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Das Haus vergrößern

Wenn der Wohnraum knapp wird, können Hauseigentümer „stille“ Reserven im Keller oder unterm Dach nutzen oder das Gebäude seitlich oder nach oben vergrößern. Dabei kann auch ein kleiner Zuwachs schon große Wirkung zeigen.

Was braucht man und wohin soll es in Zukunft gehen? Sollen Räume „nur“ im Sinne von mehr Wohnkomfort und höherer Lebensqualität vergrößert werden oder benötigt man zusätzliche Zimmer, weil die Familie wächst?

Möchte man mit einem Medienraum, Gäste- oder Spielzimmer die „Hauptwohnung“ entlasten oder sollen Büroräume fürs Home Office geschaffen werden, weil einer der Partner von zu Hause aus arbeiten möchte? Reichen die Änderungen langfristig aus oder plant man sinnvollerweise gleich etwas größer?

Bestand als Herausforderung

Von diesen Überlegungen hängt unter anderem ab, ob sich der Plan in Eigenregie verwirklichen lässt oder ob eine Baugenehmigung notwendig wird und ein Fachmann zu Rate gezogen werden sollte.

Sobald Grundrisse verändert werden und an der Bausubstanz gearbeitet wird, kommt das Baurechtsamt ins Spiel. Ein Umbau ist meist anspruchsvoller als ein Neubau. Denn es ist eine große Herausforderung, Erweiterungen in einen bestehenden Grundriss hineinzuplanen. Deshalb lohnt sich die Suche nach einem erfahrenen Architekten mit guten Referenzen. Schließlich sollen die Wünsche der Auftraggeber möglichst umfassend verwirklicht und möglichst harmonisch in den Bestand integriert werden.

Außerdem sorgen alte Häuser oftmals für Überraschungen. Das reicht von mangelhaften Elektroinstallationen über marode Bausubstanz bis hin zu Bebauungsplänen, für die nicht die aktuelle, sondern noch eine der älteren Landesbauordnungen gilt. All das rechtfertigt den Aufschlag von mindestens 20 Prozent aufs übliche Honorar, den Architekten bei Umbauten verlangen dürfen.

Den Keller zu Wohnraum umbauen

Ist der Flächenbedarf klar, kann das Haus auf seine Möglichkeiten hin abgeklopft werden. Wie sieht es mit Platzreserven im Keller aus?

Wichtige Voraussetzungen sind die Raumhöhe – in den meisten Bundesländern ist eine Mindesthöhe von 2,40 Metern für Aufenthaltsräume vorgeschrieben –, der Zustand der Bausubstanz und die Erschließung.

Feuchte Wände müssen trockengelegt werden. Wer nicht mit einem Radiator heizen will, muss prüfen, ob der Raum an die Heizung angeschlossen werden kann. Alte Keller sind in der Regel nicht gedämmt. Auch hier ist nachrüsten angesagt, wenn es gemütlich werden soll.

Vieles hängt von der Nutzung ab. Bei einem Kinderzimmer beispielsweise sollte für echten Wohnkomfort, ausreichend Lichteinfall und etwas Aussicht gesorgt sein. Das kann durch eine Abböschung vor dem Fenster erreicht werden. Für einen Bügel- und Hausarbeitsraum oder ein Gelegenheits-Gästezimmer dagegen reicht auch ein größerer Lichtschacht, der das Tageslicht reflektiert.

Die Anbindung der Wohnräume ans Erdgeschoss kann vor allem bei alten Kellern Schwierigkeiten bereiten. Die ungedämmten Räume sind oft durch eine Kellertür abgetrennt und nur über eine schmale Treppe zu erreichen. Ist der Aufwand zu groß, den neu geschaffenen Wohnraum gegen den restlichen Keller abzutrennen und durch eine Geschoss­treppe direkt an den Wohnbereich anzuschließen, lässt sich die gewünschte Zusatzfläche vielleicht auf einer anderen Ebene realisieren.

Das Haus verbreitern oder verlängern

Je nach Bebauungsplan ist die Verbreiterung oder Verlängerung des Hauses über die gesamte Seite und über alle Stockwerke möglich. Mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis kann es allerdings mehr Sinn machen, einen giebelseitigen Anbau bereits unterhalb des Dachgeschosses mit einem Flachdach abzuschließen und das vorhandene Satteldach nicht zu verlängern. Statt Wohnraum im Obergeschoss entsteht eine Dachterrasse, auf der man sich ungestört sonnen kann.

Ein traufseitiger Anbau wiederum, der unter der Dachrinne endet, ist ein untergeordnetes Bauteil. Im Falle des Falles erhöht das die Chancen auf eine Ausnahmegenehmigung.

Selbst im Kleinformat, als Erker, hat ein Anbau einiges zu bieten. Wenn er sich bis ins Dach erstreckt, wird daraus ein Zwerchgiebel. Dann ist im Erdgeschoss beispielsweise Platz für eine gemütliche Sitzecke, im Obergeschoss kommt dort das dringend benötigte zweite Bad unter und im Dachgeschoss fungiert er als Gaube, die für Kopffreiheit sorgt. Oder man lagert das Treppenhaus auf diese Weise aus.

Eine andere Variante der Erweiterung ist der Wintergarten, der integriert oder thermisch getrennt angedockt werden kann. Ebenfalls sehr beliebt sind vorgelagerte, einstöckige Anbauten mit Flachdach. Sie gleichen kleinen Bungalows und eröffnen bei vorausschauender Planung Perspektiven fürs Alter.

Im vergrößerten Erdgeschoss reicht der Platz bei Bedarf auch noch für ein Schlafzimmer und ein Bad. So ist Wohnen auf einer Ebene möglich, das durch eine zusätzliche barrierefreie Anpassung auf lange Sicht ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden erlaubt.

Dachgeschoss ausbauen oder aufstocken

Relativ unkompliziert ist der Dachgeschossausbau. Voraussetzung ist, dass der Bebauungsplan Wohnraum unterm First erlaubt und dass das Gebäude noch Spielraum für die Umwandlung von Nutzfläche in Wohnfläche hat.

Umfangreichere Maßnahmen, die Treppenarbeiten, die Statik oder neue Gauben betreffen, erfordern einen Bauantrag. Dachfenster sind genehmigungsfrei. Ein Fall für die Behörde ist auch die Erhöhung des Kniestocks. Dabei werden die Außenwände durchtrennt, das Dach angehoben, der Kniestock aufgemauert und anschließend das Dach wieder aufgesetzt. Je nach Grundfläche, Dachform und -neigung macht ein Kniestock von 80 bis 140 Zentimetern aus einem Kriech- oder Spitzboden ein komfortables Arbeitszimmer bis hin zur kompletten Einliegerwohnung.

Den meisten Platz und die größte Planungsfreiheit gewinnt man jedoch mit der Aufstockung um ein ganzes Geschoss – ein Klassiker für Bungalow-Besitzer.

Große Wirkung auch im Kleinen

Sogar kleinere Reihenmittelhäuser auf kleinen Grundstücken zeigen Potenzial. Angesichts höherer Wohnansprüche kann es passieren, dass Bebauungspläne geändert werden und den Weg öffnen für Gauben, den Wintergartenanbau oder einen Vorbau im Eingangsbereich.

Auch wenn es sich nur um wenige Quadratmeter handelt, können diese entscheidend sein: Was früher Flur war, wird nun für den Wohnbereich nutzbar und kann bei einer geschickten Um-Planung zu sehr kreativen Lösungen führen.

Die Kopffreiheit unterm Dach ermöglicht den Ausbau zum Studio. Mit dem Wintergarten lässt sich auf einmal der Traum eines offenen Wohn-/Ess- und Kochbereichs verwirklichen zugunsten von einem zusätzlichen Arbeitszimmer. Wichtig ist, sich von den herkömmlichen Denkmustern freizumachen und mutig außergewöhnliche und überzeugende Ideen umzusetzen.

Hürde Bebauungsplan

Der Bebauungsplan gibt das Baufenster und die Linien vor, innerhalb derer das Gebäude liegen muss. Er bestimmt außerdem Dinge wie die Obergrenzen für


• die maximal zulässige Grundfläche
• die maximal zulässige Geschossfläche
• die als Wohnraum nutzbare Fläche
• die Geschosszahl
• die Gebäudehöhe oder auch die Anforderungen an Wohnräume wie Raumhöhe, Mindest-Fensterflächen oder Rettungswege.

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Wer einen Hausbau plant oder einen Altbau saniert, hat in der Regel viele Fragen. bau-welt.de informiert Bauherren und Renovierer über alle wichtigen Themen und gibt hilfreiche Tipps. 

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