Nach "Sabine": Was zahlt die Versicherung?
Sturmtief "Sabine" fegte in den letzten Tagen über Deutschland. Der Orkan erreichte in manchen Gebieten Windgeschwindigkeiten von über 160 Kilometern pro Stunde. "Sabine" legte den Fernverkehr lahm, sorgte aufgrund entwurzelter Bäume für Chaos auf den Straßen und hinterließ tausende Haushalte ohne Strom. Sogar der Kölner Dom wurde zwischenzeitlich gesperrt.
Mittlerweile ist das Sturmtief "Sabine" wieder abgezogen. Auch wenn sicherlich nicht der Weltuntergang bevorstand, wie die Berichterstattung einiger Medien den Eindruck erweckte, hinterließ das Sturmtief mancherorts Chaos.
Umgestürzte Bäume auf dem eigenen Grundstück, abgedeckte Dächer, der Keller unter Wasser, Teile des Carports in der Wohnstraße verteilt: Mancher Hausbesitzer stellt sich nach "Sabine" die Frage, für welche Schäden welche Versicherung aufkommt.
Gut zu wissen:
- Versicherungen sprechen von einem Sturm, wenn eine Windstärke von acht, also mindestens 62 Stundenkilometer, erreicht wird.
- Von einem Orkan spricht man ab Windstärke 12 – das sind mindestens 117 Stundenkilometer.
- Dazwischen spricht man von schwerem bzw. orkanartigem Sturm.
Welche Versicherung deckt welchen Schaden ab?
Wohngebäudeversicherung | Für Schäden am Haus haftet eine zeitgemäße Wohngebäudeversicherung, die das Risiko Sturm mit beinhaltet. Sie deckt Sturmschäden etwa durch umgefallene Bäume, abgebrochene Äste, gekippte Masten oder Schornsteine an Ihrem Gebäude ab. Auch Hagelschäden an Dach, Fassaden oder Fenster fallen in den Leistungsbereich der Wohngebäudeversicherung. Folgeschäden sind ebenfalls – sofern nicht fahrlässig verursacht – mitversichert, etwa wenn durch ein abgedecktes Dach Regenwasser in Ihr Haus eingedrungen ist und Wände oder Decken beschädigt hat. |
Hausratversicherung | Neben dem Haus sollte man zudem das Inventar mit einer Hausratversicherung absichern. Sie kommt für die Schäden an Ihrer Wohnungseinrichtung auf. |
Elementarschadenversicherung | Diese Vertragsergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung greift beispielsweise bei Starkregen, Rückstau und Überschwemmung. |
Privathaftpflichtversicherung
| Haben sich durch den Sturm Teile Ihrer Immobilie selbstständig gemacht und andere Menschen verletzt, deckt diese Police finanzielle Forderungen von Dritten ab. Als Vermieter sind Sie für solche Fälle über Ihre Haus- und Grundeigentümerhaftpflicht-Versicherung abgesichert. |
Kfz-Teil- oder Vollkasko-Versicherung
| Sie schützt bei Sturm- und Hagelschäden an Autos oder Motorrädern. |
Bei diesen Informationen handelt es sich lediglich um den allgemeinen Leistungsumfang der jeweiligen Versicherung. Die individuelle Deckung eines Schadens müssen Sie direkt mit Ihrer Versicherung klären.
Gewappnet für den nächsten Sturm
Mancher Hausbesitzer erlebte nach dem Wüten von Orkan "Sabine" eine böse Überraschung. Doch auch wenn die eigenen vier Wände den heftigen Verwehungen und Niederschlägen des Sturmtiefs standhielten, sollten sich Hausbesitzer über die notwendigen Versicherungen informieren.
Nur die wenigsten Hausbesitzer wissen zum Beispiel, dass sie im Falle von Hochwasserschäden eine spezielle Police benötigen. "Bei Überschwemmungen durch extremen Regen springt die Elementarschadenversicherung ein, die häufig nur im Paket mit einer Wohngebäude- und/oder einer Hausratversicherung angeboten wird", so die Verbraucherzentrale NRW.
Schutz fürs Haus
Jeder Immobilienbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, zumindest eine Feuerversicherung. Die verbundene Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden durch Brand, Sturm, Hagel und Leitungswasser auf.
Gezahlt wird bei einem Totalschaden die Summe, die es kostet, das Haus am gleichen Standort zu aktuellen Preisen wieder aufzubauen.
Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung kombiniert, kann von der Versicherung dann auch Geld bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter unter Wasser steht. Diese Police reguliert übrigens auch andere Schäden, etwa wenn Schneedruck oder ein Erdrutsch das Haus ramponieren.
Tipp: Vor Vertragsabschluss sollte geprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer den Einbau einer Rückstauklappe verlangt. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.
Übrigens: Nicht jeder Hausbesitzer, der eine Elementarschadenversicherung abschließen möchte, erhält auch einen Vertrag. Denn die Versicherer unterscheiden zwischen bestimmten Risikoregionen, so genannten ZÜRS-Zonen:
- In Klasse 1 – gleichzeitig die günstigste Risikoklasse – gehen Versicherungen davon aus, dass es in der Region seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser gibt.
- In Klasse 4 kalkulieren Versicherer mit einem Hochwasser innerhalb von zehn Jahren. Eigentümer eines Hauses, das in Gefährdungsklasse 4 steht, haben nur eine Chance auf den Elementarschutz, wenn sie dafür extrem hohe Versicherungsbeiträge zahlen, die drei- bis vierfach höher ausfallen können als die regulären Beiträge.
Auch wenn bereits mehrmals Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen ist, kann der Versicherungsschutz dafür ins Wasser fallen. Denn Vorschäden durch Überschwemmungen können für Versicherer ein Grund sein, den Abschluss einer Police zu verweigern, selbst wenn das Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet steht.
Hausratversicherung übernimmt ebenfalls
Auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert werden.
Hausbesitzer können sich diesen Zusatzschutz aber häufig sparen, zumindest wenn sie wertvolle Gegenstände nicht im Keller, sondern in den oberen Stockwerken unterbringen.
Gebäude im Bau
Für Gebäude im Rohbau bieten Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung noch keinen Schutz bei Unwetterschäden.
Während der Bauphase springt die Bauleistungsversicherung ein – allerdings nur für Schäden nach unvorhergesehenen, ungewöhnlichen Wetterverhältnissen, die stark vom Normalwert abweichen. Gezahlt wird zum Beispiel für Schäden durch Regenfälle, wie sie in den vergangenen 20 Jahren nicht aufgetreten sind.
11 Tipps für ein sturmfestes Haus
Vor dem nächsten Unwetter
Bereits vor einem Unwetter sollten Hausbesitzer einige Vorsichtsmaßnahmen treffen, um Schäden so gering wie möglich zu halten. "Lose Dachziegel, herumliegende Gegenstände oder morsche Äste können bei einem Sturm Passanten verletzen oder Autos beschädigen. Hausbesitzer können bei einem Schadenfall haftbar gemacht werden, wenn sie Gefahrenquellen auf ihrem Grundstück nicht beseitigen", erklärt Stefan Liebl von der Versicherungskammer Bayern.
Damit also nichts und vor allem niemand zu Schaden kommt, sollten Hausbesitzer regelmäßig mögliche Risiken kontrollieren und beheben. Diese Präventionsmaßnahmen sind im Falle eines drohenden Unwetters auch wichtig, damit die Versicherung überhaupt greift:
- Bringen Sie bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel, Blumenkästen, Kübel etc. rechtzeitig in Sicherheit
- Entschärfen Sie vorhersehbare Gefahrenstellen wie lockere Markisen.
- Schließen Sie Fenster und Dachluken und falls vorhanden auch die Fensterläden. Tipp: Fenster und Türen müssen bei Unwettern immer geschlossen sein. Denn Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn es "nur" hereingeregnet hat.
- Kann Wasser durch Risse ins Haus eindringen, sind Probleme mit dem Versicherungsschutz programmiert, wenn diese bei Unwetter für Land unter sorgen. Wasserdichtes Versiegeln von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind geeignete Maßnahmen, um sich gegen das Fluten von Keller und Co. zu schützen.
- Stellen Sie wenn möglich Ihr Fahrzeug in eine Garage bzw. fahren es weg von Bäumen.
Nach dem Unwetter:
Falls nach einem Unwetter dennoch etwas passiert ist, gibt es einige Sofortmaßnahmen, die umgehend eingeleitet werden sollten:
- Dichten Sie zerstörte Fahrzeug- und Fensterscheiben oder Dächer provisorisch mit Planen oder Folien ab, um so das Eindringen von Regenwasser zu verhindern.
- Falls möglich, sollten im Schadenfall Notmaßnahmen zur Minderung von Folgeschäden ergriffen werden. An erster Stelle steht aber immer die Sicherheit des eigenen Lebens. Räumen Sie also herumliegende Teile wie abgebrochene Äste oder Dachrinnen auf – ohne sich dabei in Gefahr zu bringen.
- Verständigen Sie so schnell wie möglich ihre Versicherung über Verluste und die Beschädigung und halten Sie dafür Ihre Versicherungsnummer bereit. Schäden können in der Regel entweder kostenlos telefonisch oder online gemeldet werden.
- Dokumentieren Sie die Schäden mithilfe von Fotos oder Filmen. Hilfreich ist zudem die Erstellung einer Schadenliste.
- Verändern Sie nichts, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte. Entsorgen Sie zerstörte oder beschädigte Gegenstände daher erst nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung.
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