
Einliegerwohnung für doppelten Nutzen
Ob zum Arbeiten, für Gäste oder z. B. die Großeltern - abgetrennte Bereiche in Form einer Einliegerwohnung im Haus bringen viele Nutzungsoptionen. Und Förderungen gibt's für jede Wohneinheit - also doppelt.
Einliegerwohnung strikt getrennt
Voraussetzung für ein harmonisches Miteinander ist in der Regel eine strikte Trennung zwischen dem Privatbereich der Familie und dem Arbeits- oder Gästetrakt. Damit wird sichergestellt, dass keine gegenseitigen Störungen verursacht werden. Räumlich lässt sich dies am besten mit einer komplett separaten Wohneinheit lösen, die neben, über oder unter der Hauptwohnung angeordnet werden kann.
Für Gäste oder Familie
Egal, wie nah einem die Gäste stehen, wenn diese ständig durchs Wohnzimmer müssten, um in ihr Zimmer zu gelangen, wäre ein Konflikt früher oder später vorprogrammiert. Ideal ist also ein Zugang zur Einliegerwohnung direkt von der Diele aus. Auch die gemeinsame Nutzung des Familienbades führt in der Regel zu Konflikten. Erst recht, wenn z.B. Großeltern dauerhaft mit unter einem Dach wohnen sollen - was unbezweifelt seine Vorteile hat - muss für eine eigenständige Wohneinheit jeder Generation gesorgt werden, um Meinungsverschiedenheiten von Anfang an zu vermeiden.
Arbeiten in separater Wohneinheit
Der Bebauungsplan regelt exakt, wie das Grundstück bebaut und genutzt werden darf. Fällt Ihr Grundstück in die Kategorie „reines Bauland“, darf dort kein Gewerbe mit mehreren Mitarbeiten oder beispielsweise kein Handwerksbetrieb, der Lärm verursacht, betrieben werden. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig bei der Baubehörde, welche Auflagen für Ihren Neubau gelten. Dann müssen Sie sich darüber klar werden, welche Größe der Arbeitsbereich haben soll.
Wenn mit Kundenbesuch zu rechnen ist, müssen Sie an Gäste-WC, Wartebereich, Empfang und eine Teeküche denken. In diesem Fall schreibt Ihnen die Behörde den Nachweis von Parkplätzen auf Ihrem Grundstück vor.
Steuerliche Vorteile einer Einliegerwohnung
Die steuerlichen Vorteile können sich sehen lassen. Denn bei einem teilweise geschäftlich genutzten Eigenheim lassen sich sowohl die Baukosten als auch die Zinsen anteilig als Betriebskosten geltend machen. Machen Sie sich schon vor der Planung mit den Auflagen vertraut, die für eine geschäftliche Nutzung gelten.