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KfW Förderung 2024 beim Effizienzhaus

Die KfW Förderung beim Hausbau ändert sich wieder. Im Neubau werden künftig nachhaltige Häuser mit Zertifikat gefördert. Hinzu kommt ein Nachfolgemodell fürs Baukindergeld. Wir erklären, womit Bauherren rechnen können.

Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) wieder gestartet

Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN ist ab sofort wieder verfügbar. Die KfW nimmt seit 20. Februar 2024 wieder Anträge entgegen.

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohngebäuden. Bei KFN liegt der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20. Februar 2024 bei 2,1 Prozent. Möglich sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (Klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG).

Für das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) stehen 2024 laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen insgesamt 762 Millionen Euro für die Zinsverbilligung von Förderkrediten zur Verfügung.

Hintergrund

Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) wurde Mitte Dezember 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes bzw. ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel kurzfristig von der Bundesregierung gestoppt. 

Auch das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen wurde neu gestartet. Damit unterstützt der Bund den barrierefreien Umbau von Wohnungen und Einfamilienhäusern. 2024 stehen hierfür 150 Millionen Euro bereit. Einzelne Maßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet.

KfW Förderung – einfach erklärt

Zum 1. März 2023 startete das neue Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN, das Bauherren bei der Finanzierung eines nachhaltigen und energieeffizienten Eigenheims unterstützt.

Die neue staatliche Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ersetzt die bisherige Förderung.

KfW Förderung: Klimafreundlicher Neubau KFN

Bei der staatlichen KfW Förderung für den Neubau ergben sich wichtige Neuerungen. Dazu zählt vor allem die FörderungKlimafreundlicher Neubau KFN, die zum 1. März 2023 in Kraft trat.

Die neue Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten – es sind keine Tilgungszuschüsse vorgesehen. Der Kreditantrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen.

Bei der neuen KFN-Förderung gibt es zwei Varianten mit unterschiedlichen Kredithöhen:

  • das Programm Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)
  • das Programm Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q)

Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)

Gefördert wird ein klimafreundliches Wohngebäude auf dem energetischen Standard eines KfW Effizienzhaus 40. Zudem werden die Treibhausgas-Emissionen über das gesamte Gebäudeleben hinweg betrachtet und müssen unter der Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachgewiesen werden. Es darf weder mit fossilen Energien noch mit Holz geheizt werden.

„Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude - private Selbstnutzung“ gibt's als KfW-Programm Nr. 297. Maximal werden 100.000 Euro pro Wohneinheit finanziert; für ein Haus mit Einliegerwohnung gibts's also 200.000 Euro Kredit.

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q)

Beim klimafreundlichen Wohngebäude mit dem Zusatz Q handelt es sich um ein Effizienzhaus 40, das zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat tragen muss:

  • entweder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG Plus)
  • oder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG Premium).

Maximal werden 150.000 Euro pro Wohneinheit finanziert.

Energieexperte/Nachhaltigkeitsberater

Ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend für die Beantragung und Begleitung des Vorhabens einzubinden. Bei Beantragung der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG sind zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einzubeziehen.

Die Zuständigkeit für die Förderung Klimafreundlicher Neubau wanderte vom Wirtschaftsministerium zum Bundesbauministerium, dem die Bauministerin Klara Geywitz vorsteht.

Nicht mehr förderfähig, aber seit 2023 gesetzlicher Mindeststandard beim Hausbau ist das Effizienzhaus 55. Welchen Effizienzhaus-Standard ein Gebäude erreicht, hängt von seinem Gesamtenergiebedarf und seiner Wärmedämmung ab. 

Was bedeutet das QNG? Lesen Sie hier mehr über das
QNG Siegel.

KfW Förderung neu seit 2023: Nachfolger fürs Baukindergeld

Das Baukindergeld war sehr beliebt bei Baufamilien, ist jedoch ausgelaufen. Seit 1. Juni 2023 gibt es ein Nachfolgemodell, das Baukindergeld 2024, in Form des Förderprogramms Wohneigentum für Familien (WEF).

Familien mit Kindern und einem bestimmten Einkommen profitieren dabei von zinsgünstigen Krediten der KfW

In unserem Beitrag über das neue Baukindergeld halten wir Sie auf dem Laufenden, wie Einkommensgrenzen, Zinssätze und Baustandards definiert werden.

Baukindergeld 2024

KfW Förderung neu 2023: Übergangsregelung

Bis zur Einführung der neuen Förderung am 1. März 2023 galt übergangsweise noch die alte Regelung. Gefördert wurden Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, also EH 40 NH. Als Nachweis diente ebenfalls das QNG-Siegel.

Der maximale Kreditbetrag lag bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon waren 5 Prozent, also höchstens 6.000 Euro, als Tilgungszuschuss erhältlich. Neben dem Tilgungszuschuss halfen den Bauherren die günstigen Zinsen des Kredits der KfW Förderbank.

Auch Fachplanung und Baubegleitung wurden gefördert. Und die Nachhaltigkeitszertifizierung mit einem maximalen Kreditbetrag von 10.000 Euro und einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent.

Doch die Voraussetzungen für die Förderung waren streng: EH 40 NH bedeutet, dass das Gebäude nur 40 Prozent der Energie verbrauchen darf wie ein Standardgebäude. Zudem musste es zahlreiche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, bescheinigt durch das QNG Siegel.

KfW Förderung nur noch mit Qualitätssiegel

Für den Neubau von Einfamilienhäusern steht die höchstmögliche KfW Förderung nur noch bereit, wenn ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, kurz QNG, vorliegt. Die Einstufung als KfW Effizienzhaus 40 ist absolute Voraussetzung für Fördergelder der staatlichen Förderbank KfW.

Um das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zu erlangen, muss das Haus ein spezielles Nachhaltigkeits-Bewertungs-System bestanden haben. Nicht nur der eigentliche Hausbau, sondern der gesamte Lebenszyklus des Hauses ist von Belang. Dazu zählen:

  • Wie viele Ressourcen nimmt der Hausbau in Anspruch?
  • Wie hoch sind die Auswirkungen auf die Umwelt?
  • Wie hoch sind die Lebenszykluskosten? 
  • Wie sieht es mit der Wohngesundheit und der Energieeffizienz des Hauses aus?

Jeder Neubau wird auf die Erfüllung der Anforderungen geprüft und entsprechend zertifiziert. Die Ökobilanz des Hauses entscheidet über den Erhalt des Siegels. Relevant sind CO2-Emissionen und Energiebedarf über die gesamte Lebensphase des Hauses hinweg.

Nur mit QNG-Siegel erhält der Bauherr die KfW Förderung. Auf den Kosten für das Nachhaltigkeitssiegel bleibt der Bauherr nicht alleine sitzen. Für den notwendigen Energieberater können Bauherren 50 Prozent der Kosten, maximal aber 5.000 Euro als Förderung erhalten.

Die genannten Konditionen und Beträge gelten pro Wohneinheit. Verdoppeln sich also beispielsweise bei einem Haus mit Einliegerwohnung oder einem Zweifamilienhaus.

Forderung nach direkten Zuschüssen

Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), Dr. Mathias Schäfer, erklärte zum Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau, das am 1. März 2023 startete: "Das seit einem Jahr andauernde Förderchaos hat der Bauwirtschaft schwer geschadet und belastet sie noch immer. Neue Bauverträge werden erst wieder abgeschlossen, wenn Klarheit über die Förderbedingungen besteht."

Benötigt werden jetzt direkte Zuschüsse, die einen echten Anreiz für eine umweltbewusste Bauentscheidung setzen können, meinte der Hausbauexperte, und betonte: "Vergünstigte Kredite allein werden nicht ausreichen, um dringend benötigten Wohnraum schnell zu schaffen und zugleich den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Die Holzfertigbauweise bietet schon heute Eigenheime an, die alle Anforderungen an einen klimafreundlichen Neubau erfüllen und sofort gebaut werden können."

KfW Förderung für die Renovierung

Leider hat das Bundeswirtschaftsministerium quasi wieder über Nacht Änderungen, überwiegend als Kürzungen, vollzogen. Seit 28. Juli 2022 gelten neue Bestimmungen, die wir hier kurz zusammenfassen.

Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus wird nur noch im Rahmen einer Kreditvergabe mit Tilgungszuschuss gefördert (zu beantragen über die KfW), die reine Zuschuss-Variante (über die BAFA) entfällt komplett. Ebenfalls gestrichen wurde die Förderung zum Effizienzhaus 100 und der zusätzliche Bonus von 5 Prozent für den individuellen Sanierungsfahrplan iSFP. Aber auch die einzelnen Tilgungszuschüsse sind gesunken. So sollen die Fördertöpfe für mehr Antragsteller reichen.

Fürs Effizienzhaus beträgt der maximale Kredit pro Wohneinheit 120.000 Euro, der Tilgungszuschuss steigt mit der Effizienz:                                                           

Effizienzhaus 40max. 20 % Zuschuss48.000 Euro*     
Effizienzhaus 55max. 15 % Zuschuss42.000 Euro*     
Effizienzhaus 70max. 10 % Zuschuss30.000 Euro*        
Effizienzhaus 85max.   5 % Zuschuss24.000 Euro*        
Effizienzhaus Denkmalmax.   5 % Zuschuss24.000 Euro*     

Fürs Effizienzhaus EE (Erneuerbare-Energien Klasse) beträgt der maximale Kredit pro Wohneinheit 150.000 Euro:

Effizienzhaus 40 EEmax. 25 % Zuschuss67.500 Euro*   
Effizienzhaus 55 EEmax. 20 % Zuschuss60.000 Euro*    
Effizienzhaus 70 EEmax. 15 % Zuschuss45.000 Euro*    
Effizienzhaus 85 EEmax. 10 % Zuschuss37.500 Euro*    
Effizienzhaus Denkmal EEmax. 10 % Zuschuss37.500 Euro*    

* Mit einberechnet ist eine max. mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von etwa 15 Prozent. Dadurch, dass Zinsen für Kredite in 2022 stark gestiegen sind, bieten die günstigen, subventionierten Kredite der KfW wieder einen Vorteil - anders als in der Niedrigzinsphase.

Neue Regeln für Einzelmaßnahmen geplant ab 15. August 2022

Ab 15. August 2022 soll es für Einzelmaßnahmen nur noch den Tilgungszuschuss bei der BAFA geben, die Kreditvariante der KfW wird eingestellt. Zu den geförderten Maßnahmen zählen das Dämmen von Dächern, Wänden, Decken und Kellern, der Austausch von Fenstern, eine neue Lüftungsanlage, Sonnenschutzeinrichtungen oder digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung. 

Der jeweilige Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 60.000 Euro, also maximal 12.000 Euro.

Im Bereich der Heizung wird jegliche Förderung von gasbetriebenen Heizungsanlagen gestrichen, ein neuer Austauschbonus von 10 % für Gasheizungen kommt hinzu. Für Solaranlagen gibt's statt bislang 35 % jetzt nur noch 25 % Zuschuss.

Auch bei den Einzelmaßnahmen wird gekürzt:

Beispiel Fenstertausch: Bisher lag der Fördersatz bei bis zu 25 Prozent, jetzt reduziert auf maximal 20 Prozent. Renovierer  erhalten also noch maximal 12.000 Euro Zuschuss, statt bislang bis zu 15.000 Euro für einen Fensteraustausch.

Beispiel Wärmepumpe: Vor der Änderung gab es für den Einbau einer Wärmepumpe max. 50 % Förderung, also als Höchstsumme 30.000 Euro. Nach der neue Regelung sinkt der maximale Förderbetrag nun auf 24.000 Euro.

Beispiel Biomasseheizung: Hier erweisen sich die Kürzungen am drastischen: Statt bislang max. 33.000 Euro können ab Mitte August nur noch bis zu 12.000 Euro als Zuschuss beantragt werden.

Der iSFP-Bonus (individuelle Sanierungsfahrplan) in Höhe von 5 Prozent auf die Basisförderung entfällt auch für die Einzelmaßnahmen.

Ab 22. September 2022 neuer Förderbonus

Ab dem 22. September 2022 soll zusätzlich ein Bonus für ein Worst-Performing-Building kommen. Darunter fallen bestehende Gebäude, die zu den schlechtesten bezüglich ihrer Energieeffizienz gehören, was den deutschlandweiten Gebäudebestand angeht.

Neue Förderung für den Neubau laut BEG

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde neu geregelt. Das betrifft insbesondere die Zuschüsse im Neubaubereich, wo die Anpassungen 2023 im Förderprogramm "Klimafreundliches Bauen" münden.

Bei der BEG Förderung für den Neubau ist ein dreistufiges Förderprogramm vorgesehen, das Bauherren unterstützt, die ökologisch bauen und zukunftsfähige Neubauten realisieren.

1. Stufe: Budget gedeckelt auf eine Milliarde Euro (2022)

Die BEG-Neubauförderung, die am 24. Januar 2022 aufgrund der enormen Antragsflut unvermittelt gestoppt wurde, wurde fortgesetzt. Bis April 2022 konnten für das Effizienzhaus 40 Plus, 40 NH und 40 EE wieder Anträge gestellt werden. Allerdings war die Antragsflut so groß, dass innerhalb weniger Stunden das Budget ausgeschöpft war und das Förderprogramm wieder gestoppt wurde.

Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck hatte dem Programm dieses Mal von vornherein ein Limit gesetzt: Bei einer Milliarde Euro war Schluss. Damit es für möglichst viele Antragsteller reicht, wurden die Fördersätze auf die Hälfte reduziert. Bauherren erhalten nur noch die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss, nicht mehr den reinen Investitions-Zuschuss.

 max. Kreditbetrag Tilgungszuschussmax. Förderung
Effizienzhaus 40 NH*150.000 Euro12,5 %18.750 Euro
Effizienzhaus 40 EE**150.000 Euro10,0 %15.000 Euro
Effizienzhaus 40 Plus150.000 Euro12,5 %18.750 Euro

*NH: eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung durch BNK, DGNB, NaWoh
**EE: ein Einsatz von mehr als 55 Prozent erneuerbarer Energien

Zusätzlich gefördert wird die Baubegleitung:

 max. förderfäh. Kostenmax. Zuschuss
Baubegleitung10.000 Euro  50 %

Nicht mehr gefördert:

Effizienzhaus 55 Förderung seit 24.1.2022 eingestellt
Effizienzhaus 40Förderung seit 24.1.2022 eingestellt

Gas: Zwar können die Effizienzhausstufen auch mit gasbetriebenen Wärmeversorgern (Gas-Brennwert, gasbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplung, Gas-Warmlufterzeuger) erreicht werden, allerdings sind diese dann nicht förderfähig.

2. Stufe: Nach Ausschöpfung des Budgets (2022)

Da die Milliarde "verbraucht" ist, wird das Programm seit 21. April 2022 unter anspruchsvolleren Bedingungen fortgesetzt, endet aber automatisch zum 31. Dezember 2022. Mit wie viel Mitteln dieser Fördertopf ausgestattet sein soll, ist nicht bekannt.

Effizienzhaus 40 NH150.000 Euro12,5 %18.750,00 Euro

Förderung gibt's nur noch in Verbindung mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG).

Das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Siegelgeber und akkreditierten Zertifizierungsstellen als Vergabestellen.

3. Stufe: BEG Förderung für den Neubau (ab 2023)

2023 startet ein neues umfassendes Programm „Klimafreundliches Bauen“ mit einer noch stärkeren Ausrichtung auf nachhaltiges Bauen:

  • das QNG wird weiter entwickelt
  • die Treibhausgasemissionen über das Gebäudeleben hinweg stärker berücksichtigt

Förderung Sanierung wird fortgesetzt

Nicht betroffen ist übrigens die Bundesförderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung, die über die BAFA läuft – dazu gehört etwa der Heizungstausch, Fassadendämmung oder neue Fenster.

Die Förderungen im Bereich des Gebäudebestandes bleiben also zunächst unverändert bestehen – sowohl bei den Einzel- als auch bei den systematischen Maßnahmen. Das betrifft auch das KfW-Förderprogramm zur energetischen Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus.

Andere Förderungen

Auch Bundesländer, Regionen und Kommunen bieten lukrative Förderungen für klimafreundliche Neubauten. Beispielsweise gewährt die L-Bank Baden-Württemberg bis zu 240.000 Euro als zinsloses Darlehen für Familien, wenn deren neues Eigenheim bestimmte Energieeffizienzkriterien erfüllt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise gibt es einen Familienbonus für einkommensschwächere Haushalte mit Bauabsichten.
                            
Diese regionale Förderungen ersetzen zwar die KfW-Programme nicht, können aber die Budgetlücke verkleinern und geben planerische Sicherheit, weiß man bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall. „Zuverlässige Informationen zu diesen Förderungen erhalten angehende Immobilienbesitzer bei lokalen Banken und Energieberatern.“ Auch Portale wie CO2online.de helfen bei der konkreten Fördermittelsuche.

Förderung fürs Effizienzhaus 55 gestoppt

Seit 2021 freuten sich Bauwillige über die neuen üppigen Förderzuschüsse für Effizienzhäuser. Die staatliche Unterstützung für energiesparende Neubauten fiel deutlich höher aus als in den Jahren zuvor. Doch nun, kurz vor Jahresende 2021, kam die schlechte Nachricht: Die KfW Förderung für das Effizienzhaus 55 wird 2022 eingestellt. Für die niedrigsten der drei Förderstufen im Neubau gibt es dann kein Geld vom Staat mehr.

Nur wer sehr schnell war, bekam noch kurz eine Chance: Anträge konnten noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden. Die Eile lohnte sich, es ging immerhin um eine Summe von 18.000 Euro. Im Fall des EE-Bonus (Erneuerbaren Energien Bonus) stieg der Betrag auf bis zu 26.5000 Euro. Der Antrag musste vor Beginn des Hausbaus bei der KfW gestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass der KfW-Antrag vor Abschluss von Lieferungs-/Leistungsverträgen eingereicht werden muss. Nur in der Kreditvariante kann hiervon abgewichen werden, wenn ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit der Bank vorliegt. Bauherren, die diese Lösung bevorzugen, müssen sich zügig um sämtliche Antragsunterlagen und den Abschluss der Planungen kümmern.

Und warum diese Entscheidung? Die Regierung sieht den größeren Handlungsbedarf bei Bestandsgebäuden. Subventionen sollen bevorzugt in die energetische Sanierung von Altbauten fließen. Beim Neubau wird daher nur noch der höchste Effizienzhaus-Standard 40 unterstützt. Viele Bauexperten kritisieren die Entscheidung, weil dadurch der Wohnungsbau im günstigen Segment ausgebremst würde, in einer Zeit, in der die Hausbau Kosten steigen - bzw. deutlich gestiegen sind.

BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG WG regelt die Förderung für Wohngebäude. Bauherren können wählen zwischen einer reinen Zuschussvariante oder – für den Hausbau wahrscheinlich besser – einer Kreditvariante mit Tilgungszuschuss. D.h. hier muss am Ende nicht der komplette Kredit zurückgezahlt werden. Seit 1. Juli 2021 werden die Anträge für Zuschüsse über die BAFA und die Anträge für die Kreditvariante über die KfW Förderbank gestellt.  

Der Baustandard in Deutschland ist sehr hoch. Wer darüber hinaus in einen energetisch besonders hochwertigen Neubau investiert, wird feststellen, dass die Mehrkosten dafür zwar spürbar sind, sich aber absolut lohnen, nicht zuletzt angesichts steigender Energiepreise. Hinzu kommen attraktive Förderzuschüsse durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Wer sich bei seinem Hausbau vom Staat finanziell unterstützen lassen möchte, muss auf Energiesparen und den Einsatz regenerativer Energien achten. Diese Förderung ist Teil des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung, um endlich beim Gebäudesektor mehr Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit zu erreichen. Für Baufamilien gibt es zwei relevante Effizienzhaus-Klassen: das Effizienzhaus 40 und das Effizienzhaus 40 Plus.

Zusätzlich gibt es Boni für Erneuerbare Energien sowie ein Nachhaltigkeitszertifikat. Auch wenn beide erreicht werden, gibt es den Bonus von 2,5 % nur einmal.

KfW Förderung - so viel Geld gibt's

Bis 30. Juni 2021 galt das Förderprogramm Energieeffizient bauen Nr. 153. Seit 1. Juli 2021 gelten die neue Förderungen der BEG für neu erstellt Wohngebäude
• Kredit mit Tilgungszuschuss Nr. 261 und 262
• direkt ausbezahlter Zuschuss Nr. 461

Gefördert werden Effizienzhäuser:
• Effizienzhaus 40 Plus mit 37.500 Euro bei max. Kredit 150.000 Euro
• Effizienzhaus 40 mit 24.000 Euro  bei max. Kredit 120.000 Euro
• Effizienzhaus 40 EE, Effizienzhaus 40 NH mit je 33.750 Euro  bei max. Kredit 150.000 Euro

EE: zusätzl. Bonus für Erneuerbare Energien (mehr als 55 % des Gebäudeenergiebedarfs)
NH: zusätzl. Bonus für Nachhaltigkeitszertifikat

• Jede Wohneinheit wird gefördert. Beim Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung verdoppelt sich KfW Förderung
• plus die Förderung für die Baubegleitung

Keine Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau

2021 wurde der Kreditrahmen für Effizienzhäuser beim Effizienzhaus 40 Plus von 120.000 Euro auf 150.000 Euro angehoben. Bei dieser höchsten Förderstufe (KfW 40 Plus) stieg  der maximale Tilgungszuschuss pro Wohneinheit damit auf 37.500 Euro. Seit 2022 wird das Effizienzhaus 40 Plus nicht mehr gefördert.

Es steht die Förderung von Effizienzhäusern als Gesamtes im Fokus. Die BEG EM sieht keine Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau vor. Dadurch entfiel auch die Förderung von Wärmepumpen, Biomassekesseln und Solarthermieanlagen als Einzelmaßnahme im Neubau seit dem 1. Januar 2021.

Mehr Förderung durch erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit

Neu seit 2021 sind auch zusätzliche Boni auf den Tilungszuschuss möglich: Der Einsatz erneuerbarer Energien von mehr als 55 Prozent bedeutet EE-Effizienzhaus-Klasse und wird mit einem zusätzlichen Bonus von 2,5 % auf den Tilgungszuschuss belohnt. Wer eine vom Bund akzeptierte Nachhaltigkeitszertifizierung für seinen Hausbau erhält, bekommt für sein NH-Effizienzhaus ebenso einen um 2,5 % höheren Tilungszuschuss als Bonus. Diese KfW Förderung gilt für Effizienzhaus 40, nicht jedoch für 40 Plus.

Förderung für Renovierung

Wer bereits ein Haus besitzt und renovieren oder modernisieren möchte, kann dafür ebenfalls großzügig Geld vom Statt erhalten. Alles, was Sie wissen müssen: Förderung bei Sanierung

Nachhaltigkeits-Klasse

Nachhaltigkeits-Klasse lässt mit gutem Gewissen bauen

Im Rahmen der neu geschaffenen Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude - BEG WG - gibt es jetzt auch das KfW-Effizienzhaus 40 der Erneuerbare-Energien-Klasse, dessen Energiebedarf zu mindestens 55 Prozent aus regenerativen Quellen gedeckt werden muss. Der Antragsteller erhält dann zusätzlich einen Bonus von 2,5 Prozent des Fördersatzes.

Alternativ kann es ein Effizienzhaus der Nachhaltigkeits-Klasse werden. Die Kombination ist nicht möglich. Was zeigt, dass das viel umfassendere Konzept der Nachhaltigkeit, deren Bestandteil die Energieeffizienz ist, noch nicht überall verstanden wurde. Obwohl es dabei um Probleme geht, die in Zukunft stärker in den Vordergrund rücken dürften, die die komplette Lebensphase eines Gebäudes betreffen, nicht nur die Zeit der Nutzung: Wo kommt das Baumaterial her? Wird es durch Raubbau gewonnen? Welcher Energieaufwand steckt drin, wie viel Graue Energie, welche CO2-Emissionen?

Ständig werden hier neue Lösungen entwickelt, viele sind bereits auf dem Markt. Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen, wie Holz oder Hanf, oder aus Reststoffen der Landwirtschaft, Dichtfolien aus Polymeren auf Pflanzenbasis, Lehmsteine für tragende Wände und vieles andere mehr – all das deutet an, welches Potenzial in diesem Bereich steckt. Mit gutem Gewissen bauen und wohnen.

Förderung für Baubegleitung

Für die Förderung inklusive Baubegleitung ist nur noch eine Antragsstellung erforderlich. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohneinheiten gibt es 4.000 Euro pro Wohnung, insgesamt max. 40.000 Euro.

Doppelte Förderung kassieren

In der städtischen Nachverdichtung gibt es immer mehr Zwei- und Mehrfamilienhäuser. Nachdem jetzt jede einzelne Wohneinheit voll förderfähig ist, lohnt sich das umso mehr. Verfügt das Einfamilienhaus über eine Einliegerwohnung, erhält der Bauherr den doppelten Zuschuss. Die abgetrennte Einheit mit Küchenanschluss, Bad und eigenem Zugang über den Flur braucht zwar auch einen eigenen Wärmemengenzähler sowie eine separate Be- und Entlüftung. Dennoch überwiegt die Förderung den Mehraufwand

Neu an der BEG-Förderung ist auch, dass sich die Antragstellung nach vorne verschiebt. Ein Förderantrag muss jetzt schon vor der Vertragsunterzeichnung mit dem Haushersteller gestellt werden, nicht wie bislang vor dem Baubeginn. Dafür erfolgt die Antragstellung nun gebündelt mit nur einem Formular.

Förderung eines Efficiency Smart Home

Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z.B. Efficiency Smart Home) wurden eigenständig gefördert. Wer mit Smarthome-Technik seinen Energieverbrauch optimierte (Stichwort: Efficiency Smart Home), durfte sich über eine zusätzliche KfW Förderung freuen. Die Photovoltaik-Anlage und ihre Installation fand beim BEG ebenfalls Berücksichtigung bei den förderfähigen Kosten, allerdings durfte dann keine Einspeisevergütung dafür erhalten werden.

Dämmung lohnt sich

„Die Einhaltung des reinen Mindeststandards wird nicht mit Fördermitteln der KfW unterstützt“, erklärt  Albert Klein, Produktmanager WDVS/Putze bei Brillux. Damit erfüllt der Bauherr lediglich die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für diesen Mindeststandard muss kein Energieberater hinzugezogen werden, für die Erfüllung der Vorgaben sorgt das Bauunternehmen.
Diesen Mindeststandard definiert das neue Gebäudeenergiegesetz GEG, das seit 1.11.2020 gilt. Es hat bezüglich der Wärmedämmung aber keine höheren Ansprüche als die alte EnergieEinspar-Verordnung, die EnEV. Zukünftige Verschärfungen sind nicht ausgeschlossen. Relevant sind die zum Zeitpunkt der Bauabnahme geltenden Vorschriften.

„Nur Maßnahmen über den Mindeststandard hinaus werden gefördert“, betont Albert Klein. Ein Übererfüllen der Vorgaben nach GEG kann durchaus Sinn machen, weil
1) dann Fördermittel in Anspruch genommen werden können, entweder die Programme der KfW-Förderbank oder andere, auch regionale Förderangebote;
2) alternativ zu den KfW-Fördermitteln, die Steuerlast über drei Jahre verteilt geltend gemacht werden kann;
3) eine möglichst weitreichende Unabhängigkeit angestrebt wird.

Aus vielen Gesprächen mit Kunden weiß Dämmspezialist Klein, dass es ein Umdenken Richtung Energiesparen und Energieeffizienz gibt: „Für immer mehr Bauherren ist Energieeffizienz und Klimaschutz ein wichtiges Anliegen.“ Und genau diese Ziele verfolgt auch der Staat und schafft durch spezielle Förderungen weitere Anreize durch zinsgünstige Kredite und attraktive Tilgungszuschüsse.

Kompensiert die KfW Förderung den Aufwand für eine bessere Dämmung? „Kann sein, dass der Bau über die Fördertöpfe günstiger wird. Das muss im Einzelfall geprüft und berechnet werden“, erklärt Albert Klein und verweist darauf, dass bei Förderungen auch verpflichtend ein Energieberater mit hinzugezogen werden muss.

Förderung für Energiesparen und Kohlendioxid-Einsparung

Gebäude müssen kein klimaschädliches CO2 ausstoßen. Sie können sogar grüne Kraftwerke sein. Viele Haushersteller bieten heute förderfähige Effizienz- oder sogar Plus-Häuser an mit überdurchschnittlich guter Außendämmung und Nutzung regenerativer Energien. Je anspruchsvoller die Energieeffizienzklasse des Hauses und je nachhaltiger  desto höher die Chance auf Förderung der KfW Förderbank.
Energieeffizientes Bauen wird gefordert und gefördert, um die CO2-Emissionen zu senken. Der einzige Weg, die Klimaerwärmung zu bremsen. Jeder Bauherr in Deutschland muss sich an das GEG halten. Die „Messlatte“ dabei ist aber nicht der CO2-Ausstoß, sondern der Bedarf an Primärenergie. Das sind die Kilowattstunden an nicht erneuerbarer Energie (aus Kohle, Öl, Gas), die das Gebäude den Planeten Erde insgesamt kostet. Also nicht nur diejenigen, die auf dem Stromzähler oder der Rechnung des Gasversorgers erscheinen – das wäre die Endenergie. Sondern dazu noch die Kilowattstunden, die für Förderung, Aufbereitung und Transport der Energie zum Gebäude aufgewendet werden müssen.

KfW Förderung für Effizienzhaus

Die Labels Niedrigenergiehaus oder Energiesparhaus sind Etiketten ohne Aussagekraft. Wer ein KfW Effizienzhaus in Auftrag gibt, darf Energieeffizienz weit über dem Mindestmaß erwarten. Die KfW Förderbank hat die technischen Anforderungen detailliert geregelt und überwacht die Einhaltung ihrer Förderkriterien.

Bauherren konnten bislang zwischen drei unterschiedlich anspruchsvollen Typen wählen: Beim KfW-Effizienzhaus 55 durfte der Jahres-Primärenergiebedarf höchstens 55 Prozent des Bedarfs des EnEV-Standardhauses betragen, beim KfW-Effizienzhaus 40 höchstens 40 Prozent. Und beim KfW-Effizienzhaus 40 Plus müssen zusätzlich immer eine Solarstromanlage oder eine andere Technik zur Erzeugung von grünem Strom und eine Hausbatterie vorhanden sein. Jährlich muss eine bestimmte Mindestmenge an Strom gewonnen werden.

Je besser die Energiebilanz, desto höher die KfW Förderung

Dieser Grundsatz galt lange Zeit. Doch seit 2022 kam immer stärker auch die Komponente des nachhaltigen Bauens mit in die Förderbedingungen. Die Basis zur Erfüllung der Anforderungen besteht in einer gut gedämmten konstruktiven Gebäudehülle. Um zum KfW-40-Standard zu gelangen, bedarf es ausgefeilter konstruktiver Maßnahmen an der Gebäudehülle und an den Fenstern. Der Einsatz regenerativer Energien, wie der einer Wärmepumpe, in Verbindung mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist bei KfW-40 verpflichtend. Die KfW-40plus-Version setzt neben den Anforderungen, die für das KfW-40-Haus gelten, zusätzlich auf das Konzept, mehr Energie zu gewinnen als zu verbrauchen. Dazu braucht es eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher sowie intelligentem Energiemanagement.

Primärenergiebedarf bei Effizienzhäusern

Entscheidend für die energetische Bewertung eines Gebäudes ist der tatsächliche Primärenergiebedarf. Er setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Zum einen zählt der reale Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes, zum anderen der Energiebedarf, der zur Bereitstellung dieser Wärme benötigt wird - also für Transport, Umwandlung, Antrieb der Anlagentechnik und mehr. Dabei werden die Energien unterschiedlich bewertet. Erneuerbare Energien, wie beispielsweise die Solarenergie, schlagen beim Primärenergiebedarf mit einem anderen Faktor Faktor zu Buche als Holz oder Heizöl oder Erdgas oder gar Strom.

Der berechnete Primärenergiebedarf ergibt sich aus dem Zusammenspiel der unterschiedlichen Komponenten. Auch Ausrichtung des Grundstücks, Fenstergröße oder Gebäudeform spielen eine Rolle. So können beispielsweise Wärmeverluste durch große Nordfenster oder Erker und Vorsprünge über die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien ausgeglichen werden. Südfenster dagegen machen mit ihren passiven solaren Wärmegewinnen Punkte gut. Pluspunkte bringt außerdem eine besonders effiziente Anlagentechnik. Wer wiederum sein Haus extra dick einpackt, braucht kaum Heizenergie. Dann spielt die Energietechnik eine kleinere Rolle.

Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 40 Plus

Bei einem Effizienzhaus 55 liegt der berechnete Primärenergiebedarf 55 Prozent unter dem maximal zulässigen Wert. Dieses Niveau lässt sich über verschiedene Maßnahmen erreichen, die sich über die ersparten Heizkosten rasch amortisieren. In der Fertighausbranche ist das Effizienzhaus bei vielen Anbietern in der Zwischenzeit Standard. Und nicht nur das. Wer mehr tun will, findet fertig geschnürte Zusatzpakete, mit denen er sein Traumhaus relativ einfach auf das noch sparsamere Niveau Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 40 Plus heben kann. Die Pakete enthalten Komponenten zu sparsamerer Heiztechnik, dickerer Dämmung, besseren Fenstern sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Je nach Anbieter kann der Bauherr diese sogar entsprechend seiner Vorlieben und persönlichen Situation flexibel kombinieren. Entscheidet er sich für einen Pelletkessel, wird das Endpaket anders aussehen, als wenn eine Lüftungsheizung die Hauptrolle spielt. Hauptsache, die Werte stimmen.

Beim Effizienzhaus 40 darf der berechnete Primärenergiebedarf höchstens 40 Prozent des maximal zulässigen Primärenergiebedarfs betragen, beim Effizienzhaus 40 Plus muss selbstproduzierter Strom auch selbst verbraucht werden. Eine Alternative ist das Passivhaus. Es zeichnet sich durch eine hervorragend gedämmte und luftdichte Gebäudehülle aus, die kaum Wärme verliert. Frischluft wird über ein zentral gesteuertes Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung zugeführt. Selbst in harten Wintern muss nur an wenigen Tagen zugeheizt werden.

Effizienzhaus Plus

Der höchste Standard, der die Effizienzhaus-Riege ergänzt, ist das Effizienzhaus Plus. Dabei handelt es sich um Plusenergiehaus-Konzepte, die mittels Fotovoltaikanlage oder Windrad mehr Strom produzieren, als sie selbst verbrauchen. Wichtige Bestandteile sind unter anderem Haushaltsgeräte mit den Energieeffizienzklassen A++ oder höher sowie ein intelligentes Energiemanagement, das möglichst viel Strom der Eigennutzung zuführt. Die Überschüsse werden ins öffentliche Netz gespeist oder zum "Betanken" eines hauseigenen Elektromobils genutzt. Gerade Fertighaushersteller bieten ihren Kunden vermehrt Plusenergiehäuser an. Wer möchte, kann sich also ein zukunftsfähiges Klimaschutz auf sein Grundstück stellen.

Förderung Brennstoffzelle

Förderprogramm EBS-Zuschuss Brennstoffzelle (KfW Nr. 433): Bleibt als eigenständige Förderung bestehen. Der Zuschuss beträgt 7.050 Euro bis 28.200 Euro pro Brennstoffzelle.

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