Klimafreundlicher Neubau KFN
Zum 1. März 2023 startete das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN), das Bauherren bei der Finanzierung eines nachhaltigen und energieeffizienten Eigenheims unterstützt.
Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) wieder gestartet
Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN ist ab sofort wieder verfügbar. Die KfW nimmt seit 20. Februar 2024 wieder Anträge entgegen.
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohngebäuden. Bei KFN liegt der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20. Februar 2024 bei 2,1 Prozent. Möglich sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (Klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG).
Für das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) stehen 2024 laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen insgesamt 762 Millionen Euro für die Zinsverbilligung von Förderkrediten zur Verfügung.
Hintergrund
Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) wurde Mitte Dezember 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes bzw. ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel kurzfristig von der Bundesregierung gestoppt.
Auch das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen wurde neu gestartet. Damit unterstützt der Bund den barrierefreien Umbau von Wohnungen und Einfamilienhäusern. 2024 stehen hierfür 150 Millionen Euro bereit. Einzelne Maßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet.
Klimafreundlicher Neubau KFN: Die Hintergründe
Am 26. Mai 2023 gab das Bundesbauministerium bekannt, die Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau KFN sei bis Ende des Jahres gesichert.
Die Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau KFN unterstützt sowohl das klimafreundliche Bauen als auch die Bildung von Wohneigentum. Dafür wurde ab 1. März 2023 eine Summe in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde das Förderprogramm mit Unterstützung des Bundesfinanz- und des Bundeswirtschaftsministeriums um 888 Millionen Euro aufgestockt.
„Unsere Neubauförderung ist ein Erfolg. Sie wird sehr gut nachgefragt, deshalb habe ich mich für eine Aufstockung eingesetzt“, kommentierte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die KFN-Aufstockung.
Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau KFN – kurz erklärt:
- Das Programm Klimafreundlicher Neubau KFN fördert seit 1. März 2023 Neubauvorhaben, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist
- Voraussetzung ist der energetische Standard Effizienzhaus 40
- Mehr finanzielle Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem QNG Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) verfügen
Zum 1. Juni 2023 startete außerdem das Programm ‘Wohneigentumsförderung für Familien'. Das auch als Baukindergeld 2024 bekannte Programm unterstützt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Hausbau. Dabei erhalten Familien mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro (pro Kind plus 10.000 Euro) zinsverbilligte Kredite.
Klimafreundlicher Neubau KFN – einfach erklärt
Für den Neubau und die Gebäudesanierung gibt es in Deutschland verschiedene Fördermöglichkeiten. Wir erklären im Folgenden die unterschiedlichen Möglichkeiten für Wohngebäude, nicht jedoch für Gewerbebauten, sogenannte Nichtwohngebäude, für die ebenfalls Förderung beantragt werden kann.
Das aktuelle Angebot für den Neubau der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird von der KfW-Förderbank (KfW) abgewickelt:
KfW
BEG-Förderkredit ohne Tilgungszuschuss für Effizienzhaus im Neubau
Seit 1. März 2023 gilt das neue Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN. Ab 1. Juni 2023 folgt außerdem das zusätzliche Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF), auch Baukindergeld 2024 genannt, das sich an einkommensschwächere Familien richtet.
Das Programm Klimafreundlicher Neubau KFN teilt sich in folgende Bereiche auf:
- Klimafreundlicher Neubau KFN WG* (297/298)
- Klimafreundlicher Neubau KFN NWG** (299)
- Klimafreundlicher Neubau KFN Kommunen Zuschuss (498/499)
- Wohneigentum für Familien (300)
Für private Bauherren sind demnach die Programme Klimafreundlicher Neubau KFN WG (297/298) und Wohneigentum für Familien (300) relevant.
*Wohngebäude
** Nichtwohngebäude
Klimafreundlicher Neubau KFN – Wohngebäude
Wer wird gefördert?
KFN Wohngebäude 297
Private Selbstnutzung: Klimafreundlicher Neubau KFN WG (297) unterstützt Privatpersonen oder Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit selbst bewohnen.
KFN Wohngebäude 298
Antragsberechtigt sind Ersterwerber (der erstmalige Käufer) und Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden, dazu zählen u.a. Privatpersonen, die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit nicht selbst bewohnen, und freiberuflich Tätige.
Was wird gefördert? Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
Klimafreundliches Wohngebäude
Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäde PLUS (QNG Plus) erreicht.
- erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotenzial (GWP100), die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind
- entspricht dem Standard Effizienzhaus 40 (EH 40)
- darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen
- ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend für die Beratung und Begleitung des Vorhabens einzubinden
Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG
Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen von QNG Plus oder QNG Premium bestätigt.
- ist ein Klimafreundliches Wohngebäude und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem QNG Plus oder QNG Premium
- nachhaltige Materialgewinnung
- Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
- Barrierefreiheit
- neben dem Energieeffizienz-Experten sind zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeitsberater einzubeziehen
Wie unterscheiden sich QNG Plus und QNG Premium?
Wie wird gefördert?
Bei den Förderprogrammen KFN Wohngebäude 297/298 werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Bauvorhabens finanziert:
- Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
Die Bemessungsgrundlage für die Kredithöchstbeträge ist die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten. Beim Ersterwerb von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.
Eine nachträgliche Aufstockung des Kreditbetrages über den bei Antragsstellung beantragten Umfang hinaus ist nicht möglich.
Kombination mit anderen Förderprodukten
Die Förderprogramme KFN Wohngebäude 297/298 sind grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (Kredite, Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar. Voraussetzung: Die Summe aus Krediten, Zulagen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Nicht möglich ist jedoch z.B. die Kombination mit der neuen Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF).
Am 1. März 2023 startete die Förderung Klimafreundlicher Neubau KFN, unterstützt durch das Bundesbauministerium. Das Förderprogramm ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen der Förderung für Neubauten und Maßnahmen im Bestand unterschieden wird.
Mit dem Programm Klimafreundlicher Neubau KFN fördert der Bund den Neubau sowie den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Im Fördertopf stehen pro Jahr 750 Millionen Euro zur Verfügung.
"Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss", meint Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung, und betont: "Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten."
Die Zuständigkeit für die Neubauförderung liegt beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das die KfW Förderbank (KfW) mit der Durchführung des Förderprogramms beauftragt hat. Dort können Anträge gestellt werden.
Was ist neu?
Beim Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN wird zum ersten Mal der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen, also vom Bau über die Nutzung bis hin zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft.
Die KFN Gebäude zeichnen sich u.a. durch folgende Merkmale aus:
- geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus
- hohe Energieeffizienz
- niedrige Betriebskosten
- hoher Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom
Damit leistet die Förderung Klimafreundlicher Neubau KFN einen Beitrag zum Klimaschutz.
Wer kann die KFN-Förderung beantragen?
Jeder Bauherr, dessen Haus die entsprechenden Anforderungen erfüllt, kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Sie unterstützt Bauherren bei der Baufinanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus.
Die Förderung Klimafreundlicher Neubau KFN erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bauherren können Anträge über ihre Förderbank stellen.
Welche Voraussetzungen gelten für förderfähige klimafreundliche Neubauten?
Gefördert werden durch Klimafreundlicher Neubau KFN der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude. Das heißt also, nicht nur wer neu baut, sondern auch wer eine neugebaute Immobilie kauft, die den Förder-Kriterien entspricht, kann vom Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN profitieren.
Voraussetzung: Die Gebäude müssen spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten vorweisen. Außerdem darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse geheizt werden.
Welche Neubauten sind zugelassen?
Ausschlaggebend für das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN ist der energetische Standard für Wohngebäude, das Effizienzhaus. Dabei handelt es sich um energiesparende Gebäude, bei denen der Gesamtenergiebedarf (Primärenergiebedarf) sowie die Wärmedämmung der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust) eine Rolle spielen.
Für das KFN-Förderprogramm zugelassen sind Wohngebäude, die den Standard Effizienzhaus 40 und zusätzlich bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeit erfüllen.
Die Kennzahl eines Effizienzhauses gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Ein Effizienzhaus 40 benötigt also 40 Prozent der Primärenergie, im Vergleich zu einem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz. Der Transmissionswärmeverlust liegt bei 55 Prozent des Referenzgebäudes, der bauliche Wärmeschutz ist damit um 45 Prozent besser.
Neue Nachhaltigkeitskriterien
Neben dem Standard Effizienzhaus 40 für Neubauten sind nach der neuen Regelung Klimafreundlicher Neubau KFN weitere Anforderungen notwendig, um Anspruch auf einen Förderkredit zu erhalten. So muss das Gebäude bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Das heißt konkret, die Anforderungen für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) müssen erreicht werden.
Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt neben den Vorgaben des Zertifizierungssystems BNK für Wohngebäude zusätzlich nun über die Vergabe des staatlichen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), das durch die Zertifizierungsstelle, das Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BiRN), erfolgt.
Was ist QNG?
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, kurz QNG, ist ein Nachhaltigkeitszertifikat und soll das Ziel der Bundesregierung unterstützen, den Gebäudebestand bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Wir haben bei Frau Prof. Dr.-Ing. Natalie Essig nachgefragt, Gründerin des Bau-Instituts für ressourceneffizientes und nachhaltiges Bauen (BiRN), der QNG-Zertifizierungsstelle. Die Architektin, Nachhaltigkeits- und Energieberaterin erklärt, was hinter dem Nachhaltigkeitssiegel steckt.
Mehr darüber lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum QNG.
Klimafreundlicher Neubau KFN: Zwei Förderstufen einfach erklärt
Die neue staatliche KfW Förderung bietet zwei Förderstufen. Nach dem Klimafreundlichen Neubau KFN beim privaten Hausbau gefördert werden:
- Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG – Q)
Für beide Stufen sind der energetische Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten sowie technische Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden erforderlich.
Die höhere KFWG – Q Stufe wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegt, das
- die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG Plus) erfüllt,
- oder die Anforderungen an das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG Premium) bestätigt.
Die Förderung setzt voraus, dass ein Energieeffizienz-Experte der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de die Einhaltung der Anforderungen prüft und bestätigt.
Wie hoch ist die Förderung Klimafreundlicher Neubau KFN?
Über das Förderprogramm bietet die KfW Förderbank sogenannte zinsverbilligte Förderkredite. Das heißt, Bauherren, die einen Antrag stellen, erhalten einen Kredit für ihr Bauvorhaben bzw. den Kauf einer neuen Immobilie zu besonders günstigen Konditionen. Die Zinsen liegen dabei teilweise deutlich unter den marktüblichen Zinsen der Baufinanzierung. Die Zinsbindung beläuft sich auf zehn Jahre.
Zwei Förderkredite im Bereich Wohngebäude werden vergeben:
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (Programm KfW 297)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (Programm KfW 298)
Bei beiden Programmen liegt der Maximalkredit bei 100.000 Euro pro Wohnung. Werden die QNG-Anforderungen erfüllt und es liegt zusätzlich ein Nachhaltisgkeitszertifikat vor, erhöht sich der förderfähige Kredit auf maximal 150.000 Euro pro Wohnung.
So beantragen Bauherren die Förderung – einfach erklärt
- Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen
Um die hohen Anforderungen an die Förderung Klimafreundlicher Neubau KFN zu erfüllen, ist umfangreiches Fachwissen notwendig. Deshalb sollten Bauherren fachkundige Spezialisten hinzuziehen. Ein Experte für Energieeffizienz oder – nur im Fall der Förderstufe 'Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG' – ein Berater für Nachhaltigkeit unterstützt Bauherren bei der Hausplanung. Der Energieeffizienz-Experte erstellt auch die für den Förderkredit notwendige 'Bestätigung zum Antrag' (BzA). - Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Sprechen Sie mit einem Finanzierungspartner, bei dem Sie auch Ihren Förderkredit beantragen. Zum Finanzierungsgespräch ist die BzA vorzulegen. Tipp: Planen Sie die Fördermittel erst verbindlich ein, wenn Sie eine offizielle Zusage der KfW haben! - Nach Zusage den Kreditvertrag abschließen
Sobald die Zusage durch die KfW erfolgt ist, können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen. Jetzt können Sie Ihr Bauvorhaben starten und Liefer- sowie Leistungsverträge abschließen. - Nach dem Hausbau: Bestätigung einreichen
Ist Ihr Bauvorhaben abgeschlossen? Dann müssen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner möglichst schnell die 'Bestätigung nach Durchführung' (BnD) einreichen. Diese wird ebenfalls von Ihrem Experten für Energieeffizienz ausstellt.
Ausführliche Informationen sowie Merk- und Infoblätter zur Förderung Klimafreundlicher Neubau KFN finden Sie hier.
Tipps zur Förderung von einem Experten
Wir fragten bei einem Experten nach: Was kann die neue Förderung Klimafreundlicher Neubau KFN? Florian Schmid, Vertriebsleiter bei SchwörerHaus, hat Antworten.
Ist die Förderung eine gute Sache?
Im Grundsatz schon, da die Finanzierungsrate in den ersten 10 Jahren ca. 300 bis 400 Euro günstiger ausfällt. Das macht sehr häufig eine Baufinanzierung erst möglich. Jedoch hat man auch nur für 10 Jahre eine Zinsbindung.
Wie entsteht der Einspareffekt und wie hoch ist dieser?
Durch den günstigeren Zinssatz in den ersten 10 Jahren lassen sich beim aktuellen Zinsniveau von ca. 4 Prozent zwischen 35.000 bis 40.000 Euro Zinsen einsparen.
Ist die Förderung Klimafreundlicher Neubau KFN für alle Hausplanungen möglich?
Nein, ich schätze dass es für 1/3 der Hausplanungen nicht passt.
Warum nicht?
Weil es in der notwendigen Lebenszyklusanalyse darum geht, dass man einen festen Grenzwert pro Quadratmeter einhält, der sich aus den verwendeten Baustoffen (alle Baustoffe) dividiert durch die Fläche im Haus ergibt. Daraus resultiert leider ein starkes Gefälle von kompakten Häusern zu großen Häusern. Das heißt: Bei einem Gebäude mit 180 qm haben Sie immer ein deutlich besseres Verhältnis von benötigten Baustoffen zur Fläche als etwa bei einem kompakten Bungalow.
Damit werden Baufamilien, die bewusst kleiner bauen wollen, um Energie und Reccourcen einzusparen, also von der Förderung häufig ausgeschlossen?
Ja, leider. Ein kompaktes Haus auf Bodenplatte mit 120 qm ist kaum zu bilanzieren und wenn doch, dann entweder mit einer überdimensionierten PV-Anlage und Stromspeicher zur Kompensation oder mit einem Nutzkeller, da dieser zusätzlich nutzbare Fläche erzeugt.
Somit entscheidet oft die Planungsgrundlage über die Sinnhaftigkeit der Förderung?
Richtig, wenn eine Baufamilie in einer Hanglage sowieso mit Keller bauen muss und dann auch noch wegen der in Baden-Württemberg vorhanden PV-Pflicht eine sehr große PV-Anlage vorgesehen hat, dann ist es oft nur noch ein kleiner Schritt bis zur Förderung und absolut lohnenswert.
Was genau meinen Sie mit einem 'kleinen Schritt', was muss immer investiert werden?
Man braucht immer eine stärkere Dämmung, um die Grundvoraussetzungen eines KfW Effizienzhaus 40 zu erfüllen. Weiter geht es mit einer PV-Anlage und häufig auch einem Stromspeicher. Darüber hinaus sind ein NH-Auditor und eine Zertifizierung notwendig. In den meisten Fällen auch eine Raumluftmessung.
Was kostet das in etwa?
Bei einer idealen Planung sprechen wir von einer Investition von 20.000 Euro. Es können aber auch 40.000 Euro werden.
Sie sagten vorher, dass die Ersparnis bei ca. 35.000 Euro liegt. Somit lohnt sich die Investition doch fast immer?
Leider nur in der Hälfte aller Fälle. Denn die meisten vergessen die Zinsen, die man für die Erhöhung des Kredits bezahlen muss, um die Investition überhaupt tätigen zu können. Je nach Zinssatz und im Vergleich zu einem reinen Bankkredit, der häufig im Zinssatz 0,2 Prozent günstiger ausfällt, muss man sagen, dass, wer 20.000 Euro bei einer Kombination aus KfW- und Bankkredit investiert, wegen des Zinseszinseffekts ca. 35.000 Euro an die Bank zurückzahlen muss.
Haben Sie Tipps?
- Eine fundierte Beratung zu den Investitionskosten durch den Haushersteller und bei einem Finanzierer zu den Kombinationsmöglichkeiten und Zinssätzen sollte man auf jeden Fall in Anspruch nehmen, bevor man sich entscheidet.
- Lassen Sie sich die Investitionskosten im Angebot des Hausherstellers ausweisen und denken Sie an die Investitionsgrenze von ca. 20.000 Euro. Stellen Sie „All inclusive – dass kostet Sie gar nichts“-Aussagen in Frage.
- Werden Sie misstrauisch, wenn keine Beratung stattfindet und nur pauschal abgeraten oder die Förderung in den Himmel gelobt wird. Ebenso, wenn Ihnen höhere Zins-Einspareffekte als 40.000 Euro genannt werden.
- Vergleich Sie auch mit einer reinen Bankfinanzierung, da dort die Zinsen sehr häufig etwas geringer ausfallen und mehr Sicherheit über die längere Zinsbindung gegeben ist.
Fertighaushersteller und Klimafreundlicher Neubau KFN
Bien-Zenker hat zum Start des neuen KfW-Förderprogramms 'Klimafreundlicher Neubau KFN' alle Voraussetzungen für den Erhalt der neuen KfW-Förderung geschaffen.
So können Bien-Zenker Bauherren über die KfW seit dem 1. März 2023 bis zu 150.000 Euro als zinsgünstigen Kredit für ein Bien-Zenker Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifikat in Anspruch nehmen. Oder bis zu 100.000 Euro Förderkredit ohne QNG-Zertifikat, wenn ihr Haus auch dem Effizienzhaus 40-Standard entspricht und über den gesamten Lebenszyklus den geforderten Grenzwert an CO₂-Emissionen nicht überschreitet.
Klimafreundlicher Neubau KFN: Förderfähige Musterhäuser
Kampa Musterhaus Tritos
Kampa Musterhaus Tritos wurde in besonders klimaschonender Holzbauweise gefertigt und qualifiziert sich damit für maximale staatliche Förderung. Das Haus überzeugt mit effizienter Energie- und Klimatechnik und wurde als eines der ersten gebauten Fertighäuser mit dem QNG Premium Siegel zertifiziert.
SchwörerHaus Musterhaus Aenne
Musterhaus Aenne von SchwörerHaus ist QNG-ready: Als eines der ersten gebauten Häuser wurde das Haus in der FertighausWelt Schwarzwald mit einem QNG Siegel ausgezeichnet. Eine energiesparende Heizungswärmepumpe inklusive Splitgerät, Fußbodenheizung und Photovoltaikanlage sorgt für eine klimaschonende Beheizung.
FingerHaus Medley 3.0 Mannheim
Luft/Wasser-Wärmepumpe, Fußbodenheizung und Lüftungsanlage senken in diesem Effizienzhaus 40 Plus den Energieverbrauch. Auf dem Dach des Musterhauses FingerHaus Medley 3.0 Mannheim, das durch das Programm 'Klimafreundlicher Neubau KFN' gefördert werden kann, versorgt eine Photovoltaikanlage den Batteriespeicher.
Living Haus Musterhaus Sunshine in Fellbach
Die smarte Haustechnik von Living Haus Musterhaus Sunshine Fellbach kombiniert regenerative Stromerzeugung mit sparsamer Heizungstechnik und einem umfangreichen Energiesparkonzept.
Regnauer Hausbau Musterhaus Liesl
Dank einer Luft/Luft-Wärmepumpe sowie Photovoltaik mit Batteriespeicher können Bauherren für das KfW Effizienzhaus 40 Plus Musterhaus Liesl von Regnauer Hausbau ebenfalls Förderung über das Programm 'Klimafreundlicher Neubau KFN' beantragen.
Weitere Themen:
- Baukindergeld 2023 – Noch mehr Förderung
- Effizienzhaus KfW 40 Plus – Der Standard KfW 40 Plus wird ersetzt
- Baufinanzierung ohne Eigenkapital – Der Worst Case
Hier geht's zurück zur Startseite.