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Überschwemmungsschutz im Haus: Vorschriften, Pflichten und sinnvolle Maßnahmen

Wasserschäden durch Starkregen, überlaufende Kanalisationen oder aufsteigendes Grundwasser nehmen spürbar zu. In vielen Regionen kommt es immer häufiger zu Überflutungen, bei denen vor allem tief liegende Gebäudeteile wie Keller und Souterrainwohnungen betroffen sind. Der Schutz vor Überschwemmung beschränkt sich dabei nicht auf bauliche Maßnahmen. Versicherer setzen voraus, dass Hausbesitzer konkrete Vorkehrungen treffen, um den Schaden zu begrenzen. Wenn man diese Pflichten nicht erfüllt, riskiert man eine deutliche Kürzung der Versicherungsleistung oder sogar den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.

Zunehmendes Risiko durch Starkregen und Rückstau

Starkregen entwickelt sich innerhalb kürzester Zeit zu einem gravierenden Problem, da große Wassermengen nicht schnell genug versickern oder über die Kanalisation abfließen können. Überflutete Straßen, überlaufende Gullys und Rückstau im Abwassersystem sind typische Folgen. Vor allem ältere Gebäude mit nicht modernisierter Entwässerungstechnik sind gefährdet. Einfache Maßnahmen reichen oft nicht aus, um Wassereintritt in Keller- oder Erdgeschossbereiche wirksam zu verhindern.

Bauliche Schutzmaßnahmen mit langfristiger Wirkung

Ein wirksamer Schutz gegen eindringendes Wasser lässt sich durch verschiedene bauliche Maßnahmen erreichen:

  • Rückstausicherungen im Abwassersystem verhindern das Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanalnetz.
  • Abdichtungen an Kellerfenstern und Lichtschächten schützen vor eindringendem Niederschlagswasser.
  • Dränagesysteme und Versickerungsflächen rund um das Gebäude reduzieren die Belastung der Kanalisation.
  • In besonders gefährdeten Regionen sind wasserdichte Fenster, druckwasserdichte Türen und spezielle Wandbeschichtungen empfehlenswert.
  • Pumpensysteme mit Notstromversorgung sichern die Entwässerung auch bei Stromausfall.

Diese baulichen Maßnahmen lassen sich sowohl bei Neubauten als auch im Zuge von Sanierungen umsetzen. Je nach Lage und Gefährdungsklasse sind einzelne Elemente verpflichtend oder durch kommunale Vorgaben vorgeschrieben.

Pflicht zur schadensmindernden Lagerung im Keller

Ein besonders wichtiger Punkt betrifft die Lagerung von Gegenständen in tiefer liegenden Räumen. Versicherer schreiben vor, dass Hausrat im Keller erhöht stehen muss, um im Schadenfall eine Entschädigung zu ermöglichen. Die Begründung liegt in der sogenannten Schadenminderungspflicht: Hausbesitzer sind verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um das Ausmaß möglicher Schäden zu begrenzen.

Wird diese Pflicht verletzt, etwa durch Lagerung empfindlicher Gegenstände direkt auf dem Boden, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern oder nur teilweise zahlen. Davon betroffen sind unter anderem Möbel, elektronische Geräte, persönliche Unterlagen, Textilien oder eingelagerte Vorräte.

Praktische Umsetzung im Alltag

Lagerregale mit erhöhter Bodenfreiheit, stabile Podeste aus Beton oder Kunststoff sowie wasserdichte Aufbewahrungsboxen helfen, die Anforderung einer erhöhten Lagerung zu erfüllen. Auch Europaletten aus Kunststoff oder druckfeste Styroporplatten können zum Einsatz kommen. Entscheidend ist, dass alle gelagerten Objekte mindestens zehn Zentimeter über dem Boden positioniert sind. Für technische Geräte wie Waschmaschinen oder Trockner sind spezielle Untergestelle erhältlich, die zusätzlichen Schutz bieten. Heizungsanlagen oder Warmwasserboiler sollten grundsätzlich über dem potenziellen Wasserstand montiert oder in höher gelegene Räume verlagert werden.

Video zum Hochwasserschutz

Versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen kennen

Die Versicherung gegen Überschwemmungsschäden erfolgt in der Regel über die sogenannte Elementarschadenversicherung. Sie ist eine ergänzende Option zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung und muss ausdrücklich abgeschlossen werden. Nicht jeder Tarif enthält automatisch den Schutz gegen Starkregen, Rückstau oder aufsteigendes Grundwasser. Vor Vertragsabschluss ist eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen erforderlich. Einige Versicherer verlangen den Nachweis technischer Schutzmaßnahmen, wie Rückstauklappen oder regelmäßige Wartungsprotokolle.

Darüber hinaus sehen viele Verträge Ausschlussklauseln vor, wenn die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitverursacht wurden. Die Missachtung von Lagerungspflichten im Keller zählt in diesem Zusammenhang zu den häufigsten Ursachen für abgelehnte Schadensregulierungen.

Nachweisführung im Schadensfall

Im Ernstfall ist eine lückenlose Dokumentation aller Schutzmaßnahmen entscheidend. Versicherer fordern oft Beweise, dass die baulichen und organisatorischen Vorgaben vor dem Schadenseintritt erfüllt wurden. Dazu zählen unter anderem Fotos der Lagerverhältnisse im Keller, Wartungsnachweise von Rückstausicherungen oder Kaufbelege für technische Einrichtungen. Auch eine Inventarliste mit Beschreibung und Wert der gelagerten Gegenstände kann die Schadenregulierung beschleunigen. Es empfiehlt sich, diese Unterlagen regelmäßig zu aktualisieren und sicher außerhalb gefährdeter Bereiche zu verwahren.

Regionale Vorschriften und kommunale Auflagen

Neben den Versicherungsbedingungen gelten in manchen Bundesländern zusätzliche Vorschriften zum Schutz vor Hochwasser. Kommunale Entwässerungssatzungen enthalten teils verbindliche Vorgaben zur Rückstausicherung oder zur Grundstücksentwässerung. Wer gegen diese Regelungen verstößt, haftet im Schadenfall unter Umständen selbst, unabhängig vom Versicherungsvertrag. Hausbesitzer sollten sich daher frühzeitig bei ihrer Gemeinde oder beim örtlichen Bauamt über geltende Bestimmungen informieren. Auch die Einbeziehung eines qualifizierten Fachplaners oder Sachverständigen kann helfen, Schwachstellen zu erkennen und gezielte Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

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