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Versicherungen für Hauskäufer und Renovierer

Auf Renovierer und Hauskäufer warten Risiken, vor denen man sich schützen kann. Eine Übersicht der wichtigsten Versicherungen.

Pflichten für Hauskäufer

Wenn Sie ein Haus kaufen, geht dieses mit der Grundbucheintragung in Ihr Eigentum über. Damit werden Sie automatisch auch Versicherungsnehmer des bestehenden Wohngebäudeversicherungsvertrags – allerdings besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln.

Um einen laufenden Vertrag zu beenden, muss er unbedingt innerhalb eines Monats nach der Grundbucheintragung außerordentlich gekündigt werden. Kündigen Sie entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Kalenderjahres. Der Verkäufer eines Hauses hat kein Recht zu einer außerordentlichen Kündigung. Er muss die Beiträge weiterbezahlen, selbst wenn der Käufer bereits eingezogen ist, was häufig zu Streitfällen führt.

Daher sollte der notarielle Kaufvertrag den Käufer dazu ausdrücklich verpflichten, die nach der Besitzübernahme vom Verkäufer bezahlten Beiträge zu erstatten. Die Wohngebäudeversicherung schützt gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Nach einem Schaden werden die vertraglich vereinbarten Kosten für die Wiederherstellung oder im schlimmsten Fall, für einen kompletten Neubau, erstattet.

Um sicherzugehen, dass im Schadensfall die vollen Kosten abgedeckt werden, gibt es Rechenmodelle nach „gleitendem Neuwert“, d.h., Versicherungssumme und Beitrag passen sich automatisch den aktuellen Baupreisen am Markt an. Je nach Region kann es Sinn machen, sich gegen Überflutungen, massive Schneefälle oder Erdbeben abzusichern.

Wenn Sie ein Haus kaufen, um es zu vermieten, benötigen Sie zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Diese wird – anders als die Wohngebäudeversicherung – nicht automatisch übertragen. Als neuer Eigentümer müssen Sie entweder ausdrücklich den bestehenden Vertrag übernehmen oder einen neuen abschließen.

Einrichtung und Ausstattung versichern

Nicht nur das eigentliche Haus, sondern die komplette Einrichtung, der Hausstand, kann einen immensen Wert darstellen bzw. bei der Wiederbeschaffung enorm hohe Kosten verursachen. Eine Hausratversicherung tritt im Fall von Brand, Diebstahl, Vandalismus, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasserschaden sowie Sturm und Hagel ein.

Es werden entweder die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert erstattet. Experten weisen auf die Gefahr einer „Unterversicherung“ hin: Mit jeder Neuanschaffung wächst der Wert Ihres Hausstands. Wird die Hausratversicherung nicht angepasst, könnte am Ende ein Schaden nur anteilig ersetzt werden.

Besitzern von wertvollen Schmuckteilen oder Kunstwerken stehen separate Versicherungen zur Verfügung. Lesen Sie unbedingt die Details in Ihrem Versicherungsvertrag: Wer grob fahrlässig handelt, erhält keinen finanziellen Ausgleich. Als grob fahrlässig gilt es im Übrigen schon, die Waschmaschine einzuschalten und für einen Einkauf das Haus zu verlassen!

Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht beachten

Die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn ein Baum auf Ihr Haus stürzt und es beschädigt. Allerdings kann es dann zu einer Prüfung kommen, ob der Baum morsch war. Hätte er bereits gefällt werden müssen, zahlt die Versicherung nicht. Hier kommt die Sorgfaltspflicht ins Spiel.

Die Sorgfaltspflicht betrifft jeden – sowohl beruflich als auch privat. Das eigene Handeln muss stets so asugerichtet sein, dass Dritte keinen Schaden erleiden. Für den umgestürzten Baum bedeutet das, dass er schon vor dem Fall auf seine Stabilität geprüft werden muss. Läuft er Gefahr umzustürzen, muss ihn der Grundstücksbesitzer entfernen.

Zusätzlich gilt auch die Verkehrssicherungspflicht. Dabei muss jeder, der irgendwelche Gefahrenquellen schafft, sich darum kümmern, dass Dritte nicht davon gefährdet werden. Sind Mülltonnen bei einem Sturm nicht ordentlich verstaut, können sie herumfliegen und Personen verletzen. Der Hausbesitzer muss sie also in der Garage oder an einem anderen geschützten Ort abstellen.

Renovieren: Helfer absichern

Viele Renovierungsarbeiten lassen sich zu zweit oder zu dritt besser bewältigen als alleine. Aber Vorsicht: Auch sogenannte Freundschaftsdienste – also unentgeltliche Arbeitshilfen – müssen versichert werden, wenn deren Hilfseinsatz länger als sechs Tage dauert.

Melden Sie Ihre Helfer bei der örtlich zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft an und zahlen Sie die Pflichtbeiträge (die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Arbeiten) für die gesetzliche Unfallversicherung für die Beteiligten. Nur auf diese Weise sind Ihre Freunde und Nachbarn bei einem Unfall auf der Baustelle gegen finanzielle Verluste abgesichert.

Der Bauherr selbst und sein Ehepartner sind nicht automatisch über die Bau-Berufsgenossenschaft unfallversichert. Hierzu sollten Sie eine eigene Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen.

Versicherungsgesellschaften bieten z.T. unterschiedliche Leistungen von der kurzfristigen finanziellen Hilfe nach einem Unfall über eine Hinterbliebenenabsicherung bis zur Absicherung eines unfallbedingten Krankenhausaufenthalts.

Sonderfall Glasversicherung

Glaskeramikkochfelder sind schön, praktisch, aber leider auch teuer. Eine Reparatur oder ein Komplettaustausch kann schnell zur kostspieligen Angelegenheit werden.

Fenster und Glastüren sind bereits in der Wohngebäudeversicherung enthalten, allerdings bietet eine eigenständige Glasversicherung zusätzliche Vorteile, da sie auch für andere Schadensfälle als durch Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser eintritt.

Wichtig: Haftpflicht für Hausbesitzer

Die Privat-Haftpflichtversicherung gilt als die wichtigste Versicherung überhaupt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch durch den Immobilienbesitz entstehen Risiken: ein Besucher stürzt in Ihrer Wohnung, ein herabfallender Dachziegel beschädigt ein parkendes Auto, ein Passant rutscht bei Glatteis vor Ihrem Hof aus und vieles mehr.

Kinder unter sieben Jahren sieht das Gesetz als deliktunfähig an, die Eltern können für von ihnen verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden. Um aber beispielsweise den nachbarschaftlichen Frieden zu erhalten, können auch solche Fälle mit in die Haftpflichtversicherung aufgenommen werden.

Außerdem gibt es Privat-Haftpflichtversicherungen, die einen sogenannten Forderungsausfallschutz enthalten. Sie tritt ein, wenn Sie durch jemand geschädigt werden, der selbst keine solche Versicherung und auch kein Vermögen besitzt. Als Hundebesitzer brauchen Sie zusätzlich eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Wer mit Öl heizt, benötigt eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.

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