Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen
Sind PV-Anlagen versicherungspflichtig?
Die private Photovoltaikanlage zu versichern ist für deutsche Hausbesitzer keine Pflicht mehr. Ein Versicherungsschutz ist jedoch sehr zu empfehlen.
Der Wert der meisten PV-Anlagen ist hoch und Schadensfälle sind gar nicht so selten. Kommt das Geld für die Anlage über eine Baufinanzierung, verlangen die meisten Banken ohnehin den Nachweis über den Versicherungsschutz.
Welche Photovoltaikversicherung ist die richtige?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die PV-Anlage zu versichern:
- über einen separaten Vertrag oder
- als Zusatz zu einer bestehenden Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz.
Den Schutz können PV-Anlagenbetreiber also sowohl separat, als auch im Rahmen ihrer Wohngebäudeversicherung/Elementarschadenversicherung abschließen.
Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung ist der Aufpreis nur gering: vorteilhaft für bereits Versicherte. Wenn im Schadensfall beides, also Haus und PV-Anlage, betroffen sind, hat der Versicherte es nur mit einer Versicherung zu tun: ein weiterer Pluspunkt.
Reine Versicherungen für Photovoltaik, Allgefahrenversicherung für PV-Anlage, so der Fachbegriff, lohnen sich meist nur für größere Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung. Einen guten Schutz gibt es bereits für unter 100 Euro Jahresprämie.
Tipp
Nicht vergessen: Fällt die PV-Anlage aus, überprüfen Sie zuerst die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Je nach Einbau der Anlage gilt sie zwei oder fünf Jahre.
Lesen Sie das Kleingedruckte
Achten Sie bei Vertragsabschluss besonders auf Schadensfälle, die ausgeschlossen bzw. nicht erfasst werden! Manche Versicherungen schließen bei Tierbiss zum Beispiel Ratten und Mäuse aus, oder kommen nur für Schäden innerhalb der versicherten Gebäude auf – was eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder im Garten in jedem Falle ausschließt.

Schadensfälle
Viele Tarife sind lückenhaft, was auf den ersten Blick nicht immer zu erkennen ist. Sammeln Sie für den Vertragsentwurf alle möglichen Schadensmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall. Die Stiftung Warentest empfiehlt, auf folgenden Mindestschutz zu bestehen:
- Überspannung
- Diebstahl
- Wasser und Frost
- Sturm und Hagel
- Elementargefahren wie Schneedruck
- Ertragsausfall
- Feuer
- Blitzschlag und Überspannung durch Blitz
- Bedienungsfehler
- Kurzschluss
- grobe Fahrlässigkeit bis zu mindestens 2.500 Euro
- Tierbisse bis mindestens 1.000 Euro
Haftpflicht für PV-Anlagen
Ist die PV-Anlage in der privaten Haftpflichtversicherung oder in der WohngebäudeHaftpflichtversicherung enthalten?
Wegen der immer häufiger auftretenden Sturmschäden, sollten Besitzer von PV-Anlagen unbedingt ihren Haftpflichtschutz überprüfen. Ein vom Dach gefegtes Modul kann leicht größeren Schaden anrichten. Detaillierte Informationen geben die Verbraucherzentralen.
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