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Heizungsgesetz 2024: Das müssen Hausbesitzer jetzt wissen

Das Heizungsgesetz 2024 kommt. Der Einbau einer neuen Heizung wird damit geregelt. Was Hausbesitzer jetzt schon wissen müssen.

Heizungsgesetz 2024 von Bundestag verabschiedet

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, das auch über den Austausch alter Heizungen bestimmt, wurde am 8. September 2023 vom Bundestag verabschiedet. Das Heizungsgesetz 2024 schütze die Verbraucher vor hohen Energiepreisen und sorge dafür, dass die Kommunen und die Verbände mitgenommen werden, heißt es aus Berlin.

Vor der parlamentarischen Sommerpause war das umstrittene Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. Nun muss das Heizungsgesetz 2024 noch vom Bundesrat verabschiedet werden – eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich.

Es ist viel vom Heizungsgesetz 2024 oder Wärmegesetz die Rede. Wobei es sich korrekterweise um eine Änderung und Ergänzung des bereits bestehenden Gebäudeenergiegesetz GEG handelt.

Die Gesetzesvorlage hat es nach langem politischem Streit in den Bundestag geschafft – aber nur, weil es jetzt an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden soll.

Ist das neue Heizungsgesetz schon durch?

Viele Hausbesitzer und Renovierer fragen sich: Wann wird über das neue Heizungsgesetz abgestimmt? Am 8. September wurde das Heizungsgesetz 2024 im Bundestag verabschiedet.

Wie geht es mit dem Heizungsgesetz 2024 weiter?

Das Bundesverfassungsgericht stoppte die für 7. Juli 2023 geplante Verabschiedung des Heizungsgesetzes per Eilverfahren. Grund war das mangelhafte parlamentarische Verfahren, nicht inhaltliche Bedenken. Aber wegen maximal verkürzter Beratungen könnten konzeptionelle Schwächen nicht aufgezeigt und geändert werden, heißt es dazu aus Karlsruhe.

Die Ampelkoaltion verabschiedete das Heizungsgesetz daraufhin nicht mehr wie ursprünglich geplant vor der Sommerpause. Eine angedachte Sondersitzung im Bundestag fand nicht statt. Damit verschob sich die Abstimmung über das neue Heizungsgesetz 2024 im Parlament auf September 2023.

Gebäudeenergiegesetz: Darauf müssen Bauherren beim Einbau von Heizungen achten

Der Wechsel hin zu einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung muss auch im Wohnbereich gelingen. Viele Hauseigentümer sind jedoch ratlos und fragen sich, wie sie auf das Heizungsgesetz 2024 reagieren sollen.

Basierend auf Daten des Immobilienverbands Deutschland IVD geben wir eine Übersicht, was künftig gelten soll. Welche Fristen sind zu beachten? Und welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für Hauseigentümer hinsichtlich ihrer Heizung?

Was gilt für bestehende Heizungen und noch bis Ende 2023 neu eingebaute Heizungen?

Eine Heizungsanlage, die bereits im Haus im Einsatz ist oder noch bis Ende 2023 eingebaut wird, kann bis zum 31. Dezember 2044 betrieben und auch repariert werden. Dieser Bestandsschutz bedeutet:

  • Ausnahme: Wenn die Heizungsanlage vorher ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann.
  • Sollte die Heizungsanlage kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sein, endet die Betriebsdauer nach längstens 30 Jahren nach Einbau.

Der Immobilienunternehmerverband sieht daher aktuell keinen Handlungsbedarf für Hauseigentümer, wenn die Heizung absehbar noch einige Jahre betriebsfähig ist.

Was gilt für den Einbau einer neuen Heizung ab 2024?

Ab dem 1. Januar 2024 sollen Hauseigentümer dann grundsätzlich verpflichtet sein, nur noch Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie einzubauen.

  • Ausnahme: Wenn noch vor dem 19. April 2023 eine konventionelle Heizung bestellt wurde. Dann kann diese Anlage noch bis zum 18. Oktober 2024 eingebaut werden.

Es gibt weitere Abweichungen, die auch mit der kommunalen Wärmeplanung zu tun haben.

  • Die kommunale Wärmeplanung wird bald für Städte und Gemeinden Pflicht. Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen ihre Wärmeplanung bis spätestens 1. Juli 2026 vorlegen, alle anderen Kommunen bis zum 1. Juli 2028.
  • Wird eine Öl- oder Gasheizung vor dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung eingebaut, besteht die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien erst ab dem 1. Januar 2029. Der verpflichtende Mindestanteil im Brennstoff an Biomasse (Biogas, Biodiesel, e-Fuels) oder Wasserstoff beträgt dann zunächst 15 Prozent, ab 1. Januar 2035 30 Prozent und ab 1. Januar 2040 60 Prozent.
  • Nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung dürfen eingebaut werden:
    • Heizungen mit Pflichtanteil erneuerbarer Energien am Brennstoff von 65 Prozent wie Wärmepumpen, Biomasse wie Holzpellets, reine Stromheizung, Solarthermie, Hybridheizungen, Anschluss an ein Wärmenetz
    • jegliche Heizung, die aber spätestens nach 10 Hagreb durch Anschluss ans Wärmenetz ersetzt wird.
  • In jedem Fall darf ab dem 1. Januar 2045 nur noch Biomasse oder Wasserstoff als Brennstoff genutzt werden, keine fossilen Brennstoffe mehr.

Einbau neuer Gasheizungen

Wenn eine Heizung mit Erdgas nach dem 1. Januar 2024 eingebaut wurde und die Wärmeplanung der Kommune ein Wasserstoffgebiet vorsieht, dann kann diese Heizung längstens bis 1. Januar 2045 betrieben werden. Vorausgesetzt, sie wird bis dahin komplett auf Wasserstoff umgestellt.

Wenn die Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff scheitert oder die Kommune kein Wasserstoffgebiet ausweist oder der Umstellungsfahrplan des Gaslieferanten nicht genehmigt wird, dann muss in allen diesen Fällen innerhalb von drei Jahren die Heizungsanlage die Vorgabe erfüllen, zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben zu sein.

Gut zu wissen

Ab dem 1. Januar 2024 kann eine Heizungsanlage jeder Art eingebaut werden, auch wenn eine kommunale Wärmeplanung bereits vorliegt. Voraussetzung für den Einbau ist, dass die Heizungsanlage spätestens nach zehn Jahren durch den Anschluss an ein Wärmenetz ersetzt wird. Als Nachweis muss vom Hauseigentümer bei Einbau der Heizung ein Vertrag über die Belieferung durch ein Wärmenetz vorgelegt werden.

Wie wird der Einbau klimafreundlicher Heizungen gefördert?

Für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage können Hausbesitzer künftig 30 Prozent Förderung beantragen.

  • Weitere 20 Prozent Förderung erhalten Hauseigentümer, die vorzeitig in eine neue Heizung investieren, obwohl sie dazu noch nicht verpflichtet sind (Speed-Bonus). Das gilt nur für selbstgenutzte Immobilien.
  • Weitere 30 Prozent Förderung erhalten Hauseigentümer bei einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro und einer selbstgenutzten Immobilie.
  • In Summe ist die Förderung bei maximal 70 % gedeckelt. Die Fördersumme beispielsweise für ein Einfamilienhaus ist auf maximal 30.000 Euro begrenzt.

Wie sieht das neue Heizungsgesetz aus?

Pflicht zunächst nur für den Neubau

Die Pflicht zum Einbau von Heizungen – die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – gilt zunächst nur für Neubauten

Im Bestand dürfen bis Ende Juni 2026 bzw. Ende Juni 2028 weiter Heizungen eingebaut werden, die die Anforderungen des Heizungsgesetzes nicht erfüllen. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben – das soll auch bei geplanten Heizungstauschen gelten.

Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf deren Basis sich die Hausbesitzer  für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.

Holz und Pellets

Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe. Damit bleibt das Heizen mit Holz und Pellets vorerst erlaubt.

Förderung

Der Besitzer eines Einfamilienhauses kann für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung bis zu 30.000 Euro der Gesamtrechnung für die Förderung geltend machen. Und zwar zu höchstens 70 Prozent. Die staatliche Förderung beträgt maximal 21.000 Euro für einen Heizungsumbau. Diese Deckelung wird u.a. vom Bauherren-Schutzbund kritisiert, weil beispielsweise bei der Installation einer Wärmepumpe, die Grundwasser oder das Erdreich als Energiequelle nutzt, die Investitionskosten über 30.000 Euro liegen werden. Diese Art der Wärmepumpe ist aber besonders effizient und zeichnet sich durch geringe Betriebskosten aus.

Auch bei der Umstellung eines Altbaus auf eine Luft/Wasser-Wärmepumpe können 30.000 Euro Investitionssumme schnell überschritten sein, wenn etwa neue, wärmepumpenoptimierte Heizkörper eingebaut werden müssen.

Ausnahme entfällt

Die ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige wurde gestrichen.

Mehr Details zum Heizungsgesetz 2024

Seit 27. Juni 2023 wurden von der Regierung weitere Details beschlossen:

Förderung

Die Förderung einer neuen klimafreundlichen Heizung soll einheitlich bei 30 Prozent der Investitionskosten liegen. Geringverdiener (bis zu 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen) sollen mit weiteren 30 Prozent gefördert werden, also insgesamt 60 Prozent. Jeder, der besonders schnell umsteigt, soll 20 Prozent Bonus erhalten. Kumuliert liegt die maximale Förderung aber bei 70 Prozent. Der Schnell-Umsteige-Bonus sinkt dann von Jahr zu Jahr um einige Pozentpunkte.

Gasheizungen

Noch funktionierende Gasheizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Allerdings sollen sie ab 2029 mit einem Anteil von 15 Prozent grünem Biogas oder Wasserstoff betrieben werden. Dieser Anteil steigt in den Jahren danach immer mehr. Ab 2024 muss beim Einbau einer neuen Gasheizung eine Beratung des Hausbesitzers stattfinden, was zukünftige Kosten angeht.

Kommunale Wärmeplanung

Als Leitplanke gilt weiterhin: Das Heizungsgesetz ist an die kommunale Wärmeplanung geknüpft. Sie muss zuerst vorliegen. Das soll bis 2028 überall der Fall sein.

Heizungsgesetz 2024 hängt von Kommunen ab

Die kommunale Wärmeplanung, von der im Heizungsgesetz die Rede ist, müssen viele Städte erst noch erstellen. Solange es sie nicht gibt, gibt es auch für Hausbesitzer und Bauherren keine neuen Regelungen. Auch Gasheizungen, die später auf Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen dann noch eingebaut werden.

Wenn es eine kommunale Wärmeplanung vor Ort gibt, müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Kommunale Wärmeplanung – was ist das?

Die Idee dahinter ist, im großen Stil Wärme zentral zu erzeugen und an die Gebäude zu verteilen. Das ersetzt die Einzelheizungen in den Gebäuden.

Die Frage ist dann jeweils, wie viele Haushalte an dieses Wärmenetz angeschlossen werden können und welche Energiequellen genutzt werden. Im Augenblick wird Fernwärme noch zu 65 Prozent aus Gas und Kohle erzeugt. In Zukunft sollen das immer mehr klimaschonende Techniken sein wie Wärmepumpen als Großanlagen. Wirtschaftlich lohnt sich dieses System allerdings nur in Ballungsräumen, nicht auf dem Land.

Zuerst einmal sind die Kommunen angehalten, eine Bestandsaufnahme zu machen, die angibt, wie viel Gebäudebestand mit welchem Energieträger geheizt wird. Darauf folgen konkrete Pläne, wie die Gebäudeheizung in Zukunft klimafreundlicher werden kann, z.B. über ein Fernwärmenetz, basierend auf dem Einsatz regenerativer Energien.

Das bedeutet auch eine Änderung des Planungsrechts, denn Solar-, Geothermie- und Biogasaufbereitungsanlagen müssen bevorzugt geplant und genehmigt werden. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollten diese kommunale Wärmeplanung bis 2026, kleinere Gemeinden bis 2028 erstellt haben.

Das Heizungsgesetz 2024 und die Kosten

Der Aufbau eines neuen Fernwärmenetzes mit regenerativen Energien erfordert gewaltige Investitionen von Seiten beispielsweise der Stadtwerke.

Und was zahlen die Kunden am Ende? Es fehlt eine bundeseinheitliche systematische Preisaufsicht. Im Moment haben die „Anbieter praktisch unregulierte Monopole“, warnt der Verbraucherverband.

Heizungsgesetz will Hausbesitzer an die Fernwärme bringen

Vorstellen kann man sich solche Pläne wie einen Flächennutzungs- oder Bebauungsplan. Aus einer solchen Karte geht dann hervor, für welches Gebiet ein Wärmenetz geplant ist. Der Anreiz für Hausbesitzer soll sein, statt selbst in eine eigene Wärmepumpe zu investieren, sich ans grüne Wärmenetz der Kommune anzuschließen.

Tipp für Hausbesitzer: Wer demnächst seine Heizung erneuern muss oder möchte, sollte sich bei seiner Gemeinde unbedingt über den Stand der Wärmeplanung informieren.

Offene Fragen zum Heizungsgesetz 2024

Die kommunale Wärmeplanung wird nur für Kommunen über 10.000 Einwohner erstellt. Gelten für viele kleine Gemeinden auf dem Land die Austauschverpflichtungen dann also sofort ab 2024?

Gerade hier gibt es viel unsanierten Baubestand, und gerade hier ist die finanzielle Belastung beim Heizungstausch sehr hoch. Wie sieht es also im Detail aus mit Übergangsfristen, Ausnahmen und Fördergeldern? Hier ist der Entwurf des Heizungsgesetz 2024 bislang noch nicht konkret.

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