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Klimafreundlicher Neubau KFN – einfach erklärt (copy 1)

Für den Neubau und die Gebäudesanierung gibt es in Deutschland verschiedene Fördermöglichkeiten. Wir erklären im Folgenden die unterschiedlichen Möglichkeiten für Wohngebäude, nicht jedoch für Gewerbebauten, sogenannte Nichtwohngebäude, für die ebenfalls Förderung beantragt werden kann.

Das aktuelle Angebot für den Neubau der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird von der KfW-Förderbank (KfW) abgewickelt:

KfW
BEG-Förderkredit ohne Tilgungszuschuss für Effizienzhaus im Neubau

Seit 1. März 2023 gilt das neue Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN. Ab 1. Juni 2023 folgt außerdem das zusätzliche Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF), auch Baukindergeld 2024 genannt, das sich an einkommensschwächere Familien richtet.

Das Programm Klimafreundlicher Neubau KFN teilt sich in folgende Bereiche auf:

  • Klimafreundlicher Neubau KFN WG* (297/298)
  • Klimafreundlicher Neubau KFN NWG** (299)
  • Klimafreundlicher Neubau KFN Kommunen Zuschuss (498/499)
  • Wohneigentum für Familien (300)

Für private Bauherren sind demnach die Programme Klimafreundlicher Neubau KFN WG (297/298) und Wohneigentum für Familien (300) relevant.

*Wohngebäude
** Nichtwohngebäude

Klimafreundlicher Neubau KFN – Wohngebäude

Wer wird gefördert?

KFN Wohngebäude 297 

Private Selbstnutzung: Klimafreundlicher Neubau KFN WG (297) unterstützt Privatpersonen oder Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit selbst bewohnen. 

KFN Wohngebäude 298

Antragsberechtigt sind Ersterwerber (der erstmalige Käufer) und Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden, dazu zählen u.a. Privatpersonen, die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit nicht selbst bewohnen, und freiberuflich Tätige.

Was wird gefördert? Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Klimafreundliches Wohngebäude
Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäde PLUS (QNG Plus) erreicht.

  • erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotenzial (GWP100), die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind
  • entspricht dem Standard Effizienzhaus 40 (EH 40)
  • darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen
  • ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend für die Beratung und Begleitung des Vorhabens einzubinden

Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG
Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen von QNG Plus oder QNG Premium bestätigt.

  • ist ein Klimafreundliches Wohngebäude und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem QNG Plus oder QNG Premium
  • nachhaltige Materialgewinnung
  • Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
  • Barrierefreiheit
  • neben dem Energieeffizienz-Experten sind zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeitsberater einzubeziehen

Wie unterscheiden sich QNG Plus und QNG Premium?

Wie wird gefördert?

Bei den Förderprogrammen KFN Wohngebäude 297/298 werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Bauvorhabens finanziert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Die Bemessungsgrundlage für die Kredithöchstbeträge ist die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten. Beim Ersterwerb von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.

Eine nachträgliche Aufstockung des Kreditbetrages über den bei Antragsstellung beantragten Umfang hinaus ist nicht möglich.

Kombination mit anderen Förderprodukten

Die Förderprogramme KFN Wohngebäude 297/298 sind grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (Kredite, Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar. Voraussetzung: Die Summe aus Krediten, Zulagen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Nicht möglich ist jedoch z.B. die Kombination mit der neuen Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF).

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