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Clevere Altersvorsorge: Das Wohnrecht auf Lebenszeit

Das lebenslange Wohnrecht ist eine smarte Möglichkeit der Altersvorsorge – als Alternative zur eigenen Immobilie.

Viele Hausbesitzer möchten ihr Domizil nach ihrem Tod an die Kinder weitergeben. Das lebenslange Wohnrecht macht das schon vor dem eigenen Ableben möglich. Dieses Modell stellt damit eine smarte Möglichkeit der Altersvorsorge dar – als Alternative zur eigenen Immobilie.

Was ist das Wohnrecht auf Lebenszeit?

Mithilfe des lebenslangen Wohnrechts kann man auch dann in einer Immobilie wohnen bleiben, wenn sie verkauft oder verschenkt wurde. Der Wohnrecht-Berechtigte bezahlt dabei in der Regel weiterhin die Nebenkosten und kommt für gewöhnliche Reparaturen auf. Salopp ausgedrückt entspricht es im Prinzip dem Status eines unkündbaren Mieters, dem die Kaltmiete erlassen wurde.
 
Die Absicherung dieses Rechts erfolgt über einen Grundbucheintrag. Dadurch wird garantiert, dass eine oder mehrere Personen, die mit dem Eintrag belastete Immobilie bewohnen dürfen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Das Wohnrecht ist allerdings nur ein Mitbenutzungsrecht. Erst das Wohnungsrecht gibt Ihnen das Recht, eine Immobilie allein und unter Ausschluss des Eigentümers zu nutzen.
 
Das Wohnrecht ist ein höchstpersönliches Recht und kann daher nicht auf andere übertragen werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Das Wohnrecht kann auch als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen werden. Damit gilt es auch für Familienangehörige oder Pflegepersonal der Wohnberechtigten. Wird es jedoch als persönliche Dienstbarkeit eingetragen, ist das Wohnrecht ausschließlich auf die im Grundbuch vermerkten Personen beschränkt.
 
Das Wohnrecht sollte auf jeden Fall im Grundbuch eingetragen werden. Ohne Eintrag würden Sie zwar die Grundbuchkosten sparen, dafür birgt dieses Vorgehen ein enormes Risiko. Das Wohnrecht gilt in diesem Fall nur gegenüber den jetzigen Eigentümern. Wird die Immobilie veräußert, kann Sie der neue Eigentümer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben aus dem Haus drängen.

Vorteile des lebenslangen Wohnrechts

Der größte Nutzen eines Wohnrechts in Kombination mit einer Immobilienschenkung zu Lebzeiten liegt klar auf der Hand: Dadurch werden die Erben bei der Erbschaftsteuer deutlich entlastet. Es gilt bei einer Schenkung zwar prinzipiell der gleiche Freibetrag wie beim Erben, dieser kann bei einer stufenweisen Schenkung aber mehrfach in Anspruch genommen werden. Sie können ihn alle zehn Jahre in voller Höhe ausschöpfen.
 
Durch ein notariell geregeltes Vertragswerk lässt sich die Wohnsituation zudem klar festlegen. Das lebenslange Wohnrecht kann sich sowohl auf eine einzelne Wohnung als auch auf die gesamte Immobilie beziehen. Beschränkt sich Ihr Wohnrecht auf eine Einzelwohnung in einem Mehrfamilienhaus, können Sie dennoch Gemeinschaftsräume wie den Keller oder einen Garten nutzen.


Das lebenslange Wohnrecht erlischt im Normalfall erst mit dem Tod des Begünstigten. Zuvor kann das Recht nur mit beiderseitigem Einverständnis aufgehoben werden. Eine einseitige Aufkündigung ist also nicht möglich. Eine Aufhebung sollte ebenfalls durch einen unter notarieller Aufsicht geschlossenen Vertrag erfolgen.

Mögliche Schwierigkeiten beim lebenslangen Wohnrecht

Es kann mitunter vorkommen, dass die bisherigen Eigentümer (in der Regel die Erben) das betreffende Haus aus finanziellen Gründen verkaufen müssen. Ein eingeräumtes Wohnrecht ist auch unter diesen Umständen nicht kündbar. Der neue Eigentümer der Immobilie darf von den das Wohnrecht in Anspruch nehmenden Personen auch keine Miete verlangen. Er kann aber natürlich versuchen, diese aus der Wohnung zu “ekeln”. Es mag hart klingen, aber Gerichte beschäftigen sich täglich mit solchen Fällen.
 
Auch mit Kindern, die nach einer Immobilienschenkung das Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen, kann es zu Spannungen kommen. Beim Thema Geld hören schließlich die Freund- und Verwandtschaft auf. Häufig wird über die Kostenübernahme von Reparatur- oder Renovierungsarbeiten gestritten. Schon allein deshalb sind rechtssichere, vertragliche Regelungen enorm wichtig.

Fazit

Das Wohnrecht auf Lebenszeit ist eine gute Lösung, den eigenen Lebensabend zu regeln – und gleichzeitig seine Erben steuerlich zu entlasten. Das lebenslange Wohnrecht sollte aber auf jeden Fall in einem vom Notar beglaubigten Vertrag festgehalten werden. Zudem ist der entsprechende Eintrag ins Grundbuch dringend angeraten. Bei komplexeren Vertragswerken sollten Sie sich zusätzlich auch anwaltlich beraten lassen.

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