Lampen mit hohem Verbrauch ab Herbst 2021 verboten
So wie vor vielen Jahren der Glühbirne, ergeht es 2021 einigen weiteren Leuchtmitteln: Sie werden in der EU verboten, da sie zu viel Strom verbrauchen.
Längst gibt es effizientere Alternativen, sodass es keinen Grund mehr gibt, die Stromfresser zu verwenden.
Ab dem 1. September 2021 sind Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät – besser bekannt als Energiesparlampen – verboten. Zwei Jahre später folgen auch lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten letzten noch erlaubten Halogenlampen.
Doch keine Sorge, bereits gekaufte Leuchtmittel müssen natürlich nicht entsorgt werden, sondern können bis zum Ende ihrer Lebensdauer benutzt werden.
LEDs: Die beste Alternative
Wer nach Alternativen Ausschau hält, sollte sich für LEDs entscheiden. Die kleinen Lämpchen sind äußerst effizient und langlebig. Beim Einkauf gilt:
- Die Helligkeit wird in Lumen, nicht in Watt gemessen (30 Watt entspricht z.B. 470 Lumen)
- Warmweißes Licht, ähnlich dem einer Glühbirne, hat eine Farbtemperatur von 2.700 bis 3.300 Kelvin
- Der Farbwidergabeindex (Ra) sagt aus, wie natürlich Farben in unserer Umgebung wirken. Je höher der Index, desto natürlicher die Farben. Nutzen Sie in Wohnräumen Leuchtmittel mit einem Wert von 80 Ra oder höher. Im Bad oder der Küche so hoch wie möglich.
Neue Energiekennzeichnung
Das alte Energielabel mit sperrigen Angaben wie "A++" wird zum 1. September 2021 ebenfalls abgelöst. Das neue Label enthält dann Klassen von A bis G.
Produkte die aktuell mit A++ ausgezeichnet sind, erhalten dann maximal die Klasse D oder E. Neuere effizientere Produkte können so höhere Klassen erreichen.
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