
Gussek Haus Bebauungsplan: Diese Fachbegriffe müssen Bauherren kennen
Der Bebauungsplan entscheidet nicht selten über die individuellen Traumhaus-Vorstellungen von Bauherren. Dabei gibt es viele Details zu beachten. Wir erklären die wichtigsten Fachbegriffe.
Der Hausbau ist ein komplexes Vorhaben. Man investiert viel Geld und muss als Laie Entscheidungen treffen, mit denen man fortan leben muss.
Doch wer kennt sich schon aus mit den gesetzlichen Regelungen und bautechnischen Details aus dem Bebauungsplan und den dazugehörigen Fachbegriffen und Formeln? Die GUSSEK-Experten erklären einige grundlegende Begriffe.
Von der grünen Wiese zum Traumhaus
Wenn die Grundstückssituation geklärt ist, kann darauf eine vernünftige Hausplanung aufbauen. Mit dem Grundstückskauf werden Sie zwar Eigentümer eines Stücks Land, tun und lassen, was Sie wollen, dürfen Sie darauf aber noch lange nicht. Grenzen – auch im wahrsten Sinn des Wortes – setzt Ihnen der Bebauungsplan.
Generell regelt der Bebauungsplan bundesweit die räumliche Planung und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teils eines Gemeindegebiets – also Ihr Grundstück. Der Bebauungsplan setzt die Rahmenbedingungen für die baulichen Möglichkeiten. Mit kreativem Input finden die GUSSEK-Experten selbst bei strengen Vorgaben stets optimale Lösungen.
Alles nach Bebauungsplan
Das Regelwerk kann über Hausbauträume entscheiden. Wer sich beispielsweise eine Architektur mit kubischem Baukörper und Flachdach à la Bauhaus wünscht, der Bebauungsplan jedoch ein Satteldach vorgibt, braucht eine andere Lösung.
Die Vorschriften im Bebauungsplan können sehr weit gehen, d.h. nicht nur die Fläche wie GRZ und GFZ (siehe Kasten), Maße und Abstände des Hauses werden definiert, sondern nicht selten auch sein Aussehen, also Form, Fassadenart und Dacheindeckung. Hinzu kommen noch Themen wie Abstandsflächen, Baufenster, geschlossene oder offene Bebauung.
Fachbegriffe im Bebauungsplan
- GRZ = Grundflächenzahl
Sie bestimmt, wie viel Fläche des Grundstücks mit dem Haus überbaut werden darf. - GFZ = Geschossflächenzahl
Gibt die maximale Wohnfläche an, die über alle Geschosse (Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss) hinweg entstehen darf. - Geschlossene oder offene Bebauung
Entscheidet, ob ein freistehendes Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte auf einem Grundstück entstehen darf. - Baufenster
Regelt u.a. die Abstandsfläche zum Nachbarn. Diese liegt gewöhnlich bei drei Metern.
Was bedeutet das nun konkret?
Ein Beispiel: Lässt die Geschossflächenzahl 150 m2 zu, können diese auf einer Ebene als Bungalow verwirklicht werden, wenn die Grundflächenzahl das zulässt. Oder die 150 m2 werden auf zwei oder drei Geschosse verteilt.
Das wiederum hängt auch davon ab, wie hoch gebaut werden darf. Häufig sind die Firsthöhe (Spitze des Dachs) oder die Traufhöhe (unterer Rand des Dachs) genau vorgeschrieben.
Unterstützung von Profis
Im besten Fall haben Sie bereits vor dem Grundstückserwerb einen erfahrenen Bauprofi an Ihrer Seite, der Ihnen erklärt, ob und wie sich Ihre Vorstellungen an einem bestimmten Ort realisieren lassen.
Den Bebauungsplan sowie dessen Fachbegriffe und die Auswirkungen auf die Planung erklärt Ihnen ausführlich Ihr GUSSEK-Bauberater. Mit seiner Erfahrung und – bei Bedarf jederzeit abrufbar – der Fachkompetenz der GUSSEK-Planungsabteilung eröffnen sich dann gerade bei „Problemfällen“ kreative Lösungsansätze.
Ist beispielsweise nur ein Vollgeschoss erlaubt, kann der Bauberater mit einem sogenannten Staffelgeschoss mehr Wohnfläche schaffen, ohne gegen die Vorgaben zu verstoßen.
Die Gussek Haus Erfahrung zeigt: Es gibt nicht selten einen Verhandlungsspielraum in der Kommunikation mit den Baubehörden. So kann in manchem Fall z. B. ein sogenannter Befreiungsantrag helfen. Das GUSSEK-Team steht in solchen Fällen gern mit alternativen Ideen und fachkompetentem Rat an Ihrer Seite.
Das Optimale herausholen
Auch abseits der rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Bebauungsplan vorgibt, gilt es beim Hausbau einiges zu bedenken, um bestmöglichen Wohnkomfort zu schaffen. Dazu gehören der Lauf der Sonne, die Licht- und Sichtverhältnisse auf dem Grundstück sowie die Nachbarbebauung. Um das Haus auf optimale Weise auf dem Grundstück zu platzieren, müssen professionell alle Belange berücksichtigt werden.
Das Grundstück ist also Voraussetzung und Rahmenbedingung zugleich für den Hausbau. Wenn die Chance besteht, nehmen Sie Ihren GUSSEK-Berater möglichst schon vor dem Kauf zur Grundstücksbesichtigung mit. Dieser wird mit Ihnen auch über die Notwendigkeit eines Bodengutachtens sprechen, um beim Kellerbau und den Fundamentarbeiten keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
Grundwissen: Grundstück
Im Zuge der Grundstücksbemusterung wird eine gemeinsame Grundstücksbegehung und -besichtigung vereinbart. Im ausführlichen Gespräch mit dem GUSSEK-Bauexperten werden wichtige Sachverhalte geklärt:
- Prüfung der behördlichen Planungsvorgaben und Abstimmung mit dem Bauamt
- Klärung der Möglichkeiten zur Grundstücksentwässerung
- Grundrissplanung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche
- Einplanung des Hauses auf dem Grundstück auf Wunsch mit Garage
- Planung der Regen- und Schmutzwasserkanalisation sowie die Lage der Hausanschlüsse
Darauf kommt’s beim Bauen an
Lassen Sie sich von ausgewiesenen Baufachleuten und Fertighausexperten die Themen rund um den Einfamilienhausbau erläutern.
Bei GUSSEK HAUS können Bauherren zum Beispiel ganz entspannt zu Werke gehen, denn der Fertighausspezialist steht gern mit geballter Fachkompetenz zur Seite. Das sicherste Fundament beim Hausbau ist in zuverlässiger und erfahrener Baupartner.
Letztlich kümmern sich die erfahrenen Fertighausexperten um rechtliche, energetische und bauphysikalische Details und die Einhaltung von Anforderungen und Vorschriften. Doch selbstverständlich nehmen sie ihre Bauherren gerne mit, erklären leicht verständlich Fachbegriffe und zeigen auf, welche Bedeutung diese für Ihr zukünftiges Zuhause haben.
„Es ist eine echte Win-Win-Situation, wenn Bauherren den nötigen Durchblick und das Verständnis für die Zusammenhänge haben,“ weiß Vertriebsleiter Günter Gitzen aus Erfahrung.
Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit GUSSEK HAUS.