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Schlüsselfertige Häuser sind bereit zum Einzug

Schlüsselfertige Häuser sind keine verbindliche Definition. Der Vertrag muss regeln, wie genau das Haus ausgestattet und übergeben wird.

Schlüsselfertige Häuser sind keine bestimmte Bauweise

Verlockend sind sie schon, die "Leben Sie, wir kümmern uns um die Details"- Angebote der Haushersteller. Haus aus dem Katalog aussuchen, Vertrag unterschreiben, beim Bauen zusehen, einziehen - so einfach sind schlüsselfertige Häuser, wenn man den Prospekten der Anbieter glauben darf.

Der Erfolg der Branche beruht gerade auf diesem direkten Weg von der Liebe auf den ersten Blick bis zum Einzug. Was man im Katalog, in der Broschüre gesehen oder dreidimensional als Musterhaus begutachtet hat, errichtet das Unternehmen zum Festpreis, je nach Bauweise vielleicht sogar in ein paar Wochen – der Schlüssel wird überreicht und fertig.

Die Bezeichnung "schlüsselfertig" hat dabei nichts mit der Konstruktion zu tun, sondern mit der Art der Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Baufirma. Leichtbauten gibt es ebenso schlüsselfertig wie Massivbauten, einige Häuser treffen in vorgefertigten Teilen auf der Baustelle ein, andere werden vor Ort errichtet.

Der Hersteller übernimmt aber immer die gesamte Planung, Ausführung und Koordination des Bauvorhabens. Das bedeutet für den Bauherrn: Kein Ärger mit den Behörden, mit Handwerkern oder Subunternehmern – alles ist im Paket enthalten. So einfach kann’s wirklich sein, immer vorausgesetzt, man hat sich zuvor eben doch um ein paar Details gekümmert.

Schlüsselfertige Häuser und Leistungsbeschreibung

Der Begriff "schlüsselfertig" schafft keine rechtlichen Verbindlichkeiten. Jeder Hersteller beziehungsweise Anbieter definiert ihn anders, sodass man nach wie vor gut beraten ist, wenn man die einzelnen Leistungen ausführlich bespricht und schriftlich fixieren lässt. Vereinzelt werden sogar verschiedenen Ausbaustufen als "schlüsselfertig" bezeichnet.

Gerne übersehen viele Kunden, dass sich der ansprechende Preis des neuen Heimes auf die Grundversion bezieht, während das attraktive Musterhaus, das man eingehend besichtigt hat, voller Extras steckt. Architektenund Ingenieursleistungen tauchen ebenfalls gelegentlich auf der Liste der Zusatzkosten auf.

Die Leistungsbeschreibung sollte so genau wie möglich überprüft werden.
Nicht oder oft nicht im Festpreis enthalten sind:

  • Erdarbeiten
  • Keller
  • Dränage
  • Baustrom, Bauwasser
  • Hausanschlüsse (Wasser, Strom, Telefon,
  • Radio und TV, evtl. Gas oder Fernwärme)
  • Planungsextras, beispielsweise
  • Anpassung an das Grundstück
  • Wand- und Bodenbeläge
  • Malerarbeiten
  • Außenanlagen

In der Regel nicht im Festpreis enthalten sind Bauantragsstellung und alle Bodenarbeiten wie: Ausheben der Baugrube, Fundament oder Keller, Dränage, Wasseranschluss. Mit dem Festpreis erhöht sich für den Bauherrn die Sicherheit der Finanzierung und einige Anbieter organisieren sogar das Grundstück oder helfen zumindest bei der Grundstückssuche.

Gegen Pleiten, Pech und Pannen kann man einiges tun. Beachten Sie einfach die gängigen Regeln bei einem Vertragsabschluss: Lesen Sie das Kleingedruckte und treffen Sie keine mündlichen Absprachen, sondern fixieren Sie alles  schriftlich. Wer in allen Punkten auf Nummer sicher gehen will, lässt sich einen Mustervertrag geben und nimmt ihn zusammen mit einem Anwalt unter die Lupe. Mit dessen O.k. kann man guten Gewissens unterschreiben. Der Rest ist Vorfreude.

Schlüsselfertige Häuser und wichtige Vereinbarungen

  • Firmen bevorzugen den Vertrag nach VOB, der "Verdingungsordnung für Bauleistungen" mit lediglich zwei Jahren Gewährleistungsfrist. Bei Verträgen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beträgt die Frist fünf Jahre.
  • Sind Bau- und Leistungsbeschreibung in Bezug auf Gewerke und Ausstattung detailliert ausgeführt? Was ist im Festpreis enthalten, was nicht?
  • Sind Material- und Mengenangaben präzise? Zusätze wie "... oder vergleichbare Qualität" und Allgemeinbegriffe wie "Isolierverglasung" verwässern die Bau- und Leistungsbeschreibung.
  • Setzen Sie sich mit der "Bemusterung", der Auswahl der Innenausstattung, vor Vertragsabschluss auseinander, sonst könnte es sein, dass Ihnen die "Standardausstattung" des Herstellers gar nicht gefällt. Nachträgliche Änderungen führen aber immer zu Verteuerungen.
  • Wo sind Änderungen nötig? (Beispiel: Elektroinstallation nach Wunsch? Der Installationsplan muss in der Leistungsbeschreibung enthalten sein.)
  • Ist die Mängelbeseitigung eindeutig geregelt?
  • Eine Festpreisgarantie von mindestens zwölf Monaten gehört in den Vertrag. Idealerweise gilt die Garantie bis zur Fertigstellung des Hauses.
  • Vereinbaren Sie außerdem einen fixen Fertigstellungstermin sowie Überweisung des Komplettpreises erst bei Übergabe. Bei Abschlagszahlungen gilt: Zahlen Sie nur tatsächlich erbrachte Leistungen.

Schlüsselfertige Häuser und Preisgestaltung

Bei schlüsselfertigen Häusern kann man häufig die Art und die Qualität der Ausstattung bestimmen. Die Preisangaben in den Prospekten beziehen sich jedoch in der Regel auf die abgespeckte Grundversion.

Ganze Bauteile wie Wintergarten, Erker, Carport und Balkon fallen vielfach unter den Begriff "Extras" – sind also eine Zusatzausstattung, die auch mehr kostet. Überdies gilt der Preis meist "ab Oberkante Kellerdecke".

Die Fundamentplatte, beziehungsweise Keller und Kellerdecke sind zuzüglich zu zahlen. Sie werden von den Firmen zum Teil als Sonderposten angeboten.

Über bau-welt.de

Wer einen Hausbau plant oder einen Altbau saniert, hat in der Regel viele Fragen. bau-welt.de informiert Bauherren und Renovierer über alle wichtigen Themen und gibt hilfreiche Tipps. 

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