Mit einem Doppelhaus können auch kleinere Grundstücke gut bebaut werden, da sie direkt auf die Grundstücksgrenze gestellt werden. Viele Baugebiete schreiben diese Bauweise vor.
Doppelhäuser sind preiswert
In Ballungsräumen sind großzügige Grundstücke für einzeln stehende Einfamilienhäuser inzwischen kaum mehr erschwinglich. Da ist der Gedanke an ein – für den einzelnen Bauherrn – kleineres und somit günstigeres Grundstück eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Grundstückserschließung, Wasseranschlüsse, Stromversorgung – beim Bau wird alles günstiger, da man die Kosten aufteilt.
Da im Normalfall eine Wand pro Haus dann keine Außenwand ist, reduzieren sich auch die Heizkosten und eventuelle spätere Fassadenrenovierungen. Überhaupt können spätere Instandhaltungsmaßnahmen oft mit dem Doppelhausnachbarn gemeinschaftlich angegangen und dadurch günstiger werden. Nicht jeder Hausbesitzer ist auch gerne Gärtner – eine Doppelhaushälfte mit kleinerem, nur dreiseitigen Grundstück heißt auch: weniger Rasen mähen. Bei all der Nähe spielt dafür der Schallschutz der Doppelhaushälten eine größere Rolle.
Wie erlangt man guten Schallschutz bei einer Doppelhaushälfte
Wenn ein leises Räuspern des Nachbarn bereits zu hören ist, sollte man über den Schallschutz der Doppelhaushälfte nachdenken. Die Planung des Schallschutzes einer Doppelhaushälfte sollte bei der Planung eine wichtige Rolle spielen. Bei unterkellerten Doppelhäusern gewährleistet die zweischalige Trennwand mit einer durchgehenden Trennfuge von der Kellersohle bis zum Dach von mindestens drei Zentimetern fast den Schallschutz freistehender Objekte.
Allein das gemeinsame Fundament bildet hier noch eine Schallbrücke. Damit darüber nicht zu viel Schall in das Nachbargebäude übertragen wird, durchläuft der Schall die lange Strecke über das Untergeschoss. Diese Strecke fehlt bei nicht unterkellerten Gebäuden, was solche Häuser dann ein gutes Stück hellhöriger macht.
Schallschutz vertraglich vereinbaren
Hauskäufer sollten den gewünschten hohen Schallschutz vertraglich vereinbaren, denn die in der Schallschutznorm DIN 4109 gesetzlich vorgeschriebenen 57 dB reichen nicht aus. Für den Schallschutz zwischen Doppelhäusern empfiehlt sich ein Wert von mindestens 62 dB, damit auch laute Geräusche der Nachbarn abgeschirmt werden.
Die Gestaltung der Fassade beim Zweifamilienhaus
Die bewusst gewählte Nachbarschaft bietet Hilfe und Freundschaft in unmittelbarer Nähe, was von gegenseitiger Unterstützung beim Einkauf, über Kinderbetreuung und Urlaubsaufsicht bis hin zu gemeinsamen Grillfesten reichen kann. Heißt das aber auch, dass die beiden Haushälften identisch aussehen müssen?
Doppelhäuser müssen nicht aus zwei identischen Haushälften bestehen. Jede Hälfte kann sich in Bezug auf Grundriss, Fassadengestaltung und Architektur im Rahmen der jeweiligen Bauvorschriften verwirklichen. Je mehr der Privatbereich der einzelnen Parteien geschützt ist, sei es durch separate Eingänge, Terrassen, Balkone etc., desto harmonischer gestaltet sich das räumliche Zusammenleben – vorausgesetzt jeder nimmt Rücksicht auf seinen Nachbarn, was selbstverständlich sein sollte.
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