Schadstoffsanierung – von Asbest bis Schimmel
Altbauten können mit Schadstoffen wie Asbest, Lindan oder Schimmel belastet sein. So werden Sie die Schadstoffe durch eine Schadstoffsanierung los.
Während moderne Neubauten die Gesundheit der Bewohner in der Regel nicht beeinträchtigen, kann das im Altbau anders aussehen. In der Vergangenheit wurden schadstoffbelastete Baustoffe eingesetzt, die bis heute in Gebäuden verbleiben. Sie müssen durch eine Schadstoffsanierung entfernt werden.
Vor dem Kauf eines Altbaus sollte man sich deshalb darüber informieren, ob eine solche Schadstoffsanierung durchgeführt wurde und wenn ja, wann. In besonders alten Gebäuden sind erst einmal keine Schadstoffe zu erwarten, es sei denn, das Gebäude wurde zwischenzeitlich saniert oder industriell genutzt.
Leben Sie bereits in einem Gebäude, das potenziell mit Schadstoffen belastet ist, können Atemwegsbeschwerden und Allergien der Bewohner ein Anhaltspunkt für Schadstoffe sein.
Auch neue Möbel, Anstriche und Bodenbeläge können Schadstoffe, sogenannte flüchtige organische Verbindungen (VOCs), ins Haus bringen. Viele davon verfliegen nach einigen Tagen oder Wochen, dennoch sollte man beim Kauf neuer Innenausstattung auf die Wohngesundheit dieser Materialien achten. Sonst läuft man Gefahr, neue Schadstoffe in die Innenräume zu bringen.
Schwerflüchtige organische Verbindungen finden sich überwiegend in alten Baustoffen, z.B. Spanplatten. Sie können auch nach Jahren und Jahrzehnten noch ausdünsten und müssen meist durch eine Schadstoffsanierung entfernt werden.
Die wichtigsten Schadstoffe in Altbauten
In Bestandsgebäuden können eine Vielzahl an Schadstoffen vorhanden sein. Die am häufigsten vorkommenden Schadstoffe sind:
- Asbest
- alte Mineralwolle
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Weichmacher, z.B. Polychlorierte Biphenyle (PCB)
- Holzschutzmittel, z.B. Pentachlorphenol (PCP) und Lindan
- Volatile Organic Compounds (VOC), dt.: flüchtige organische Verbindungen
- Schimmel
- Bleirohre
- Hausschwamm
Nach einem Brand ist mit giftigen Brandrückständen zu rechnen. Nach einem Hochwasser mit Feuchteschäden.
Wie werden die Schadstoffe entfernt?
Je nach Bausubstanz und Schadstofflage sieht eine Schadstoffsanierung unterschiedlich aus. Mögliche Szenarien sind:
- Einzelne schadstoffbelastete Materialien im Haus entfernen
- Gebäude entkernen, Oberflächen an Wand, Boden und Decke schichtweise abtragen, Rohbau neu ausbauen
- Abbruch, Zerlegen in weiter nutzbare Materialien, Deponieren belasteter Materialien, Neubau
Wurden asbesthaltige Baustoffe festgestellt, ist eine professionelleAsbestsanierung durch ein behördlich zugelassenes Unternehmen nötig.
Bei Schimmelbefall lassen sich sehr kleine Stellen teilweise selbst beseitigen. Sind jedoch größere Stellen befallen, muss unbedingt ein Profi ran. Besonders wichtig ist, dass keine Schimmelsporen aufgewirbelt und verteilt werden. Außerdem sollte die Ursache, z.B. eindringende Feuchtigkeit oder mangelhafte Wärmedämmung, behoben werden.
Lesen Sie hier mehr über Schimmel entfernen
Für die PCB-Sanierung gibt es ähnlich wie bei Asbest strenge Vorschriften und die Sanierung darf nur durch Fachbetriebe durchgeführt werden. Die PCB-Richtlinien werden von den Bundesländern herausgegeben und unterscheiden sich von Land zu Land. PCB wurde 1989 verboten, aber bereits seit 1983 nicht mehr in Deutschland produziert.
Tipp: Schadstoffprüfung vor energetischer Sanierung durchführen
Planen Sie eine energetische Sanierung? Dann sollten Sie unbedingt vorher eine Schadstoffprüfung durchführen lassen. Wenn Gebäude durch eine Sanierung eine bessere Luftdichtheit erhalten, können vormals unproblematische Schadstoffkonzentrationen zunehmen, da weniger Luftaustausch stattfindet.
Ablauf einer Schadstoffsanierung
Einer Schadstoffsanierung geht immer eine Gebäudediagnose voraus. Diese besteht aus mehreren Schritten:
- Haushistorie durch die Sichtung von Dokumenten (z.B. Hausakten, Dokumentationen über Umbauten, Dokumentationen über frühere Nutzungen, etc.) prüfen
- Mögliche Schadstoffquellen durch Optik und Geruch identifizieren
- Probenentnahme an verdächtigen Stellen (technischen Gerätschaften, z.B. Probenahmewerkzeug, Probenahmepumpen, Bauforensiklampen und persönliche Schutzausrüstung nutzen).
- Prüfung der Proben als Mischprobe im Labor
- bei positivem Ergebnis weitere Laborprüfungen
- Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang einer Schadstoffsanierung
- Erstellung eines Kostenvoranschlags
1. Sichtung der Hausunterlagen
Vor der Begutachtung vor Ort steht eine Recherche an. Leider gibt es selten vollständige Hausakten. Die Dokumentation über den ursprünglichen Bau und spätere Umbauten ist oft spärlich. Außerdem ist es wichtig, zu beachten, wie das Gebäude in der Zwischenzeit genutzt wurde.
In gewerblichen Bauten wäre der Einsatz von Chemikalien keine Seltenheit. Diese können über lange Zeit in Betonflächen oder Estriche einsickern. Auch die Befragung von Vorbesitzern kann deshalb sinnvoll sein.
Inzwischen fragen auch Finanzierungsinstitute immer wieder nach Schadstoffanalysen. Für sie spielen vornehmlich finanzielle Gründe eine Rolle, da eine unerwartete, aufwendige Schadstoffsanierung schnell den Budget-Rahmen sprengen kann. Zudem beeinflusst der schadstoffbedingte Gebäudezustand den Wiederverkaufswert.
2. Identifizierung von Schadstoffen und Schadstoffquelle
Durch die Prüfung der Haushistorie haben die Sachverständigen bereits erste Anhaltspunkte für mögliche Schadstoffe erhalten. Anschließend begutachten sie das Gebäude. Da jeder Altbau anders ist, gibt es kein festgelegtes Muster für die Besichtigung vor der Schadstoffsanierung. Besonders relevant sind optische und geruchliche Auffälligkeiten.
Meist besichtigen Sachverständige Raum für Raum, fotografieren und notieren sichtbare Schäden und Auffälligkeiten. Bei der Begutachtung der Immobilie geht es neben gesundheitlichen Aspekten aber auch um Materialermüdung und Feuchte.
Insbesondere im Keller kommt dem Feuchteschutz eine große Bedeutung zu, denn die seit einigen Jahren zu beobachtenden Starkregenfälle können zu einem plötzlichen Anstieg des Grundwasserspiegels führen. In einem gemauerten Keller finden sich zum Teil kilometerlange Fugen. Arbeitet das Bauwerk, entstehen Risse, durch die Feuchtigkeit, aber auch das radioaktive Gas Radon in den Keller gelangen können.
Frisch gestrichene Wände können Schäden verschleiern. Deshalb kann es Sinn machen, bauforensische Lampen zu nutzen. Sie können einige überstrichene Dinge wieder sichtbar machen. Somit gehört ein Grundbestand an technischen Gerätschaften wie Probenahmewerkzeug, Probenahmepumpen, Bauforensiklampen, aber auch persönliche Schutzausrüstung, mit zur Schadstofferkundung.
3. Auswertung der Proben und Bewertung der Ausbreitung
Nachdem jeder Raum begutachtet und dokumentiert wurde, werden entsprechend den Empfehlungen der Sachverständigen Proben entnommen, um genauere Infos über die Schadstoffe im Altbau zu erhalten. Gelten beispielsweise die Holz- oder Putzoberflächen in einem Haus als verdächtig, werden an verschiedenen Stellen des Gebäudes Proben entnommen und als Mischprobe ins Labor gegeben. Diese Vorgehensweise hält die Kosten vor der Schadstoffsanierung im Rahmen.
Bei einem positiven Ergebnis wird durch weitere Analysen eingegrenzt, ob eine Schadstoffsanierung nötig ist. Stellt sich das Material als unbelastet heraus, kann es einfach überarbeitet oder entsorgt werden. Bei Schadstoffen wie z.B. Schimmel oder Feuchtigkeit im Mauerwerk muss das Ausmaß der Ausbreitung geprüft werden. Konventionelle Raumluftkontrollen, wie man sie im Neubau nutzt, sind im Altbau nicht anwendbar. Die Ergebnisse sind schlichtweg nicht aussagekräftig.
4. Planung der Schadstoffsanierung
In diesem Schritt wird entschieden, wie sich die Schadstoffe beseitigen lassen und wer die Arbeiten ausführen kann. In der Regel lassen sich Maßnahmen zur Schadstoffsanierung nicht selbst durchführen, sondern müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Deshalb wird auch ein Kostenvoranschlag erstellt.
Grundsätzlich ist es sinnvoller, Schadstoffe zu beseitigen, statt nur zu isolieren oder zu verkapseln. Eine solche Vorgehensweise birgt das Risiko, dass die Schadstoffe bei späteren Umbauarbeiten wieder freigelegt werden.
5. Umsetzung und anschließende Kontrolle
Zuletzt geht es an die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Sobald diese erledigt sind, kann eine Abschlusskontrolle durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Schadstoffe beseitigt wurden.
Info-Adressen zur Schadstoffsanierung
- AGÖF – Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V., Adressen von Prüflaborenund Sachverständigen – www.agoef.de
- BSS – Bundesverband Schimmelpilzsanierung e. V., u. a. Adressen von spezialisierten Sanierungsbetrieben – www.bss-schimmelpilz.de
- ÖkoPlus AG – Fachhandelsverbund für ökologisches Bauen und Wohnen – www.oekoplus.de
- Sentinel Haus Institut GmbH – Ausbildung von Planern und Handwerkern in Sachen Auswahl und Verarbeitung emissionsfreier oder emissionsarmer Baustoffe, Messungen, entspr. Zertifizierung von Produkten und Unternehmen, u. a. Hausherstellern – www.sentinel-haus.de
- Umweltbundesamt – allgemeine Informationen über Schadstoffe auf der Website; Download der Broschüre „Umwelt- und gesundheitsverträgliche Bauprodukte – Ratgeber für Architekten, Bauherren und Planer“ (Menüpunkt „Publikationen“) – www.umweltbundesamt.de
- VDB – Berufsverband Deutscher Baubiologen e.V. – www.baubiologie.net
- VPB – Verband Privater Bauherren e.V., berät Bauherren und Hausbesitzer produkt- und herstellerneutral, u. a. zum Thema Wohngesundheit – www.vpb.de
Was kostet eine Schadstoffsanierung?
Die Kosten für eine Schadstoffsanierung lassen sich nicht pauschal beziffern, da es auf viele Faktoren ankommt. Dazu zählen:
- die Art des festgestellten Schadstoffs
- das Ausmaß des zu beseitigendem Materials
Zudem können Kosten für einen Rückbau entstehen. Langfristig gesehen kann eine Schadstoffsanierung jedoch Kosten sparen, da z.B. eindringende Feuchtigkeit oder Schimmel die Bausubstanz schädigen können. So entstehen über Jahre größere Schäden.
Außerdem können Schadstoffe für gravierende gesundheitliche Probleme verantwortlich sein. Dieses Risiko sollte man nicht eingehen, nur um Kosten zu sparen.
Welche Schadstoffe wurden wann eingesetzt?
Die Zahl der in Gebäuden vorkommenden Schadstoffe ist groß. Häufig lässt sich jedoch allein durch die Kenntnis über das Baujahr oder wann Sanierungen durchgeführt wurden eingrenzen, welche Schadstoffe sich im Haus befinden könnten.
Schadstoff | Vorkommen | Auswirkungen | Einsatzzeitraum |
Asbest | Vinyl-Asbest-Platten, Dach- und Fassadenplatten, Brandschutzisolierungen, Bodenbeläge, Putze, Spachtelmassen und Fliesenklebern |
| hauptsächlich 1960er- und 1970er-Jahre, in Deutschland seit 31.10.1993 verboten, weltweit bis heute in Verwendung |
Alte Mineralwolle/Künstliche Mineralfasern (KMF) | Dämmstoff |
| bis 2000, seit dem 01.06.2000 in Deutschland verboten (es dürfen nur noch biolösliche Fasern genutzt werden) |
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (hauptsächlich Benzo[a]pyren) | Klebstoffe, Teerprodukte (z.B. Parkettkleber & Dach- und Dichtungsbahnen), Isolierungen |
| bis ca. 1981 |
Polychlorierte Biphenyle (PCB) | Fugenmassen, Wandanstriche, Kunststoffe, Lacke |
| 1950er- bis 1970er-Jahre, in Deutschland ab 1989 verboten |
Pentachlorphenol (PCP) und Lindan (HCH) | Holzschutzmittel |
| 1960er- und 1970er-Jahre, in Deutschland (BRD) ab 1986 verboten, Lindan wurde bis 1989 häufig in der ehemaligen DDR eingesetzt. |
Volatile Organic Compounds (VOCs), zu Deutsch: flüchtige organische Verbindungen | Formaldehyd z.B. in Möbeln, der Bausubstanz, Spanplatten, Versiegelungen, Lacken und Desinfektionsmitteln. Andere VOCs z.B. in Farben, Fußböden, Tapeten, Klebern, Lacken, Teppichen, Möbeln, Kunst- und Dämmstoffen sowie Pflege- und Putzmitteln. | Je nach Verbindung können VOCs:
| Verwendung bis heute, da nicht vermeidbar. Gesamt-Konzentration sollte in Innenräumen im Mittel unter 0,3 mg/m³ liegen. Dabei dürfen keine Einzel-Richtwerte überschritten werden. Grundsätzlich sollten emissionsarme Produkte gewählt werden. |
Schwerflüchtige organische Verbindungen, hauptsächlich Biozide, Flammschutzmittel und Weichmacher (z.B. PCP & PAK) | Flammschutzmittel z.B. in Wandverkleidungen, Fußbodenbelägen, Möbeln, Elektronikgeräten oder Vorhängen Weichmacher z.B. in Kunststoffen (Bodenbeläge wie PVC, Profile, Kabel und Folien), Klebstoffen, Lacken, Dichtungsmassen, Farben, Gummi | Je nach Substanz verschieden, z.B.
| Je nach Substanz verschieden. Die Flammschutzmittel "polybromierte Diphenylether" oder "Hexbromcyclododecan" (HBCD) sind beispielsweise mittlerweile verboten. Andere Flammschutzmittel, sowie Weichmacher (insbesondere Phthalate) werden weiterhin verwendet. Achten Sie auf emissionsarme/-freie Produkte. |
Schwermetalle (z.B. Arsen, Blei, Bor, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zinn und Zink) | Wasserleitungen, Anstriche, Zement, Holzschutzmittel, alte technische Geräte, Leuchtstoffröhren Grundsätzlich werden Schwermetalle hauptsächlich durch Nahrung aufgenommen, weshalb im Haus meist nur alte Blei-Wasserleitungen relevant sind. | Je nach Metall verschieden, z.B.:
| Je nach Metall verschieden, Blei-Wasserleitungen bis 1973 (hauptsächlich in Nord- und Ostdeutschland) |
(Quellen: Fachportal Innenraumluft NRW, Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene, Umweltbundesamt)
Asbestsanierung
Asbest ist einer der häufigsten und gefährlichsten Schadstoffe in Bestandsgebäuden. Die krebserregenden Fasern wurden seit ca. 1930 bis 1993 in großen Mengen eingesetzt. Besonders stark belastet sind häufig Gebäude aus den 1960er und 1970er-Jahren. Asbest ist extrem langlebig, sodass die Fasern auch heute noch weit verbreitet sind. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Asbest:
- schwach gebundenen Asbest
- fest gebundenen Asbest
Tapezierte, gestrichene, gespachtelte oder verputzte Flächen im Altbau können Asbest enthalten. Wurden Sanierungen durchgeführt, können Asbestfasern überall lauern, denn teilweise haben die Verarbeiter Asbestfasern von Hand beigemischt, um ein besseres Ergebnis zu erreichen.
Bleiben Baustoffe, die fest gebundenen Asbest enthalten, unbeschädigt, stellt das in der Regel kein Risiko für die Bewohner dar. Sobald die Baustoffe abgerissen, beschädigt oder überarbeitet werden, werden auch die Asbestfasern freigesetzt. Bei schwach gebundenem Asbest kann eine Freisetzung auch durch Alterungsprozesse geschehen.
Bei Gefahr einer Freisetzung ist eine Schadstoffsanierung unbedingt nötig. Dabei müssen besondere Schutzmaßnahmen für die Verarbeiter sowie Bewohner und Nachbarn getroffen werden und der Abfall muss auf speziellen Deponien entsorgt werden.
Vorschriften für eine Asbestsanierung
Der Umgang mit Asbest ist heutzutage stark reguliert. Besonders relevant ist die technische Regel für Gefahrstoffe 519. Sie gilt für Laien und Fachhandwerker gleichermaßen. Die TRG 519 legt unter anderem folgende Regeln fest:
- Jede Tätigkeit mit asbesthaltigen Produkten muss mindestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.
- Es muss eine Gefährdungsbeurteilung und ein Arbeitsplan vorliegen.
- Alle Handwerker müssen persönliche Schutzausrüstung tragen.
- Die Arbeitsbereiche müssen luftdicht abgeschottet und deutlich gekennzeichnet werden.
- Die abgesaugte Raumluft muss gereinigt werden.
- Für die Beseitigung von Staub dürfen nur bestimmte Industriestaubsauger eingesetzt werden.
- Abbau, Transport und Entsorgung müssen fachgerecht erledigt werden, um Nachbarn und Umwelt nicht zu gefährden.
Grundsätzlich dürfen Asbestsanierungen nur von behördlich zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden.
Schadstoffsanierung bei Schimmelbefall
Auch Schimmel ist ein Schadstoff. Die Ursachen für Schimmel sind vielfältig:
- Kondensation an kalten Oberflächen durch schlechte oder mangelhafte Wärmedämmung
- Eintretende Feuchtigkeit durch fehlerhafte Abdichtung, undichte Rohre oder Schäden an Fassade und Mauerwerk
- Hohe Luftfeuchtigkeit und unzureichender Luftaustausch
Selbst eine erhöhte Luftfeuchtigkeit kann Schimmel begünstigen, da Schimmelpilze in Hausstaub oder Tapeten Nährstoffe finden, um sich auszubreiten.
Auch die Beseitigung von Schimmel sollte man einem Fachbetrieb überlassen. Die Schimmelsporen müssen komplett entfernt und nicht nur oberflächlich abgetötet werden. Außerdem können bei falscher Durchführung der Schimmelsanierung gesundheitsschädliche Sporen freigesetzt werden.
Entfernung eines Hausschwamms
Wird ein Hausschwamm festgestellt, ist eine Schadstoffsanierung zwingend notwendig. In einigen Bundesländern ist der Befall gar meldepflichtig. Ein solcher Hausschwamm kann sich schnell ausbreiten und Holzkonstruktionen zum Einsturz bringen.
Der Schwamm muss vollständig abgetötet und die Ursache identifiziert und beseitigt werden. Häufig wird jedoch nur die Sekundärerscheinung Schimmel, aber nicht der Hausschwamm selbst entdeckt.
Tipp: VDB-Zert – anspruchsvolle Zertifizierung
Die Auswahl von wohngesunden Materialien ist für Bauherren und Renovierer nicht einfach. Siegel wollen hier eigentlich Orientierung bieten, allerdings bestehen große Unterschiede hinsichtlich der Qualität und der Konsequenz. Der Berufsverband Deutscher Baubiologen VDB e.V. hat mit VDB-Zert, dem Zertifizierungssystem der Baubiologie für gesundes Bauen und Wohnen, selbst ein sehr anspruchsvolles Gebäudezertifizierungssystem entwickelt. Dort werden nicht nur leichtflüchtige Stoffe wie VOC und Formaldehyd, sondern auch Lösemittelersatzstoffe, schwerer flüchtige Substanzen wie Topfkonservierer, Biozide, Flammschutzmittel, Weichmacher, aber auch Radon und Schimmelpilze sowie elektrische und magnetische Wechselfelder ermittelt.
Umfang der Schadstoffsanierung
Je nach Bausubstanz und Schadstofflage sieht die Schadstoffsanierung unterschiedlich aus. Unter Umständen kann es notwendig sein, das Gebäude völlig zu entkernen, alle Oberflächen an Wand, Boden und Decke schichtweise abzutragen und mit dem Rohbau einen komplett neuen Innenausbau zu starten.
Manchmal gibt es auch zu viele kritische Faktoren wie Statik, Schadstoffe und Wasser. Das kann einen extremen Sanierungs- und Kostenaufwand bedeuten und letztendlich immer noch ein Kompromiss sein. Dann können der Abbruch, das Zerlegen in weiter nutzbare Materialien sowie das Deponieren belasteter Materialien und ein Neubau sinnvoller sein als die Schadstoffsanierung.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Eine Schadstoffsanierung hat immer das Ziel, eine bestimmte Schadstoffquelle zu beseitigen. Dies kann beispielsweise die Entfernung von asbesthaltigen Baustoffen sein, die dann durch unbedenkliche Materialien ersetzt werden.
Eine Asbestsanierung ist immer dann dringend notwendig, wenn eine Gefahr für die Gesundheit besteht. Grundsätzlich gilt, dass immer dann eine Gefahr besteht, wenn asbesthaltige Produkte beschädigt oder verwittert sind. Solange die Baustoffe unbeschädigt sind, werden in der Regel keine gefährlichen Fasern frei.
Asbestfasern sind extrem klein, weshalb sie leicht eingeatmet werden können. In der Lunge können sie dann das Gewebe schädigen und Krebs verursachen. Die Asbestose ist bereits seit 1936 als Berufskrankheit anerkannt.
Viele durch Schadstoffe ausgelöste Symptome, wie etwa Reizungen oder Übelkeit, zeigen sich erst nach einer gewissen Zeit in den eigenen vier Wänden, manchmal sogar erst nach Jahren. Zudem werden beispielsweise Kopfschmerzen nicht unbedingt einer Belastung der Wohnumgebung zugewiesen.
Durch ein entsprechendes Gutachten können bereits vor dem Immobilienkauf die Risiken erfasst und bewertet werden. Auf jeden Fall sollte man mögliche Risiken beim Erwerb einer Immobilie bereits im Kaufvertrag festhalten.
Die Ursachen für Schadstoffe in Gebäuden sind vielfältig und lassen sich grob in folgende Kategorien einteilen:
- Baumaterial (künstliche Mineralfasern, Metalle, Klebstoffe etc.)
- Baukonstruktion und Verarbeitung (Wandaufbau, Lüftung, Feuchtigkeit etc.)
- Baubiologische Schadstoffe (Pilze, Schädlinge)
- Nutzungsverhalten (Lüftung, Verunreinigung)
Die abschließende Bewertung über das Ausmaß einer Schadstoffsanierung sollte man einem Experten überlassen, denn immerhin geht es um die eigene Gesundheit und auch um Kosten. Auf eine mögliche Belastung kann auch das Baujahr eines Gebäudes hinweisen.
Bereits seit Mitte der 1980er-Jahre gibt es einen spürbaren Rückgang der Schadstoffe. Doch Vorsicht, in einer Übergangsphase wurden noch bis Ende der 1990er-Jahre Baumaterialien eingesetzt, die Asbest oder künstliche Mineralfasern (z.B. in der Dämmung) enthielten. Erst 1986 hat der Gesetzgeber beispielsweise den Einsatz von PCB in Holzschutzmitteln verboten.
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