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KfW und BAFA Förderung für Heizungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die KfW fördern moderne Heizungen – unter Auflagen. Wir bieten eine verständliche Übersicht.

Die Emissionen von Gebäuden tragen maßgeblich zum Klimawandel bei. Insbesondere alte Öl- und Gasheizungen stoßen viel klimaschädliches CO2 aus.

Deshalb bietet der Bund eine Förderung für energieeffiziente Gebäude durch das Ministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW, die staatliche Förderbank, wodurch z.B. neben Dämmung auch der Heizungsaustausch gefördert wird. 

Die Anforderungen an Gebäude sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Dieses trat im November 2020 an Stelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in Kraft.

Es wird dabei grundsätzlich zwischen Neu- und Altbau/Bestand bzw. dessen Renovierung unterschieden.

Mit dem Klimapaket, das von der Bundesregierung beschlossen wurde, wird das Heizen mit fossilen Energien wie Öl und Gas mit einem CO2-Preis belegt. Damit sollen mehr Anreize für energetische Sanierungen geschaffen werden.

Heizen mit Öl und Gas wird aufgrund steigender CO2-Preise immer teurer. Weil die Kosten für Energie aufgrund der Energiepreiskrise ohnehin stark angetsiegen sind, hat die Bundesregierung die Erhöhung des CO2-Preises im Jahr 2023 um ein Jahr verschoben. Der CO2-Preis bleibt also gleich wie 2022 und beträgt 30 Euro pro Tonne.

Energetische Sanierungen und der Einsatz erneuerbarer Energien werden durch verbesserte Förderprogramme unterstützt. Höchste Zeit also, auf Heizungen mit erneuerbaren Energien, z.B. Wärmepumpen oder Pelletheizungen umzusteigen. Denn diese sind von den Abgaben nicht betroffen und der Austausch wird staatlich gefördert, sodass sich die Kosten schnell amortisieren.

GEG Vorschriften im Altbau/Bestand

  • Einzelne Maßnahmen (z.B. Heizungsaustausch, Dämmung, etc.) sind förderfähig
  • Pflicht zur Verbesserung der Gebäudeeffizienz nur in wenigen Fällen (Nachrüstvorschriften)

    • schlecht gedämmte obere Geschossdecke zu unbeheiztem Dach
    • schlecht gedämmte Heizungsrohre im unbeheizten Bereich
    • Standard-Heizkessel, die über 30 Jahre alt sind
    • nur gültig, wenn Sie nach dem 1.02.2002 eingezogen sind
    • dann 2 Jahre Zeit zur Nachbesserung
    • Ausnahme: wenn die Maßnahme in Häusern mit mindestens 3 Wohnungen völlig unwirtschaftlich ist
  • Bei einer Renovierung greifen die Vorschriften, sobald sie mindestens 10 % einer Gebäudefläche verändern
  • Mindeststandards für neue Heizungen im Altbau:
    • automatische Heizungsregelung
    • ab 2026 Einbau von Ölheizungen nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energien
  • Anbauten werden wie Neubauten behandelt (maximal 40 % schlechter als das Referenzgebäude)

Da entsprechend den EU-Richtlinien auch Altbauten bzw. Bestandsgebäude zukünftig zunehmend mit erneuerbaren Energien versorgt werden müssen und klimaneutrale Gebäude entstehen sollen, ist davon auszugehen, dass das GEG zukünftig weiter überarbeitet und verschärft wird

Was sind Primärenergiebedarf, Primärenergie und Primärenergiefaktor?

  • Primärenergie: die in einem Haus benötigte Energie inklusive Verlusten und Energieeinsätzen zur Bereitstellung dieser Energie, auch Vorkette genannt (z.B. Strom für Pumpen in Gaspipelines, Leckagen, Verluste in Kraftwerken, etc.)
     
  • Primärenergiefaktor: Einheit zur Angabe der Energieeinsätze in der Vorkette (Gas z.B. 10 % Energieeinsatz in der Vorkette = Primärenergiefaktor von 1,1; Strom: Primärenergiefaktor von 1,8; Strom aus erneuerbaren Energien: Primärenergiefaktor von 0)
     
  • Primärenergiebedarf: Errechnet sich aus Primärenergie und Primärenergiefaktor. Braucht ein Haus (150m2) mit Wärmepumpe jährlich 2.500 kWh Strom liegt der Primärenergiebedarf bei 4.500 kWh (2500 kWh x 1,8 = 4.500 kWh). Umgerechnet auf den Quadratmeter entspricht es 30 kWh/(m2a) (4.500 kWh : 150 = 30kWh/(m2a)).

Wer ein Effizienzhaus KfW 40 Plus bauen möchte, dessen Haus muss weniger als 40 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes aufweisen. 

Was ist der Unterschied zwischen BAFA Förderung und KfW Förderung?

Je nach finanzieller Ausgangslage ist entweder die BAFA Förderung oder die KfW Förderung sinnvoller. Die Höhe der Zuschüsse ist in beiden Fällen gleich.

 

BAFA FörderungKfW Förderung
Renovierer haben ausreichend Eigenkapital zur Finnzierung der SanierungsmaßnahmeRenovierer erhalten zinsgünstige Kredite für Sanierungsmaßnahmen
Zuschüsse werden in Form von Investitionszuschüssen an Renovierer ausbezahltZuschüsse werden in Form von Tilgungszuschüssen gewährt (der Rückzahlungsbetrag verringert sich, quasi ein teilweiser Schuldenerlass)

 

Tipp: Förderung in der Übersicht

Alle Fördergelder in der Übersicht finden Sie in unserem Beitrag Förderung für Sanierung.

BAFA Förderung: Heizungsaustausch im Altbau

Anders als im Neubau, ist die einzelne Heizung bzw. der Heizungstausch im Altbau förderfähig. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM, die für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung gilt, sind die Details festgelegt.

Grundsätzlich ist die Förderung umso höher, je besser die Energieeffizienz ist. Auch Kosten für den Anschluss an das Versorgungsnetz (z.B. Gasnetz), den Abbau und die Entsorgung eines alten Ölkessels oder die Sonden-Bohrungen (bei Erdwärmepumpen) fallen unter die förderfähigen Gesamtkosten.

Aktuell fördert die BAFA den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung. Außerdem gibt es Förderung bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie für den Anschluss an ein Gebäude- oder an ein Wärmenetz.

Im Bereich der Wärmeerzeugung werden von der BAFA gefördert:

  • Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl mind. 2,7)
  • Solarthermie
  • Biomasseheizungen in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden
  • Innovative Heiztechnik basierend auf erneuerbaren Energien
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

Wichtig: Bei Errichtung sowie Nachrüstung von Wärmepumpen und Biomasseanlagen zur Raumheizung müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten nach Durchführung der Modernisierungsmaßnahme zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.

Energieeffizienz-Experte (EEE)

Wer Förderung für Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes beantragt, muss einen Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden. Für die Antragstellung anderer Anlagen zur Wärmeerzeugung ist die Einbindung eines EEE möglich, aber nicht verpflichtend. Bei der Suche nach einem passenden Energieeffizienz-Experten werden Bauherren von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unterstützt: www.energie-effizienz-experten.de.

Wie hoch ist die Förderung?

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Kosten für eine energetische Sanierung von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

Wer sich für eine Heizungserneuerung entscheidet, kann also von attraktiven Zuschüssen profitieren.

HeizungstechnikFördersatz
Solarthermie25 %
Biomasse

10 % (Pflicht für Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe, Staub-Emissions-Grenzwert 2,5 mg/m3) 

Wärmepumpen25 %  (ein zusätzlicher Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird, oder wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird)
Stationäre Brennstoffzellenheizungen25 % (grüner Wasserstoff oder Biomethan)
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien25 %
Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen

30 % (wenn keine Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird)

25 % (wenn Biomasse als Brennstoff für die Spitzenlast eingesetzt wird, maximal 25 % Wärmeenergie aus Biomasse)

20 % (wenn auch Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird, maximal 75 % Wärmeenergie aus Biomasse)

Anschluss an ein Gebäudenetz25 %
Anschluss an ein Wärmenetz30 %

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Gasheizungen müssen für den Heizungstausch-Bonus von der BAFA ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen.

Das BAFA ist für alle Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zuständig, während Kredite für Einzelmaßnahmen über die KfW abgewickelt werden.

BAFA Förderung: Heizungsoptimierung im Altbau

Neben dem Heizungsaustausch kann auch die Heizungsoptimierung gefördert werden. Darunter fallen folgende Maßnahmen:

  • Einstellung der Heizkurve
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • Austausch von Heizungspumpen und Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
  • Einbau von Flächenheizungen (Fußbodenheizung, Wandheizung und Deckenheizung), von Niedertemperaturheizkörpern)
  • Einbau von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechniken
  • Optimierung der Wärmepumpe

Grundsätzlich muss bei dem optimierten Heizungssystem ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden, um Fördergelder zu erhalten. Im Falle von luftheizenden Systemen muss außerdem bestätigt werden, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.

Alte Ölheizungen – was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Gibt es ein zwangsweises Ende für alte Ölheizungen?

Ja, alle Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind müssen stillgelegt werden. Mit der Inbetriebnahme am 1. Januar 1991 oder früher tritt laut Gebäudeenergiegesetz GEG ein Betriebsverbot für ölbetriebene Heizungsanlagen in Kraft. Es gilt faktisch eine Austauschpflicht. Ausnahmen gelten nur für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie Heizungen mit weniger als 4 Kilowatt (kW) oder mehr als 400 kW.

Verlieren Hausbesitzer bei einer Austauschpflicht die Möglichkeit einer Förderung?

Nein, auch wenn die alte Ölheizung nicht freiwillig, sondern gesetzlich ausgetauscht werden muss, können Fördergelder beantragt werden. Hintergrund ist, dass die Austauschpflicht dem Hausbesitzer nicht vorschreibt, erneuerbare Energien zu nutzen. Er könnte auch wieder auf fossile Brennstoffe setzen. Die Austauschprämie soll explizit den Anreiz schaffen, vom Brennstoff Öl auf erneuerbare Energie umzusteigen.

Hängt es vom Alter der jeweiligen Ölheizung ab, ob es beim Austausch Fördermittel gibt?

Eindeutig nein, nicht das Alter der Ölheizung zählt, sondern ein Mindestalter des Gebäudes. Das BEG schreibt vor, dass Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen muss.

Seit wann gilt diese Regelung?

Diese Regelung gilt seit 2021. Im Marktanreizprogramm MAP, das bis 31.12.2020 galt, waren Förderungszuschüsse bei einem Betriebsverbot kategorisch ausgenommen. Eine Förderung durch die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist beim BAFA seit Anfang des Jahres auch dann vorgesehen, wenn eine von der Austauschpflicht betroffene Ölheizung durch eine neue ersetzt werden muss.

BAFA Förderung Heizung: Änderungen

Für alle BAFA-Anträge (Antragseingang) gilt:

  • Ab 01. Januar 2023: Pflicht zur Messung von Wärmemengen bei luftheizenden Wärmepumpen
  • Ab 01. Januar 2023: Pflicht zur Ausstattung aller Heizsysteme mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige
  • Ab 2026: Einbauverbot von Ölheizungen (bereits jetzt keine Förderung mehr für den Einbau einer modernen Ölheizung)

 

BAFA Förderung Heizung: Die Antragsstellung

Anders als bei Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung) und sonstiger Anlagentechnik, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten im Bereich Heizung optional für die Antragstellung.

Bei der Antragstellung (mittels elektronischen Antragsformulars) müssen Sie die erwarteten Kosten angeben, weshalb Sie unbedingt einen Kostenvoranschlag vorliegen haben sollten. Die angegebenen Kosten lassen sich im Nachhinein nicht nach oben korrigieren, sind jedoch die Basis für die Berechnung der Fördergelder. 

Nach Antragstellung können Sie mit der Sanierung beginnen, allerdings auf eigenes finanzielles Risiko. Möchten Sie Gewissheit über die Höhe der Fördergelder haben, müssen Sie abwarten, bis Sie eine Antwort des BAFA erhalten haben. Stellen Sie den Antrag also frühzeitig.

KfW Förderung: Heizungsaustausch im Altbau

Auch die KfW unterstützt Renovierer finanziell beim Heizungsaustausch. Als förderfähige Investitionskosten gelten auch hier

  • die Anschaffungskosten für die förderfähige Heizung
  • der Anschluss an ein Wärmenetz
  • die Kosten für Installation und Inbetriebnahme

Für Einzelmaßnahmen können so bis zu 60.000 € Kredit je Wohneinheit mit einem effektiven Jahreszins ab 0,57 % gewährt werden. 

Zudem gewährt die KfW Tilgungszuschüsse. Die Höhe unterscheidet sich dabei nicht von der Höhe der Investitionszuschüsse durch die BAFA

Auch der zusätzliche Tilgungszuschuss von 5 % für die Umsetzung der Maßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans kann bei der KfW beantragt werden. 

KfW Förderung Heizungstausch – einfach erklärt

Die Umstellung der Heizungsanlagen auf alternative Energien ist in aller Munde. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der im Sommer den Bundestag passieren soll. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Was wird sich ändern?

  • Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist der Einbau neuer Ölheizungen nicht mehr möglich.
  • Gasheizungen sollen nur noch dann in die Heizungsanlage integriert werden dürfen, wenn sie maximal 35 Prozent der Leistung erbringen. Die übrigen 65 Prozent müssen aus erneuerbaren Energien gewonnen werden.

Für die Umstellung der Heizungsanlagen, vorzugsweise auf eine Wärmepumpe, soll es Fördermittel geben. 

KfW Förderprogramme für Heizungstausch

Unabhängig von der neuen Gesetzgebung können Sie schon jetzt finanzielle Unterstützung bei der Umrüstung Ihrer Heizungsanlage bekommen. Es gibt verschiedene KfW-Förderprogramme für die Abkehr von fossilen Brennstoffen hin zu alternativen Energien.

Am Anfang steht idealerweise eine Energieberatung. Diese zeigt Ihnen auf, welche Optionen Sie in dem von Ihnen bewohnten Gebäude haben und welche Energieträger für Ihre Heizungsanlage ideal sind. Die Jürgen Hohnen GmbH bietet eine individuelle Beratung an. Sie bekommen Informationen über die Förderprogramme und erfahren, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wo der Staat den Einbau umweltfreundlicher Heizungsanlagen subventioniert.

Förderung von Heizungsanlagen – Abkehr von fossilen Brennstoffen

Auch wenn die Abkehr von fossilen Brennstoffen noch nicht final beschlossen ist, sind sie bereits jetzt von den KfW-Förderprogrammen ausgenommen. Dies bedeutet, dass Sie für den Einbau neuer Heizungen, die mit Gas oder Öl betrieben werden, keine Förderung mehr bekommen.

Die KfW-Förderprogramme zielen ausschließlich auf erneuerbare Energien ab. Diese sind umweltfreundlich und belasten das Klima nicht. Dazu zählen Heizungen, die mit Strom oder neutralen Brennstoffen wie Holzpellets arbeiten.

Im Gespräch sind außerdem Heizungsanlagen, die mit Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Diese Technologien sind bislang jedoch noch nicht ausgereift. 

Gründe für die Abkehr von fossilen Brennstoffen

Die komplette Abkehr von fossilen Brennstoffen hat mehrere Gründe: Die Ressourcen an Erdgas und Erdöl werden in der Zukunft mit Abgaben belegt. Bereits ab dem Jahre 2027 können die Preise für den Bezug von Erdgas durch eine neue EU-Verordnung signifikant steigen. Zudem besteht eine Abhängigkeit von anderen Ländern, die für Preissteigerungen sorgt.

Im Mittelpunkt steht jedoch der Klimaschutz: Bei der Verbrennung von Erdöl und Erdgas entsteht schädliches CO2. Deutschland möchte nach einem Beschluss der Bundesregierung bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Betriebsdauer einer Heizung von 20 Jahren soll deshalb das Verbot von alleinigen Gas- und Ölheizungen ab dem Januar 2024 in Kraft treten.

Welche Heizungen werden gefördert?

Grundsätzlich bekommen Sie für alle Heizungen eine Förderung, die nicht mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas betrieben werden. Somit können Sie die volle Förderung erhalten, wenn Sie auf eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer Solarthermieanlage umrüsten.

Eine Ölheizung lässt sich aufgrund des höheren Platzbedarfs gut auf eine Heizungsanlage umstellen, die mit Holzpellets arbeitet. Den Raum, in dem Sie die Öltanks platziert haben, können Sie nutzen, um die Anlage für die automatische Beförderung der Pellets in den Ofen zu installieren.

Wann muss ich meine Heizung austauschen?

Das entsprechende Gesetz trat im Jahre 2020 in Kraft. Sie sind von der Austauschpflicht betroffen, wenn Ihre Heizung 30 Jahre in Betrieb ist und wenn es sich nicht um eine Brennwerttherme handelt. Dies ist bei älteren Heizungen in aller Regel noch nicht der Fall.

Geringere Förderung bei der Austauschpflicht von Heizungen

Beachten Sie, dass die staatliche Förderleistung höher ist, wenn Sie den Bestimmungen des Energiegesetzes zur Folge nicht zum Austausch der Heizung verpflichtet sind.

Von der Austauschpflicht sind Sie dann befreit, wenn Sie vor dem 1. Januar 2002 in Ihrem Eigenheim gelebt haben und selbst Eigentümer des Hauses sind. Zudem darf das Haus nicht mehr als zwei Wohnungen haben. Der Austausch der Heizung ist in diesem Falle bei einem Eigentümerwechsel verpflichtend. Dieser liegt vor, wenn Sie das Haus verkaufen oder wenn es von einem Erben übernommen wird.

Welche Voraussetzungen müssen für eine KfW Förderung erfüllt sein? 

Die grundsätzliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines KfW-Förderprogramms besagt, dass Ihr Haus mindestens zehn Jahre alt sein muss. Dann wählen Sie ein Förderprogramm, das Ihrem Sanierungsbedarf entspricht.

Die höchste Förderung erhalten Sie, wenn Sie Ihr Heim durch umfassende Sanierungsmaßnahmen in ein Niedrigenergiehaus verwandeln.

Wie beantrage ich einen Zuschuss für eine neue Heizung?

Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Förderung vor dem Beginn der Maßnahmen stellen. Diese wiederum sollten Sie erst dann planen, wenn Sie die Förderung bewilligt bekommen haben.

Bei der Beantragung der Zuschüsse erhalten Sie Hilfe vom Fachbetrieb, der die Anlagen einbaut. Alternativ können Sie Ihren Energieberater bei der Antragstellung um Hilfe bitten. Dieser kennt sich in den verschiedenen Förderprogrammen aus und kann Ihnen eine individuelle Beratung anbieten.

KfW Zuschuss Brennstoffzelle

Wer sich für ein Brennstoffzellensystem (auch Blockheizkraftwerk genannt) entscheidet, kann von separater Förderung profitieren. Förderfähig sind Anlagen bis 20 Kilowatt (KWel). Die Höhe ist nach der elektrischen Leistung der Brennstoffzelle gestaffelt und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Grundförderung von 6.800 €
  • Zusatzförderung nach Leistung von 550 € je angefangener 0,1 KWel

So ergeben sich folgende beispielhafte Zuschüsse

  • Leistung von 1,0 KWel ein Zuschuss von 12.300 €
  • Leistung von 2,0 KWel ein Zuschuss von 17.800 €
  • Leistung von 3,0 KWel ein Zuschuss von 23.300 €
  • Leistung von 4,0 KWel ein Zuschuss von 28.800 €
  • Leistung von 5,0 KWel ein Zuschuss von 34.300 €

Kombination von Förderungen

Grundsätzlich darf die BEG-Förderung (entweder bei KfW oder bei BAFA) mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite und Zuschüsse) kumuliert werden, jedoch gibt es einige Ausnahmen. Dabei gilt, dass die gesamte Förderquote nicht mehr als 60 % der Investitionskosten betragen darf. 

Folgende Förderungen können kumuliert in Anspruch genommen werden:

  • BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahme mit 
    • Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, KWKAusVO) unter Erklärung über die bereits erhaltene investive Förderung

Folgende Förderungen können nicht kumuliert in Anspruch genommen werden: 

  • BEG Förderung mit
    • einer Förderung nach dem EEG 
    • einer Bundesförderung für Wärmenetze
    • dem Vorgängerprogramm Heizungsoptimierung (HZO)
    • dem KfW-Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“ (433)
  • BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahme mit 
    • Zuschussvariante Wohngebäude Einzelmaßnahme bei der KfW (461)
    • Zuschussvariante beim BAFA Einzelmaßnahmen (BEG EM)
    • Altersgerecht Umbauen – KfW-Kredit (159)
    • KfW Investitionszuschuss (455)
    • KfW Vorgängerprogramme
    • Steuerliche Förderung gemäß § 35 c Einkommenssteuergesetz oder § 35 a Absatz 3 Einkommensteuergesetz

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 04/2023.

Hier finden Sie weitere Beiträge zur Heizungsförderung:

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