Staatliche Förderungen im Heizungsbereich
BEG: Was ist das eigentlich?
Zum Halbjahreswechsel 2021 tritt die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude, kurz BEG, vollständig in Kraft. Die Bundesförderung integriert mehrere Programme der bisher zuständigen KfW und BAFA und macht damit die Förderlandschaft übersichtlicher.
Die BEG gilt u.a. für alle energetischen Baumaßnahmen bei Wohnhäusern, sowohl was den Neubau als auch die energetische Sanierung betrifft. Förderfähig sind Gesamtsanierungen aber auch Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, die schrittweise umgesetzt werden.
Die BEG soll Immobilienbesitzern noch mehr Anreize geben, in die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu investieren. Im Fokus stehen dabei neben Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung) vor allem die Heizungsanlagen – insbesondere bei den Einzelmaßnahmen. Hierfür gibt es zahlreiche Programme sowohl im Sanierungsbereich als auch im Neubau.
Welche Heizungsanlagen werden ab 2021 gefördert?
Wie bereits in den Jahren zuvor, werden Heizungsanlagen mit einem Wärmeerzeuger auf Basis von erneuerbaren Energien gefördert. "Wie zum Beispiel Wärmepumpen, Pelletheizungen oder auch Gas-Brennwertkessel in Verbindung mit erneuerbaren Energien", erläutert Patricia Endlich, Produkttechnikerin für den Bereich Heizung & Kühlung bei Viega. Neu ist: Seit Beginn dieses Jahres beteiligt sich der Staat mit deutlich angehobenen Fördermitteln. Außerdem wurde das Antragsverfahren vereinfacht.
Ab 1. Juli 2021 werden sogenannte EE-Klassen, also Erneuerbare-Energien-Klassen, eingeführt. Je besser der Effizienzhaus-Standard, desto höher fallen die Förderungen aus. Bedingung ist jedoch ein energieeffizienter Neubau respektive eine Vollsanierung gemäß Effizienzhausstandard. Darüber hinaus ist ab Juli 2021 auch eine Kreditförderung über die KfW-Bank möglich.
Welche Zuschüsse erhält man konkret?
Bei Erreichen der EE-Klassen wird die Förderquote in der Sanierung um fünf Prozentpunkte und im Neubau um 2,5 Prozentpunkte angehoben. Die Höchstsumme der förderfähigen Kosten steigt von 120.000 Euro auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. "Bei der Sanierung einer Heizungsanlage liegt die Höchstgrenze bei einem 50-prozentiger Zuschuss", so Patricia Endlich. Dabei wird der alte Ölkessel ausgetauscht und mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kombiniert. Dieser wiederum muss von einem Energie-Effizienz-Experten erstellt werden.
Wird auch eine Fußbodenheizung über die BEG bezuschusst?
Auch eine Fußbodenheizung wird von der Bundesförderung für effiziente Gebäude finanziell unterstützt. Und zwar aus einem ganz einfachen Grund, wie Produkttechnikerin Patricia Endlich erklärt: "Eine Fußbodenheizung ist für Systeme mit niedrigen Heizwassertemperaturen, wie es ja zum Beispiel eine Wärmepumpe ist, zwingend nötig. Denn für klassische Heizkörper wären Temperaturen von circa 35 Grad viel zu gering, um wie gewünscht heizen zu können. Wasserführende Flächenheizungen, zu denen neben Fußbodenheizungen auch Wand- und sogar Deckenheizungen zählen, können als so genannte Strahlungsheizungen diese Niedertemperatursysteme effektiv nutzen." Voraussetzung für die Förderung ist allerdings ein hydraulischer Abgleich.
Was ist ein hydraulischer Abgleich?
Dass die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen ist, ist immens wichtig. Denn fehlt dieser Abgleich, sind die Komponenten der Heizung nicht aufeinander abgestimmt. Die Folge: Die eingestellten Temperaturwerte können nicht eingehalten werden und die Räume überhitzen oder werden erst nach langer Vorlaufzeit warm. "Und das ist nicht nur eine Frage des persönlichen Komforts, sondern auch eine Frage des Energieverbrauchs", betont Patricia Endlich. Aus diesen Gründen ist ein hydraulischer Abgleich Pflicht.
Förderung Einzelraumregelung
In diesem Zusammenhang wird auch eine Einzelraumregelung gefördert. Denn im Badezimmer wird beispielsweise eine andere Temperatur benötigt als etwa im Schlafzimmer. Und der Flur muss nicht so warm sein wie das Wohnzimmer. "Eine Einzelraumregelung ist deshalb für Räume größer 6 Quadratmeter gesetzlich vorgeschrieben, denn sie trägt ebenfalls zum Wohnkomfort und zur Energieeinsparung bei", erklärt Patricia Endlich.
"Fonterra Smart Control" von Viega zum Beispiel passt die Fußbodenheizung sogar stets an die individuellen Lebensgewohnheiten und Wünsche an. Fensterlüftung oder intensive Sonneneinstrahlung sind beispielsweise Einflüsse, die das intelligente System sofort bemerkt und entsprechend reagiert. Aber auch, wenn ein Teppich nachträglich ausgelegt oder der Bodenbelag gewechselt wird.
Darüber hinaus garantiert die Viega-Fußbodenheizung einen permanenten, vollautomatischen hydraulischen Abgleich und stellt immer nur so viel Energie zur Verfügung, wie für die individuelle Wohlfühltemperatur notwendig ist. Das spart bis zu 20 Prozent an Energiekosten ein.
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