürfe nicht verfrüht erklärt werden. "Die Bauabnahme hat viele Rechtsfolgen. Unter anderem dreht sich die Beweislast um, das heißt der Bauherr muss nun nachweisen, warum ein Mangel vorliegt bzw. die Bauausführung nicht regelkonform ist."
Beim Hausbau ist auf das gesamte Bauvorhaben der Mehrwertsteuersatz anzuwenden, der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungserbringung – also zum Zeitpunkt der Abnahme – gesetzlich gilt. Auf Bauvorhaben, die 2021 abgenommen werden, wird der ursprüngliche Steuersatz von 19 Prozent angewendet werden.
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