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Smart Meter – Was können intelligente Stromzähler?

Smart Meter sollen die Energiewende bringen. Dabei erzeugen Sie neue Kosten für Kunden. Wer muss die neuen Stromzähler einbauen und welche Kosten entstehen?

Wie funktioniert ein Smart Meter?

Ein Smart Meter besteht aus zwei Komponenten:

  • einen digitalen Stromzähler
  • und einem Modul zur Datenübertragung.

Dadurch kann der Stromverbrauch in regelmäßigen Intervallen überprüft und direkt weitergeleitet werden. Der Einbau erfolgt durch den Messstellenbetreiber, welcher die Daten an Stromversorger und Netzbetreiber weiterleitet, wodurch Ablesetermine obsolet sind.

Der digitale Stromzähler kann mit einem Kommunikationsmodul verbunden werden. Dadurch wird der Stromzähler zu einem intelligenten Messsystem (Smart-Meter-Gateway) und eine Datenübertragung ist in beide Richtungen möglich. Mithilfe eines Smart Homes können Geräte automatisch an- oder abgeschaltet werden – das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Strom zu bestimmten Tageszeiten günstiger ist.

Ein flächendeckender Einbau, um die Energiewende zu digitalisieren, ist bis 2032 vorgesehen. Bei Neubau oder Renovierung sind Messstellenbetreiber verpflichtet, neue Messeinrichtungen einzubauen. Da Messstellenbetreiber in der Pflicht stehen, neue Zähler einzusetzen, kommen diese auf Sie zu – Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern.

Durch ein Smart Meter kann der Stromverbrauch in Echtzeit erfasst und mit passender App mitgelesen werden. Geräte mit hohem Stromverbrauch können dadurch identifiziert und ausgetauscht werden. Strom sparen wird leichter.

Definition Smart Meter

Ein Smart Meter ist ein digitaler und internetfähiger Stromzähler, der über eine Kommunikationseinheit (Gateway) verfügt. Dadurch können aktuelle Verbrauchsdaten kommuniziert und vom Nutzer abgefragt werden. Außerdem soll die Energiewende vorangetrieben und das intelligente Stromnetz (Smart Grid) stabilisiert werden. 

Im weiteren Sinne fällt unter den Begriff auch der moderne Stromzähler, der sich jedoch vom intelligenten Messsystem (iMSys) unterscheidet:

  • Moderner Stromzähler: Zähler mit digitalem Display, der nicht mit dem Internet verbunden ist. Auch moderne Messeinrichtung genannt (mME)
  • Intelligenter Stromzähler: Internetfähiger Zähler, der mithilfe einer Kommunikationseinheit aus der Ferne ausgelesen werden kann und Online-Features ermöglicht

Sind Smart Meter Pflicht?

Einige Haushalte sind seit 2020 mit einem Smart Meter ausgerüstet. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Einbau von Smart Metern für drei Gruppen:

  1. Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr
     
  2. Haushalte mit einer stromerzeugenden Anlage mit einer Nennleistung über 7 kW
     
  3. Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung

Zusätzlich gilt:

  • Für Haushalte mit einem Verbrauch unter 6.000 kWh ist ein Smart Meter optional – es muss jedoch ein moderner Zähler verbaut sein
  • Bis 2032 muss jeder Zähler modern oder intelligent sein

Was kostet ein Smart Meter?

Smart Meter speichern den Stromverbrauch und versenden die erhobenen Daten an Ihren Stromanbieter und Netzbetreiber. Dadurch entstehen neue Kosten, die der Kunde übernehmen muss – allerdings sind die Kosten gedeckelt.

Die Kosten hängen von der Menge des verbrauchten Stroms ab:

StromverbrauchKosten
bis 2.000 kWh/Jahr23 Euro/Jahr
2.000 bis 3.000 kWh/Jahr30 Euro/Jahr
3.000 bis 4.000 kWh/Jahr40 Euro/Jahr
4.000 bis 6.000 kWh/Jahr60 Euro/Jahr
6.000 bis 10.000 kWh/Jahr100 Euro/Jahr
10.000 bis 20.000 kWh/Jahr130 Euro/Jahr

Die Kosten können auch von der Leistung der stromerzeugenden Anlage abhängen:

AnlageKosten
PV-Neuanlage oder andere stromerzeugende Neuanlage, Nennleistung über 1 bis 7 kW60 Euro/Jahr
PV-Neuanlage oder andere stromerzeugende Neuanlage, Nennleistung über 7 bis 15 kW100 Euro/Jahr
Wärmepumpe, Nachtspeicher oder steuerbare Verbrauchseinrichtung100 Euro/Jahr

Kann man Smart Meter ablehnen?

Kurz gesagt: nein. Sie können sich weder gegen einen beschlossenen Einbau wehren noch gegen die jährlichen Kosten, die dadurch entstehen.

Eventuell finden Sie ein günstigeres Angebot bei einem anderen Messstellenbetreiber. Allerdings gelten für diesen die gesetzlichen Preisobergrenzen nicht – im Gegensatz zum grundzuständigen Betreiber. Außerdem finden sich aktuell nur wenige alternative Betreiber am Markt.

Was ist ein Messstellenbetreiber?

Wartung, Betrieb und Einbau eines Stromzählers erfolgt durch den Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetreiber ist gesetzlich festgelegt und ist in der Regel auch der örtliche Netzbetreiber (muss nicht identisch mit dem Stromversorger sein).

Auf der Stromrechnung ist vermerkt, wer Ihr Messstellenbetreiber ist. Außerdem gibt es neben dem vorgeschriebenen Betreiber auch wettbewerbliche, zu denen Sie wechseln können.

Smart Meter als Bestandteil der Energiewende

Vorteile bieten Smart Meter nicht nur für die Besitzer, sondern auch für die Energiewende. Zukünftig sollen kleine Stromproduzenten mit erneuerbarer Energie große Kraftwerke ersetzen. Damit ein derartiges System effizient arbeiten kann, müssen Erzeuger und Verbraucher miteinander kommunizieren können.

Um das Stromnetz nicht zu überlasten, sind Photovoltaikanlagen auf 70 Prozent ihrer Leistung begrenzt. Ansonsten brächen viele Ortsnetze während der Mittagszeit zusammen, da die hohe Menge an Strom das Netz überlasten würde.

Gleiches gilt für Windkraft: Bei Sturm werden Windräder oftmals abgestellt, damit das Netz nicht überlastet wird. Der Stromkunde übernimmt dabei die Kosten des Ausfalls, da der Betreiber des Windparks entschädigt wird. Eine intelligente Kommunikation durch Smart Meter könnte den überschüssigen Strom umverteilen und so Angebot und Nachfrage ausgleichen.

Die Bundesregierung treibt den Einbau der Smart Meter voran. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist überzeugt, dass eine Wende der Energieerzeugung nur erfolgreich mit der Verwendung von Smart Metern sei.

Smart Meter ist Pflicht bei Photovoltaikanlagen

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, ist bereits heute verpflichtet ein Smart Meter einzusetzen. 2016 wurde das Gesetz zu Digitalisierung der Energiewende erlassen, wodurch Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung über 7 kW ein intelligentes Messsystem voraussetzen.

Das kann bis zu 100 Euro Nutzungsgebühr im Jahr bedeuten – getragen vom Kunden. Beträgt die Nennleistung unter 7 kW entsteht eine Gebühr von 60 Euro pro Jahr.

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