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11 Tipps für mehr Treppensicherheit

Treppen sind ein Unfallrisiko, und das nicht nur im Alter. Höchste Zeit also die Treppensicherheit zu erhöhen.

Treppen gehören zu den am häufigsten genutzten Bauteilen im Haus. Gleichzeitig sind sie wichtig für die Optik, besonders, wenn die Treppe im Wohnzimmer steht.

Doch die Zahlen zur Treppensicherheit sind erschreckend. Laut Statistischem Bundesamt sterben jährlich mehr als 1.000 Menschen an den Folgen eines Treppensturzes. Aufgrund der hohen Anzahl von Unfällen auf Treppen wurden insbesondere von den Berufsgenossenschaften zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Nach der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereignen sich auf Treppen im gewerblichen Bereich pro Jahr etwa 36.000 Unfälle.

Treppen können also schnell zu einer Gefahr werden. Besonders im Alter oder bei einer Verletzung bereitet das Treppensteigen Schwierigkeiten. Um das Unfallrisiko auf Treppen zu minimieren, ist bei der Planung lediglich mit einem Minimum an Mehraufwand zu rechnen. Doch was, wenn die Treppe bereits steht? „Auch nachträglich gibt es eine Reihe von Möglichkeiten“, sagt Thomas Köcher, Geschäftsführer des Holztreppen-Anbieters Treppenmeister.

Tipp 1: Die richtige Treppenform

Auch wenn die Form der Treppe fast immer durch bauliche Gegebenheiten vorgegeben scheint, verlieren Sie nicht den Aspekt der Treppensicherheit aus den Augen. Je nach Wahl der Treppenform steigt oder fällt das Unfallrisiko.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Ergebnisse aus der Unfallforschung. Gewendelte Treppen und geradläufige Treppen bieten hohe Sicherheit, vorausgesetzt die Normen sind eingehalten. Die Unfallgefahr steigt generell bei der Einplanung von Podesten, ganz unabhängig von der Treppenform. (BGHW = Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution)

Sie möchten mehr zu den verschiedenne Treppenformen wissen? Wir haben eine Übersicht in unserem Beitrag Treppenarten erstellt. 

Richtig sicher ums Eck - DIN 18065

Das Verziehen der Treppenstufen ist eine besondere Kunst und unterliegt einer Vielzahl einzuhaltender Anforderungen. Der Bauherr ist daher gut beraten zu einem anerkannten Treppenspezialisten zu gehen. Dies ist umso wichtiger da die Nutzungssicherheit einer Treppe in der Regel auf über 50 Jahre ausgelegt ist.

Der Auftritt muss, z.B. zur Wendelungsecke hin, gleichbleibend sein oder stetig abnehmen. Im geradläufigen Bereich eines Treppenlaufes dürfen aus einer Wendelung heraus nur bis zu einer Länge von 3,5 x a gewendelte Stufen angeordnet werden (gemäß DIN 18065).

Tipp 2: Das Steigungsverhältnis

Je nach Verhältnis zwischen Steigung und Auftritt lässt sich eine Treppe mehr oder weniger bequem begehen. Standardmäßig wird das Verhältnis 19cm (Steigung) zu 25cm (Auftritt) oder 18cm zu 27cm verwendet. Deutlich bequemer hingegen wird es, wenn man das Verhältnis 17cm zu 29cm nutzt, also die Steigung verringert und den Auftritt vergrößert.

Dadurch beansprucht die Treppe ein wenig mehr Platz, allerdings fällt das kaum auf.

Zudem sollte die Steigung der Treppe überall gleich sein. In der Realität ist das häufig nicht der Fall. Grund dafür sind Umbaumaßnahmen, wie ein neuer 

Bodenbelag

 oder eine nachträglich eingebaute Fußbodenheizung. Dadurch sind die letzten Stufen beim An- und Austritt unterschiedlich hoch, was zu Unfällen führen kann.

Tipp 3: Stufen mit rutschhemmender Oberfläche

Ausrutschen auf der Treppe ist besonders gefährlich. Im privaten Bereich (Wohnhaus bis zu zwei Wohnungen) gelten zwar keine speziellen Anforderungen an die Oberfläche der Treppenstufen und deren rutschhemmende Eigenschaften, aber es ist dringend anzuraten bei den Oberflächen der Stufen auf gerade diese rutschhemmenden Eigenschaften zu achten.

Auf der einen Seite kennt man seine Treppe im Haus natürlich wie im Schlaf, andererseits wird gerade diese auch unausgeschlafen oder ohne Schuhe begangen. Insofern bietet gerade im privaten Bereich eine rutschhemmende Oberfläche zusätzliche Sicherheit.

Weitere Infos zur sicheren Renovierung ihrer alten Treppe finden sie in unserem Beitrag Treppenrenovierung für mehr Sicherheit.

R9 – Orientierung an den Bewertungsgruppen für Rutschhemmende Oberflächen im gewerblichen Bereich

Im gewerblichen Bereich gilt für Innentreppen im Eingangsbereich von Gebäuden die Oberflächenanforderung R9, d.h. zum Vermeiden des Ausrutschens ist die Oberfläche mit dieser rutschhemmenden Eigenschaft auszustatten. Diese Regelung gilt für Treppen, auf die Feuchtigkeit von Außen hereingetragen werden kann. Der bei R9 zu erreichende Neigungsbereich beträgt 6-10 Grad. Ab 10 Grad beginnt R10.

Tipp: Die Treppe renovieren

Sie haben eine alte Treppe und möchten diese renovieren? Alle Infos finden Sie in unserer Rubrik Treppe renovieren. Foto: Kenngott

Tipp 4: Stufenkanten ohne Zusätze

Mit Stufenprofilen steigt das Unfallrisiko! Das ist das eindeutige Ergebnis einer Untersuchung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Bei den Kantenprofilen sind Radien von 2 und 10 mm ideal. Kleinere Kantenprofile bergen aufgrund ihrer Scharfkantigkeit die Gefahr des „Hängenbleibens“ mit der Schuhsohle und schwere Verletzungen im Falle eines Treppensturzes. Bei größeren Radien ist die Gefahr, dass die Stufenkontur optisch nicht klar wahrgenommen wird und ein Abrutschen wahrscheinlicher wird. (Sicherheit auf Treppen, Merkblatt M44, Berufsgenossenschaft für Einzelhandel, Ausgabe 05.2004)

Tipp 5: Halbstufen

Halbstufen halbieren die Steigung, die mit einem Schritt überwunden werden muss. Sie sorgen für mehr Stabilität bei der Gewichtsverlagerung und sparen Kraft.

Die Podeste lassen sich jederzeit nachträglich montieren und wieder entfernen. Im Rahmen der Förderprogramme für altersgerechten Umbau gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse für Halbstufen.

Tipp 6: Ausreichend Kontraste

Bereits ab dem 40. Lebensjahr benötigt das Auge mehr Licht, um das gleiche zu sehen wie in jungen Jahren. Diese Tendenz nimmt mit steigendem Alter weiter zu. Deshalb sollten sich die Treppenstufen optisch voneinander und vom Boden abheben.

Dies lässt sich durch eine entsprechende Beleuchtung an der Wand oder an den Stufenkanten umsetzen. Alternativ können die Kanten auch farblich gekennzeichnet werden.

Tipp 7: Geländer und Handlauf

Um sich sicher festhalten zu können, muss der Handlauf griffig und stabil sein und über die gesamte Treppe reichen. Im Alter kann außerdem ein zweiter Handlauf angebracht werden, um sich beidseitig festzuhalten. Eine Höhe von 90 bis 110cm ist die optimale Höhe.

Der Gesetzgeber gibt vor: Geländer sind an allen freien Seiten von Treppenläufen und -podesten anzubringen, die an mehr als 100 cm tiefer liegende Flächen angrenzen (DIN 18065 (6.8.1). Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen ist bundesweit eine Geländerhöhe von mindestens 90 cm vorgeschrieben. Gemessen wird die Höhe lotrecht über der Stufenvorderkante. Ein Geländer muss so gestaltet sein, dass Kinder nicht hochklettern oder durchrutschen können und niemand hängenbleibt.

Jenseits der Vorschriften hängt in der Praxis der Einbau eines Geländers von den Nutzern ab. Auch ein Sturz von "nur" 50 cm kann schlimmste Folgen haben. Und denken Sie auch an die Zukunft oder Ihre Gäste mit Kindern.

Die Gebäudetreppennorm DIN 18065 legt zudem fest, dass Treppen mindestens auf einer Seite einen festen und griffsicheren Handlauf benötigen und dass dieser in einer Höhe zwischen 80 cm und 115 cm anzubringen ist. Zur benachbarten Wand oder anderen Bauteilen muss der Seitenabstand mindestens 5 cm betragen. Handlaufunterbrechungen von weniger als 20 cm sind zulässig.

Kleiner Handlaufcheck:

  • durchlaufend, auch über Podeste und Fensteröffnungen
  • 30 cm über die erste und letzte Stufe weitergeführt 
  • runder Querschnitt mit einem Durchmesser von 40 - 60 mm
  • Halterungen von unten
  • kontrastreich zur Wand
  • Anfang und Ende gesichert und gut sichtbar

Werden Sie nicht erst aus Erfahrung schlau. Das Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V. gibt hilfreiche Tipps zu Geländer und Handlauf.
http://www.treppensicherheit.de

Tipp 8: Kindersicherheit an Treppen

Sind kleine Kinder im Haus, ist bei der Treppensicherheit besondere Aufmerksamkeit geboten. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern (Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen) gibt es gemäß DIN 18065 keine Anforderungenzum lichten Stufenabstand. Allerdings sind in diesem Zusammenhang die bundesweit verschiedenen Regelungen in den Landesbauordnungen (LBOs) zu berücksichtigen.

Um ein Durchrutschen von Kindern zu verhindern, kann zur Orientierung die Regelung für Allgemeine Gebäude dienen. Hier darf das Maß von Öffnungen zwischen Stufen nie mehr als 12 cm betragen. Durch einfache bauliche Maßnahmen, wie den Kinderschutzleisten, kann das Durchschlüpfen durch Kinder verhindert werden.

Kinderschutzleisten werden insbesondere bei Stufendicken unter 5 cm empfohlen, da der lichte Stufenabstand dann in der Regel durch die Steigungshöhe überschritten wird. Zusätzlich ist es sinnvoll handelsübliche Kinderschutztüren an allen An- und Austritten anzubringen.

Tipp 9: Treppenbeleuchtung für mehr Sicherheit

Eine gut ausgeleuchtete Treppe ist sicherer als eine im Dunkeln liegende. Nutzen Sie deshalb Wandspots oder beleuchtete Stufenvorderkanten. Bringen Sie Lichtschalter gut erreichbar am Anfang und am Ende der Treppe an und installieren Sie gegebenenfalls Lichter im Handlauf. Bewegungsmelder, die das Licht automatisch einschalten, bieten zusätzlichen Komfort und Sicherheit.

Zwar existieren auch hier keine speziellen Anforderungen für Ein- und Zweifamilienhäuser, trotzdem ist es ratsam einen Blick auf die Mindestanforderungen für Betriebsstätten zu werfen:

  • 100 lx sind als Mindestwert gefordert
  • Lichtschalter müssen in der Nähe der Treppenzu- und -abgänge liegen und gut zugänglich sein

(Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4)

 

Geeignet sind blendfreie, breit strahlende Wand- oder Deckenleuchten. Auch Stufenleuchten haben sich bewährt. Mit energiesparenden Bewegungsmeldern haben Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit eine sichere Treppenbeleuchtung und markante Highlights gesetzt. Dies gilt vor allem am Beginn und am Ende des Treppenlaufes.

Ältere Menschen benötigen in der Regel mehr Licht als jüngere. Nachträglich kann eine Treppe auch ohne Elektroinstallation über eine Akku-Beleuchtung von Kenngott-Treppen nachgerüstet werden.

Tipp 10: Weg frei!

Gerade im Ein- und Zweifamilienhaus werden Treppen oft zu Dekorationszwecken missbraucht. Accessoires, Blumenständer oder auf die Schnelle abgestellte Einkäufe oder Bücher werden so zum vermeidbaren Unfallrisiko.

Dazu informiert die Publikation „Funktionelle, sichere und nutzerfreundliche Treppe“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Sie hält fest, dass Treppen- und Treppenpodeste kein Abstell- oder Lagerplatz sind. Treppen sind generell freizuhalten. Auf Treppenpodeste können Gegenstände nur stehen, „wenn sie mit Sicherheit kein Bewegungshindernis" darstellen. (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGVU) BGI/GUV-I 561 Treppen, S. 24)

Tipp 11: Reinigung und Pflege

Der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung fordert, dass unabhängig von der Bauart Treppen und Handläufe in einwandfreiem Zustand gehalten werden müssen. Die Reinigung und Pflege einer Treppe sollte die Gebrauchseigenschaften erhalten und den Verschleiß der Treppenstufen und Stufenkanten soweit wie möglich mindern.

Falsche Reinigungsverfahren und falsch eingesetzte Pflegemittel können jedoch zu Rutschgefahren führen. Zu vermeiden sind möglichst schichtbildende (z.B. wachshaltige) Pflegemittel, da diese bei Nässeeintrag akute Rutschgefahren hervorrufen können. (Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Broschüre „Treppen funktionell, nutzerfreundlich, sicher", S. 33 )

Aufgrund der Vielzahl der eingesetzten Treppenmaterialien wie Beton, Holz, Naturstein etc. wird empfohlen die jeweilige Pflegeanleitung beim Hersteller nachzufragen.

Nutzlasten

Für die Europäische Zulassung muss die Standsicherheit sowie die Nutzungssicherheit über 50 Jahre nachgewiesen werden, ebenso die gleichmäßige Last über 300 kg/m2 (entspricht 3 kN/m2) bzw. als Einzellast an einer Stufe mit einer maximalen Durchbiegung < l/150 (l = Stufenlänge).

Die Einzellast beträgt in diesem Fall auf einer Stufe 200 kg (2 kN).

Kleines Treppen KnowHow zur Treppensicherheit

Bei der Treppengestaltung sind zahlreiche Gesetze, Landesbauordnungen, Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. In den letzten Jahrzehnten sind viele Regelungen zur Erhöhung der Sicherheit auf Treppen hinzugekommen. Einen besonderen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang die DIN 18065 zur konstruktiven Gestaltung von Gebäudetreppen und deren Abmessungen. Viele Regelungen zur „sicheren" Gestaltung sind dort enthalten.

Aus der DIN 18065:

  • Nutzbare Treppenlaufbreite

Diese beträgt bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen mindestens 80 cm, im Mehrfamilienhaus beträgt sie 100 cm. Die gesamte Treppenlaufbreite hingegen ist die gemessene Stufenlänge.

  • Kopfhöhe

Gebäudetreppen müssen mindestens eine lichte Durchgangshöhe von 200 cm haben.

  • Wandabstand

Der Seitenabstand von Treppenläufen und -podesten zu Wänden/oder Geländern darf nicht mehr als 6 cm betragen. Je nach LBO auch nur 4 cm.

  • Eine wichtige Regel:

Die Schrittmaßregel ist eine Formel zum bequemen und sicheren Begehen einer Treppe. Sie lautet gemäß DIN 18065: 2 x Steigung + Auftritt = 59 bis 65 cm. Diese Formel resultiert daraus, dass beim Spazieren gehen eines Menschen seine mittlere Schrittlänge zwischen 59 und 65 cm beträgt. Beim Treppensteigen verkürzt sich die Schrittlänge, da zusätzlich zur Waagerechten auch ein Höhenunterschied überwunden werden muss. Ein “empfehlenswertes Steigungsverhältnis" liegt bei einem Auftritt von 26 cm und einer Steigung von 18,5 cm.

Familienfreundliche Treppen

Da Treppen nicht nur für Senioren zur Stolperfalle werden können, ist es auch in Haushalten mit kleinen Kindern wichtig, bei der Entscheidung für eine bestimmte Treppe die Sicherheitspakete genauer unter die Lupe zu nehmen.

Empfehlenswert sind rutschhemmendes Material für die Stufen, beidseitige Handläufe sowie eine gute Ausleuchtung der einzelnen Treppenstufen zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Tipp: Treppen rutschfest gestalten

Holz: Ahorn, Buche, Eiche und Esche eignen sich für viel begangene Treppen, Kiefer, Fichte oder Lärche für seltener beanspruchte.

Beton: Ortbeton- und Betonfertigteiltreppen sollten mit rutschfesten Beschichtungen oder Anstrichen versehen werden.

Naturstein: Um eine Rutschfestigkeit zu erzielen, sollte der Naturstein nicht poliert, sondern eher geschliffen, geflammt, gebürstet oder getrommelt werden.

Keramische, elastische und textile Beläge: Hier kann die Rutschfestigkeit durch das Anbringen spezieller Kantenschutzprofile verbessert werden.

Weitere Infos zu Treppenmaterialien finden Sie im Beitrag zu Materialien für Treppen

Der Großteil der Bauherren entscheidet sich für eine Holztreppe, weil sie für Wohngesundheit und Wärme steht. Bei stark frequentierten Treppen sollte man dabei eher auf ein hartes Holz wie Buche, Eiche, Esche oder Ahorn zurückgreifen, damit der Abrieb nicht so groß ist.

In Dicken über 40 Millimeter gelten diese sogar als feuerhemmender Stufenbelag – ein wichtiges Sicherheitskriterium, da die Treppe bei Feuer meist der einzige Fluchtweg aus dem Obergeschoss ist.

Etwas weicher, dafür aber auch preiswerter, sind die Nadelhölzer Fichte, Tanne und Kiefer. Wer seine Holztreppe auch in Strümpfen sicher hinauf- und heruntergehen möchte, kann die Stufen zusätzlich noch mit Anti-Rutsch-Streifen oder rutschhemmenden Matten versehen.

Ein schon länger anhaltender Trend geht in Richtung Betontreppen. Um einen Sturz zu verhindern, lassen sich Betontrppen mit rutschfesten Beschichtungen oder Anstrichen versehen oder werden als Betonfertigteiltreppen auf Wunsch mit Strukturmatritzen geliefert. Eine terrazzoähnliche Oberfläche erhalten Ortbetontreppen, wenn man sie schleift.

Als Beläge von Betontreppen verwendet man gelegentlich auch porösen Naturstein wie Sandstein oder Travertin. Wird dieser poliert, ist er zwar leichter zu reinigen, verfügt jeoch über eine geringere Rutschfestigkeit. Ist die Oberfläche des Steins aber geschliffen, geflammt, gebürstet oder getrommelt, sind die Stufen relativ rutschfest.

Neben einem rutschfesten Material für die Treppenstufen sind noch weitere Punkte zu beachten: So sollten die einzelnen Stufen gut zu sehen sein. Dabei hilft zum einen helles Material, aber auch eine gute Ausleuchtung der Treppe durch Tages- oder künstliches Licht.

Attraktiv und gleichzeitig effektiv in puncto Sicherheit ist eine Ausleuchtung der einzelnen Stufen mithilfe von Halogenspots in den Sockelleisten. Und sollte man trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal stolpern, kann man sich am Handlauf, der idealerweise beidseitig und in einem Abstand von mindestens fünf Zentimetern von der Wand entfernt montiert wird, einhalten und einen Treppensturz verhindern.

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