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Baugenehmigung für eine Wärmepumpe?

 

Gerade bei den besonders beliebten Luft/Wasser-Wärmepumpen steht ein Teil der Anlage im Außenbereich. Erfordert das eine Baugenehmigung?

Wärmepumpen dominieren den Neubau

2023 waren es bereits fast 80 % der Eigentümer von genehmigten Neubauten, die sich in puncto Wärmeversorgung auf eine Wärmepumpe verlassen haben – so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Dabei steht die Luft/Wasser-Wärmepumpe ganz vorne. Sie nutzt die in der Umgebungsluft enthaltene Energie für die Wärmeversorgung und ist deswegen denkbar einfach in der Erschließung ihrer Wärmequelle konstruiert. Doch für diese Technologie ist ein Außengerät notwendig, das auf dem eigenen Grundstück platziert wird. Bedeutet das automatisch auch, dass eine Baugenehmigung erforderlich wird?

Keine Baugenehmigung für Wärmepumpen nötig

„Nein - alle Ausführungen von Luft/Wasser-Wärmepumpen können nach Bundesvorschriften ohne Genehmigung aufgestellt werden“, weiß dazu Michael Lechte, Manager Produktmarketing bei Mitsubishi Electric, Living Environment Systems.

„In jedem Fall sollte der Fachhandwerker vor Ort dazu Auskunft geben können, ob ggf. in der jeweiligen Gemeinde örtliche Vorschriften gelten. Außerdem sind natürlich die gesetzlichen Mindestabstände zu angrenzenden Grundstücken einzuhalten.“

Auch bei Wärmepumpen, die Grundwasser oder das Erdreich als Energiequelle nutzen, sollte vorab geprüft werden, wo und welche Genehmigungen für den Betrieb einzuholen sind. Denn je nach Lage des Grundstücks und der angestrebten Bauart gelten unterschiedliche Vorschriften

Bohrungen brauchen eine Genehmigung der Wasserbehörde

Für Sole/Wasser-Wärmepumpen bzw. Erdwärmepumpen sind in jedem Fall Erdarbeiten erforderlich - entweder für das großflächige Verlegen von Erdkollektoren oder Bohrungen zur Nutzung der Erdwärme. Je nach benötigter Wärmeleistung sind meist mehrere Bohrungen in Tiefen von rund 50 bis 100 Metern nötig. Ob und in welche Tiefen gebohrt werden darf, entscheiden kommunale Behörden - die untere Wasserbehörde muss alle Bohrungen für Erdwärmenutzung genehmigen. Wenn in große Tiefen von mehr als 100 Meter gebohrt werden muss, werden noch Landesbehörden eingeschaltet. Das Genehmigungsprozedere braucht oft Zeit, was bei der Planung berücksichtigt werden muss.

Meldung beim Netzbetreiber ist Pflicht

Darüber hinaus sind alle Arten von elektrischen Verbrauchern mit einer elektrischen Leistung von mehr als 4,2 kW seit dem 1.1.2024 laut § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) meldepflichtig und müssen „netzdienlich steuerbar“ sein. Das betrifft z. B. private Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, Klimaanlagen, Stromspeicher - und auch Wärmepumpen. Der Zweck dieser Vorschrift ist klar: Bedingt durch den Klimawandel und die notwendige Energiewende wird das Stromnetz immer intensiver genutzt - u. a. durch den elektrifizierten Privatverkehr und die Wärmeversorgung.

Doch der Netzausbau hält damit nicht immer Schritt. Um eventuelle punktuelle Überlastungen des Stromnetzes zu vermeiden, müssen deswegen alle neu eingebauten Wärmepumpen über eine Kommunikations-Schnittstelle zum Netzbetreiber verfügen. Aktuell verfügbare Wärmepumpen sollten genauso wie beispielsweise die Ecodan Serie von Mitsubishi Electric bereits serienmäßig mit dieser Schnittstelle ausgestattet sein. Auch hierzu gibt der ausführende Fachhandwerker Auskunft.

Droht eine Überlastung des Stromnetzes kann der Netzbetreiber über diese Schnittstelle die Leistung der entsprechenden Anlagen temporär reduzieren und so die Stabilität des Netzes sicherstellen. Im Gegenzug profitieren alle Eigentümer dieser Wärmepumpen von günstigeren Netzentgelten. Sprich: Die Wärmeversorgung mit der eigenen Wärmepumpe wird noch einmal günstiger.

Fazit zur Baugenehmigung bei Wärmepumpen

Eine Baugenehmigung für Luft/Wasser-Wärmepumpen? Die ist nach bundesdeutschen Gesetzen nicht erforderlich. Dennoch sollte der örtliche Fachhandwerker auch die lokalen Vorgaben z. B. hinsichtlich der Vorschriften über den Abstand zum Nachbargrundstück prüfen. Bei Sole/Wasser-Wärmepumpen sind oft umfassende Genehmigungsverfahren beispielsweise für die notwendigen Bohrungen notwendig. Alle Wärmepumpen müssen zudem beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden und bei einer Leistung größer als 4,2 kW über eine Kommunikations-Schnittstelle verfügen.

Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit Mitsubishi Electric.

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