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Ölheizung austauschen

Früher war die Ölheizung eine der gängigsten Heizungsarten. Mittlerweile möchten viele ihre Ölheizung gegen eine umweltfreundlichere Technologie ersetzen. 

In vielen Altbauten und Bestandsgebäuden sind nach wie vor Ölheizungen verbaut. Aufgrund der steigenden CO2-Besteuerung sowie der teuren Ölpreise entscheiden sich jedoch immer mehr Hausbesitzer für den Austausch. Und auch aus ökologischer Sicht ist es sinnvoll, die Ölheizung auszutauschen, da sie so viel klimaschädliches CO2 ausstößt wie keine andere Heizung.

Hinzu kommt, dass es mittlerweile eine Vielzahl umweltfreundlicher Alternativen gibt. Wer weiterhin nicht auf fossile Brennstoffe verzichten kann oder mag, für den könnte eine Gas-Brennwertheizung oder ein Blockheizkraftwerk in Frage kommen. Noch umweltfreundlicher sind Pelletheizungen, Wärmepumpen und Solaranlagen. 

Verbot und Austauschpflicht von Ölheizungen?

Steht ein konkretes Verbot der Ölheizung bevor? Werden Hausbesitzer bestraft, wenn sie ihre alte Ölheizung auch weiterhin in Betrieb halten? Muss man in naher Zukunft seinen Ölkessel aus dem Keller entfernen

Es gibt derzeit kein generelles Verbot von Ölheizungen. Allerdings werden viele Anreize gesetzt, um mehr und mehr auf erneuerbare Energien umzustellen. Eine Austauschpflicht besteht jedoch für Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 in Betrieb genommen wurden – sprich mindestens 30 Jahre alt sind. Selbstverständlich gibt es einige Ausnahmen:

  • Niedertemperatur- oder Brennwertkessel
  • Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 Kilowatt
  • Bestandsschutz

Doch der Bund bietet eine umfangreiche Förderung für Heizungen, sodass der Austausch am Ende günstiger ist als gedacht.

Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026

Ab 2026 ist dann der Einbau neuer Ölheizungen verboten. Folgende Ausnahmen bestehen:

  • Einbau einer Ölheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien
  • Bestandsgebäude kann nicht an ein öffentliches Gas- oder Fernwärmenetz angeschlossen werden und der Wärmebedarf auch nicht mit erneuerbaren Energien gedeckt werden 
  • besondere Umstände oder unangemessener Aufwand der zu einer unbilligen Härte führt

In den meisten Fällen ist es allein aus finanzieller und ökologischer Sicht sinnvoll, sich von der alten Ölheizung zu trennen und auf umweltfreundlichere Energieträger zu setzen. 

Bestandsschutz für alte Ölheizung

Für bestehende Ölheizungen gilt weiterhin der Bestandsschutz: Wer vor dem 1. Februar 2002 in das mit Öl beheizte Haus eingezogen ist, kann die Ölheizung also weiterhin betreiben. 

Alternativ kann die Nutzung einer Hybridheizung Kosten sowie CO2 einsparen. Diese sogenannten Hybridheizungen nutzen fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas in Kombination mit erneuerbaren Energien z.B. durch eine Solaranlage.

Mit einer modernen Brennwertheizung und einer solarthermischen Anlage lässt sich nach Berechnungen des IWO (Institut für Wärme und Öltechnik e.V.) beispielsweise bis zu einem Drittel Heizöl und damit auch CO2 gegenüber einer herkömmlichen Ölheizung einsparen.

Für Verbraucher, die über eine Modernisierung ihrer alten Ölheizung nachdenken, ist die optimale Lösung definitiv der gemeinsame Austausch von Ölheizung und Tankanlage. Denn damit spart man sich Aufwand und Kosten und ist zugleich mit einer neuen Komplettanlage sicher für die Zukunft aufgestellt.

Hohe Fördergelder für den Austausch der Ölheizung

Wer sich für den Austausch seiner Ölheizung entscheidet, dem winken hohe Fördergelder vom Bund. Diese sind umso höher, je mehr erneuerbare Energien genutzt werden. Der Austausch einer alten Ölheizung gegen einen modernen Öl-Brennwertkessel hingegen wird nicht gefördert.

Neue HeizungInvestitions-/ Tilgungszuschuss
Solarthermie30%
Gas-Hybridheizung40%
Biomasse, Wärmepumpe, Hybridheizung mit erneuerbaren Energien, innovative Heizanlagen auf Erneuerbare Energien-Basis45%
Biomasse Anlage mit max. Emissionswert 2,5 mg/m350%

Hinzu kommen Zuschüsse für die Umsetzung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans und optional für die Fachplanung und Baubegleitung. Detaillierte Infos entnehmen Sie unserem Beitrag KfW und BAFA Förderung für Heizungen

Heizungstausch bei Familie Mötz – Öl gegen Gas

Familie Mötz wollte umweltfreundlicher und unabhängiger werden. So ließen sie auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installieren, um ihren eigenen Sonnenstrom zu produzieren.  Die alte Ölheizung war ebenfalls nicht mehr zeitgemäß.

„Als das Haus 1985 gebaut wurde, hat sich noch niemand Gedanken über eine saubere Energieversorgung gemacht – und die technischen Möglichkeiten waren auch noch gar nicht gegeben – das war damals Stand der Technik“, erinnert sich der Grafik-Designer.

„Inzwischen ist eine Ölheizung alles andere als zeitgemäß, weder im Verbrauch noch bei den Emissionswerten. Von Freunden erfuhren wir, dass sie mit einer Gasbrennwerttherme als Alternative sehr gute Erfahrungen sammeln konnten.“ Gegenüber der lediglich 30-prozentigen Energieeffizienz der alten Ölheizung kommen aktuelle, mit Gas betriebene Brennwertthermen auf 95 Prozent Energieeffizienz.

 

Da es vor Ort allerdings keinen Erdgasanschluss gab, war die Entscheidung für Flüssiggas als Energieträger schnell gefallen. Flüssiggas ist nicht fernleitungsgebunden, leicht zu transportieren und kann praktisch überall eingesetzt werden. Es kann zum Heizen, zum Kochen und zur Warmwasseraufbereitung eingesetzt und durch einen Flüssiggastank auch überall dort genutzt werden, wo kein Erdgasanschluss zur Verfügung steht.

Außerdem weist es dank seines geringeren Kohlenstoffgehalts eine bessere CO2-Bilanz als Heizöl auf. 

Zusammen mit dem Heizungstechnik-Unternehmen Haustechnik Kilbertus aus der Nachbarstadt Pocking hat Hoefer die Umstellung auf Flüssiggas innerhalb von zwei Tagen durchgeführt.

Für einen geschätzten Jahresbedarf von ca. 6.000 Kilowatt benötigt das Ehepaar jedoch nur einen Flüssiggastank mit einem Fassungsvermögen von 4.800 Litern, der maximal einmal pro Jahr befüllt werden muss. Eine moderne Weishaupt-Brennwerttherme samt Wärmespeicher versorgt nun das Eigenheim samt Einliegerwohnung mit Wärme.

Hochwasser-Schutz

Da das Passauer Land zu den Landkreisen gehört, die besonders stark von Hochwasser bedroht sind, gab es einige Herausforderungen für den Einbau des Gastanks. Anders als Heizöl zum Beispiel, stellt Flüssiggas an sich keine Gefahr für Wasser oder Umwelt dar und ist damit besonders geeignet für Haushalte in hochwassergefährdeten Wohngebieten.

Dennoch muss ein unterirdischer Tank gegen steigendes Grundwasser zusätzlich gesichert werden. „Zuerst einmal mussten wir uns die Bodenverhältnisse ansehen. Dabei haben wir festgestellt, dass das Grundwasser hier bereits bei drei Metern Tiefe anfängt. Damit der Gastank nicht verrutscht oder gar an die Oberfläche auftreiben auftreiben könnte, muss dieser auf einem soliden und beschwerenden Fundament stehen“ erklärt der Progas-Fachberater.

Deshalb musste zunächst eine Auftriebssicherung in den Boden gelassen werden, drei miteinander verbundene Betonplatten à 1,7 Tonnen.

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