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Neues Heizungsgesetz 2024: Infos für Hausbesitzer

Mit dem neuen Heizungsgesetz 2024 wird der Einbau einer neuen Heizung geregelt. Aktuelle Förderprogramme machen es für Hauseigentümer jetzt besonders attraktiv, ihre Heizungsanlage zu erneuern.

Förderung für Heizungssanierung

Viele Hausbesitzer zögern noch, ihre alte Heizung gegen eine moderne, umweltfreundliche Anlage auszutauschen.

Dabei sind die Förderbedingungen derzeit (Stand Juli 2024) besonders attraktiv:

Bis zu 70 % der Kosten für eine neue Heizung können vom Staat übernommen werden!

Gesetzliche Grundlagen und Förderprogramme

Wer über eine Heizungssanierung nachdenkt, stößt schnell auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Das GEG – umgangssprachlich auch einfach Heizungsgesetz genannt ­– ist das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden". Es zielt darauf ab, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, was die Emissionen von Gebäuden betrifft.

Die BEG unterstützt dieses Ziel mit finanziellen Anreizen: Es handelt sich dabei um ein Förderprogramm, das genutzt werden kann, um die Forderungen des GEG zu erfüllen.

Gemeinsam bieten GEG und BEG ein attraktives Förderpaket für Hauseigentümer bei der Heizungssanierung.

Warum jetzt handeln?

Die Fördersätze der BEG sind derzeit (Stand Juli 2024) besonders hoch, könnten aber in Zukunft sinken.

Heiztechnikhersteller bieten ausgereifte Wärmepumpen an, die sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude geeignet sind. Es lohnt sich also, jetzt zu handeln und die hohen Zuschüsse zu nutzen, die das neue Heizungsgesetz 2024 bietet.

Kommunale Wärmeplanung und gesetzliche Sicherheit

Aber sollten Sie mit Ihrer Heizungssanierung nicht lieber doch warten?

Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe BWP, sagt dazu ganz klar: 

"Niemand muss auf die Wärmeplanung warten. Wer jetzt in eine klimafreundliche Wärmepumpe investiert, kann später nicht zum Anschluss an ein Wärmenetz gezwungen werden."

Bevor die Vorgaben des GEG gelten, müssen die Kommunen zwar ein Wärmeplanungsgesetz aufstellen: Bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 müssen Gemeinden, je nach Größe, einen Plan vorlegen. In diesem Plan wird festgelegt, welche erneuerbaren Wärmequellen verbindlich verfügbar sein werden, wie zum Beispiel Fernwärme. Sobald diese Planung genehmigt ist, tritt sofort das GEG in Kraft.

Allerdings ergibt ein Rechtsgutachten, das der Bundesverband Wärmepumpe BWP in Auftrag gegeben und am 29. April 2024 veröffentlicht hat:

Hauseigentümer, die jetzt ihre Heizung sanieren und auf eine Wärmepumpe umsteigen, sind nicht verpflichtet, später an ein Fernwärmenetz angeschlossen zu werden.

Die Wärmepumpe erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und ist somit eine sichere Investition in die Zukunft, auch im Rahmen des neuen Heizungsgesetzes 2024.

 

Öl- und Gasheizung: Risiken und Nachteile

Der Einbau neuer Gasheizungen, die grundsätzlich auf Wasserstoff umrüstbar sind, ist vorerst möglich – zumindest solange, bis es eine kommunale Wärmeplanung gibt.

Wenn die Wärmeplanung dann kein Wasserstoffnetz vorsieht, müssen schrittweise klimaneutrale Gase, wie zum Beispiel Biomethan, beigemischt werden.

Ab 2029 gelten dann strengere Vorgaben für den Anteil klimaneutraler Gase:

  • Ab 2029 muss ein Anteil von 15 %
  • ab 2035 von 30 % und
  • ab 2040 von 60 % genutzt werden.

Neue fossile Heizungen sind daher möglicherweise mit rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden.

Fachbetriebe sind darum bereits jetzt verpflichtet, über die Risiken einer neuen fossilen Heizung zu informieren und dies schriftlich zu dokumentieren. Denn im schlimmsten Fall muss die Heizung erneut gewechselt werden.

Förderkonzepte im Detail

Die Heizungsförderung gilt ausschließlich für Heizungen, die zur Gänze ohne fossile Brennstoffe auskommen.

Die Maximalförderung von 70 % bzw. 21.000 Euro pro Heizanlage gilt für selbstnutzende Eigentümer. 

Sie setzt sich aus einer Basisförderung von 30 % und verschiedenen Boni zusammen:

  • Basisförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % (bis Ende 2028)
  • Einkommensbonus: 30 % (für Haushalte mit bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen)
  • Effizienzbonus: 5 % (für Wärmepumpen mit der Energiequelle Erdreich, Wasser oder Abwasser; alternativ: Einsatz von natürlichen Kältemitteln)

Der "Klimageschwindigkeitsbonus" wird gewährt, wenn eine fossil betriebene Heizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht wird.

Es ist immer sinnvoll, sich durch einen SHK-Fachbetrieb beraten zu lassen.

Denn es gelten z.B. bestimmte Effizienzanforderungen für Wärmepumpen, die der Hersteller nachweisen muss. 

Konkrete Summen: 2 Beispiele

Wichtig: Wir können für die konkreten Berechnungen nur stark verallgemeinernde Beispiele verwenden. Die tatsächliche Summe hängt stets von zahlreichen individuellen Bedingungen ab. Unsere Beispiele können daher nur als grobe Richtwerte dienen.

Eine persönliche Beratung ist immer unumgänglich.

Beispiel 1:

  • Haus: selbst genutztes Einfamilienhaus, Gas-Brennwertheizung
  • Brutto-Haushaltseinkommen: 70.000 Euro
  • Sanierungszeitpunkt: Spätsommer 2024
  • Sanierungsmaßnahme: Einbau eines bivalentes System mit einer Luft-/Wasser-Wärmepumpe mit dem Kältemittel R32
  • Gesamt-Investition: 19.000 Euro
  • Förderung: 30 % (5.700 Euro)
  • Eigenanteil: 13.300 Euro

Beispiel 2:

  • Haus: selbst genutztes Einfamilienhaus, Gas-Heizwertkessel
  • Butto-Haushaltseinkommen: 38.000 Euro
  • Sanierungszeitpunkt: Herbst 2024
  • Sanierungsmaßnahme: Einbau einer monovalenten Luft-/Wasser-Wärmepumpe mit dem Kältemittel R32 (die Wärmepumpe versorgt somit das Gebäude ohne andere Wärmeerzeuger)
  • Gesamt-Investition: 34.000 Euro
  • Förderung: 30 % Basisförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus = 70 % (21.000 Euro)
  • Eigenanteil: 13.000 Euro

Fazit

  • Das neue Heizungsgesetz 2024 bietet hohe Förderungen für den Austausch alter Heizungen gegen moderne, umweltfreundliche Systeme.
  • Warten lohnt sich nicht, denn die Fördersummen werden in den kommenden Jahren wahrscheinlich reduziert und die Bedingungen verschärft.
  • Lassen Sie sich von einem SHK-Fachbetrieb beraten und starten Sie jetzt Ihre Heizungssanierung!

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